19. Der Antrag des Amtsversammlungsausschusses, der Kaminfeger Ferdinand Eberhardt Witwe den Kehrbezirk I. in stets widerruflicher Weise unter der Bedingung zu überlassen, daß sie für die Fortführung des Geschäfts stets einen tüchtigen Geschäftsführer verwendet, als welcher in stets widerruflicher Weise der Sohn Karl zugelassen wurde, wird genehmigt.

20. Auf Antrag des Amtsversammlungsausschusses wird beschlossen, dem Oberamtsbaumeister Claus hier, welcher nach dem vorgelegten ärztlichen Zeugnis erkrankt ist und einer 6wöchentlichen Kur bedarf, für diese Zeit das Ratum seines fixen Gehalts von 1600 ^ mit 184 ^ für die Stellvertretung zu verwiegen.

21. Der vom Amtsversammlungsausschuß gestellte Antrag, auszusprechen, daß die Amtökorporation bereit sei, an dem Aufwand, welcher der Gemeinde Unterreichenbach für den Vau einer eisernen Brücke über die Nagold, behufs besserer Verbindung mit den badischen Gemeinden Neuhausen, Schellbronn, Hohenwarth entsteht, einen Beitrag von einem Drittel zu leisten, wird genehmigt.

Die Kosten für den Brückenbau sind zu 34000 veranschlagt und wird hievon von der Gemeinde Unterreichenbach die Hälfte mit 17000 ^ zu bestreiten sein.

22. Entsprechend dem Antrag des Amtsversammlungsausschusses wird beschlossen, den Jahresbeitrag der Amtskorporation an den landwirtschaftlichen Bezirksverein Calw mit Wirkung vom 1. April 1899 an von 350 auf 500 ^ zu erhöhen, alljährlich 1000 ^ in den Etat der Amtspflege aufzunehmen und von diesem Betrag diejenigen Gemeinden und Privatpersonen zu unterstützen, welche hervorragend schönes Zucht­vieh, vorzugsweise aber Farren anschaffen. Ueber die Art und das Maß der Unterstützung soll der Amts­versammlungsausschuß entscheiden.

Diese 1000 ^ sollen jedoch nicht auf Grund des Steuerfußes, sondern nach Maßgabe der Zahl der Farren, welche jede Gemeinde in der Regel hat, umgelegt und zum Ersatz gebracht werden. Auch soll die Ersparnis von einem Jahr für das nächste Jahr reserviert bleiben.

23. Der vom Amtsversammlungsausschuß gestellte Antrag, die bei dem Oberamt entstehenden Telephongebühren, soweit sie nicht andere Kassen berühren, auf die Amtspflege zu übernehmen und dieselben in der oberamtlichen Portokaffe zu verrechnen, wird in stets widerruflicher Weise genehmigt.

24. Die von den bürgerlichen Kollegien in Calw für Miete, Heizung und Beleuchtung des Amts­zimmers der Bezirkskrankenpflege-Versicherung auf dem Rathaus in Calw angesetzte Entschädigung von 40 ^ pro Jahr vom 1. Juli 1899 an wird dem Antrag des Amtsversammlungsausschusses entsprechend auf die Amtspflege übernommen.

25. Der Jahresbeitrag der Amtäkorporation an die Kinderrettungsanstalt Stammheim wird vom 1. April 1899 an von 175 ^ auf 300 ^ erhöht.

26. Alis den Antrag des Amtsversammlungsbeschlusses wird beschlossen, die einzelnen Gemeinden des Oberamtsbezirks, welche seither bezüglich der Visitation der Gewichte, Maße und Wagen in 4 Visitations­gruppen eingeteilt waren, in 3 Gruppen zu vereinigen, so daß von 1900 an Ln jeder Gemeinde innerhalb drei Jahren 2 Visitationen, eine freiwillige und eine polizeiliche, ftattzusinden hätten.

Die Bestimmung der Reihenfolge wird dem K- Oberamt überlassen.

27. Zufolge Antrags des Amtsversammlungsausschusses wird beschlossen, für einen Katastergeometer, welcher in Calw seinen Wohnsitz nimmt, den Betrag von 500 ^ als Wartgeld auszusetzen und den Amts­versammlungsallsschuß zu ermächtigen, nach erlassenem öffentlichen Ausschreiben einen Katastergeometer aufzu­stellen, wenn es gelingt, einen angemesseneil Bezirk für einen solchen zu gründen. Ferner wird der Ausschuß ermächtigt, auch die Dienstinstruktion des anzustellenden Katastergeometers festzusetzen.

28. Bezüglich der Errichtung einer Oberamtssparkasse wird auf den Antrag des Amtsversammlungs­ausschusses eine Kommission gewählt, welche über die in Betracht kommenden Fragen Bericht zu erstatten hat. Die Kommission besteht aus folgenden Mitgliedern:

Scholl, Schultheiß in Unterreichenbach,

Georgii, Gemeinderat in Calw,

Spöhrer, Handelsschuldirektor in Calw,

Hilligardt, Schultheiß in Simmozheim,

Fechter, Oberamtspfleger in Calw.

29. Von der Anschaffung eines Ofens zum Reinigen der Kleider der Gefangenen im Oberamts, gefängnis voll Ungeziefer wird Umgang genommen, da für einen solchen nebst einer Badeeinrichtung der unver­hältnismäßige Aufwand von mindestens 400 ^ entstehen würde.

30. Es wird beschlossen, für jede Arbeitslehrerin, welche Unterricht im methodischen Arbeitsunterricht erhält, ail dem Aufwand, welcher bei einem 6wöcheutlichen Kursus auf 50 zu stehen kommt, ein Drittel mit 16 ^ 33 auf die Amtskorporation zu übernehmen.

31. Dem Antrag des Amtsversammlungsausschusses entsprechend wird beschlossen, für die Vornahme der Oberfeuerschau den Bezirk in 2 gleiche Teile zu teilen, also dem seitherigen Oberfeuerschauer die eine Hälfte abzunehmen und einen weiteren Oberfeuerschauer anzustellen. Der Ausschuß wird beauftragt, über diese Teilung und über die zu gewährende Belohnung für die nächste Sitzung der Amtsversammlung Bericht zu erstatten.