Dritte württ. Notverordnung

Die Württ. Negierung hat zur Sicherung der Haushalte von Staat und Gemeinden eine dritte Notverordnung sertrg- aestellt, die in der nächsten Woche nach Abschluß der Bera­tungen im Finanzausschuß mit Wirkung vom 1. Dezember 1931 ab erlassen wird. Die 31 Artikel der Notverordnung befaßen sich in der Hauptsache mit mehr oder minder wich­tigen Einzclproblemen in allen Verwaltungszivcigen.

Die Art 1 und 2 bringen Aenderungcn des Be­amt e n g es e h es. So kann z. B. ein Beamter in Ruhe­stand versetzt werden, der durch Krankheit länger als ein Jahr, nach Zurücklegung des SS. Lebensjahres länger als s Monate von der Bersehung seines Amtes abgehalten wor­ben ist. Der Art. 3 regelt die Dienstbezüge der Be­amten und Angestellten und bringt eine Ausdeh­nung des Begriffs der öffentlichen Körperschaften, unter den künftig auch die Handels-, Handwerks- und Landwirtschafts- kammern fallen. Im einzelnen ist bestimmt, daß Inhaber von Dienstwohnungen künftig ein Wohnungsgelü bezahlen. Eine Ausnahme besteht nur für die Besoldungsgruppen 11 bis 18, die auch weiter N des Wohnungsgeldcs erhalten. Wichtig ist weiter die Bestimmung des Art. 4, wonach das Finanzministerium den Zeitpunkt für die Ausb -Zah­lung derGehälter abweichend von den geltenden Vor­schriften bestimmen kann. Beim Verwaltungsgerichtshof ist bestimmt, daß bei der Beratung von Landes- und Gemeinde­abgaben künftig drei statt bisher fünf Richter genügen.

Auf dem Gebiet der I nn en v e r w a l tu n g ist neu die Bestimmung, daß die Bestätigung der Ortsvor­steher künftig in den großen Städten durch das Staats­ministerium, in den mittleren Städten durch die Ministerial- abteilung und bei den kleineren Städten und Landgemeinden durch das Obcramt lmit Ausnahme der Oberamtsstädte und der Gemeinden 1. Klasse, für die die Ministerialabtcilung zuständig bleibt) vorgenommcn wird. Weiter ist bestimmt, daß für die Bestätigung von Gemeinderatsbeschlüssen in den kleineren Städten und Landgemeinden der Bezirksrat, bei Gemeinden 2. und 3. Klaffe das Obcramt, sonst die Mini- sterialabteilnng zuständig ist. Minder wichtig sind die Be­stimmungen hinsichtlich der Landcsfcuerlöschordnung und des Wassergcsctzes. Kein Ausbau, sondern in Wahrheit eine Vereinfachung ist die in Art. 9 festgesetzte Errichtung eines Landesjugendamts, das nur aus dem Be­richterstatter des nenministeriums bestehen wird. Auf dem Gebiet des P o li z c i w e s e n s ist bestimmt worden, daß bezirks- und ortspolizciliche Verordnungen, die keine Be­schränkung der Geltungsdauer enthalten, 29 Jahre nach Er­laß außer Kraft treten. Die Zuständigkeit des staatlichen Polizeiamtes ist in verschiedener Richtung erivcitert worden.

Ein neuer Abschnitt behandelt die K u l t v e r w a l t u n g. Hier ist vor allem die Einschränkung der Lernmit­telfreiheit vorgesehen. Der Schulträger hat die notwen­digen Lernmittel den Schülern nur auf Antrag der Er­ziehungsberechtigten zu leihen. Wesentlich erleichtert ist die Bildung von Verba nbsschulcn Die hauptamt­lichen Lehrer werden künftig nur durch den Staat bestellt. Das Vorschlagsrccht der beteiligten Gemeinden fällt somit weg. Nur bei den nebenamtlichen Lehrern wird künftig noch der Ortsschulrat gehört. Hinsichtlich der Schulgeld ord- nung kann die Negierung allgemeine Richtlinien erlassen. Eine wichtige Neuerung in Württemberg ist die Bestimmung des Art. 18, der bas Schullastengcsetz in der Richtung ändert, daß die Oberschulbehörden, um die Beschäftigung unverwen- dcter Lehrer zu ermöglichen, einen für eine Lehrstelle be­stimmten hauptamtlichen Lehrauftrag unter mehrere Lehrer teilen können. Der Aufwand hiefür darf nicht höher sein, als wenn ein einziger hauptamtlicher Lehrer verwendet wird.

