32. Nach dem Amtsversammlungsbeschluß vom 4. September 1895 wird bei militärischer Ein­quartierung den Quartierträgern pro Mann und Tag ein Zuschuß von 20 aus Korporatwnsmitteln ver- willigt. ES wird beschlossen, diesen Zuschuß für Notquartier nicht zu gewähren.

33. Das dem Oberamtsdiener Gramm von der Amtskorporation verwilligte Gratial von 80 ^ wird vom 1. April 1899 ab aus 100 ^ erhöht. Der Gehalt des Gramm ist klein, sein Nebenverdienst unbedeutend, weil die Zahl der Gefangenen eine geringe ist.

Diesen Auszug beglaubigt:

Gesehen:

K. Obrramt.

V - e l t e r.

Schriftführer

Stadtschnltheitz Saffner.