Der Inhalt der neuen Notverordnung

Dt: Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen, die vom Reichskanzler und dem Ncichsinncnmintstcr Dr. Wirth gegengezeichnet ist, bestimmt auf Grund des Artikels 48 Absatz 3 der Reichsverfassung, dag alle Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel spätestens 24 Stunde» vorher unter Angabe des Ortes, der Zeit und des Verhandlungsgegenstandcs der Ortspolizeibehörde angemeldet werben müssen. Sie können verboten werden, wenn nach den Umständen zu besorgen ist, daß u. a. zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtgülttge Verordnungen, oder die innerhalb ihrer Zuständigkeit ge­troffenen Anordnungen der verfassungsmäßigen N gierun- gen, oder der Behörden anfgefordert oder angeretzt wird, oder daß Organe, Einrichtungen, Behörden oder leitende Beamte des Staates beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werben, oder daß eine Religionsgesellschaft des öf­fentlichen Rechts, ihre Einrichtungen, Gebräuche oder Gegen­stände ihrer religiösen Verehrung b'schimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden, oder daß in sonstiger Weise die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird. Statt des Verbots kann eine Genehmigung unter Auflagen erfol­gen. Ausgenommen sind gewöhnliche Leichenbegängnisse, kirchliche Prozessionen usw.

Mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten, neben dem auf Geldstrafe erkannt werde» kann, wird, soweit nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit einer höheren Strafe bedroht ist, bestraft, wer ohne die erforderliche Anmeldung oder un­ter Zuwiderhandlung gegen ein Verbot eine Versammlung oder einen Aufzug veranstaltet oder dabei als Redner auf- tritt und wer öffentlich zu einer Gewalttat gegen Personen oder Sache» auffordert oder anretzt. W r an einer verbo­tenen Versammlung tetlnlmmt oder den Raum für sie zur Verfügung stellt, wird mit Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft.

Auch Personenfahrten auf Lastwagen, die von Mitglie­dern politischer Vereinigungen oder zu politischen Zwecken unternommen werden, fallen unter die Vorschriften über die Versammlungen. Wer gegen ein Verbot oder eine Auflage eine Lastwagenfahrt veranstaltet, wird mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten bestraft. Daneben kann auf Geldstrafe er­kannt werden.

Wer eine Schußwaffe unbefugt führt und eine Gewalt­tätigkeit mit ihr gegen einen ander:» begeht oder ihm an- droßt, wird mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten bestraft. Daneben kann auf Geldstrafe erkannt werden.

Die Ankündigung der politischen Versammlungen darf nur die zur Bekanntgabe d r Versammlung notwendigen sach­lichen Angaben über Ort und Zeit der Verhandlung, Ver­anstalter, Teilnehmer, Redner, Vortragsgegenstand. Aus- spra -e und Eintrittsgeld enthalten. Wer Plakate und Flug­blätter politischen Inhalts d r Oesfentlichkeit zugänglich macht, die nicht der zuständigen Behörde zur Kenntnis­nahme vorgelegt worden sind, wird mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft. Auch Druckschriften, In denen zum Un­gehorsam gegen Gesetze oder rechtgültige Verordnung n auf­gefordert wird, oder Organe usw. des Staates böswillig verächtlich gemacht werden, oder eine Neltgionsgesellschaft des öffentlichen Nichts, ihre Einrichtungen usw. beschimpft ober böswillig verächtlich gemacht werden, können polizei­lich beschlagnahmt und eingezogen werden. Handelt es sich um periodische Druckschriften, so können sie, wenn es Tages­zeitungen sind, bis auf die Dau r von 8 Wochen, in anderen Fälle» bis auf die Dauer von 6 Monaten verboten werden. Für die gleiche Dauer können periodische Druckschriften ver­boten werden, als deren verantwortlicher Schriftleiter d:m Verbot des Neichsgesetzes vom 4. März 1931 (Neichsgesetz- blatt I S. 29) zuwider jemand bestellt oder benannt ist, der nicht oder nur mit besonderer Zustimmung oder Grnchmi- aunz strafrechtlich verfolgt werden kann.