Von besonderer Wichtigkeit sind die Bestimmungen der Art. 20 bis 24. Danach sind die Gemeinden verpflichtet, Ab­mängel im Gemeindehaushalt, die im Lauf des Rechnungsjahres entstehen ober zu entstehen drohen, auszu­gleichen. Lehnt der Gemeinderat die auf den Ausgleich ab­zielenden Anträge ab, ohne andere geeignete Maßnahmen zu beschließen, so kann der Ortsvorsteher seine Anträge der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorlegen. Wenn diese nicht innerhalb einer Woche Einspruch erhebt, kann der Ortsvor- stcher die beantragten Maßnahmen an Stelle des Gemeinde­rats anordnen und durchführen. Unterläßt der Ortsvorsteher die erforderlichen Anträge, so kann die Aufsichtsbehörde selbst das Erforderliche veranlassen. Die Beschwerden gegen Maß­nahmen zum Ausgleich des Haushalts haben keine aufschie­bende Wirkung. Diese Bestimmungen finden auch entspre­chende Anwendung auf die A m ts rp e r sch a f t e n,' an die Stelle des Örtsvorstehcrs tritt der Bezirksrat. Die Art. 2527 bringen kleine Aenderungcn einzelner Gesetze. Der Art. 28 regelt die Ungleichung der Dienstbezttge der Beamten und Angestellten der Körperschaften des öffent­lichen Rechts an die der Staatsbeamten. Für Körperschasts- beamte ist bestimmt, daß die Pauschsumme für den persön­lichen Aufwand einschließlich der Bezüge für die Tätigkeit im Vorstand, Verwaltungs- oder Aussichtsrats einer Gesell­schaft in großen Städten 23 Prozent, in den übrigen Ge­meinden 15 Prozent des jeweiligen Gehalts der Beamten nicht übersteigen darf. Die Gemeinden. Amtskörpcrschaften und Zweckverbände dürfen die Gehälter und Pensionen nicht vor dem Zeitpunkt ansbezahlcn, der für die Bezüge der Staatsbeamten jeweils bestimmt ist. Die Art. 1, 2, 4, 13, 15 bis 18, 2024 und 29 treten als reine Notbestimmung am 31. März 1933 wieder außer Kraft.

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Erläuterungen zur 3. württ. Notverordnung

Zu ungewöhnlicher Stunde fand am Samstag nachmittag im Landtagsgebäude eine Pressekonferenz statt, in der Staatsrat Dr. Hegclmaier und Ministerialrat Pflei - derer nähere Erläuterungen zu der 3. württ. Notverord­nung gaben. Wie Staatsrat Hcgelmaicr ausführte, gibt diese 3. Notverordnung kein vollständiges Bild über die von der Regierung zur Durchführung kommenden Sparmaßnahmen, da in den meisten Füllen wichtige Maßnahmen möglich sind, ohne daß die Gesetzgebung in Anspruch genommen wird, so vor allem auf dem Gebiet der F o r st v e r w a l t u n g. In der nächsten und übernächsten Woche wird die Regierung auch diejenigen Maßnahmen, die keine Aenderungcn von Landes- gcsctzen verlangen, dem Landtag und der Ocffentlichkeit Mit­teilen. Es ist beabsichtigt, nach endgültiger Feststellung der Aenderungcn der 1. württ. Notverordnung die 1., 2. Notver­ordnung und den Inhalt der 3. Notverordnung in der end­gültigen 3. Notverordnung zusammenzufaffen und in einer Vorbemerkung Abkürzungen für die Anführung der einzel­nen Notverordnungen des Reichspräsidenten einzuführen. Auf Anfrage teilte Staatsrat Hcgelmaicr noch mit, daß die in der letzten Zeit mehrfach erörterte Frage der Auf­hebung von Oberämtern keineswegs endgültig be­graben worden sei, wenn sie auch in diesem Entwurf noch nicht enthalten seien. Ob in der nächsten Zeit eine entspre­chende Vorlage eingcbracht werde, hänge von den weiteren politischen Erwägungen ab. Auf eine weitere Frage nach der Kürzung der Lanütagsdiäten wurde mitgeteilt, daß die Sparkommission bei der Negierung eine Ermäßi­gung der Landtagsdiäten nicht beantragt habe, weil sie dar­auf ausging, daß der Landtag darauf Wert legt, in dieser Frage selbst die Initiative zu ergreifen.

