§ 30.
Die Amtsversammlung spricht die Geneigtheit zur Verwilligung des statutenmäßigen Beitrags von '/.i zu der Korrektion der Nachbarschaftsstraße Liebenzell, Dennjächt, Unterreichenbach, Maisenbach, welcher voraussichtlich einen Aufwand von 7—8000 verursachen wird, aus und ermächtigt den Ausschuß zur Genehmigung des Vorschlags.
§ 31.
Die Amtsversammlung ermächtigt den Ausschuß gegen die in Aussicht genommene Kürzung der Dienststunden an Sonn- und Festtagen bei der Fernsprechanstalt Calw Vorstellungen zu erheben.
8 32.
Zur Tilgung der in Aussicht stehenden Straßenbaubeiträge sollen vom 1. April 1910 ab alljährlich 30000 ^ Schulden bis zur Höhe von 110000 ausgenommen werden und der Ausschuß zur Zahlungsanweisung nach Fertigstellung der Ballten ermächtigt sein.
Ist die Auszahlung der Straßenbaubeiträge erfolgt, so soll die Gesamtschuldsumme der Amtskorporation in eill 4 °/oiges oOjähriges Annuitätenanlehen verwandelt werden.
Die Zahlungsanweisung erfolgt in der Reihenfolge der Bauausführung.
Diesen Auszug beglaubigt:
Gesehen
U. Gberamt.
V o e l 1 e r.
Schultheiß Hilligardt.
Schriftführer: