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Sachverständige:
1. Din gier. Wilhelm. Landwirt, Calw.
2. Dougus, Gemeindepfleger. Deckenpfronn,
3. Kopp, Gemeinderat. Möttlingen,
4. Wolf. Schultheiß. Zwerenberg.
Stellvertreter:
1. Wurm. Forstmeister, Stammheim.
2. Ludwig, „ Hofstett, Gde. Neuweiler.
c1) Für die bei der Mitbenützung von Brunnen und
Tränken durch marschierende, biwakierende und
übende Truppen entstehenden Schäden:
Sachverständige:
1. Gohl, Michael. Gasmeister. Calw.
2. Essig, Heinrich, Flaschnermeister, Calw.
Stellvertreter:
1. Feldweg. Heinrich. Maschinenmeister. Calw.
2. Wackenhu th. Wilhelm. Mechaniker. Calw.
e) Für die Vergütung der Mitbenützung von Schmieden
durch marschierende, biwakierende und übende
Truppen:
Sachverständige:
1. Henkel mann. Fakob, Schmiedmeister. Calw'
2. Reutter. Friedrich.Schmiedmeister. Stammheim
Stellvertreter:
1. Kemps, Jakob, Schmiedmeister. Althengstett,
2. Rex er. Christian, .. Calw.
§ 4.
Die Stadtgemeinde Calw hat eine Eingabe an die Amtskörperschaft gerichtet, in welcher sie auf die schwere Belastung der Stadtgemeinde durch das Realprogymnasium, die Frauenarbeitsschule, die Gewerbeschule und die landwirtschaftliche Winterschule hinweist und um Gewährung von Zuschüssen bezw. Erhöhung der bereits gewährten Zuschüsse bittet. Der Vorsitzende teilt hiezu mit, es stehe außer allem Zweifel, daß diese Einrichtungen bezügl. der Benützung längst des städtischen Charakters entkleidet und Gemeingut des ganzen Bezirks geworden seien. Einstimmig habe es daher der Bezirksrat in seiner Sitzung vom 9. Oktober 1920 als seine Pflicht erachtet, der Stadlgemeinde Calw unterstützend beizutreten und er habe an die Amtsoersammlung folgende Anträge gestellt:
1. Den jährlichen Beitrag zu den Kosten des Realprogymnasiums vom Rechnungsjahr 1920 ab von 2500 Mk. ans 5000 Mk. zu erhöhen unter der Bedingung, daß die Schüler von auswärts nicht schlechter gestellt werden dürfen, als diejenigen von Calw.
2. Den jährlichen Beitrag zu den Kosten der Frauenarbeitsschule vom Rechnungsjahr 1920 ab von 200 Mk. auf 1000 Mk. zu erhöhen.
3. Zu den Kosten der Gewerbeschule einen Jahresbeitrag von 2000 Mk. zu bewilligen.
4. An dem Aufwand für Reinigung, Heizung. Beleuchtung und Schulbedienung bei der land
wirtschaftlichen Winterschule nach Abzug der Beiträge der Bezirke Nagold und Neuenbürg sowie des landwirtschaftlichen Bezirksvereins au der Gesamtsumme des Aufwands die Hälfte zu übernehmen.
Aus der Mitte, der Amtsversammlung wird der Wunsch laut, daß auch die Schüler und Schülerinnen der übrigen Schulanstalten gleich behandelt werden sollen, nicht nur diejenigen des Realprogymnasiums. Mitglied Göhner teilt mit, daß dies schon bisher der Fall gewesen sei. Die Amtsversammlung ist mit dieser Auskunft zufrieden.
Nach kurzen Worten des Stadtvorstandes über die riesigen Aufwendungen, welche die Stadt mit den Schulen hat. wird der Antrag des Bezirksrats von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben.
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(Abgetreten: Fechter und P o m m e r t).
Nach den Vorschriften der Gemeinde- und Bezirksordnung sind die Rechner der Gemeinden und Amts- Körperschaften verpflichtet, ihre Sicherheitsleistungen (Kautionen), selbst zu stellen und zwar durch Verpfändung von Wertpapieren, Forderungen, Bestellung von Hypotheken an Grundstücken usw. Zn Abweichung dieser Vorschriften läßt der Minist-Erl. vom 12. Juli 1915, Nr. t 2498 (Minist.-Amtsbl. S. 113), die Sicherheitsleistung der Körperschaftsrechner in der Form der Kautionsoersicherung bei der Stuttgart-Berliner Versicherungs-Aktiengesellschaft unter besonderen Bedingungen zu. Aus Anlaß des Abschlusses einer Versicherung gegen Schäden durch mangelhafte Amtsführung usw.. mit Einschluß von Veruntreuungen, welcher durch die Entwicklung der Oberamtssparkasse sowie durch den durch die neue Steuergesetzgebung angeordneten Hinterlegungszwang der Wertpapiere geboten erschien, haben die 3 kautionspslichtigen Rechner der Amtskörperschaft. Poinmert. Unger und Fechter den Antrag gestellt, mit der Regierung in Verhandlungen einzutreten, daß sie die Schadeusversicheruug zugleich als Kantionsversicherung für die 3 Kautionspflichtigen Rechner im Sinne des Minist.-Erl. vom 12. 7. 1915, Nr. I 2498 anerkenne und mit dem Inkrafttreten der Versicherung die Kautionen für Pommert und Fechter sreigebe und den Gegenrechner Unger von der Stellung einer Kaution entbinde. Ferner haben die 3 Kautionspflichtigen Rechner gebeten, die Prämienzahlung aus die Amtskörperschaft zu übernehmen. Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Ministerium es Innern hat dieses jetzt gestattet, daß die Gestellung von besonderen Sicherheitsleistungen durch die genannten 3 Rechner überflüssig sei und es hat die Regierung die Sicherheilsleistungsurkunden für Pommert und Fechter freigegeben. Diese Verhandlungen. die eine prinzipielle Frage geregelt haben, bedeuten einen wichtigen Schritt in der Entwicklung des Kautionswesens der Körperschafts- und Gemeindebeamten und werden nicht ohne Rückwirkung auf die übrigen Körperschaften des Landes bleiben.