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Niger Ausnahme der Fürsorge für Heimarbeiter, welche von einem besonderen Fürsorgeausschuß, der an den Berwaltungsausschutz des Bezirksarbeitsamts angegliedert ist, zu besorgen ist. Eine weitere Besonderheit bilden dann die sogen. Kurzarbeiter, deren Erwerbslosenfürsorge durch ihre Arbeitgeber zu regeln ist. Die Kosten für die Erwerbslosenfürsorge werden in der Weise aufgebracht, daß ''/,2 vom Reich, von der Landesregierung, >/i 2 von der Amtskörperschaft und '/is von der Wohngemeinde des belr. Erwerbslosen zu tragen sind. Als weitere Besonderheit ist hervorzuheben, daß auf Grund einer Abmachung des Bez.-Rats mit der Allgemeinen Ortskrankenkasse alle zu unterstützenden Erwerbslosen bei der Allg. Ortskrankenkasse versichert wurden, und zwar auch dann, wenn sie dem zur freiwilligen Versicherung und zur Weiterversicherung berechtigten Personenkreis nicht angehören.
In der heutigen Amtsversammlung wird beschlossen. die getroffenen Maßnahmen zu genehmigen.
§ 16.
Infolge des Heldentodes des Katastergeometers Krauß ist der Bezirk II frei geworden. Der Bez.- Rat ist zunächst mit der Regierung darüber in Verhandlung eingetreten, das gesamte Katastergeometerwesen des Bezirks zu verstaatlichen. Die Staatsregierung hat es jedoch im Hinblick auf die gegenwärtige Lage der Verhältnisse abgelehnt, hierauf einzugehen, worauf der Bez.-Rat am 2. Juni 1919 beschlossen hat, die erledigte Katastergeometerstelle zur öffentlichen Bewerbung auszuschreiben. Hierauf sind 10 Bewerbungen eingelaufen, welche der Vorsitzende bekannt gibt. Weiter teilt der Vorsitzende mit, daß die 7 Orte des Hinteren Bezirks (Aichhalden, Bergorte, Breitenberg, Hornberg, Martinsmoos, Neuweiler und Zwerenberg), welche bisher von dem verstorbenen Katastergeometer in Altensteig besorgt worden waren, einstweilen teilweise dem Katastergeometer Charrier, teilweise dem Katastergeometer Maurer in Altensteig zur stellv. Besorgung zugewiesen worden seien. Endlich gibt er noch Auskunft darüber, datz die Gemeinde Ostelsheim, welche bisher nicht an die Geometerorganisation der Amtskörperschast eingeglie- vert ist und von Katastergeometer Sayle in Dätzingen besorgt wird, es abgelehnt habe, der amtskörperschaftlichen Organisation beizutreten. Auch ist noch der Beschluß des Bez.-Rats vom 24. Okt. 1918 über die Höhe des pens.-berechtigten Einkommens des Katastergeometers Charrier von der Amtsversammlung zu genehmigen.
In der heutigen Amtsversammlung kommen nun folgende Beschlüße zustande:
1. Als Katastergeometer für den ll. Bezirk wird , , gewählt: Herr Geometer Spietzhofer in Calw.
V.^O-2. Die Belohnung desselben wird geregelt wie ^ folgt: Er erhält von der Amtskörperschaft
ein Wartgeld von jährlich 500 neben einer Teuerungszulage von 400 jährlich.
3. Der Bez.-Rat wird ermächtigt, wegen des Abschlußes eines Dienstoertrages, der Festsetzung der Pensionsberechtigung usw. das Erforderliche zu veranlaßen.
4. Die Gemeinden des Hinteren Bezirks sollen an den Bezirk Calw angegliedert und unter die zwei hiesigen Eeometerstellen verteilt werden.
5. Der Gemeinde Ostelsheim gegenüber soll der Wunsch ausgesprochen werden, daß sie sich ebenfalls zur Angliederung an den Bezirk Calw entschließe.
6. Dem Beschluß des Bez.-Rats vom 24. Okt. 1918 bezüglich des pens.-berechtigten Gehalts des Katastergeometers Charrier wird zugestimmt.
§17.
(Abgetreten sind: Fechter, Staudenmayer, Müller, Pommert und Riderer.)