DaS auf Grund dieser Vorschrift ober auf Grund des

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»Eo'ol Und Sie iahen auch niemand?"

»Kein Mensch war zu sehen."

»Wie fanden Sw die Haustür?"

»Einactlinkt, nicht versperrt "

»In der Stube fiel Ihnen auch nichts auf?"

»Gar nichts! Soll es denn wirklich ein Mord gewesen sein?"

»Allerdings! Es liegt Mord vor. Sie nahmen die Kassette vom Schrank. Und dann?"

»Ich Uv!, mit ihr."

»Wohin?"

»In den Wald, der sich hinter Hohenfried nach Strehla hlnllöerzieht."

»Wag ge'chah mit der Kassette?"

»Ich brach sie im Walde auf."

»Sie nahmen das Geld?"

»Ja. Das scherte doch im Grunde mir!"

»Was war noch in der Kassette?"

.Allerland Papiere, auch ein Notizbuch. Ich weiß nicht, was ai'cs."

»Was geschah mit den Sachen?"

»Ich ließ sie drin "

»Und wo ist die Kassette?"

»Wenn sie von der Strehlaer Strasse lln's in den Waldweg einbiegen, kommen Sie an eine alte Eiche."

»Die kenne ich "

»Der Baum ist bohl. Wenn man in die Ocffnnng langt, kann man nicht den Boden berühren. Da in die Oessnuuz warf ich die Kassette "

»Mit allen Papieren?"

»Nur das Geld nahm ich Alles andere ließ ich drin."

»Monn, lügen Sie m ch seht nicht ani"

»Es 'st wabri'afiig io'"

Paar Srecu stand auf.

Die internationale Getreidekonferenz in Rom

Zahlreiche Zusammenkünfte und Konferenzen haben in den letzten Monaten, vornehmlich in den osteuropäischen Staaten, stattgefunbcn, um nach Wegen zur Erleichterung der schwierigen Lage der Landwirtschaft zu suchen: keiner kommt indessen die gleich: Bedeutung zu wie der, die, von 47 Staaten aus der ganzen Welt beschickt, schon vor länge­rer Zeit auf Veranlassung des Internationalen Ackerbau- Instituts zu Nom einberufen, am 3». März in der ewigen Stabt zusammcngetreten ist. Vertreter von N gierungen, Parlamentarier, hohe Beamte, Sachverständige und Vertre­ter der wichtigsten landwirtschaftlichen Verbünde aus aller Welt haben sich hier versammelt, um alle dt: Landwirtschaft interessierenden Probleme im weiteste» Umfange zu erör­tern. Bei der Notlage, in der sich gerade auch unsere d:utsche Landwirtschaft befindet, ist es wohl von Interesse, einen Ueberblick über die Gründe zu gebe», die zu der sämtliche Ackerbau treibenden Staaten in Mitleidenschaft ziehenden Krise geführt haben.

Da ist zunächst die erhebliche Steigerung der Erträgnisse des Getreidebaus, die im Durchschnitt der Fahre 4925 bis 4SSV gegenüber 1913 fast 17 Prozent erreicht, hauptsächlich in­folge einer bedeutenden Ausdehnung der bebauten Flächen in Amerika und Australien. Gleichwohl haben die für den menschlichen Verbrauch verfügbaren Getreibemengcn mit der gleichzeitigen Zunahme ö r Eröbevölkerung noch nicht einmal Schritt gehalten: denn jene sind im Vergleich zur Vorkriegszeit nur um zehn Prozent gestiegen, diese hat hingegen um 13 Prozent zugenommen.

