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SrWIicht Aisssrdmsg z»r Absabe einer Perniigcus-' erkISriliiz sSr Ml.

Rach § 18 Abs. 2 de» Dritten Teil» der Verordnung de« Reichspräsidenten vom 19. September IS3I (Zweite Steueramneslieverordnung) Reichsgeseschl. l S. 493 wird mit Freiheitsstrafe, und zwar mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in besonder, schweren Fällen mit Zuchthaus bi» zu zehn Jahren bestraft, wer vorsätzlich einer bestehenden Rechtspflicht zuwider eine Bermögen»- erklärung 1931 bis zum Ablauf der Amnesliesrist nicht adgidt, obwohl das steuerpflichtige Gesamtoermögen nach dem Stande vom 1. Januar 1931 die nach 8 8 des Der- mögensteuergrsetze, vom 22. Mai 1931 (Reichsgesetzbl. I 6. 237) maßgebende Freigrenze übersteigt.

Mit Rücksicht hierauf werden, sofern da» Gesamtoer­mögen nach dem Stande vom 1. Januar 1931 200MRM. überstiegen hat und eine Bermögenserklärung 1931 bisher noch nicht abgegeben worden ist, hiermit zur Abgabe einer derartigen Bermögenserklärung bei dem zuständigen Fi­nanzamt ausgefordert:

1. alle natürlichen Personen (Deutsche und Nichtdeutsche), die im Inland entweder ihren Wohnsitz haben oder sich mehr als sech» Monate aushalten,

2. alle nicht natürlichen Personen (z B. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften u. dgl., rechtsfähige und nlchtrrchtsfähige Vereine, Stif­tungen, andere Zweckvermögen u. dgl., offene Handels- gejeilsckasteii. Kommanditgesellschaften u. dgl., Kredit­anstalten des öffentlichen Rechts), sosern der Sitz oder der Ort der Leitung im Inland liegt.

Nicht zur Abgabe einer Vermögen»erklärung verpflichtet find die im § 4 des Vermögcnsteuergesetzes vom 22. Mai 1931 bezeichneten natürlichen und nicht natürlichen un­beschränkt steuerpflichtigen Personen, die bereits bisher von der Bermögensteurr befreit waren oder von dem zu- st-indnen Finanzamt ausdrücklich von der Abgabe einer Vermögenserklärung entbunden sind.

Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögenserklärung für dir natürlichen und nicht natürlichen Personen, die durch Zusendung eine» Der- mögenserklärungsvordruck» zur Abgabe der Bermögens- rrklärung 1931 besonder» ausgesordert worden sind. Wer also einen Erklärungsoordruck vom Finanzamt übersandt erhallen hat, muß auf jeden Fall eine Bermögenserklärung 1931 abgeden.

Wer im Zweifel ist, ob er eine Bermögenserklärung 1931 abzugeben hat, kann Auskunft beim Finanzamt rin­holen. Vordrucke für dir Bermögenserklärung sind un- rntgeltlich beim Finanzamt zu haben.

Hirsa», den 10. Oktober 1931.

Finanzamt.

Stadlgemeinde Calw.

Zu dem amnächsten Mittwoch, de» 14. Okt. 1-41,

ftattfindenben

Krämer-,

Vieh- und Schweinemarkt

ergeht Einladung.

Die üblichen gesundheitspolizeilichrn Bedingungen be­züglich des Vieh» und Echweinemarkte» sind rinzuhalten. Ueber die Dauer des Krämermarkte» dürfen größere Fuhr­werke, namentlich Pritschenwagen und beladene Langholz­wagen, den Marktplatz nicht befahren.

Auf das Verbot, Ferkel in Säcken zu befördern, wird aufmerksam gemacht.

Galw, den 9. Oktober 1931.

Bürgermeisteramt: Göhner.

MllgsversteiMilg

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die auf Markung Bad Liebenzell belegenen, im Grundbuch von Bad Liebenzell Heft 24 Abteilung I Nr. 1 und 2 zur Zeit der Eintragung de» Derstrigerung»oermerke» aus de» Namen des

Karl Bidlingmeyer, Fabrikanten in Bad Lieben-«»

eingetragenen Grundstücke:

GemelnderLUIch«

' Schützunq vom LS. August UNI

Geb. Nr. 206, 6 s 15 qm, Landhaus (Im Schweizers!!» mit Hosraum und Einfahrt beim Bahnhof 20000 RM.

Parz. Nr. 735 s, 9 s 10 qm,1 Anlagen (Garten)

Parz. Nr. 735 d. 10 , 02 qm, / im Blumenstil

19 » 12 qm 6 400 RM.

26 400 RM.

am Samstag, de» 28. November 1SS1, vorm. 1- Uhr aus bei» Nattzanse in Bad Liebenzest versteigert werden.

Bei Zwangroersleigerungen findet in der Regel nur «in Termin statt.

Der Dersteigerungsvermerk ist am 30. Juni 1931 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsver- merks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermtne vor der Auf­forderung zur Abgabe vcn Geboten anzumelden und. wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Bersteigerungserlöses dem An­sprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung ent- gegenstehenbes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizu­führen, widrigenfalls für das Recht der Versteige- rungSerlvS an die Stelle des versteigerten Gegen­standes tritt.

Vak Lieb«»-«», den 4. Oktober 1931.

KommMr: Kotz.

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GeorgenSum Ealw.

Am Mittwoch» 14. Oktober 1-81, abend» 8 Uh«

Bortrag

von Herrn W. Rudolphi (Ludwigsburg):

Der Dichter Hermann Hesse-.

Die verehrllch» Einwohnerschaft von Lalw »nd Umgebung wird hiezu freundlichsteingeladen.

Der Georgenäumsrat.

GeorgenSum Calw

Da» Lesezimmer der Bücherei ist geöffnet im Sommer von 812 Uhr und von 28 Uhr. im Winter von 912 Uhr und von 29 Uhr. (Sonntags von 27 Uhr, an den Festtagen geschloffen). Die Bücherei umfaßt belehrende und unterhaltende Schriften: auch einige Zeitschriften liegen aus. Die Bücherei ist jedermann unentgeltlich zugänglich: ganz besonder, wird die reifere Jugend zum Besuch ringr- laden. Ein Verzeichn!» der Neuanschaffungen der letzten Jahre ist im Lesezimmer angeschlagen.

Der Georgenäumsrat.

Stgdtgemeinde Ealw.

Die Tauben

find über die Saatzeit von heute bis 31. Oktober 1931

eingesperrt zu halten.

Zuwiderhandelnde werden bestraft: auch ist der Feld- schiitz angewiesen. Tauben, welche er antrifft, abzuschießen. Lalw» den 9. Oktober 1931.

Bürgermeisteramt: Göhner.

Lalw.

Deckreifig

Kann am Montag, de« 12. Oktober 1-R1, in unserem

Geschäftszimmer bestellt werden.

Preis für den Bund 8V Psg. ist mit der Bestellung zu zahlen. Den 9. Oktober 1931.

Gtabtpfleg«.

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Heute Samstag «nd morgen Sonntag

halte Ich

Metzel-Suppe

und lade hiezu freundllchft ein

Christian Niethammer zumOchsen"

Attburg

WirlWftS'EröfsNlllljl

Einer werten Einwohnerschaft von hier und Umgebung teile ich höflich mit, daß

ich am Sonntag, den 11. OKI.» >

in meinem Neubau meine Wirtschaft mit Metzgerei wieder eröffne.

Es wird mein eifriges Bestreben sein, meine Kundschaft und Gäste aufs Beste zu bedienen mit der Bitte um gütigste Unterstützung meines Unternehmens.

Gleichzeitig halt« ich

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««»geführt von der Musikkapelle Attbnrg und lade hiezu höslichst rin

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