eines Notstandes dem Zugethekltcu zu gewährende Unterstützung vom Oberamtsbezirke gemäß deö Art. 40. zn 2 Dritteln zu übernehmen ist.

5) Die Amtsvergleichungstaxen für 1864/05 werden in demselben Betrage wie pro 1863/64 festgestellt.

6) In Gemäßheit des Antrags des Vorstands wird beschlossen, die Stelle des Oberfeuerschauers für die Oberamtsstadt im Calwer Wochenblatt anszuschreiben, und die Wahl in der nächsten Sitzung vorzunehmen.

7) Zufolge einer Zuschrift des K. Oberamts Gmünd wird dem Blinden-Asyl in Gmünd ein einmaliger Beitrag von 30 fl. verwilligt.

8) Die Amtsvergleichungskosten von 1863/64 im Betrag von 226 fl. 14 kr. werden genehmigt.

9) Der Kostgelds-Vertrag für den der Gemeinde Unterreichenbach zugetheilten Heinrich Großhans von Unterreichenbach wird genehmigt, wornach die Amtspflege pro 1. Mai 1864/65 den vollen Betrag mit 50 ft. zu bezahlen hat, da Großhans der Gemeinde Unterreichenbach mit der Wirkung zugetheilt wurde, daß die Amts-Corpo- ration im Falle des Nothstandes die volle Unterstützung zu tragen habe.

10) Auf Bitte des Oberamtsthierarztes Stohrer wird der bisherige Beitrag zur Pferdsration von 50 fl. auf 100 fl. erhöht, mit der Beschränkung, daß dieser Beitrag nur für die Person des Oberamtsthierarztes Stoh­rer und solange er ein Dienstpferd hält, gewährt wird.

11) Zu Einleitung der Vollziehung der Ministerial-Verfngung vom 11. Mai d. I., das Kleemeisterei- Wesen betreffend, wird beschlossen, den Amtsversammlungs-Ausschuß zu ermächtigen, mit dem seitherigen Kleemeister eine Uebereinkunft dahin zu treffen, daß er bis auf Weiteres als Wasenmeister für den Bezirk nach Maßgabe der genannten Ministerial-Verfügung gegen die vom Ausschüsse festznsetzenden Gebühren Dienste leistet, und die geschehene Uebereinkunft sofort bekannt zu machen, auch der nächsten Amts-Versammlung vorzulegen.

12) Die Amtspfleg-Nechnung von 1862/63 ist verlesen und den Mitgliedern der Amts-Versammlung er­öffnet worden, daß jedem derselben auf Verlangen die Einsicht der Rechnung auf dem Rathhause gestattet sei.

13) Der Amtskörperschafts Etat von 1864/65 wird vorgelegt und berathen.

Die voraussichtlichen Einnahmen betragenI- 2351 fl. 6 kr.

die Ausgaben> 6833 fl. 48 kr.

Deficit -I- 4482 fl. 42 kr.

Es wird

beschlossen:

den Amtskörperschafts-Etat von 1864/65 mit einer Umlage von > 4500 fl.

zu genehmigen.

14) Die Anschaffung einer neuen Geldkasse für die Oberamtspflege im Betrage von> 250 fl. wird genehmigt.

15) Die durch Art. 49 des Gesetzes vom 14. März 1853, betreffend die veränderte Einrichtung der all­gemeinen Brand-Versicherungs-Anstalt, oorgeschriebene Wahl eines Gebäude-Eigenthümers für den Zusammentritt ver­sicherter Gebäude-Eigenthümer zu Berathung der allgemeinen Angelegenheiten der Gebäude-Versicherungsanstalt wird durch mündliche Abstimmung vorgenommen.

Gewählt wird

Commerzienrath G. Dörtenbach in Calw, als Ersatzmann

Schönfärber Louis Wagner in Calw.

16) Nach dem Antrag des Ausschusses wird dem Oberamtsfeuerschauer Werner für die Abfassung der Protokolle und deren Abschriften eine Aversalbelohnung von 15 fl. per Jahr vom 1. Juli 1863 an genehmigt.

17) In den Amts-Versammlungsausschuß werden gewählt:

s) ordentliche Mitglieder:

1) Stadtschultheiß Sch ul dt in Calw.

2) Schultheiß Kempf in Stammheim.

3) Stadtschultheiß Rau in Liebenzell.

4) Gemeinderath Acker in Calw.

5) Schultheiß Hanselmann in Zwerenberg.

18) Gemäß Art. 11 des Gesetzes vom 5. Mai 1852 wurden in die Commission zu Begutachtung der Beschwerden in Berehelichungssachen für die beiden Jahre vom 1. Juli 1864/66 gewählt: s) ordentliche Mitglieder:

1) Rechtskonsulent Klinger in Calw.

2) Schultheiß Hanselmann in Zwerenberg.

3) Notar Epple in Teinach.

4) Gutsbesitzer Mößner in Stammheim.

d) Ersatzmänner: Stadlpfleger Schüler in Calw. Schultheiß Lutz in Deckenpfronn. Gemeinderath Müller in Calw.

d) Ersatzmänner:

1) Schultheiß Nasch old in Althengstett.

2) Schultheiß Hermann in Neubulach.

3) Schultheiß Lauxmann in Möttlingen.

4) Schultheiß Lutz in Deckenpfronn.

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