Mit Beschluß vom 21. Juni 1919 und 7. Juli 1919 hat der Bez.-Rat mit Wirkung vom 1. Aprkl 1919 ab unter Aufhebung der bisherigen Festsetzungen die Teuerungszulagen für die Amtskörperschastsbeamten
neu geregelt und beschlossen, den nachfolgenden Amtskörperschaftsbeamten
s) Oberamtspfleger Fechter,
b) Oberamtssparkassier Pommert,
c) Verw.-Aktuar Staudenmayer, ä) Verw.-Aktuar Hilligardt,
e) Oberamtsbaumeister Riderer eine jährliche Teuerungszulage von 2500 .4t, k) Verw.-Aktuar Müller
eine solche von 1200 „tt zu gewähren (im Verhältnis seines pens.-berechtigten Gehalts als amtskörperschaftlicher Verw.-Aktuar zu seinem pens.-berechtigten Gehalt seiner übrigen Ämter).
Hiervon soll der Betrag von 600 ^t wie bisher pensionsberechtigt sein.
Schon damals aber war sich der Bez.-Rat darüber klar, daß eine grundsätzliche Aufrollung der Besoldungsregelung der Amtskörperschaftsbeamten nicht zu umgehen sein werde.
In der Sitzung vom 10. Nov. 1919 ist die Angelegenheit daher erneut vor dem Bez.-Rat zur Verhandlung gekommen. Es steht außer Zweifel, daß die schwierigen Lebensverhältnisse es notwendig machen, in durchgreifender Weise an eine Neugestaltung der Eehaltsverhältniße der Amtskörperschaftsbeamten heranzutreten. Der Bez.-Rat schlägt der Amtsversammlung vor, folgenden Gehaltstarif mit Wirkung vom 1. April 1919 ab einzuführen:
Pensionsberechtigter Grundgehalt: 4200 «4t, steigend alle 3 Jahre um 400 «4t bis zum Höchstgehalt von 7000 «.tt. Außerdem sollen die Amtskörperschafts- beamten bis auf weiteres eine jährliche, nicht pens.- berechtigte Teuerungszulage von 1000 «4t erhalten.
Bezüglich des Gehalts des Verw.-Aktuars Müller in Neubulach war der Bez.-Rat nicht in der Lage, Anträge zu stellen. Der Vorsitzende berichtet über die Verhandlungen mit diesem. Weiler beantragt der Bez.-Rat, den Oberamtsbaumeister Riderer um eine Gehaltsstufe vorrücken zu laßen, da er sich mit seinen Dienstjahren bei der neuen Regelung schlechter stellen würde als bei der alten.
Endlich beantragt der Bez.-Rat, den Gehaltstarif für die neu zu errichtende Gegenrechnerstelle bei der Oberamtssparkaße festzusetzen wie folgt:
Pens.-berechtigter Grundgehalt 3600 «4t, aufsteigend bis zu 5900 «4t in dreijährigen Gehaltsvorrückungs- fristen; die ersten zweimal je um 400 «4l, die folgenden um 300 «4t.
Von der Amtsversammlung wird beschlossen:
1. Die Neuorganisierung der Gehaltsverhältniße der Amtskörperschaftsbeamten Staudenmayer, Fechter, Pommert, Hilligardt und Riderer im Rahmen von 4200 bis 7000 «4t, steigend alle drei Jahre um 400 ^t bis zum Höchstbetrag von 7000 .A neben einer nicht pens.-berechtigten Teuerungszulage von jährlich 1000 «4t mit Wirkung vom 1. April 1919 ab zu genehmigen unter Aufhebung aller früheren Beschlüße. — Außerdem soll eine Kinderzulage nach den staatl. Grundsätzen gewährt werden.
2. Bezüglich des Stadtschultheißen und Verw.- Aktuars Müller die bisherige Praxis beizubehalten und den Gehalt als Ortsvorsteher und Ortsoerw.-Aktuar an seinem pens.-berechtigten Gehalt in Abzug zu bringen.
3. Die Vorrückung des Oberamtsbaumeisters Riderer um eine Gehaltsstufe ab 1. April 1919 zu genehmigen.
4. Die Belohnung des Eegenrechners soll derjenigen der übrigen Amtskörperschaftsbeamten gleichgestellt werden.
5. Die Anrechnung von Dienstjahren, sowie der Abschluß eines Dienstvertrags mit dem Eegen- rechner soll dem Bez.-Rat überlaßen werden.
6. Dem Kaßier Pommert wird eine nicht pens.- berechtigte Funktionszulage einschließl. Mankogeld in Höhe von 500 -4t gewährt.
§ 18.
Der Bez.-Rat hat am 25. Nov. 1918 beschlossen, dem Hausmeister der Wanderarbeitsstätte Widmann und dem Kanzleiaufwärter Wurster bei der Ober-