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der Amtskörperschaft Calw und zwar der Oberamtspflege-Rechnung pro 1916 wird entsprechend dem Antrag des Bezirksrats vom 12. 1. 1920 die Anerkennung dieser Rechnung und die Entlastung des Rechners ausgesprochen.
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Die Gemeinde Neubulach legt der Amtsversammlung ein Gesuch vor, in dem sie bittet, dahin zu wirken, daß der Wahltermin über das Wirtschaftsjahr hinaus bis 15. September verlängert werde. Die Amtsoersammlung schließt sich dem Gesuch der Gemeinde Neubulach an und beschließt das Gesuch zu unterstützen.
Z 21.
Der Bezirksrat hat am 20. Mai 1920 auf Antrag der Oberamtssparkasse beschlossen, Hinterlegungsgebühren für diejenigen Wertpapiere, welche in Verwahrung der Oberamtssparkasse übergeben werden, zu erheben und zwar für Werte von 100—300 Mk. 0.30 Mk.
„ 301—500 Mk. 0.50 Mk.
„ 501 Mk. an für je 1000 Mk. 1.00 Mk.
Die Wertpapiere werden nach dem Nennwert angeschlagen. Im Falle besonderer Bedürftigkeit der Hinterleger soll der Bezirksrat ermächtigt sein, die Gebühren teilweise oder ganz nachzulassen.
Außerdem sollen mit Wirkung vom 1. Juni 1920 ab die Giro- und Scheckhefte zum Selbstkostenpreis abgegeben werden.
Die Amtsversammlung erteilt zu dem Beschluß des Bezirksrats ihre Zustimmung.
Vorstehendes Protokoll und dessen sofortigen Abschluß beurkunden:
Der Bezirksrat: Der Schriftführer:
Oberamtmann Gös, Oberamtssekretär Wild.
Vorsitzender.
Gähner.
Mäulen.
D i n g l e r.
Lörcher.
Raufe r.
Braun.
Karch.