w.
(5 a l
Auszug
aus dem
Amtsvcrsammlungs-ProtokoU
Vom 28. Juni 186«.
Anwesend:
Oberamtmann Schippert, OberamtSPflcger Widmann, 30 'Vertreter der stimmberechtigten Gemeinden und die Ortsvorstehcr der übrigen nicht stimmberechtigten Gemeinden.
- ° > «v c» -
I.
n.
m.
Abhör der Amtspflegrechnung pro 1864^65; die Rechnung wird für justifizirt erklärt und die Rechnungsführung als eine musterhafte anerkannt.
Prüfung der Amtsvcrgleichungökosten pro 1865/66. Sie werden im Betrage von 456 st. 29 kr. genehmigt. Die Amtsvergleichungslaxen pro 1866/67 werden, wie sie am 29. September 1865 regulier und teilweise bekannt gemacht worden sind, unverändert belassen. Die übrigen Taxen sind folgende:
Fuhrlohnstaxe:
bei einer Entfernung bis auf 5 Stunden einschließlich, wobei der Hin- und Hergang nur einfach be
rechnet wird, per Stunde und Pferd . . . . . — fl. 46 kr.
bei nur 1 Stunde Entfernung für diese . . . . . 1 fl. 12 kr.
bei nur 2 Stunden Entfernung für diese . . . . 1 fl. 30 kr.
P o st r i t t s t a x e:
1 Pferd sammt Mann auf 1 Stunde . . . . 1 fl. — kr.
1 Pferd sammt Mann auf 2 Stunden . . . . . 1 fl. 30 kr.
Im Uebrigen per Stund . . . . . . . — fl. 40 kr.
Beim Anfwarten:
Für 1 Pferd per Tag . . . . . . . 1 fl. 30 kr.
Für 1 Mann.1 st. — kr.
R ittlohnstax e:
1 Pferd auf 1 Tag.1 fl. 40 kr.
1 Simri Haber . . . . . . . Ist. — kr.
Durchweg sind Landstunden verstanden. Die Taren und Prämien für Feuerritte werden genehmigt, wie sie am 19. April 1860 festgesetzt sind; sie sind folgende: für ein Pferd, das den Reiter trägt oder angespannt wird,
1) wenn das Ziel nur 1 Stunde und unter 1 Stunde entfernt ist . Ist. — kr.
2) über 1 Stunde Entfernung für jede Stunde . . . — fl. 45 kr.
Der Rückweg bleibt außer Berechnung.
Ohne allen Unterschied auf den zurückgelegten Weg werden neben dem eben bestimmten Lohn noch folgende Prämien für zuläßig erkannt:
Für den ersten Zug von 2 Pferden „ „ zweiten Zug von 2 Pferden
„ dritten Zug von 2 Pferden „ „ vierten Zug von 2 Pferden
d) F ür
mlungsplatz einstellende Reiter
1
fl.
—
kr.,
der zweite
—
fl.
48
kr.,
der dritte
—.
fl-
36
kr.,
der vierte
—
fl.
30
kr.
Zugpferde:
1
fl.
24
kr.
.
1
fl-
12
kr.
.
1
fl.
—
kr.
.
—
fl.
48
kr.