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in Kl. I auf 10 Mk.

.. .. II 8 Mk.

.. .. Hl .. 5 Mk.

Vorstehende Erhöhung wird von der Amtsversamm­lung mit Wirkung vom 1. Mai 1920 ab genehmigt.

§ 10 .

Der Bezirksrat hat am 13. 3. 1920 beantragt, das Defizit der Wanderarbeitsstätte in Calw auf die Amts­körperschaft zu übernehmen, nachdem ein erheblicher Teil der Gemeinden die Sammlung freiwilliger Bei- Mge für die Wauderarbeilsstätte eingestellt hat.

Die Amtsoersammlung ist damit einverstanden.

8 11 .

Der Bezirksrat hat am 20. Mai 1920 an die Amts­oersammlung den Antrag gestellt, es möchte die Amts­körperschaft zu dem Gehalt der Bezirkspflegerin in stets widerruflicher Weise dem Bezirkswohltätigkeits- verein Calw einen Beitrag von 2000 Mk. jährlich ge- ' , währen. Der Vorsitzende gibt hiezu Auskunft über

y ^ ^ die Tätigkeit der Bezirkspflegerin und über die durch Zeitoerhältnisse eingetretene finanzielle Schwierigkeit. In der heutigen Amtsoersammlung wird beschlossen: dem Bezirkswohltätigkeitsoerein mit Wirkung vom 1. 4. 1920 ab in stets widerruflicher Weise zu dem Gehalt der Bezirkspflegerin einen Beitrag von jährlich 2000 Mk. zu gewähren.

8 12 .

Der Vorsitzende teilt mit, daß die Lage des Geld­marktes in absehbarer Zeit eine Aenderung des Zins­fußes bei der Oberamtssparkasse notwendig machen werde. Ueber diesen Punkt sei auf dem letzten Spar­kassentag bereits eingehend verhandelt worden. Im Interesse einer elastischen Anpassung an die Wirtschafts­verhältnisse sei es deshalb geboten, daß die Amtsver- sammlung, welche nach § 5 Abs. 1 der Oberamts- Sparkassen-Satzung den Einlagezinsfuß festsetze, den Bezirksrat vorsorglich ermächtige, an seiner Stelle das Erforderliche zu veranlassen. Der Bezirksrat hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 1920 in diesem Sinne Antrag an die Amtsoersammlung gestellt.

Von der Amtsoersammlung wird beschlossen: den Bezirksrat in widerruflicher Weise zu ermächtigen, Aenderungen des Einlagezinsfußes festzusetzen. Ueber die erfolgte Aenderung ist der Amtoersammlung jeweils in ihrer nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.

8 13-

Der Bezirksrat hat in seiner Sitzung vom 13. März 1920 beantragt, die Kosten der polizeilichen Prüfung der eichpflichtigen Meßgeräte auf die Amtskörperschaft zu übernehmen. Diesem Antrag wird von der Amts­oersammlung entsprochen.

8 14 -

Nach der Minist. Verf. vom 21. 10. 1919 (Reg. Bl. S. 333) find die Amtskörperschasten ermächtigt, zu den in 8 88 der V. V. z. B. O. in Verbindung

mit der Minist. Verf. vom 17.8.1918 (Reg. Bl. S. 177) festgesetzten Taggeldern für Amtskörperschaftsbeamte von 8 Mk. bis auf Weiteres Teuerungszulagen bis zu 4 Mk. zu gewähren. Desgleichen kann den neben­amtlichen Verw. Aktuaren zu der auf Grund der Ztz 225 und 226 der V. V. z. G. O. bemessenen Be­lohnung von 9 Mk. eine Teuerungszulage bis zu 4 Mk. gewährt werden. In seiner Sitzung vom 31. 3.1920 hat der Bezirksrat beschlossen, mit Wirkung vom 1.11.1919 ab zu den gen. Taggeldern eine Teuerungs­zulage von 4 Mk. für den Tag zu bewilligen vorbe­hältlich der Genehmigung durch die Amtsoersammlung.

Dieser Beschluß wird von der Amtsversammlung nachträglich genehmigt.

8 15 .

(Abgetreten Wild.)

Die Belohnung des Schriftführers des Bezirks- rats und der Amtsversammlung wird entsprechend dem Antrag des Bezirksrats mit Wirkung vom 1.1. f>920§, auf 500 Mk. jährl. festgesetzt.

8 16.

Die Belohnung des Rechnungsprüsungsbeamten der Oberamtspflege-Rechnung wird entsprechend dem Antrag des Bezirksrats auf 200 Mk. jährlich festge­setzt und zwar erstmals für die Rechnung pro 1916.

8 17 .

Der Bezirksrat beantragt, mit Wirkung vom 1.

4. 1920 ab, die Auslagen des Oberamtsbaumeisters Riderer für Schreib- und Zeichenmaterialien zu amt­lichen Zwecken unter Absetzung seiner Aversalentschädig- ung auf die Amtskörperschaft zu übernehmen. Diesem Antrag wird von der Amtsversammlung heute ent­sprochen.

8 18 -

Infolge der gesteigerten Preisoerhältnisse werden die Taggelder und die Reisekostenentschädigung der Amtsversammlungs- und der Bezirksrats-Mitglieder neu geregelt und zwar:

1. Taggelder :

a) für die in Calw wohnhaften Mitglieder 20 Mk. für den vollen Tag.

b) für die außerhalb Calw wohnhaften Mitglieder 25 Mk. für den vollen Tag.

2. Reisekosten:

Ersatz einer Fahrkarte 3. Kl. hin und zurück. Außerdem für jeden zurückgelegten Kilometer 20 Pfg. Angefangene Kilometer werden als voll aufgerechnet.

Aus der Mitte der Amtsoersammlung wird be­antragt. die vom Bezirksrat vorgeschlagenen Sätze von 20 Mk. und 25 Mk. um je 5 Mk. zu erhöhen. Die Amtsversammlung ist damit einverstanden.

Vorstehende Satzung soll mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.

8 19.

Hinsichtlich der ordnungsmäßig geprüften Rechnung