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Amtsblatt für den Kreis Calw

Samstag 21. März 1953

Die Nachtragshaushaltspläne zum ordent­lichen und außerordentlichen Plan liegen nach § 96 Abs. 3 der pemeindeordnung vom 23. bis 30. März 1053 im Rathaus, Zimmer 3 (Stadt­pflege) während der üblichen Sprechstunden von 8 bis 12 Uhr öffentlich aus.

Calw, den 17. März 1953

Bürgermeisteramt (gez.) S e e b e r

Gewerbeschulverband Calw

Der Verbandsschulgemeinderat Calw hat am 5. März 1953 den Haushaltsplan für das Rech­nungsjahr 1952 in Einnahme und Ausgabe auf je 64280. DM und die für einen Schüler zu erhebende Umlage auf 70. DM festgesetzt. Der Haushaltsplan liegt vom 23. 3. an eine Woche lang in Zimmer 3 des Rathauses (Stadtpflege) zur Einsicht auf.

Calw, den 17. März 1053

Verbandsvorsit}ender:

Bürgermeister (gezj: Seeber

Aenderung der Besoldungssatjung der Kreissparkasse Calw

Die vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Calw am 6. Februar 1953 beschlossenen Aende- rungen der Besoldungssatzung der Kreisspar­kasse bezüglich der Stelle des Leiters der Hauptzweigstelle Nagold, des Innenrevisors und des Direktionssekretärsund Kreditsachbe­arbeiters und die damit zusammenhängenden Berichtigungen und Streichungen wurden vom Regierungspräsidium Südwürtteipberg-Hoher»- zoflern in Tübingen mit Erlaß vom 2. 3. 1953 Nr. I b 1 - 2123 B 3/3/53 genehmigt.

Die Besoldungssatzung der Kreissparkasse kann in der Zeit vom Montag, den 23. bis Samstag, den 28. März d. J. (je einschließlich)

bei der Direktion der Kreissparkasse Calw ein­gesehen werden.

Calw, den 17. März 1953

Kreissparkasse Calw

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Calw

Gegen den Apotheker Otto Bauer, in Bad Liebenzell, Krs. Calw wurde am 11. März 1953 ein allgemeines Veräußerungsverbot gern. § 106 Abs. 1 KonkO. erlassen. - N 1/53 -.

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

Handelsregister-Veränderung.

A 347 - 11. 3. 1953: Wanner & Söhne, in Neuenbürg (Alte Pforzheimerstr. 1012). Der persönlich haftende Gesellschafter Karl Wanner senior und ein Kommanditist sind durch Tod aus der Gesellschaft ausgeschieden. Gegenstand des Unternehmens: Lederfabrik.

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.) Handelsregister - Neueintragung.

HR. B 102 - 14. 3. 1953: STRUFA, Strumpf- Färberei- und Ausrüstung Gesellschaft mit be­schränkter Haftung, Sitz Birkenfeld, Kreis Calw. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstel­lung, Färberei und Ausrüstung, sowie der Ver­trieb von Strümpfen aller Art, sowie anderer Textilien. Stammkapital 100000. DM. Ge­schäftsführer: Siegfried Samuel Blättert, Kaufmann in Birkenfeld. Gesellschaft mit be­schränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 12. Januar 1953 abgeschlossen worden. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäfts­führer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind zur Vertretung und Zeichnung der Gesellschaft jeweils zwei Geschäftsführer oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen befugt, soweit nicht einem Ge­schäftsführer bei seiner Bestellung Einzelver­tretungsbefugnis erteilt ist. Der Geschäftsführer Samuel Blättert hat Einzelvertretungsbefugnis.

Nichtamtlicher Teil

Wohnungsbauprogramm 3953

Ueberaahme von Bauaufträgen durch die Kreisbaugenossenschaft Calw e. G. m. b. H.

Wie aus dem Erlaß des Landratsamts an die Bürgermeister vom 4. 3. 1953 ersichtlich ist, wurden dem Kreis Calw für das Wohnungs­bauprogramm 1953 nachstellige öffentliche Mittel für insgesamt 336 WE (einschließlich 120 WE für Neuumsiedler und 6 WE für Sowjet- zonen-Flüditlinge) zugewiesen. Die KBG. Calw beabsichtigt, im Rahmen dieser Zuteilung in verschiedenen Orten des Kreises Calw Woh­nungen zu erstellen. Dabei wird sich das Bau­programm der KBG. Calw für das Jahr 1953 in enger Anlehnung an den Erlaß des Land- ratsamtes in folgende zwei Abschnitte teilen:

I. Bau von Eigenheimen,

II. Bau von Miet- bezw. Eigenwöhnungen.

Die Vorteile, die Baulustige und Wohnungs­interessenten bei Beauftragung der KBG. Calw mit der Durchführung ihres Eigenheimes oder dem Auftrag zur Schaffung einer Miet- bezw. Eigenwohnung in Anspruch nehmen können, sind:

1. Kostenersparnis bei der Planung und Finanzierung des Eigenheimes oder der Miet- bezw. Eigenwohnung.

2. Kostenersparnis durch rationelle Durch­führung des Bauvorhabens unter Abschluß von Großaufträgen und Vereinbarung von Rahmenaufträgen mit den einschlägigen Lieferfirmen.

3. Gebührenermäßigung als gemeinnütziges Wohnungsuntemehmen.

4. Fachmännische Beratung in allen steuer­rechtlichen und finanzierungstechniscben Fragen.

5. Durch gute Verbindung zu allen größeren Bankinstituten ist die KBG. Calw in der Lage, in finanzieller Hinsicht alle mög­lichen Vorteile erschöpfend im Interesse der Baulustigen und Wohnungsinter­essenten in Anspruch zu nehmen.

