II. Berhanolung vom S. April 1877.
1) Wahl des Rathschreibers Haffner in Calw zum Verwahrer der Capitalbriefe der Oberamt»- Pflege und Aussetzung einer Belohnung von 20 für die damit verbundenen Geschäfte.
2) Feststellung der Belohnung des Rechners der Bezirtspostwerthzeichen auf 5,0
3) Wahl nneS bürgerlichen Mitglieds d?r Olbe^-Ersatz - Co mmi ssi on und zweier Stellvertreter.
s) ordentliches Mitglied:
Stadtschultheiß Sch ul dt in Calw.
d) Stellvertreter:
Eugen Stael-in in Calw.
Rathschreiber Haffner daselbst.
4) Wahl der Mitglieder einer Pferd e« Musterung s - Co m m issi o n zur Besorgung der Geschäfte de» revidirten Pferdeaushebungs-Reglements vom 10. Novbr. 1876.
a) ordentliche Mitglieder:
1) Wilhelm Wagner von Calw.
2) Schultheiß Clauß von Oberhaugstett.
3) Schultheiß Ziegler von Gechingen.
d) Stellvertreter:
1) Gut-Pächter Fischer von Hof Dicke.
2) Andreas Mor.off, Kutscher in Calw,
3) Rathschreiber Maier in Deckenpfronn.
ö) Wahl der Taxatoren der Pferdeaushebungs-Commission:
s) ordentliche Mitglieder:
1) Schultheiß Lörcher in Oberkollwangen,
2) Gemeinderath Rühm in Calw.
3) Schultheiß Stahl in Ostelsheim.
b) Stellvertreter:
1) Stadtschultheiß Heermann in Neuhulach,
2) Schultheiß Schwämmle in Röthenbach,
3) Güterbeförderer Bauer in Calw
tz't Feststellung der Avecsal-Entschädigung für die Pferds-Ration des Oberamtsarztes auf 450->-Lpr. Jahr.
7) Beschluß: dem Amts Verweser der hiesigen Oberamtsarztsteile auf die Dauer seiner Dienstleistung das Ratum der Aversal-Entschärigung der Pferdsration an 450 -.tL wie an dem Geldgehaltsbeitrag von 110 fl. zu verwilligen.
8) Wahl des Stabsarztes Wilhelm Jrion von Calw zum Oberamts-Wundarzt und Feststellung des Jahresgehalts desselben auf 400 wofür derselbe zu folgenden Dienstleistungen verpflichtet ist:
») zur unentgeltlichen chirurgischen und geburtshilflichen Behandlung der im Bezirke befindlichen Armen, mögen dieselben Neichsangehörige sein oder nicht, soweit nicht die Ortswundärzte ein- zutreten haben,
b) zu unentgeltlicher chirurgischen Behandlung der Landjäger und der armen gerichtlichen und ober- amtlichen Untersuchungs«, Straf, und Transport-Gefangenen, vorkommenden Falles auch in ge- burtshilflicher Beziehung,
o) bei Behandlung armer Kranken auf dem Lande ist es gestattet, der betreffenden Gemeinde die regulativmäßigen Reisekosten zu berechnen.
9) Wahl des Werkmeisters Kümmerte in Calw zum Stellvertreter des Oberamtsbaumeisters Nüßle für dessen sämmtliche Funktionen. Eintretenden Falles hat der Stellvertreter die regulativmäßigen Gebühren der Stelle an Diäten, Taggeldern rc. zu beziehen.
10) Dem vom K. Oberamte während der Dauer der Krankheit des Oberamts Wundarzt« Schüler und nach dessen Tode als Stellvertreter bestellten Stabsarzt Jrion wurde von dem neu regulirten Wartgeld von 400 das Ratum sür die Zeit seiner Dienstleistung vom Todestage des rc. Schüler an verwilligt.
11) Die Entscheidung der Frage über Ermittlung eines Begräbnißplatzes für Thierleichen wurde bei der Schwierigkeit der Ermittlung eines angemessenen Platzer auf den Grund des Gutachtens des Ober« amtS-PhyfikatS vertagt, zumal der Gegenstand zur Zeit kein praktisches Interesse hat.
12) Die Anschaffung eines Kleiderreinigungsapparats für die bei ihrer Einlieferung mit Ungeziefer behafteten Personen wird für nothwendig erkannt und genehmigt. An den Kosten übernimmt die Amts- Corporation und die Stadt je die Hälfte.
13) Die angemessene Herstellung der ganz von Feuchtigkeit durchdrungenen Wohnung des Oberamtsdieners. wodurch die Gesundheit-Verhältnisse der Familie nothwendig Schaden leiden müssen, und Tapeten,