VIII.
Dabei werden ans einen Zug nur immer 2 Pferde gerechnet, so daß, wenn einer als erster mit 4 Pferden erscheint, derselbe die erste Prämie mit l fl. 24 kr., und die zweite mit 1 fl. 12 kr. an- znsprechen hat. Wenn ein Zug von 2 verschiedenen Besitzem erscheint, so theileu sie sich in die Prämie.
IV. Die Amlsmrsammlnng schließt mit den, Stiftnngsrathe Ealw einen Vertrag über Mitbenutzung des städtischen Krankenhauses für arme Gemeindeangehörige des Bezirks ab. Der Vertrag lautet so:
I> In das Krankenhaus werden, soweit es nach den Räumlichkeiten und nach dein Krankmbesland der in erster Linie Berechtigten möglich ist, diejenigen Personen des Bezirks ausgenommen, welche, wenn sie erkranken, der öffentlichen Fürsorge anheimfalien.
Die Dauer der Verpflegung betrügt höchstens 8 Wochen. Eine längere Verpflegnna hängt von der Verwilligung der Verwaltungsbehörde des Krankenhauses ab.
2) Jeder Kranke ist vorher anznmelden, damit über seine Aufnahme nach Maßgabe gegenwärtigen Vertrags erkannt werde. Rnr im äußersten Rothfalle findet eine Ausnahme statt. Bei der Anmeldung ist ein Zengniß des betreffenden Ortsgemcinderaths vorzulegen, daß die Verpflegungskosten aus der Gemeindekasse zu bezahlen sind.
3) Die Kranken der Amtsorte werden von dem Dberamtsarzt, beziehungsweise Dberamtswundarzt behandelt, welche nach ihren Dienst-Verträgen hiezu nnentgeldlich verpflichtet sind.
4) Für jeden Kranken darf der ganze Aufwand, welchen er verursacht, berechnet werden.
Die einzelnen Aufwandsposuivucn werden auf Vertragsdaner folgendermaßen festgesetzt:
Gewöhnliche Krankenkost, nach den jeweiligen Kostpreisen, die sich nach den Brodpreisen regeln, derzeit per Tag für ganze Kost . . . . . 16 kr.
Für Abwart per Tag ...... 6 kr.
Für Waschen des Bettzeugs, Walken der Teppiche per Tag 3 kr.
Heizungskosten: wenn der Kranke ein Zimmer allein benützt . 15 kr.
Wenn mit mehreren, was meistens der Fall ist ... 9 kr.
und bei einem Krätzekranken per Tag . . . . 18 kr.
Für I Bad ........ 12 kr.
Medikamente, und wenn bei schwerer Krankheit ein eigener Wärter nöthig wird, Ersatz jeweiliger Auslagen.
51 Für Benützung der Einrichtungen des Krankenhaines, sowie alle übrigen Lei'umgen re. re bezahlt die Amlökorpmakivn der Krankenhans-Verwaltnng die jährliche Aversalsum,ne von 469 fl. Dieser Betrag wird, wie die übrigen Amts-Anlagen umgelegt, so daß es hieran wieder die Stadt Ealw ihren vcrhältnißmäßigen Antheii trifft.
6) Sollte in Folge der Bctheiligung der Amtskorporation am Krankenhaus erwiesenermaßen eine Vermehrung deS Inventars nvthwendig werden, io hat die Amtskorporation in dem Berhältniß beizu- lragen, in dem die anfgenommenen Kranken der Anttsorte zur Gesammtzahl der im laufenden Jahre verpflegten Kranken fleht.
V. Der Erat der Amtskörperschaft wird vorgelegt und geprüft. Rach demselben betragen die voraussichtlichen
Einnahmen . 166,1 fl.
Ausgaben . . 9132 fl. 16 kr.
Defizit . . . 7526 fl. 16 kr.
Der Etat wird mir einer Amtsschadensuinlage von 7566 st. genehmigt.
VI. In den Bezircsrekrutirungsrath wird für den weggezogenen Schultheiß Epple von Teinach Schultheiß Nafzger von Teinach gewählt.
VN. Zu Mitgliedern des Amtsversammlungsansschnsses werden mit (Stimmenmehrheit gewählt:
a) ordentliche Mitglieder:
N Stadt'chnltheiß Scknildt in Calw. 4) Stndtschullheiß Rau von Liebenzell.
2) Schultheiß Kämpf von Ltamncheim. 5) Gememderath Acker von Ealw.
3) Schultheiß Hanseluraun von Zwerenberg
ü') Ersatzmänner:
1) Lkadtpflcger schul er in Ealw. Z) Schultheiß Ziegler in Ge.hingen.
2) Gememderath Bozenhardt m Calw.^
Zu Mitgliedern der Kommission zu Begutachtung der Beschwerden in Verehetichnngssachen werden ans die Dauer von 2 Jahren gewählt:
s) ordentliche Mitglieder:
1) Schultheiß Hanselmann in Zwerenberg. 3) Rechtskonsulent Klinger in Calw.
2) Schultheiß Ziegler in Gechingen. 4) Schultheiß Kämpf in Stammheim.
b) Ersatzmänner:
1) Schultheiß Lutz von Deckenpfronn. 3) Schultheiß Greiner von Hirschau.
2) Stadlpfleger Schüler von Calw. 4) Schultheiß Rafchold von Mhengstell.
Der Amtsversammlung wird der Erlaß der K- Kreisregierung vom 31. Oktober 1865, wornach die Wahl des Wundarztes W. F. Schüler in Calw zum Oberamtswundarzl für den Bezirk Calw mit einem Gehalt von 206 fl. bestätigt ist, eröffnet.
IX
Diesen Auszug beurkundet
AmtSversamwluugsaktuar Schn! d 1.
Druck von A. Vrtschtäger.