Dies: an sich für den Absatz durchaus günstige Lage wird aber dadurch vollkommen in ihr Gegenteil verkehrt, baß der durchschnittliche Verbrauch des Einzelnen in dem ge­nannten Zeitraum stark gesunken ist. Während er vor dem Kriege je Kopf und Jahr noch 65.9 Kg. betrug, sank er im letzten Jahre auf nur 682 Kilogramm. Jnivlge dieser Tat­sache übersteigt das verfügbare Angebot die Nachfrage recht beträchtlich. Dies Mißverhältnis hat zur Anhäufung ge­waltiger Lagerbestände in d » Haupterzeugungsländer», damit zu einem ungewöhnlichen Preisrückgang und zu einer Verminderung der Kaufkraft der betreffenden Völker ge­führt. die, ganz abgesehen von ander n Ursachen, auch die Industriestaaten tm höchsten Grade in Mitleidenschaft zieht.

Was die Lage des Gctreidehandels im lausenden Ernte­jahre angeht, so schätzt man die für die Ausfuhr zur Ver­fügung steh »den Mengen auf 31F Millionen Tonnen. Das sind 21 Prozent mehr als im Vorjahre. An dieser ungeheu­ren Menge sind Kanada und die Vereinigten Staaten mit 29 Millionen Tonnen beteiligt, Argentinien und Australien mit je 5, die Donauländer, Pole» und einzeln: kleinere Staaten sowie Sowjetrußland mit vier Millionen Tonnen.

Diesem gewaltigen Angebot steht ein Bedarf gegenüber, der für Europa, das wichtigste Getreide infuhrgebiet, mit 18,5

Millionen Tonnen angenommen werden kann, während außereuropäische Staaten weitere 4,5 Millionen Tonnen aufzunehmen vermögen. Das wären mithin 23 Millionen Tonnen, und der Ueb rschuß des Angebots über die Nach­frage beliefe sich mithin am Schluß des Wirtschaftsjahres, am 31. Juli 1931, auf nicht weniger als llch Millionen Ton nen, womit das nächste Erntejahr vorbelastet bliebe.

Wie sind nun die Aussichten für diesen kommend:» Ab schnitt? Sie lassen sich abgesehen von meteorologischen Ein flüssen, die sich natürlich nicht voraus berechnen lassen am zutreffendsten auf Grund der für den Getreidebau in Aus sicht genommenen Flächen schätzen. Es kommen dafür selbst verständlich nur die Länder in Frage, die. auf der nördliche,. Halbkugel liegend, ihre Ernten tm Herbst haben: aber sie ge­nügen auch völlig, um die allgemeine Tendenz zu erkennen. Diese geht nun in fast keinem der in Betracht kommenden Länder dahin, die Anbauflächen zu verkleinern. Eine Aus nähme macht von den wichtigeren Staaten eigentlich nur Rumänien, das seine Getreideanbaufläche um rund 12 Pro­zent eingeschränkt hat Alle übrig:» Länder bleiben unge achtet der niedrigen Getreidepreise annähernd auf dem Stande des Vorjahres stehen, wenn sie die Anbaufläche nicht gar noch erhöhen. Für Sowjetrußland wirb die Zunahme wohl tm Zusammenhang mit dem Fünsjahrplan an nicht weniger als 19 Prozent geschätzt. Allein in der Ukraine beträgt sie vier Millionen Hektar, das sind 43 Prozent me'r als IVLü! Außerhalb Europas ist nur noch in Kanada ein. namhafte Einschränkung der Anbaufläche festzustellen.

An Hand dieser Zahlen wird sich unschwer erkennen la' sen, daß für das kommende Erntejahr schwerlich mit einer Besserung der Getreiöepreise und damit einer Behebung der landwirtschaftlichen Krise zu rechnen s in wird. Es dürfte der Konferenz nicht leicht fallen, die richtige Lösung für eine Beseitigung der Schwierigkeiten zu finden. Ihr Programm zerfällt in drei Hauptpunkte: Regelung der Produktion, Re­gelung b s Kredits und endlich zweckmäßigere Organisation des Gctreidehandels.

Darüber hinaus wird dieses erlesene, hier in der ewigen Stadt zusammengetretene Gremium das Landwirtschasts- problem in seinem ganzen Umfange zu prüfen und Vor­schläge zur Besserung zu machen haben. Genannt seien als wichtige Fragen noch die der Gestehungskosten, eventuelle Beihilfen seitens der Negierungen, Zölle. Verkaufspreise, Löhne, Arbeitslosigkeit und Preispolitik der verschiedenen Pools. Alles Dinge, die sämtliche Völker interessieren soll­ten, sei es, daß sie Getreide produzieren, sei es, daß sie sol­ches einsühren. Di: Hoffnung erscheint indessen nicht unbe­rechtigt, baß angesichts der Zahl der vertretenen Staaten und der Tüchtigkeit und Sachkunde ihrer Vertreter zum Minde­sten einzelne wirklich brauchbare Vorschläge das Ergebnis der römischen Land:vtrtschaftskonf:renz bilden werden.

8 13 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 25. März 1939 erlassen« Verbot umfaßt auch die in demselben Verlag erscheinenden Kopfblätter der Zeitung, sowie jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstcllt oder als ihr Ersatz anzusehen ist.

Abschnitt Hl regelt die Zuständigkeit für die zu erlassenden polizeilichen Maßnahmen. In der Hauptsache find die Orts- polizclbehördcn Sie ausführend n Organe. Gegen die getrof­fenen Maßnahmen ist in einigen Fällen die Anfechtung nach d:n Bestimmungen des Landcsrechts, ln allen übrigen Fällen die Beschwerde an einen vom Präsidium zu bestimmenden Senat des Reichsgerichts gegeben. Die Einlegung der Rechtsmittel hat koine aufschiebende Wirkung. Ter Neichs- ministcr des Innern kann dt: oberste Landcsbehörde um be­stimmte bezcichnete Maßnahmen ersuchen. Glaubt die oberste LandesbeHörde einem solchen Gesuche nicht entsprechen zu können, so teilt sie dies unverzüglich auf telegraphischem oder telephonischem Wege dem Neichsminister des Innern m't

und rust gleichzeitig aus demselben Wege dte Entscheidung des Senats des Reichsgerichts an.'

Dir zur Durchführung der Verordnung erforderliche« Maßnahmen trifft der Neichsminister des Innern, und zwar, soweit es sich um Vorschriften über das Verfahren vor dem Senat des Reichsgerichts handelt, im Einvernehmen mit dem Reichsjustizminister. Der Neichsminister des Innern kan« auch die Vorschriften, die den Schutz brr Neligionsgcsettschaf« ten regeln, auf andere Neligtonsgescllschaftcn und Vereini­gungen für entsprechend anwendbar erklären, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe mache». Dte in Artikel 48 Absatz 2 der Netchsverfassung ge­nannten Grundrechte werden für die Geltungsdauer dieser Vrrordnung in dem zu ihrer Durchführung erforderlichem Umfange außer Kraft gesetzt. Einige Vorschriften der Ver­ordnung treten nach ihrer Vrrkündung, die übrigen mit Be­ginn b s dritten Tages nach der Verkündung in Kraft. Dte Verordnung trägt das Datum vom 28. März 19Z1.

»Hören Sie! Haben Sie die Wahrheit gesagt finde ich die Kassette, bann wird man S.e nicht mehr des Mor­des an Ihrem Onkel beschuldigen!"

Bruno Lauer fragte zaghast:

»Und wenn man mir doch den Prozeß macht?"

»Nein, das wird dann nicht geschehen."

»Co tcnnen Sie jetzt den Mörder?"

»Den Mörder? Ja, den dürfte ich wohl kennen."

14.

Als Paul Stein am Morgen zur Polizeidirektion kam. sagte ihm ein Kollege: »Sie werden schon dringend erwartet D^r Chef fragte bereits dreimal nach Ihnen."