6. Wie bekannt ist, unterliegt die KBG. Calw alsgemeinnütsigesWohnungsunternehmen der gesetzlichen PrüFungspflicht durch den Verband Württ. Wohnungsunternehmen e. V. in Stuttgart. Die sorgfältige Durch­führung jeder Baumaßnahme ist schon dadurch von vornherein bedingungslose Voraussetzung.

Zur allgemeinen Orientierung der Bau­interessenten für ein Eigenheim und der Woh­nungsinteressenten für Miet- bzw.Eigenwohnun­gen nachstehende Erläuterungen:

Zu L: Bau von Eigenheimen

1. In Anlehnung an den Erlaß des Landrats­amtes wird es in vielen Fällen notwendig werden, daß der einzelne Baulustige sich bereiterklärt, in die Einliegerwohnung seines geplanten Neubaues einen Neu­umsiedler oder Sowjetzonen-Flüchtling aufzunehmen. Unter dieser Voraussetzung ist mit einer bevorzugten Zuteilung der öffentlichen Mittel auch für die eigene Wohnung zu rechnen.

2. Bei der Beschaffung der I. Hypothek wird der Baulustige im Rahmen des Möglichen durch die KBG. Calw unterstützt; in vielen Fällen wird er auch durch seine eigenen Verbindungen in der Lage sein, die

1. Hypothek von Banken oder privaten Geldgebern zugesagt zu erhalten. Der Zinssatz sollte im Interesse der Wirt­schaftlichkeit des Bauvorhabens 7°/ 0 , unter keinen Umständen 7,5 °/ 0 übersteigen.

3. Der Baulustige muß in der Lage sein, ein Eigenkapital von ca. DM 5000.- bis 9000- selbst aufzubringen. In bescheidenem Umfang kann dies auch durch Selbsthilfe­leistungen teilweise ersetzt werden. Unter Eigenkapital verstehen wir auch Arbeit- geoerdarlehen, Verwandtendarlehen, Auf­baudarlehen nach § 254 ff. LAG für Hei­matvertriebene; Geschädigte und Neu­umsiedler, mittelfristige Zuschüsse aus Ge­meindefinanzierungskassen und Gemein­dezuschüsse durch verbilligtes Bauholz

Wir weisen hier ausdrücklich daraul hin, daß jeder Baulustige, der auf An­raten mit geringerem Eigenkapital bauen wilt, sich einer ernsten Gefahr aussetst. Die Baukosten für ein Eigenheim mit Ein­liegerwohnung im Kreis Calw können im Wohnungsbauprogramm 1953 ohne DM 5000.- bis 9000.- Eigenkapital nicht ge­deckt werden.

4. Sind alle diese Vorbedingungen erfüllt worden, so wird die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens bei Vorliegen eines Bauauftrages durch das Büro der KBG Calw geprüft und im zutreffenden Falle eine Antragsstellung an das Landratsamt Calw durch den Vorstand der KBG. Calw erfolgen. Wir weisen die Baulustige« darauf hin, daß die Durchführung eines Bauvorhabens ohne geprüfte Wirtschaft­lichkeit nicht ratsam ist, da der Baulustige sich der Gefahr aussetzt, daß die auf sein Eigenheim kommenden Zinsbelastungen, sonstige Unterhaltungskosten und das Mietausfallwagnis durch den Mieterlös nicht gedeckt werden können. Er kann dadurdi in ernste wirtschaftliche Not ge­raten. Hier ist auch zu beachten, daß möglicherweise der später eingewiesene Neuumsiedler oder Sowjetzonen-Flttcht- ling nicht ohne weiteres einen Arbeits­platz mit ausreichendem Einkommen zur DeckungseinerMiete finden wird. Anderer­seits kann der später eingewiesene Neu­umsiedler ein Aufbaudarlehen nach § 254 ff. LAG. beantragen und den Betrag zur teilweisen Abdeckung des Eigenkapitals des Bauherrn diesem als rückzahlbares Darlehen zur Verfügung stellen. In diesen Fragen steht dem Baulustigen das Büro der KBG. Calw beratend zur Seite.

5. Unter der Voraussetzung, daß die Bau­preise ohne wesentliche Schwankungen im Jahre 1953 stabil bleiben, wird die KBG. Calw mit dem seit einiger Zeit zur Verfügung stehenden geschulten Mit­arbeiterstab in der Lage sein, durch Ueber- nahme vieler Baustellen und durch Ab­schluß größerer Rahmenaufträge die Bau­kosten so gering wie nur möglich zu halten. Man sollte sich darüber im klaren sein, daß insbesondere diese Möglichkeit der Einsparung von Eigenkapital durd Baukostensenkung und durch Uebernahmf der erforderlichenzeitraubenden Planungs­und Finanzierungsarbeiten durch unser Büro viele Baulustige veranlassen wird, der KBG. Calw das Vertrauen zu schenken, soweit dies bis jetzt noch nicht geschehen ist. In Orten, wo mehrere Häuser erstellt werden sollen, wird die GeschäftsführusK der KBG. Calw einer Versammlung von Baulustigen gerne einen beratenden Be­such abstatten. Hierbei verlassen wir uns vertrauensvoll auf die Initiative der Herren Bürgermeister, wie dies audi bisher schon gepflogen wurde. ImUebrigeni bitten wir um den Besuch der Baulustige« auf unserem Büro in Calw.

Zu 1L:

Bau von Miet- bezw. Eigenwöhnungen.

Die KBG. Calw plant unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei der Durchführung de«

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