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der Amtskörperschaft Calw und zwar der Oberamts­pflege-Rechnung pro 1916 wird entsprechend dem An­trag des Bezirksrats vom 12. 1. 1920 die Aner­kennung dieser Rechnung und die Entlastung des Rechners ausgesprochen.

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Die Gemeinde Neubulach legt der Amtsversamm­lung ein Gesuch vor, in dem sie bittet, dahin zu wirken, daß der Wahltermin über das Wirtschaftsjahr hinaus bis 15. September verlängert werde. Die Amtsoer­sammlung schließt sich dem Gesuch der Gemeinde Neu­bulach an und beschließt das Gesuch zu unterstützen.

Z 21.

Der Bezirksrat hat am 20. Mai 1920 auf An­trag der Oberamtssparkasse beschlossen, Hinterlegungs­gebühren für diejenigen Wertpapiere, welche in Ver­wahrung der Oberamtssparkasse übergeben werden, zu erheben und zwar für Werte von 100300 Mk. 0.30 Mk.

301500 Mk. 0.50 Mk.

501 Mk. an für je 1000 Mk. 1.00 Mk.

Die Wertpapiere werden nach dem Nennwert an­geschlagen. Im Falle besonderer Bedürftigkeit der Hinterleger soll der Bezirksrat ermächtigt sein, die Ge­bühren teilweise oder ganz nachzulassen.

Außerdem sollen mit Wirkung vom 1. Juni 1920 ab die Giro- und Scheckhefte zum Selbstkostenpreis abgegeben werden.

Die Amtsversammlung erteilt zu dem Beschluß des Bezirksrats ihre Zustimmung.

Vorstehendes Protokoll und dessen sofortigen Ab­schluß beurkunden:

Der Bezirksrat: Der Schriftführer:

Oberamtmann Gös, Oberamtssekretär Wild.

Vorsitzender.

Gähner.

Mäulen.

D i n g l e r.

Lörcher.

Raufe r.

Braun.

Karch.