amtspflege mit Wirkung vom 1. Nov. 1918 an an Stelle der Herbstteuerungszulagen eine Gehaltszulage von 50 A ihres Geldgehaltes zu verwilligen, wovon je 60 A als fester pens.-berechtigter Gehalt anerkannt werden sollen.
? Hiernach sollen betragen:
bei Widmann der Gehalt 900 -4L -s- 450 -4L — 1350 -4t. wovon 1170 ,4t pens.-berechtigt sein ^ ^sollen;
^/-Vdjlbei Wurster der Gehalt 1200 -4L -j- 600 -4t — ^'^'/1800 -4t, wovon 1560 -4t pens.-berechtigt sein sollen.
Am 21. Juni 1919 hat sodann der Bez.-Rat beschlossen. die Teuerungszulagen beider Beamten ohne Änderung der Höhe des pens.-berechtigten Teiles fest- zusetzen wie folgt, und zwar ab 1. April 1919: a) für Widmann von 450 -4t auf 560 -4L; d) für Wurster von 600 -4t auf 760 -4t, noch eine Kinderzulage von 72 -4t für Kind jährlich kommen soll.
wozu
jedes
/ " In der Sitzung vom 10. Nov. 1919 wurde endlich ^ beschlossen, mit Wirkung vom 1. April 1919 ab im ^Hinblick auf die weiter eingetretene Teuerung die Teuerungszulagen wie folgt zu regulieren:
a) für Widmann von 560 -4t auf 700 -4L;
b) für Wurster von 760 -4t auf 1000 -4t.
Auch solle die jährliche Kinderzulage von jährlich 72 -4t auf jährlich 96 -4t erhöht werden.
An der Höhe des pens.-berechtigten Betrages soll dabei nichts geändert werden.
Von der Amtsversammlung wird beschlossen:
Die Anträge des Bez.-Rats zum Beschluß zu erheben.
§ 19.
Mit Beschluß vom 6. März 1919 hat der Bez.-Rat zwecks Erfüllung einer zeitgemäßen Forderung mit Wirkung vom 1. April 1919 ab für die Amtskörperschaftsstraßenwärter das Eehaltsoorrückungssystem eingeführt. Hienach soll der pens.-berechtigte Grundgehalt 900 -4t betragen, aufsteigend in dreijährigen Vorrückungsfristen von je 50 -4t bis zu 1200 -tt. — Sodann hat der Bez.-Rat am 21. Juni 1919 weiter beschlossen, den Amtskörperschaftsstraßenwärtern mit Wirkung vom 1. April 1919 ab eine nicht pens.-berech- .Ligte Teuerungszulage von 660 -4t, sowie eine jährl. <Kinderzulage von 72 -4t für jedes Kind zu gewähren.
Diese Teuerungszulage ist vom Bez.-Rat am 10. Nov. 1919 auf 500 -4t, und die Kinderzulage auf 96 -4t jährlich mit Wirkung vom 1. April 1919 ab erhöht worden.
Von der Amtsversammlung werden die Anträge des Bez.-Rats zum Beschluß erhoben.
8 20 .
(Abgetreten: Stadtschultheiß Müller.)
Der Vorsitzende teilt mit, daß Verw.-Aktuar Stadtschultheiß Müller in Neubulach wegen vorgerückten Alters, sowie wegen Geschäftsüberhäufung in seinen Nebenämtern als Ortsvorsteher in Neubulach und als Vorsitzender des Gemeindeverbandes Teinach beim Bez.-Rat vorstellig geworden sei, ihm durch Einstellung eines Stellvertreters für die Besorgung des Verw.-Aktuariats in den 9 Gemeinden seines Derw.- Bezirks eine Erleichterung zuteil werden zu lassen. Stadtschultheiß Müller hat im weiteren Verlaufe sodann noch ein ärztliches Zeugnis des Herrn Or. Mezger in Calw vorgelegt, nach welchem im Interesse der Gesundheit des Stadtschultheißen Müller eine teilweise Entlastung durch Abgabe eines der verschiedenen Ämter angeraten wird. Der Bez.-Rat hat in seiner Sitzung vom 10. Nov. 1919 dem Antrag des Verw.-Aktuars Müller nur insoweit stattgegeben, als er die Besorgung der Verw.-Aktuariatsgeschäfte durch den Sohn des Müller, den Verw.-Praktikanten Fritz Müller, in Stellvertretung seines Vaters unter eigener Verantwortung und Gegenzeichnung genehmigt hat. Da in Anbetracht des Alters und der Ge- sundheitsoerhältnisse des Verw.-Aktuars Müller nicht damit zu rechnen ist, daß er in der Lage wäre, das
Verw.-Aktuariat neben seinen Nebenämtern weiter zu- besorgen, der Pensionsfall bei ihm aber noch nicht eingetreten ist, so kommt die Angelegenheit heute in ^ der Amtsversammlung zur Sprache. Nach längerer- ' Debatte wird von der Amtsversammlung beschlossen:
1. Dem Verw.-Aktuar Müller auf 1. April 1920 den Dienst als amtskörperschaftlicher Verw.-* Aktuar unter Anerkennung seiner langjährigen, treuen Dienste als Beamter der Amtskörper* schaft zu kündigen;
2. wegen der Besetzung des hienach freiwerdeik den Verw.-Aktuariats alsbald das Erforder- s liche einzuleiten.