Kleine politische Nachrichten

Anhaltender Stenerrückgaug. Nachdem die Steuereil nahmen des Reiches im Oktober gegenüber dem Vorjah um 189,4 Millionen Nm. zurückgeblieben sind, wurden d Steuereingänge für das Rechnungsjahr 1931 neu verar schlagt. Diese neuen Schätzungen werden nunmehr bckann gegeben. Aus diesen Zahlen ergibt sich, daß gegenüber de Ansätzen des vom Reichstag verabschiedeten Haushaltspläne die Besitz- und Berkehrsstcuern um 750,5 Millionen Mar die Zölle und Verbrauchsabgaben um 276,1 Millionen Mar die gesamten Einnahmen mithin um 1 Milliarde 26,6 Millil neu Mark niedriger veranschlagt worden sind.

England und die Tributsrage. Aus den Londoner Kon mentaren zur letzten Rede Lavals in der französischen Kan mcr geht mit aller Deutlichkeit hervor, daß man sich in Enc land langsam auf eine Teillösung vorzubereiten b< ginnt. Das Optimum, das man zu erhoffen scheint, ist ein Verlängerung des Schuldenfeierjahres bei gleichzeitige Herabsetzung der bedingten Annuitäten, aber unter Aufrechi erhaltung der Maschinerie des Aoungplaues.

Bulgarien protestiert gegen das Diktat von Neuilly. Gau Bulgarien stand am Samstag, an dem sich die Unterzeick nung des Fricdensvertragcs von Neuilly zum 12. Mal mbrte. im Zeichen der Trauer und großer Protestkunbgk billigen. Der Vertrag hatte bekanntlich die Lostrennun großer Gebietsteile, Entwaffnung und Abrüstung, Tribui E>ie Unterdrückung bulgarischer Minderheit- in den Nachbarlandern zur Folge. Studenten zertrümmei

«n! ^bauden der Gesandtschaft und des Konsulat

von «udilawlen mehrere Fensterscheiben.

Aus aller Welt

Geisteskranker Messerstecher.

In Finkenkrug bei Nauen bekam der trübere Vcr b--s--»u»»-wad» mtt ,

r. ^ ? ""öcre Frauen, die auf die Hilferufe en, ekamen ebenfalls schwere Messerstiche. Die Li

schastcrin ist ihren Verletzungen erlegen. Ter Rasende stürzte mit dem Messer in der Hand in Len Wald, stellte sich aber später selbst der Polizei.

Vier Tote im ostobcrschlcsische« Bergbau.

Auf der Charlottcngrube in Nydustau jKr. Rybnik) gin­gen durch tektonische Erschütterungen auf dem Lcoschacht eine Strecke und ein Pfeiler zu Bruch. Die dort beschäftigten 7 Bergleute wurden verschüttet. Nach mehrstündigen Ret- tiil.gsarbeiten konnte man drei der Verunglückten unverletzt bergen. Die übrigen vier waren bereits tot.

Personenkraftwagen vom Eilzug überfahre».

