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Auszug

aus dem

Amtsvcrsammlungs-ProtokoU

Vom 28. Juni 186«.

Anwesend:

Oberamtmann Schippert, OberamtSPflcger Widmann, 30 'Vertreter der stimmberechtigten Gemeinden und die Ortsvorstehcr der übrigen nicht stimmberechtigten Gemeinden.

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I.

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m.

Abhör der Amtspflegrechnung pro 1864^65; die Rechnung wird für justifizirt erklärt und die Rechnungs­führung als eine musterhafte anerkannt.

Prüfung der Amtsvcrgleichungökosten pro 1865/66. Sie werden im Betrage von 456 st. 29 kr. genehmigt. Die Amtsvergleichungslaxen pro 1866/67 werden, wie sie am 29. September 1865 regulier und teil­weise bekannt gemacht worden sind, unverändert belassen. Die übrigen Taxen sind folgende:

Fuhrlohnstaxe:

bei einer Entfernung bis auf 5 Stunden einschließlich, wobei der Hin- und Hergang nur einfach be­

rechnet wird, per Stunde und Pferd . . . . . fl. 46 kr.

bei nur 1 Stunde Entfernung für diese . . . . . 1 fl. 12 kr.

bei nur 2 Stunden Entfernung für diese . . . . 1 fl. 30 kr.

P o st r i t t s t a x e:

1 Pferd sammt Mann auf 1 Stunde . . . . 1 fl. kr.

1 Pferd sammt Mann auf 2 Stunden . . . . . 1 fl. 30 kr.

Im Uebrigen per Stund . . . . . . . fl. 40 kr.

Beim Anfwarten:

Für 1 Pferd per Tag . . . . . . . 1 fl. 30 kr.

Für 1 Mann.1 st. kr.

R ittlohnstax e:

1 Pferd auf 1 Tag.1 fl. 40 kr.

1 Simri Haber . . . . . . . Ist. kr.

Durchweg sind Landstunden verstanden. Die Taren und Prämien für Feuerritte werden genehmigt, wie sie am 19. April 1860 festgesetzt sind; sie sind folgende: für ein Pferd, das den Reiter trägt oder angespannt wird,

1) wenn das Ziel nur 1 Stunde und unter 1 Stunde entfernt ist . Ist. kr.

2) über 1 Stunde Entfernung für jede Stunde . . . fl. 45 kr.

Der Rückweg bleibt außer Berechnung.

Ohne allen Unterschied auf den zurückgelegten Weg werden neben dem eben bestimmten Lohn noch folgende Prämien für zuläßig erkannt:

Für den ersten Zug von 2 Pferden zweiten Zug von 2 Pferden

dritten Zug von 2 Pferden vierten Zug von 2 Pferden

d) F ür

mlungsplatz einstellende Reiter

1

fl.

kr.,

der zweite

fl.

48

kr.,

der dritte

.

fl-

36

kr.,

der vierte

fl.

30

kr.

Zugpferde:

1

fl.

24

kr.

.

1

fl-

12

kr.

.

1

fl.

kr.

.

fl.

48

kr.