§ 21 .
(Abgetreten: Stadtschultheiß Müller.) .
Um die auf 1. April 1920 freiwerdende Verw.- x Aktuariatsstelle für den Bezirk III, umfassend die Ee- ^ meinden: Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Hornberg, ^ Holzbronn, Liebelsberg, Martinsmoos, Oberhaugstett und Zwerenberg, mit Sitz in Neubulach sind 4 Be- Werbungen eingelaufen, welche der Vorsitzende be- ' ^ kannt gibt. ^
Von der Amtsversammlung wird beschlossen:
1. Für die Verw.-Aktuariatsstelle den in § 17 für die Amtskörperschaftsbeamten beschlossenen Ee- ^! halt mit Vorrückungssystem (4200 -4t pens.-V' berechtigter Grundgehalt, aufsteigend in drei- ä jährigen Vorrllckungsfristen von je 400 -4t bir 7000 -4t) auszuwerfen; sowie eine nicht pens.- berechtigte Teuerungszulage von 1000 -4t jährlich bis aus weiteres zu verwilligen. Die Kinderzulage wird nach den staatlichen Grund-' sähen gewährt.
2. Bezüglich der Festsetzung der Dienstaufwands-' entschädigung und der Reisekosten das Weitere dem Bez.-Rat, vorbehältlich der nachträglichen Zustimmung der Amtsversammlung, zu über, lassen.
6. Einen Eehilfenbeitrag nicht mehr zu ge- > währen; '
4. Den Bez.-Rat zum Abschluß eines Dienstvertrags mit dem Neugewählten zu ermächtigen.
Im Anschlüsse hieran findet die Wahl statt.
Gewählt wurde:
Herr Fritz Müller, Verw.-Praktikant in Neubulach.
8 22 .
Die Verhältnisse bei der Oberamtssparkasse haben sich derart entwickelt, daß die Besetzung der Eegen- rechnerstelle bei der Oberamtssparkasse nicht weiter zurückgestellt werden kann.
Der Bez.-Rat hat deshalb das Weitere in die Wege geleitet, worüber der Vorsitzende Bericht erstattet.
In der heutigen »Amtsversammlung wird beschlossen:
1. Gemäß Art. 28 Abs. 2 der Bez.-Ordnung die Dienststelle eines Eegenrechners bei der Oberamtssparkasse neu zu errichten und die Dienstregelung dem Bez.-Rat zu überlassen.
2. Die Gehaltsbezüge sind wie die der übrigen Amtskörperschaftsbeamten festgesetzt (4200 -4L pens.-berechtigter Grundgehalt, steigend alle drei Jahre um 400 -4L bis zu 7000 -4L, sowie eine nicht pens.-berechtigte Teuerungszulage von 1000 -4L jährlich; außerdem Kinderzulage nach Len staatlichen Grundsätzen).
6. Die Festsetzung der Höhe der zu stellenden Dienstkaution wird dem Bez.-Rat überlassen.
4. Den Bez.-Rat zu ermächtigen, falls der Gewählte schon bisher ein pens.-berechtigtes Amt versehen hat, ihm seine bisherigen Dienstjahre anzurechnen und ihn in eine entsprechend höhere Gehaltsstufe einzuweisen.
5. Den Bezirksrat zum Abschluß eines Dienstver- trgges mit dem Gewählten zu ermächtigen.
Im Anschluß hieran findet die Wahl statt.
Gewählt wurde: Oberamtssekretär Unger in Calw.