Am Sonntag vormittag wurde auf dem Bahnhof Braun- schweig-Ost an der Helmsteüter Straße der Kraftwagen des Rittergutsbesitzers von Gosler aus Si.kau vom Eilzug 172 überfahren. Ter Kraftwagensührer und Frau von Gosler wurden getötet. Von Gosler selbst wurde mit einem schwe­ren Bruch der Schädelbasis in das Krankenhaus eingeliefert. Der Eilzug überfuhr Len Kraftwagen mit einer Geschwin­digkeit von 80 Stundenkilometern. Die Karosserie des Wa­gens wurde von dem Untergestell abgerissen und auf die Straße geschleudert. Das Untergestell selbst klemmte sich un­ter die Lokomotive und wurde etwa 600 Meter weit mitge- srhleist. Der Benzintank explodierte unter der Lokomotive. Das dadurch entstandene Feuer wurde durch die Bahnfeuer­wehr gelöscht. Der Schrankenwärter erlitt einen Nerven­schock.

Kvll Indianer vom Schneesturm mit dem Tode bedroht.

Durch einen gewaltigen Schneesturm in der Gebirgswüste im Westen von Neumexiko jUSA.) sind 600 Indianer ein­geschneit und in höchste Lebensgefahr geraten. 9 sind bereits gestorben. Rettungsmannschaften sind von Gallup in Marsch gesetzt worden.

Der Südatlantik in Wcst-Ostrichtung überflogen.

Der australische Flieger Hinkler, der am 25. November uachts von Port Natal in Brasilien abgeflogen war, ist am 27. November nachmittags in St. Louis in Französisch-West- afrika eingetroffen. Er hat damit als erster Flieger den süd­lichen Atlantik ohne Zwischenlandung in dieser Richtung überflogen.

Aus Württemberg

Einnahmen und Ausgaben des Landes Württemberg.

Nach dem Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Württemberg im Rechnungsjahr t931 bis Ende Oktober 1931 hat im ordentlichen Haushalt die Mehraus­gabe 14158 000 und im außerordentlichen Haushalt die Mehr­ausgabe 3 996 000 Nm. betragen.

Von de» Haller Diakonissen.

Das größte Ereignis, das der neueste Jahresbericht ans dem Leben der Haller Diakonissenanstalt in den letzten zwei Jahren verzeichnet, war der Bau des neuen Krankenhauses. Uebcrfüllte Räume und die Ucbcrlastung der Einrichtungen zwangen dazu. Um möglichst viele Südzimmer zu erzielen, wurde die Form des Hochhauses gewählt. Der neue Vau beherbergt 300 Betten. Die Haller Anstalt ist damit instand gesetzt, allen Anforderungen zu entsprechen. Das Diakonis­senwerk konnte sich auch in den beiden vergangenen Jahren weiter entfalten. Neue Arbeitsgebiete erschlossen sich, neue Gemcindcstationen wurden gegründet, alte verstärkt. Es ar­beiten jetzt auf 176 Stationen 212 Schwestern. Außerdem sind in sonstiger auswärtiger Arbeit 96 Schwestern, im Mut­terhaus und im Calwer Erholungsheim 125 Schwe­stern. Die Schwesternschaft zählt insgesamt 496 Schwestern. Das Jahr 1929 brachte einen reinen Zuwachs von 8 Schwe­stern, das Jahr I960 von 22 Schwestern. Freilich ist der Schwcsternmangel noch drückend. Das neue Krankenhaus erfordert vermehrte Kräfte und immer wieder kommen neue Bitten um Schwestern. Von der Liebe in weitesten Krei­sen der Gemeinden zum Haller Diakvuisseuwerk zeugen die Gaben anläßlich der Herbstsammlnng u. der Weihnachts- bescherung, auch manche Kirchcnopfcr. Freilich bedarf die Anstalt dringend dieser Hilfe.

Aus Stadl und Land

Calw, 30. Norew.bcr 1931.

Mittlere Verwaltungsdirnstprü nng.

Auf Grund der in den Monaten September, Oktober und November 1931 vorgcnommenen mittleren Verwaltungs- öicnstprüfung sind 133 Kandidaten zu VerwaltungSprakti- kanten bestellt worden. Aus dem Bezirk Calw haben Ger­hard Frey von Liebelst erg, Wilhelm Renz von Bad Lieben zell und Karl Schöffler von OstelSheim die Prüfung mit Erfolg abgelegt.

Weitere Erleichterung der Benutzung von Sonntagsk^rto» über Weihnachten und Neujahr.

