§ 20 .
Die Amtsversammlung weiß gegen die Beschlüsse des Ausschusses vom 30. Juli 1904 betr. den Krankheitsurlaub des Oberamtssparkassiers Pommert, die Bestellung eines Stellvertreters für diesen und die Uebernahme der Stellvertretungskosten auf die Oberamtssparkafse nichts einzuwenden.
§ 21 .
Die Verpflegungsgelder für die Aufnahme orts- und landarmer Geisteskranker in die Anstalt des SanitätSrats I)r. Länderer in Göppingen werden erhöht s) für die orts- und landarmen Geisteskranken von 460 auf 500 pro Jahr; b) für Privatpfleglinge in I. Klasse von 5 ^ auf 6 Ln II. Klasse von 3 ^ 50 ^ auf 4 ^ pro Tag.
§ 22 .
Die Gehalte der Amtskorporationsstraßenwärter werden vom 1. April 1905 ab mit einem Mehraufwand von 950 ^ neu reguliert.
§ 23.
Das Wartgeld des Oberamtsbaumwarts Widmann in Calw wird mit Wirkung vom 1. April 1905 an von jährlichen 200 auf 250 ^ erhöht.
8 24.
Die Amtsversammlung ist mit der vom Ausschuß beantragten Statutenänderung der Krankenpflege- Versicherung der Amtskorporation Calw einverstanden.
8 25.
Von der Ermäßigung des Beitrags zu den Landpostbotenfahrten Calw—Gechingen—Dachtel von früheren 200 ^ auf 70 ab 1. Juni 1904 nimmt die Amtsversammlung Kenntnis und ist damit einverstanden, daß die Amtskorporation statt früherer 100 -.6 von dem genannten Tage ab 35 übernimmt.
8 26.
Der Beitrag der Amtskorporation für den Württ. Landesverein vom roten Kreuz wird vom 1. April 1905 an von seitherigen 25 ^ auf jährliche 75 ^ erhöht.
8 27.
Für Zwecke der beabsichtigten Dienstbotenprämierung wird ein Beitrag von 100 ^ gereicht.
8 28.
Dem Oberamtsbaumeister Claus in Calw wird eine Ersatzleistung für die Kosten der Stellvertretung über die gesetzlich festgelegten 6 Monate hinaus erlassen.
8 29.
Der Beitrag an den Württ. Kriegerbund wird mit Wirkung vom 1. April 1905 an von seitherigen 25 ^ auf jährliche 100 ^ erhöht.
8 30.
Der Antrag des Ausschusses vom 18. Mai 1905, an die Verwilligung von Beiträgen zu Vizinal- straßenbauten weitere Verpflichtungen zu knüpfen, als sie in dem Normalstatut vom 4. September 1895 vorgesehen sind, wird genehmigt.
8 31.
Dem Oberamtstierarzt Pfeiffer in Calw wird mit Wirkung vom 1. April 1905 an die Hälfte der jeweiligen z. Zt. 90 ^ betragenden Jahresgebühr für das Telefon aus der Amtspflege verwilligt.
8 32 .
Der Antrag des Ausschusses vom 16. Juni 1905, das sog. Wildbadersträßle der Markung Vergorte nach erfolgter Korrektion in die Verwaltung der Amtskorporation zu übernehmen, wird von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben, auch dem Ausschuß die Bestimmung des Zeitpunkts der Uebernahme anheimgegeben.
8 33 .
Der Antrag des Ausschusses vom 16. Juni 1905, an dem der Gemeinde Martinsmoos erwachsenen Mehraufwand für die Korrektion der Vizinalftraße gegen Zwerenberg mit 413 ^ 32 iZ auf die Amts- körperschast zu übernehmen, wird zum Beschluß erhoben, auch der Ausschuß ermächtigt, wenn die Kosten der Grunderwerbung bekannt sind, ^ derselben aus dem Nestvermögen der Amtspflege ausbezahlen zu lassen.
8 34.
Die Amtsversammlunq ist damit einverstanden, daß der Beitrag der Amtskorporation für die Kosten der Errichtung des Telefons in der Gesamtgemeinde Speßhardt der Teilgemeinde Alzenberg zukommen soll.