Möbel re. augenscheinlich ruinut werden, erscheint geboten, und wird beschlossen, dem K Oberamte die Für- sorge für die angemessene Herstellung der Wohnung zn überlassen; auch wird ausgesprochen, daß es nur ge­recht erscheint, dem Oberamtsdiener für die neu hergesrelllen aber durch die Feuchtigkeit rninirten Tapeten und beschädigten Möbel eine angemessene Entschädigung zu geben.

14) In Folge eines Gesuchs der beidrn im Bezirk begehenden theologischen und pädagogischen Lese- Anstalten wird beschlossen, den beiden Gesellschaften eine Aversal'Enlschädigung für Portoaufwand je bis zu 30 cM zu unwilligen, sofern und soweit der Nachweis eines solchen Aufwands geliefert wird.

15) Es wird beschlossen, da» Betriebs-Capital der Oberamts.Pflege auf 12.000 festzustellen.

16) Ferner wird beschlossen, das Centralblatl für das Deutsche Neich auf Rechnung der Oberamt-- Pflege anzuschaffen.

Vorstehenden Auszug beglaubigt Calw, am 21. Juni 1877.

Gesehen K. Dlieramt.

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