§ 30.

Die Amtsversammlung spricht die Geneigtheit zur Verwilligung des statutenmäßigen Beitrags von '/.i zu der Korrektion der Nachbarschaftsstraße Liebenzell, Dennjächt, Unterreichenbach, Maisenbach, welcher voraussichtlich einen Aufwand von 78000 verursachen wird, aus und ermächtigt den Ausschuß zur Ge­nehmigung des Vorschlags.

§ 31.

Die Amtsversammlung ermächtigt den Ausschuß gegen die in Aussicht genommene Kürzung der Dienststunden an Sonn- und Festtagen bei der Fernsprechanstalt Calw Vorstellungen zu erheben.

8 32.

Zur Tilgung der in Aussicht stehenden Straßenbaubeiträge sollen vom 1. April 1910 ab alljährlich 30000 ^ Schulden bis zur Höhe von 110000 ausgenommen werden und der Ausschuß zur Zahlungs­anweisung nach Fertigstellung der Ballten ermächtigt sein.

Ist die Auszahlung der Straßenbaubeiträge erfolgt, so soll die Gesamtschuldsumme der Amtskorporation in eill 4 °/oiges oOjähriges Annuitätenanlehen verwandelt werden.

Die Zahlungsanweisung erfolgt in der Reihenfolge der Bauausführung.

Diesen Auszug beglaubigt:

Gesehen

U. Gberamt.

V o e l 1 e r.

Schultheiß Hilligardt.

Schriftführer: