Calw.

Auszug

aus dem

Amts-Versammtungs-Protokoll

6. rl. 3V. September 186Ä.

Anwesend:

Oberamtmann Schippert, Oberamtspflegec Widinann, 30 Vertreter der stimmberechtigten Gemeinde», die Obmänner der Bürgeransschüsse der stimmberechtigten Gemeinden und mit beratender Stimme

die Ortsvorsteher der übrigen nicht stimmberechtigten Gemeinden.

1) Verlesen wird eine Mittheilung des Chefs des Geheimen Cabinets, StaatSrath v. Gros, wornach Se. Königl. Majestät auf die Adresse der Amts-Versammlung aus Anlaß des Hinscheidens Sr. Majestät des Königs Wilhelm der Amts-Versammlung insinuiren lassen, daß Se. Majestät die in der fraglichen Eingabe darge­legten Gesinnungen und Wünsche mit Wohlgefallen entgegengenommen haben, und der Amts-Versammlung hiefür HöchstJhren gnädigen Dank zu erkennen geben lassm.

2) Eröffnet wird der Erlaß des K. Ministerium des Innern vom 3. September d. I., wornach der Beschluß der Amts-Versammlung vom 8. Juli d. I., betreffend die Beiziehung der sämmtlichen Ortsvorsteher des Bezirks zu den Sitzungen der Amts-Versammlung genehmigt worden ist.

Dabei wird beschlossen, daß auch künftig die Beschlüsse der Amts-Versammlung gedruckt und dm Gemeinde­behörden gemäß des Z. 76 des Verwaltungs-Edikts mitgetheilt werden sollen.

3) Der Erlaß der K. Kreis-Regierung vom 5. Aug. 1864 wird zur Kenntniß der Versammlung gebracht, wornach die beschlossene Amtsschadens-Umlage von 4500 fl. genehmigt worden ist.

4) Durch Regierungsdekret vom 9. August 1864 hat der Beschluß der AmtS-Versammlung vom 8. Juli d. I., die Erhöhung des Beitrags zur Pferdsration von 50 auf 100 fl. betreffend, die Genehmigung erhaltm.

5) In Folge einer Bitte der Gemeinde Martinsmoos um billigere und sachgemäßere Vertheilung des Beitrags zu den Kosten der Landpost kommt die früher schon in Bewegung gebrachte Frage auf's Neue zur Sprache: ob es nicht in dm Verhältnissen der Amts-Corporation begründet erscheine, die Kosten der ganzen Anstalt auf die Amtspflege zu übernehmen; es wird namentlich dafür gellend gemacht, daß ein Institut, welches so sehr den Interessen des ganzen Bezirks diene, prinzipiell und gemäß den bestehenden Grundsätzen über Amts-Verbrüderung auch von dem ganzm Bezirk erhalten werdm sollte.

Nach stattgehabter Debatte wird aus dm angeführten Gründen mit allen gegen eine Stimme

beschlossen:

1) sämmtliche Kosten der Landboten-Anstalt im jährlichen Betrag von 1600 fl. auf die Amtspflege zu übernehmen, ohne Wieder-Ersatz von dm Gemeindm, und einstimmig

2) diese Uebernahme schon vom 1. Juli 1864 eintreten zu lassm.

In Folge dieses Beschlusses wird die Amtsschadens-Umlage um 800 fl. erhöht und stellt sich auf 5300 fl.

6) In Folge des Beschlusses der Amts-Versammlung vom 8. Juli und des öffentlichen Aufrufes des Oberamts, die Besetzung der Oberfeuerschauerftelle für die Oberamtsstadt betreffend, sind 2 Bewerber,

Werkmeister Nüßle in Stammheim und Werkmeister Werner in Calw, aufgetreten, deren Meldungen verlesen werdm.