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anderen beschlossenen Satzungsänderung durch das K. Ministerium des Innern einen neuen Wortlaut an Stelle des beanstande­ten zu beschließen und vorzuschlagen; bis zur Anschaffung des neuen Kassenschrankes er­klärt sich die Amtsversammlung damit ein­verstanden, datz von den hinterlegten Kriegsanleihestücken die Mäntel im Kassen- fchrank der Sparkasse und die Zinsscheine in demjenigen der Oberamtspflege oder umgekehrt verwahrt werden; ll) nur noch bei Kriegsteilnehmern auf den Ansatz von Verzugszinsen zu verzichten, da­gegen bezüglich der übrigen Schuldner für sämtliche nach dem 1. Januar 1917 verfalle­nen Zinsen wieder Verzugszinse zu berech­nen;

e) die Gehaltsvorrückung des Oberamtsspar­kassiers Pommert von 3600 Mark auf 3900 Mark ab 1. Januar 1917 zu genehmigen.

8 4.

Die Amtsversammlung genehmigt hiemit die Kommandierung eines Hilfsarztes für das Calwer Vereinslazarett vom Raten Kreuz und die Uebernahme der dadurch entstehenden Kosten auf die Amtskörperschaft, da der Chefarzt des Bezirkskrankenhauses und Vereinslazaretts Dr. Autenrieth, wie er unterm 5. April d. I. mit­teilte. es nicht für möglich halte, auf die Dauer die Geschäfte im Bezirkskrankenhaus und Ver­einslazarett allein zu besorgen.

8 5 .

Die Eemeindekollegien Sommenhardt bitten mit Beschluß vom 5. Oktober 1916 um einen Bei­trag der Amtskörperschaft:

3 ) zu dem Mehraufwand für den Straßenbau Station TeinachSommenhardt und b) zu dem Aufwand für die Wiederherstellung der durch einen Wolkenbruch beschädigten Straße.

Von der Amtsversammlung wurde seiner Zeit nicht anerkannt, daß diese Straße einen Be­zirksverkehr im Sinne des Straßenbaustatuts vom 4. September 1895 vermittle und statt des sta­tutarischen Amtskörperschaftsbeitrags von einem Drittel nur ein fester Beitrag von rurck einem Viertel 27 500 «1t zu den auf 112 880 «H ver­anschlagten Baukosten verwilligt.

In Wirklichkeit betragen die Baukosten 151320 «1t, worunter auch die dem Bauunter­nehmer durch Spruch des Schiedsgerichts vom 11. Mai 1913 zugebilligte außerordentliche Ent­schädigung von 14 500 «K inbegriffen ist.

Bezüglich der Wiederherstellungskosten bei Unwetterschäden hat die Amtsversammlung grundsätzlich die Beitragspflicht anerkannt und in einigen Fällen Beiträge von 10 H dieser Kosten verwilligt.

Der Bezirktsrat stellt unterm 15. Dezember 1916 folgenden

Antrag:

Der Gemeinde Sommenhardt zu a) d. h. zu dem unvorhergesehenen Aufwand von 14 600 «K, welcher Betrag durch Schieds­gerichtsspruch dem Bauunternehmer zuge­

billigt wurde, einen Beitrag der Amts­körperschaft von 350V «1t und zu d) einen solchen von rund 10 58 360 «K der Wiederherstellungskosten zu verwilligen. Dieser Antrag wird von der Amtsversamm­lung zum

Beschluß

erhoben.

8 6 .

Entsprechend den Anträgen des Bezirksrats

wird

beschlossen:

1. Nachdem für die gewerbliche Mittelstands­hilfe und für die Arbeiterhilfe Jahresbei­träge von je 50 «1t verwilligt bezw. bean­tragt worden sind, der Gleichheit wegen auch für die landwirtschaftliche Abteilung einen Beitrag im gleichen Betrage und da­mit dem neuen, die genannten Abteilungen umfassenden Verein

Kriegshilfe Württemberg" einen gesamten Jahresbeitrag an Stelle der beantragten 150 -1t von 300 «1t zu ver­willigen;

2. seitens der Amtskörperschaft dem Württ. Landesoerein für Kriegerheimstätten als Mitglied gegen Bezahlung eines Jahres­beitrags an Stelle beantragter 20 «1t von 40 «1t beizutreten;

3. desgleichen dem Württ. Landeswohnungs­oerein als Mitglied gegen Bezahlung eines Jahresbeitrags von 20 «1t beizutreten;

4. zu den Kosten der Schießübungen des unge­dienten Landsturms und der Jungmannen der Jugendwehren des Bezirks Calw für das Kalenderjahr 1917 einen Beitrag der Amtskörperschaft von 50 «1t zu gewähren und diesen Beitrag von 1917 an jährlich fortlaufen zu verwilligen.

8 7 .

Auf die beiden Eingaben bezw. Bitten des Verbands Württ. Eemeinderechner und der Ge­nwinderechner des Oberamtsbezirks Calw, den Gemeinderechnern aus Mitteln der Amtskörper- schaft für ihre große Mehrarbeit, die ihnen seit Kriegsbeginn die Ausbezahlung der reichsgesetz­lichen Familienunterstützungen gebracht hat, eine entsprechende Entschädigung zu gewähren, stellt der Bezirksrat folgenden

Antrag

an die Amtsversammlung:

3) den Gemeinderechnern und, soweit die Aus­bezahlung durch die Ortsvorsteher erfolgt ist. diesen für die genannte Mehrarbeit eine Entschädigung von 25 ^ für je 100 «K Familienunterstützung für die seit 1. April 1916 an zur Ausbezahlung gelangten Be­träge zu gewähren;

d) die Mittel hiezu den Ueberschüssen des Metallamts zu entnehmen.

Dieser Antrag wird mit der Maßgabe zum

Beschluß

erhoben, die Entschädigung schon für die seit 1. April 1915 an zur Ausbezahlung gelangten Beträge zu verwilligen.