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Amtsblatt für den Kreis Calw
Samstag 7. Februar 1953
Ausbau der Nagoldtalstrasse von Pforzheim bis Nagold
In seiner Sitzung vom 9. Oktober 1952 in Nagold stellte der Kreistag in einer an die vorläufige Regierung des Landes Baden-Württemberg gerichteten Entschließung den Antrag, im Staatshaushalt die Mittel für den dringend nötigen raschen und zeitgemässen Ausbau der viel befahrenen Nagoldtalstrasse von Pforzheim bis Nagold einschließlich des Neubaus der im Zuge dieser Strasse gelegenen Brücke bei Unterreichenbach bereitzustellen. Nach dem vom Vorsitzenden bekanntgegebenen Bescheid des Landes auf diese Entschließung darf, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Landeshaushaltsplan, gehofft werden, daß im Rechnungsjahr 1953 diese Brücke wiederhergestellt, die Teilstrecke Calw-Hirsau verbreitert und der bereits begonnene Ausbau der Strecke Emstmühl-Kleinwildbad fertiggestellt wird.
Auflösung des Kreisdurchgangslagers für Ausgewiesene in Wildberg
Die Mitteilung des Vorsitzenden, daß das Reg. Präsidium in Tübingen mit Zustimmung des Vertriebenenministeriums in Stuttgart die Auflösung des Kreisdurchgangslagers Wildberg auf Schluß des Monats Februar vorgesehen hat, wurde vom Kreistag mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Insbesondere die Mitglieder Breitling und Kiessling erhoben starke Bedenken gegen diese Absicht, weil sie befürchten, daß sich daraus für die Gemeinden eine Verschlechterung bei der Unterbringung von Ausgewiesenen ergibt. Auch der Vorsitzende stellte fest, daß schon der Zwang, die zur Zeit noch im Lager befindlichen Familien in kurzer Zeit anderweitig unterzubringen, Schwierigkeiten mit sich bringe. Er erklärte aber, warum es
trotzdem wohl kaum möglich sein werde, die Aufhebung des Lagers zu vermeiden. Aus der Mitte des Kreistags wurde jedoch auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Kreisdurchgangslager Wildberg wenigstens noch für einige Zeit zu erhalten. Der Vorsitzende wurde gebeten, Schritte in dieser Richtung zu unternehmen.
Bekämpfung des Bettelunwesens und der ungeordneten Wanderer
Das Mitglied Breitling machte unter allgemeiner Zustimmung des Kreistags auf das immer mehr überhandnehmende Streunen unkontrollierter Wanderer aufmerksam. Bald jeden Abend suchten mittellose Personen bei den Gemeinden um Nachtquartier nach. Durch die zunehmende Zahl von Flüchtlingen aus der Ostzone werde die Lage immer schwieriger. Abhilfe sei dringend geboten. Der Vorsitzende bestätigte die Berechtigung dieser Klagen und sprach sich für die Wiedereinführung von Arbeitshäusern und Wanderarbeitsstätten nach neuzeitlichen Gesichtspunkten aus. Das ganze Problem sei aber von allgemein sozialer, wirtschaftlicher, politischer und menschlicher Bedeutung. Es habe internationale Ursachen und könne nach seiner Meinung wirklich durchgreifend auch nur auf internationaler Ebene gelöst werden.
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Nach Abwicklung der Tagesordnung dankte der Vorsitzende den Mitgliedern des Kreistags für die geleistete sachliche Tätigkeit. Mit den Worten:
„Unsere Arbeit und unsere Liebe gilt dem Kreis Calw!“
schloß er nach nahezu 4-stündiger Dauer die Sitzung.
Amtlicher Teil
Pakete an deutsche Kriegsgefangene in der Sowjetunion
Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen teilt mit:
Nach einer Mitteilung der sowjetischen Postverwaltung gehen die Pakete für deutsche Gefangene in der Sowjet-Union vielfach in beschädigtem Zustand in Moskau ein. Dies soll in vielen Fällen, besonders aber bei den sogenannten „Firmenpaketen“ darauf zurückzuführen sein, daß die Verpackung der Pakete zu leicht ist und der Länge der Beförderungsstrecke nicht entspricht. Auch sind die von den Absendern beizufügenden Zollinhaltserklärungen oft nicht ordnungsmässig ausgefüllt. Der Paketinhalt muss in ihnen genau nach Art, Gewicht, Maß und Anzahl angegeben werden. Allgemein gehaltene Inhaltsangaben, wie „Lebensmittel“, sind unzureichend und werden von der sowjetischen Postverwaltung beanstandet. Ergibt sich vor der Einlieferung der Pakete zur Postbeförderung die Notwendigkeit (z. B. bei der Zollabfertigung), den Paketinhalt zu ändern, so sind auch die Zollinhaltserklärungen richtigzustellen.
Um Rücksendungen oder Verzögerungen der Kriegsgefangenenpakete zu vermeiden, bittet die Deutsche Bundespost im Interesse der Gefangenen um Beachtung dieser Hinweise.
Landratsamt
Ortsentwässerung in Gfiltlingen
Die Gemeinde Gültlingen beabsichtigt einen Teil der Ortsstraßen zu kanalisieren und die Abwasser an verschiedenen Stellen in öffentliche Gewässer einzuleiten. Sie hat um die hiefür nach Art. 23 des Württ. Wassergesetzes erforderliche Erlaubnis nachgesucht.
Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 11 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen
gegen das Gesuch sind während dieser Zeit daselbst anzubringen. Später eingehende Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Calw, den 3. Februar 1953
Landratsamt
Kreisfeuerlösdiverband Calw
Die Verbandsversammlung hat am 14. November 1952 für das Rechnungsjahr 1952 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
a) Der Haushaltsplan wird festgesetzt: aa) im ordentlichen Haushaltsplan
in Einnahme auf 62200.— DM in Ausgabe auf 62200.— DM bb) im ausserordentlichen Haushaltsplan in Einnahme und Ausgabe ohne Ansatz.
b) Die Verbandsumlage gemäß § 22 (1 u. 3 b) der Satzung wird auf 32000 DM festgesetzt. Sie wird auf die Verbandsgemeinden umgelegt und zwar
aa) zu 1/2 nach dem Verhältnis der Umlagekapitalien zur Gebäudebrandversicherung (Stichtag: 1. Januar vor Beginn des Rechnungsjahres),
bb) zu 1/2 nach dem Verhältnis der Versicherungsanschläge zur Gebäudebrandversicherung (Stichtag: 1. Januar vor Beginn des Rechnungsjahres).
c) Kassenkredite werden nicht in Anspruch genommen.
Der Haushaltsplan liegt in der Woche vom 9. - 14. 2. 1953 beim Verbandspfleger auf.
Den 3. Februar 1953
K r e i s f e u e rl ö s c h v e rb a n d Calw
Aufbaudarlehen für die Landwirtschaft
Heimatvertriebene und Kriegssachgeschädigte, die auf Grund von Vertreibungs- bezw. Kriegssachschäden voraussichtlich Anspruch auf eine Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz haben oder den Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage durch die Schädigung geltend machen können, haben die Möglichkeit, ein Aufbaudarlehen für die Landwirtschaft zu beantragen, wenn sie die fachlichen Eigenschaften besitzen und ein Vorhaben nachweisen, das durch sie instandgesetzt wird, eine neue gesicherte Lebensgrundlage zu schaffen oder eine bereits wiedergeschaffene, aber gefährdete Lebensgrundlage zu sichern.
Die Höhe des Darlehens bestimmt sich nach dem Umfange der zur Durchführung des beantragten Vorhabens erforderlichen Mittel. Das Vorhaben soll dem Umfange der erlittenen Schädigung angemessen sein. Als Höchstbetrag kann ein Darlehen bis zu 35 000.- DM einschließlich der Darlehen und Beihilfen aus Soforthilfemitteln gewährt werden. Antragsvordrucke für diese Darlehen sind beim Ausgleichsamt anzufordern.
Calw, den 28. Januar 1953.
Ausgleichsamt Calw.
Kreisstadt Calw
Ortsbauplan für das Gebiet Wimberg
Das Landratsamt hat mit Erlaß vom 27. Jan. 1953 die vom Gemeinderat am 28. 8.1952 festgestellte Erweiterung des Ortsbauplans für das Gebiet Wimberg durch Einbeziehung des für den Versuchsschulhausbau vorgesehenen Baugebiets zwischen der Landstraße I. O. Nr. 344 und dem Sportplatz nach dem Lageplan des Katasteramts Calw vom 28. 8. 1952 und Änderung dieses Ortsbauplans entlang der Ostland- und Jahnstraße nach dem Lageplan des Katasteramts Calw vom 17. 7. 1952 genehmigt. Calw, den 30. Januar 1953
Bürgermeisteramt
Kreisstadt Calw
Die Besoldungssatzung der Stadt Calw wurde mit Wirkung ab 1. Dezember 1952 mit Genehmigung des Regierungspräsidiums v. 7. 1. 1953 durch Streichung der Stelle des Ratsdieners zugleich Hausverwalters in der Bes.-Gr. A 10 b und Einfügung dieser Stelle in die Bes.Gr. AlOa geändert.
Calw, den 28. Januar 1953.
Bürgermeister: (gez.): S e e b e r.
Bekanntgaben der Amtsgerichte Amtsgericht Nagold - Vereinsregister -
VR Nr. 16 - 24. Januar 1953 - Veränderung - Gefolgschaftshilfe der Schwarzwälder Dampfseifenfabrik Gebrüder Harr in Nagold e. V.: Der Name des Vereins wurde geändert in „Unterstützungskasse der SchwarzwälderDampf- seifenfabrik Gebrüder Harr in Nagold e. V.“
Amtsgericht Calw
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma „Creditgesellschaft m. b. H. Leonberg-Calw - Gemeinschaftshilfswerk Treuhand“ i. L. (noch nicht eingetragene Gesellschaft, daher persönlich haftende Gesellschafter: 1. Kaufmann Karl Grasser in Leonberg-Silberberg, 2. dessen Ehefrau Else Grasser) - ministeriell bestellter Liquidator: Sparkassenamtmann K. Kienzle in Calw, Stuttgarter Straße 41 - ist Termin zur Abnahme der Schlußrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis, zur Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Konkursverwalters sowie zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke anberaumt auf Freitag den 6. März 1953, 15 Uhr, in Saal 1 des Amtsgerichts Calw.
Calw, den 26. Januar 1953.
Amtsgericht Calw