tragen und demselben die Ermächtigung erteilt werden, die Ausführung des Bauwesens zu genehmigen, sobald ein Staatsbeilrag von mindestens V» zngesichert sein wird,
o. der Gemeinde Deckenpfroun einen Beitrag zu den Kosten der bereits ausgesührten Verbesserung der Vicinalstraße nach Gültlingen in Höhe von 6000 zahlbar am 1. Oktober 1896,
ä. den Gemeinden Teinach, Zavelstein und Röthenbach einen Beitrag zu den Kosten der Erbauung einer Vicinalstraße von Teinach nach Röthenbach in Höhe von ^3 der Gesamtkosten (an Stelle des durch Beschluß der Amtsversammlung vom 5. Mai 1894 verwiegten Beitrags von 10000 ^).
28) Verwilligung der Belohnungen des Hauptkassiers und der Ortsbehörden für die Geschäfte der Krankenpflegeversicherung der Amtskorporation und des damit verbundenen Einzugs der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsbeiträge in gleicher Höhe wie seither und auf unbestimmte Zeit und zwar
1) dem Hauptkassier der Bezirkskrankenpflegeversicherung;
a. für die Besorgung der ihm zufallenden Geschäfte der Kraukenpflegeversicherung alljährlich für die Person der durchschnittlich bei der Kasse Versicherten 25 pro Jahr, d. für den Einzug der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsbeiträge 3 "/o der eingezogenen Beiträge.
2) den Ortsbehörden für die Arbeiterversicherung:
a. für den Einzug und Ablieferung der Beiträge der Krankenpflegeversicherung rc. jährlich 8°/o der eingegangenen Beiträge,
d. für den Einzug der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsbeiträge 3°/o der eingezogenen Beiträge.
29) Um das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung der Vezirkskranken- pflegeversicherung herzustellen, wird dein Antrag des Ausschusses entsprechend beschlossen, die Mitgliederbeiträge mit Wirkung vom 23. Dezember 1895 an zu erhöhen und zwar
1) für jugendliche männliche Dienstboten (bis zu 16 Jahren) und Lehrlinge von 8 auf 11 pro Woche,
2) für erwachsene männliche Dienstboten von 11 auf 14 ^ pro Woche,
3) für weibliche Dienstboten von 8 auf 11 -rZ pro Woche,
4) für die nicht unter Z. 1—3 fallenden Personen von 11 auf 14 -rZ pro Woche.
30) Feststellung der Ordnung für den amtlichen Bezirkspostverkehr unter Verwendung von Korporations- Marken. Eine solche wird in der vom Ausschuß festgeftellten Fassung einstimmig gutgeheißen und später besonders abgedruckt und mitgeteilt werden.
31) Im Hinblick auf die bevorstehenden Straßenkorrektionen, zu welchen die Amtskorporation größere Beiträge zu leisten hat. wird beschlossen, den Amtsversammlungsbeschluß vom 2. August 1893, wonach der zu Beiträgen zu Anschaffung von Futtermitteln verwendete Straßenbaufond von 10,000 ^ in jährlichen Raten von 500 ^ wieder zu ergänzen ist, aufzuheben.
32) Falls der Bau der Vicinalstraße Teinach—Röthenbach und Zavelstein und derjenigen vom Teinachthal nach Nenbulach, wozu die Amtskorporation Beiträge zu leisten hat, im Winter 1895/96 begonnen werden sollte, wird beschlossen, den Amtsversammlungsausschuß zu ermächtigen, ein Anlehen im notwendigen Bedarf für Rechnung der Amtskorporation aufzunehmen und davon den fraglichen Gemeinden Abschlagszahlungen je nach dem Stand des Bauwesens zu verabfolgen. Ueber deren Rückzahlung soll später Beschluß gefaßt werden.
33) Nachdem in dem Finanzetat für 1895/97 der Betrag von 62,300 ^ eingestellt ist, mittelst welcher den Quartiergebern Zuschüße zu dem von der Militärverwaltung vergüteten Servis geleistet werden und dieser Zuschuß pro Mann und Tag 14 iZ beträgt, wird von der Amtsversammlung beschlossen, unter Abänderung des Beschlusses vom 4. Dezember 1889, Prot.-Bl. 72, den Amtskorporationszuschuß von 30 ^ auf 20 pro Mann und Tag herabzusetzen.
Gesehen:
K. Oberami.
Woetter.
Diesen Auszug beglaubigt:
Amtsversammlrmgs-Aktuar
StadtschuttHeiß Kaffner.