amtspflege mit Wirkung vom 1. Nov. 1918 an an Stelle der Herbstteuerungszulagen eine Gehaltszulage von 50 A ihres Geldgehaltes zu verwilligen, wovon je 60 A als fester pens.-berechtigter Gehalt an­erkannt werden sollen.

? Hiernach sollen betragen:

bei Widmann der Gehalt 900 -4L -s- 450 -4L 1350 -4t. wovon 1170 ,4t pens.-berechtigt sein ^ ^sollen;

^/-Vdjlbei Wurster der Gehalt 1200 -4L -j- 600 -4t ^'^'/1800 -4t, wovon 1560 -4t pens.-berechtigt sein sollen.

Am 21. Juni 1919 hat sodann der Bez.-Rat be­schlossen. die Teuerungszulagen beider Beamten ohne Änderung der Höhe des pens.-berechtigten Teiles fest- zusetzen wie folgt, und zwar ab 1. April 1919: a) für Widmann von 450 -4t auf 560 -4L; d) für Wurster von 600 -4t auf 760 -4t, noch eine Kinderzulage von 72 -4t für Kind jährlich kommen soll.

wozu

jedes

/ " In der Sitzung vom 10. Nov. 1919 wurde endlich ^ beschlossen, mit Wirkung vom 1. April 1919 ab im ^Hinblick auf die weiter eingetretene Teuerung die Teuerungszulagen wie folgt zu regulieren:

a) für Widmann von 560 -4t auf 700 -4L;

b) für Wurster von 760 -4t auf 1000 -4t.

Auch solle die jährliche Kinderzulage von jährlich 72 -4t auf jährlich 96 -4t erhöht werden.

An der Höhe des pens.-berechtigten Betrages soll dabei nichts geändert werden.

Von der Amtsversammlung wird beschlossen:

Die Anträge des Bez.-Rats zum Beschluß zu er­heben.

§ 19.

Mit Beschluß vom 6. März 1919 hat der Bez.-Rat zwecks Erfüllung einer zeitgemäßen Forderung mit Wirkung vom 1. April 1919 ab für die Amtskörper­schaftsstraßenwärter das Eehaltsoorrückungssystem ein­geführt. Hienach soll der pens.-berechtigte Grund­gehalt 900 -4t betragen, aufsteigend in dreijährigen Vorrückungsfristen von je 50 -4t bis zu 1200 -tt. Sodann hat der Bez.-Rat am 21. Juni 1919 weiter beschlossen, den Amtskörperschaftsstraßenwärtern mit Wirkung vom 1. April 1919 ab eine nicht pens.-berech- .Ligte Teuerungszulage von 660 -4t, sowie eine jährl. <Kinderzulage von 72 -4t für jedes Kind zu gewähren.

Diese Teuerungszulage ist vom Bez.-Rat am 10. Nov. 1919 auf 500 -4t, und die Kinderzulage auf 96 -4t jährlich mit Wirkung vom 1. April 1919 ab erhöht worden.

Von der Amtsversammlung werden die Anträge des Bez.-Rats zum Beschluß erhoben.

8 20 .

(Abgetreten: Stadtschultheiß Müller.)

Der Vorsitzende teilt mit, daß Verw.-Aktuar Stadt­schultheiß Müller in Neubulach wegen vorgerückten Alters, sowie wegen Geschäftsüberhäufung in seinen Nebenämtern als Ortsvorsteher in Neubulach und als Vorsitzender des Gemeindeverbandes Teinach beim Bez.-Rat vorstellig geworden sei, ihm durch Ein­stellung eines Stellvertreters für die Besorgung des Verw.-Aktuariats in den 9 Gemeinden seines Derw.- Bezirks eine Erleichterung zuteil werden zu lassen. Stadtschultheiß Müller hat im weiteren Verlaufe so­dann noch ein ärztliches Zeugnis des Herrn Or. Mezger in Calw vorgelegt, nach welchem im Inter­esse der Gesundheit des Stadtschultheißen Müller eine teilweise Entlastung durch Abgabe eines der verschie­denen Ämter angeraten wird. Der Bez.-Rat hat in seiner Sitzung vom 10. Nov. 1919 dem Antrag des Verw.-Aktuars Müller nur insoweit stattgegeben, als er die Besorgung der Verw.-Aktuariatsgeschäfte durch den Sohn des Müller, den Verw.-Praktikanten Fritz Müller, in Stellvertretung seines Vaters unter eigener Verantwortung und Gegenzeichnung geneh­migt hat. Da in Anbetracht des Alters und der Ge- sundheitsoerhältnisse des Verw.-Aktuars Müller nicht damit zu rechnen ist, daß er in der Lage wäre, das

