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Sachverständige:

1. Din gier. Wilhelm. Landwirt, Calw.

2. Dougus, Gemeindepfleger. Deckenpfronn,

3. Kopp, Gemeinderat. Möttlingen,

4. Wolf. Schultheiß. Zwerenberg.

Stellvertreter:

1. Wurm. Forstmeister, Stammheim.

2. Ludwig, Hofstett, Gde. Neuweiler.

c1) Für die bei der Mitbenützung von Brunnen und

Tränken durch marschierende, biwakierende und

übende Truppen entstehenden Schäden:

Sachverständige:

1. Gohl, Michael. Gasmeister. Calw.

2. Essig, Heinrich, Flaschnermeister, Calw.

Stellvertreter:

1. Feldweg. Heinrich. Maschinenmeister. Calw.

2. Wackenhu th. Wilhelm. Mechaniker. Calw.

e) Für die Vergütung der Mitbenützung von Schmieden

durch marschierende, biwakierende und übende

Truppen:

Sachverständige:

1. Henkel mann. Fakob, Schmiedmeister. Calw'

2. Reutter. Friedrich.Schmiedmeister. Stammheim

Stellvertreter:

1. Kemps, Jakob, Schmiedmeister. Althengstett,

2. Rex er. Christian, .. Calw.

§ 4.

Die Stadtgemeinde Calw hat eine Eingabe an die Amtskörperschaft gerichtet, in welcher sie auf die schwere Belastung der Stadtgemeinde durch das Real­progymnasium, die Frauenarbeitsschule, die Gewerbe­schule und die landwirtschaftliche Winterschule hinweist und um Gewährung von Zuschüssen bezw. Erhöhung der bereits gewährten Zuschüsse bittet. Der Vorsitzende teilt hiezu mit, es stehe außer allem Zweifel, daß diese Einrichtungen bezügl. der Benützung längst des städtischen Charakters entkleidet und Gemeingut des ganzen Bezirks geworden seien. Einstimmig habe es daher der Bezirksrat in seiner Sitzung vom 9. Oktober 1920 als seine Pflicht erachtet, der Stadlgemeinde Calw unterstützend beizutreten und er habe an die Amts­oersammlung folgende Anträge gestellt:

1. Den jährlichen Beitrag zu den Kosten des Realprogymnasiums vom Rechnungsjahr 1920 ab von 2500 Mk. ans 5000 Mk. zu erhöhen unter der Bedingung, daß die Schüler von auswärts nicht schlechter gestellt werden dürfen, als diejenigen von Calw.

2. Den jährlichen Beitrag zu den Kosten der Frauenarbeitsschule vom Rechnungsjahr 1920 ab von 200 Mk. auf 1000 Mk. zu erhöhen.

3. Zu den Kosten der Gewerbeschule einen Jahres­beitrag von 2000 Mk. zu bewilligen.

4. An dem Aufwand für Reinigung, Heizung. Beleuchtung und Schulbedienung bei der land­

wirtschaftlichen Winterschule nach Abzug der Beiträge der Bezirke Nagold und Neuen­bürg sowie des landwirtschaftlichen Bezirks­vereins au der Gesamtsumme des Aufwands die Hälfte zu übernehmen.

Aus der Mitte, der Amtsversammlung wird der Wunsch laut, daß auch die Schüler und Schülerinnen der übrigen Schulanstalten gleich behandelt werden sollen, nicht nur diejenigen des Realprogymnasiums. Mitglied Göhner teilt mit, daß dies schon bisher der Fall gewesen sei. Die Amtsversammlung ist mit dieser Auskunft zufrieden.

Nach kurzen Worten des Stadtvorstandes über die riesigen Aufwendungen, welche die Stadt mit den Schulen hat. wird der Antrag des Bezirksrats von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben.

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(Abgetreten: Fechter und P o m m e r t).

Nach den Vorschriften der Gemeinde- und Bezirks­ordnung sind die Rechner der Gemeinden und Amts- Körperschaften verpflichtet, ihre Sicherheitsleistungen (Kautionen), selbst zu stellen und zwar durch Ver­pfändung von Wertpapieren, Forderungen, Bestellung von Hypotheken an Grundstücken usw. Zn Abweichung dieser Vorschriften läßt der Minist-Erl. vom 12. Juli 1915, Nr. t 2498 (Minist.-Amtsbl. S. 113), die Sicherheitsleistung der Körperschaftsrechner in der Form der Kautionsoersicherung bei der Stuttgart-Berliner Versicherungs-Aktiengesellschaft unter besonderen Be­dingungen zu. Aus Anlaß des Abschlusses einer Ver­sicherung gegen Schäden durch mangelhafte Amts­führung usw.. mit Einschluß von Veruntreuungen, welcher durch die Entwicklung der Oberamtssparkasse sowie durch den durch die neue Steuergesetzgebung angeordneten Hinterlegungszwang der Wertpapiere ge­boten erschien, haben die 3 kautionspslichtigen Rechner der Amtskörperschaft. Poinmert. Unger und Fechter den Antrag gestellt, mit der Regierung in Verhand­lungen einzutreten, daß sie die Schadeusversicheruug zugleich als Kantionsversicherung für die 3 Kautions­pflichtigen Rechner im Sinne des Minist.-Erl. vom 12. 7. 1915, Nr. I 2498 anerkenne und mit dem Inkrafttreten der Versicherung die Kautionen für Pommert und Fechter sreigebe und den Gegenrechner Unger von der Stellung einer Kaution entbinde. Ferner haben die 3 Kautionspflichtigen Rechner gebeten, die Prämienzahlung aus die Amtskörperschaft zu über­nehmen. Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Ministerium es Innern hat dieses jetzt gestattet, daß die Gestellung von besonderen Sicherheitsleistungen durch die genannten 3 Rechner überflüssig sei und es hat die Regierung die Sicherheilsleistungsurkunden für Pommert und Fechter freigegeben. Diese Verhand­lungen. die eine prinzipielle Frage geregelt haben, bedeuten einen wichtigen Schritt in der Entwicklung des Kautionswesens der Körperschafts- und Gemeinde­beamten und werden nicht ohne Rückwirkung auf die übrigen Körperschaften des Landes bleiben.