§ 35.
Die am 8. Oktober 1904 vom Amtsversammlungsausschuß vorgeschlagenen Bezirksschätzer werden von der Amtsversammlung bestätigt. An Stelle des ablehnenden Schreinermeisters Eisenmann wird Schlosser Christian Erhardt in Calw in Vorschlag gebracht.
8 36.
Der Antrag des Ausschusses vom 16. Juni 1905, in den Gemeinden Calw, Dachtel, Gechingen, Ostelsheim und Simmozheim für jedes Kamin eilte Grundtaxe von 20 H in den übrigen Gemeinden, in denen eine 5malige Reinigung eingeführt ist, eine Grundtaxe von 18 iZ festzusetzen, im übrigen aber die im Vorschlag des Oberfeuerschauers enthaltenen Gebühren anzunehmen, wird von der Amtsversammlung mit 17 gegen 12 Stimmen genehmigt.
8 37.
Die Amtsversammlung beschließt dem Antrag des Ausschusses entsprechend:
I. den Oberamtsbezirk Calw in 2 räumlich abgegrenzte Oberamtsbaumeisterbezirke zu teilen und den Gehalt der Oberamtsbaumeister festzusetzen wie folgt:
als Oberamtsbaumeister . . . 1100 ^
„ Bezirksfeuerlöschinspektor . . 200 für Begutachtung der Baugesuche 300 ^
„ die Oberfeuerschau . . . 500 ^
2100
II. um dies zu ermöglichen, soll dem Oberamtsbaumeister Claus auf 1. Oktober 1905 gekündigt werden. Sollte dieser beabsichtigen, eine der beiden Oberamtsbaumeisterstellen zu übernehmeil, so wird ihm überlassen, eine diesbezügliche Erklärung bis 1. August 1905 beiin Amtsversammlungsausschuß einzureichen, für welchen Fall seine Anstellung fortdauert und nach Aufstellung des neuen Dienstvertrags die Kündigung wegfällt,
III. dem Amtsversammlungsausschuß die Ermächtigung zu erteilen, nach Einlauf der Erklärung des Clans das Weitere im Namen der Amtsversammlung vorzukehren, damit rechtzeitig ein Amtsverweser aufgestellt, die Abgrenzung der beiden Bezirke vorgenommen und die Besetzung der Stellen eingeleitet werden kann,
IV. im Falle der Wiederanstellung des Oberamtsbaumeisters Claus diesem mit Rücksicht auf seine Dienstjahre eine jährliche pensionsberechtigte Zulage von 500 ^ zu reichen.
8 38.
Der Gemeindepflege Oberreichenbach wird der statutenmäßige Amtskörperschaftsbeitrag zu den Kosten der Verbesserung des auf Oberreichenbacher Markung gelegenen Stücks der Straße Calw—Altburg—Oberreichenbach von V» mit 5350 ^ 44 iZ vermilligt.
8 39.
Die Amtsversammlung zeigt sich nicht abgeneigt, das sog. Eselssiräßchen auf Markung Oberreichenbach nach Inkrafttreten der neuen Wegordnung als Bezirksstraße in Unterhaltung zu nehmen.
8 40-
Die Amtsversammlung ermächtigt den Ausschuß, etwaige vor ihrem Wiederznsammentritt nötig werdende Wahlen im Vollmachts-Namen der Amtsversammlung vorzunehmen.
8 41.
Der Armenverwaltung in Calw wird zu den Kosten der Anschaffung eines Nöntgenapparats für das städtische Krankenhaus in Calw, das zugleich als Bezirkskrankeuhaus dient, ein Beitrag von 500 ^ vermilligt.
8 42.
Wahl von Sachverständigen für die nach den Vorschriften des Kriegsleistungsgesetzes notwendig werdenden Abschätzungen für die 3 Jahre 1906/08:
a) für Fuhren, welche länger als 48 Stunden außerhalb ihrer Heimat oder auf unbestimmte Dauer in Anspruch genommen werden:
1. Schultheiß Braun in Oberhaugstett,
2. Schultheiß Wolf in Zwerenberg;
als deren Stellvertreter:
1. Schultheiß Flik in Althengstett.
2. Christian Schöning, Hirschwirt in Calw;
d) für Gewährung von Arbeitskräften und Transportmitteln mit Ausnahme der Fuhrleistung, Lieferung von Lagerstroh und Feuerungsmaterial für Lager und Biwaks:
1. Georg Beck, Oekonom in Calw,
2. Friedrich Schwarz maier, Gemeinderat in Calw;