Verw.-Aktuariat neben seinen Nebenämtern weiter zu- besorgen, der Pensionsfall bei ihm aber noch nicht eingetreten ist, so kommt die Angelegenheit heute in ^ der Amtsversammlung zur Sprache. Nach längerer- ' Debatte wird von der Amtsversammlung beschlossen:

1. Dem Verw.-Aktuar Müller auf 1. April 1920 den Dienst als amtskörperschaftlicher Verw.-* Aktuar unter Anerkennung seiner langjährigen, treuen Dienste als Beamter der Amtskörper* schaft zu kündigen;

2. wegen der Besetzung des hienach freiwerdeik den Verw.-Aktuariats alsbald das Erforder- s liche einzuleiten.

§ 21 .

(Abgetreten: Stadtschultheiß Müller.) .

Um die auf 1. April 1920 freiwerdende Verw.- x Aktuariatsstelle für den Bezirk III, umfassend die Ee- ^ meinden: Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Hornberg, ^ Holzbronn, Liebelsberg, Martinsmoos, Oberhaugstett und Zwerenberg, mit Sitz in Neubulach sind 4 Be- Werbungen eingelaufen, welche der Vorsitzende be- ' ^ kannt gibt. ^

Von der Amtsversammlung wird beschlossen:

1. Für die Verw.-Aktuariatsstelle den in § 17 für die Amtskörperschaftsbeamten beschlossenen Ee- ^! halt mit Vorrückungssystem (4200 -4t pens.-V' berechtigter Grundgehalt, aufsteigend in drei- ä jährigen Vorrllckungsfristen von je 400 -4t bir 7000 -4t) auszuwerfen; sowie eine nicht pens.- berechtigte Teuerungszulage von 1000 -4t jähr­lich bis aus weiteres zu verwilligen. Die Kinderzulage wird nach den staatlichen Grund-' sähen gewährt.

2. Bezüglich der Festsetzung der Dienstaufwands-' entschädigung und der Reisekosten das Weitere dem Bez.-Rat, vorbehältlich der nachträglichen Zustimmung der Amtsversammlung, zu über, lassen.

6. Einen Eehilfenbeitrag nicht mehr zu ge- > währen; '

4. Den Bez.-Rat zum Abschluß eines Dienstver­trags mit dem Neugewählten zu ermächtigen.

Im Anschlüsse hieran findet die Wahl statt.

Gewählt wurde:

Herr Fritz Müller, Verw.-Praktikant in Neu­bulach.

8 22 .

Die Verhältnisse bei der Oberamtssparkasse haben sich derart entwickelt, daß die Besetzung der Eegen- rechnerstelle bei der Oberamtssparkasse nicht weiter zurückgestellt werden kann.

Der Bez.-Rat hat deshalb das Weitere in die Wege geleitet, worüber der Vorsitzende Bericht er­stattet.

In der heutigen »Amtsversammlung wird be­schlossen:

1. Gemäß Art. 28 Abs. 2 der Bez.-Ordnung die Dienststelle eines Eegenrechners bei der Ober­amtssparkasse neu zu errichten und die Dienst­regelung dem Bez.-Rat zu überlassen.

2. Die Gehaltsbezüge sind wie die der übrigen Amtskörperschaftsbeamten festgesetzt (4200 -4L pens.-berechtigter Grundgehalt, steigend alle drei Jahre um 400 -4L bis zu 7000 -4L, sowie eine nicht pens.-berechtigte Teuerungszulage von 1000 -4L jährlich; außerdem Kinderzulage nach Len staatlichen Grundsätzen).

6. Die Festsetzung der Höhe der zu stellenden Dienstkaution wird dem Bez.-Rat überlassen.

4. Den Bez.-Rat zu ermächtigen, falls der Ge­wählte schon bisher ein pens.-berechtigtes Amt versehen hat, ihm seine bisherigen Dienstjahre anzurechnen und ihn in eine entsprechend höhere Gehaltsstufe einzuweisen.

5. Den Bezirksrat zum Abschluß eines Dienstver- trgges mit dem Gewählten zu ermächtigen.

Im Anschluß hieran findet die Wahl statt.

Gewählt wurde: Oberamtssekretär Unger in Calw.