Da eilte er in den ersten Stock und klopfte an die Tür zum Zimmer seines Borge ehten.

Der Polizeidirrktor atmete auf. als er den Kriminai- inspekior einircten iah.

»Gut. daß Sie da sind! Ich hatte ja Ihr Telegramm aus Rottcrdom in Händen und erwartete Sie heute morgen; aber es hätte doch unterwegs eine 'Verzögerung geben können."

Ich bin sogar einen Zug früher gefahren. Ich war schon früh 2 Uhr hier "

»Das ging ja fabelhaft rasch."

»Ich hatte diese Nacht noch dringende Arbeit hier."

»Ser?"

Ja. Ls ging alles, wie ich es erhoffie. Ich bin sehr zufrieden."

»Gut. daß wir den Bruno Dauer nun auch haben! Ab:r davon später. Hören Sie, auf Holiensricd ist wahr­haftig der Teufel los. Wir haben Nachricht von dort, daß heute nacht ein schwerer Einbruch verübt wurde. Es wurde in des allen Gerdahlen Arbeitszimmer eingebrochcn uird der Schreibtisch vollkommen demoliert."

»Nette Sach:! Ich muß sofort hinaus."

»Ja. Sie sollen hinaus! Ich möchte nicht wieder einen anderen Deam cn senden. Ihr Herr Kollege Dcissinger hat ja zwar jetzt auch draußen gearbeitet."

»Dcissinger?" ^

»Das wissen Sie wohl noch nicht? De N'chte der Frau Gerdahien wurde verhaftet. Sie hat Frau Gerdahten zu vergiften versucht."

»Was?" So ist das also geworden?"

»Das überrascht S>« scheinbar gar nicht sehr?"

»Nein, etwas Aehnliches sah ich kommen."

»Und beugten dem nicht vor?"

»Ich sah voraus, daß es bei einem Dergiftungsversuch bleiben würde."

»Hören Sie. Sie sprechen in Rätseln!"

»Nur noch einen Tag Geduld! Ich habe bald alle Fäden in der Hand. Der Herr Staatsanwalt wird seine Freude an meiner Arbeit haben Ich fahre seht nach Hohenfried. Dann iucl>e ich ihn auf."

Pani Stein fuhr icgieich nach Hohenfried Ganz allein.

Dort empfing ihn Egon Gerdahlen.

Ich bin wirklich froh, daß Sie da sind. Herr Kriminal- Inspektor. Wir haben heute nacht einen unerhörten Einbruch hier gehabt. Niemand hat etwas gehört."

»Man stieg in das Arbeitszimmer Joachim Gerdah-

as e'n?"

»Ja. Herr Jobst ist auch ratlos. Aber der Dieb utz gefunden werden."

Den werten wir bald haben!"

S'e begaben sich gemeinsam in Joachim Gerdahlen» cbei'szimmer.

Paul S'ein besah sich den Schreibtisch. Aste Kästen waren öffnet. De 'Rückwand war aufgebroclien, und hier ze.at« sich, dass in dem Schreibtisch noch zwei weitere G: w:". chcr vorhanden gewesen waren.

S'ein nickte anerkennend.

»Da ist ganze A^e-t geleistet worden.

»Was mag der D eb aesucht l>abcn?

»Geld! Natürlich Gelt!" ......

»Me ne Mutter ist außer sich Ich muß sie fortbrmgen.

ier reibt sie sich auf " . ...

»Und niemand hat nachts etwas gehört?"

."ein Mensch!" .....

Da hat der Herr Dieb wirklich sorgsam gearbeitet.

»Es m-ss ein ganz raffinierter Kerl gewesen 'ein "

»Ich schlösse auf einen Berufsverbrecher, der hier drin lertmchen vermutete"

Paul Siein schritt das Zimmer ab. Dann untersuchte : die Terrasse

»Fußspuren sind nicht vorhanden. Und die Tür vom Arbeitszimmer h'er heraus war nach's verkvcrrt?"