Nach der erheblichen Erweiterung der Gültigkeit der TonutagSkarten über Weihnachten und Neujahr hat die Reichsbahn nunmehr auch davon abgesehen, die Sonntags­karten über jene Feiertage für Schnellzüge zu sperren. Es können mithin Sonntagskarten auch über Weihnachten und Neujahr gegen Zahlung des tarifmäßigen Zuschlags zur Fahrt mit Schueltzügen benützt werden jausgenommen FD-, FFD- und L-Züge).

Telephonischer Hilfsdienst sür Kraftfahrzeuge an Laudstraßcn

Im Reich ist jetzt von der AHA.-Autohilfe mit Unter­stützung des Reichsverkehrsministeriums, der Mehrzahl der deutschen Automobilklubs und anderer Jnteressenvcrbände ein Hilfsdienst ins Leben gerufen worden, der bezweckt, an den Landstraßen das telephonische Herbcirufen von Hilfe für Kraftfahrzeuge zu ermöglichen. Der Hilfsdienst hat es sich zur Aufgabe gemacht, an den Landstraßen in Abständen von höchstens vier bis fünf Kilometer Fernsprecher und in Abständen von etwa 16 Kilometer Autohilfsstcllen zu er­richten. Die Autohilfsstellen werden bei Reparaturwerkstät­ten, Tankstellen usw. untergcbracht. Für den telephonischen Hilfsdienst werden in der Hauptsache in unmittelbarer Nähe der Landstraßen gelegene Teilnchmersprechstellen oder öffent­liche Sprechstellen benutzt. Wo in größeren Abständen ge­eignete Fernsprechanschlüsse fehlen, werden besondere private Meldestellen an den Landstraßen errichtet. Diese bestehen aus einem in einem wettersichcren, verschließbaren Kasten untergcbrachten Fernsprecher, der an einem durch ein auf­fallendes Schild kenntlich gemachten Mast befestigt ist. Diese Meldestellen werden durch besondere, von der Deutschen Neichspost gegen Erstattung der Selbstkosten zur Verfügung gestellte Leitungen mit der nächsten Autohilfsstelle verbun­den. Ein unmittelbarer Sprcchvcrkehr zwischen den privaten Meldestellen und Anschlüssen des öffentlichen Fernsprech­netzes ist nicht möglich. Die Meldestellen können nur von solchen Kraftwageninhabern benutzt werden, die Mitglieder der AHA.-Autohilfe sind und gegen Zahlung einer Jahrcs- gcbühr einen Schlüssel erhalten haben. Nachdem schon einige Strecken mit einer Gesamtlänge von rund 1500 Kilometer und 150 Masten auf diese Weise ausgebaut sind, werden weitere Strecken in Angriff genommen.

Kranke auf der Reichsbahn.

Von den Einrichtungen, die die deutsche Reichsbahn zur bequemeren Beförderung von Kranken getroffen hat, wird verhältnismäßig wenig Gebrauch gemacht. Das dürfte zum Teil daran liegen, daß die Einrichtungen nicht genügend be­kannt sind. Bon der Beförderung auf der Reichsbahn sind ausgeschlossen nur pestkranke und pcstkrankverdächtigc Per­sonen. Kranke, die an schweren ansteckenden Krankheiten, wie Cholera, Fleckfieber oder Pocken, leiden, werden unter größter Borsicht nach Bescheinigung eines beamteten Arztes in einem besonderen Wagen befördert. Personen mit an­steckenden Krankheiten, wie Diphtherie, Ruhr, Scharlach usw. werden befördert, wenn ihnen ein besonderes Abteil zuge­wiesen werden kann. Für sitzend oder liegend zu befördernde Kranke hat die Reichsbahngesellschaft die verschiedensten Ein­richtungen getroffen. Die Neichsbahngesellschaft verfügt zur­zeit über 69 Krankenwagen, und zwar 11 Krankensalonwagen und 53 Personenwagen dritter Klasse mit besonders einge­richtetem Krankenabteil.

Wetter für Dienstag und Mittwoch.

Die westliche Depression verliert an Einfluß. Für Diens­tag und Mittwoch ist trockeneres, aber immer noch mehrfach bedeckts, ziemlich unfreundliches Wetter zu erwarten.