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anderen beschlossenen Satzungsänderung durch das K. Ministerium des Innern einen neuen Wortlaut an Stelle des beanstandeten zu beschließen und vorzuschlagen; bis zur Anschaffung des neuen Kassenschrankes erklärt sich die Amtsversammlung damit einverstanden, datz von den hinterlegten Kriegsanleihestücken die Mäntel im Kassen- fchrank der Sparkasse und die Zinsscheine in demjenigen der Oberamtspflege oder umgekehrt verwahrt werden; ll) nur noch bei Kriegsteilnehmern auf den Ansatz von Verzugszinsen zu verzichten, dagegen bezüglich der übrigen Schuldner für sämtliche nach dem 1. Januar 1917 verfallenen Zinsen wieder Verzugszinse zu berechnen;
e) die Gehaltsvorrückung des Oberamtssparkassiers Pommert von 3600 Mark auf 3900 Mark ab 1. Januar 1917 zu genehmigen.
8 4.
Die Amtsversammlung genehmigt hiemit die Kommandierung eines Hilfsarztes für das Calwer Vereinslazarett vom Raten Kreuz und die Uebernahme der dadurch entstehenden Kosten auf die Amtskörperschaft, da der Chefarzt des Bezirkskrankenhauses und Vereinslazaretts Dr. Autenrieth, wie er unterm 5. April d. I. mitteilte. es nicht für möglich halte, auf die Dauer die Geschäfte im Bezirkskrankenhaus und Vereinslazarett allein zu besorgen.
8 5 .
Die Eemeindekollegien Sommenhardt bitten mit Beschluß vom 5. Oktober 1916 um einen Beitrag der Amtskörperschaft:
3 ) zu dem Mehraufwand für den Straßenbau Station Teinach—Sommenhardt und b) zu dem Aufwand für die Wiederherstellung der durch einen Wolkenbruch beschädigten Straße.
Von der Amtsversammlung wurde seiner Zeit nicht anerkannt, daß diese Straße einen Bezirksverkehr im Sinne des Straßenbaustatuts vom 4. September 1895 vermittle und statt des statutarischen Amtskörperschaftsbeitrags von einem Drittel nur ein fester Beitrag von rurck einem Viertel — 27 500 «1t zu den auf 112 880 «H veranschlagten Baukosten verwilligt.
In Wirklichkeit betragen die Baukosten 151320 «1t, worunter auch die dem Bauunternehmer durch Spruch des Schiedsgerichts vom 11. Mai 1913 zugebilligte außerordentliche Entschädigung von 14 500 «K inbegriffen ist.
Bezüglich der Wiederherstellungskosten bei Unwetterschäden hat die Amtsversammlung grundsätzlich die Beitragspflicht anerkannt und in einigen Fällen Beiträge von 10 H dieser Kosten verwilligt.
Der Bezirktsrat stellt unterm 15. Dezember 1916 folgenden
Antrag:
Der Gemeinde Sommenhardt zu a) d. h. zu dem unvorhergesehenen Aufwand von 14 600 «K, welcher Betrag durch Schiedsgerichtsspruch dem Bauunternehmer zuge
billigt wurde, einen Beitrag der Amtskörperschaft von 350V «1t und zu d) einen solchen von rund 10 58 — 360 «K der Wiederherstellungskosten zu verwilligen. Dieser Antrag wird von der Amtsversammlung zum
Beschluß
erhoben.
8 6 .
Entsprechend den Anträgen des Bezirksrats
wird
beschlossen:
1. Nachdem für die gewerbliche Mittelstandshilfe und für die Arbeiterhilfe Jahresbeiträge von je 50 «1t verwilligt bezw. beantragt worden sind, der Gleichheit wegen auch für die landwirtschaftliche Abteilung einen Beitrag im gleichen Betrage und damit dem neuen, die genannten Abteilungen umfassenden Verein
„Kriegshilfe Württemberg" einen gesamten Jahresbeitrag an Stelle der beantragten 150 -1t von 300 «1t zu verwilligen;
2. seitens der Amtskörperschaft dem Württ. Landesoerein für Kriegerheimstätten als Mitglied gegen Bezahlung eines Jahresbeitrags an Stelle beantragter 20 «1t von 40 «1t beizutreten;
3. desgleichen dem Württ. Landeswohnungsoerein als Mitglied gegen Bezahlung eines Jahresbeitrags von 20 «1t beizutreten;
4. zu den Kosten der Schießübungen des ungedienten Landsturms und der Jungmannen der Jugendwehren des Bezirks Calw für das Kalenderjahr 1917 einen Beitrag der Amtskörperschaft von 50 «1t zu gewähren und diesen Beitrag von 1917 an jährlich fortlaufen zu verwilligen.
8 7 .
Auf die beiden Eingaben bezw. Bitten des Verbands Württ. Eemeinderechner und der Genwinderechner des Oberamtsbezirks Calw, den Gemeinderechnern aus Mitteln der Amtskörper- schaft für ihre große Mehrarbeit, die ihnen seit Kriegsbeginn die Ausbezahlung der reichsgesetzlichen Familienunterstützungen gebracht hat, eine entsprechende Entschädigung zu gewähren, stellt der Bezirksrat folgenden
Antrag
an die Amtsversammlung:
3) den Gemeinderechnern und, soweit die Ausbezahlung durch die Ortsvorsteher erfolgt ist. diesen für die genannte Mehrarbeit eine Entschädigung von 25 ^ für je 100 «K Familienunterstützung für die seit 1. April 1916 an zur Ausbezahlung gelangten Beträge zu gewähren;
d) die Mittel hiezu den Ueberschüssen des Metallamts zu entnehmen.
Dieser Antrag wird mit der Maßgabe zum
Beschluß
erhoben, die Entschädigung schon für die seit 1. April 1915 an zur Ausbezahlung gelangten Beträge zu verwilligen.