Seite 2 / Nr. 6

Amtsblatt für den Kreis Calw

Samstag 7. Februar 1953

Ausbau der Nagoldtalstrasse von Pforzheim bis Nagold

In seiner Sitzung vom 9. Oktober 1952 in Nagold stellte der Kreistag in einer an die vorläufige Regierung des Landes Baden-Würt­temberg gerichteten Entschließung den Antrag, im Staatshaushalt die Mittel für den dringend nötigen raschen und zeitgemässen Ausbau der viel befahrenen Nagoldtalstrasse von Pforzheim bis Nagold einschließlich des Neubaus der im Zuge dieser Strasse gelegenen Brücke bei Unterreichenbach bereitzustellen. Nach dem vom Vorsitzenden bekanntgegebenen Bescheid des Landes auf diese Entschließung darf, vor­behaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Landeshaushaltsplan, gehofft werden, daß im Rechnungsjahr 1953 diese Brücke wie­derhergestellt, die Teilstrecke Calw-Hirsau ver­breitert und der bereits begonnene Ausbau der Strecke Emstmühl-Kleinwildbad fertigge­stellt wird.

Auflösung des Kreisdurchgangslagers für Ausgewiesene in Wildberg

Die Mitteilung des Vorsitzenden, daß das Reg. Präsidium in Tübingen mit Zustimmung des Vertriebenenministeriums in Stuttgart die Auflösung des Kreisdurchgangslagers Wildberg auf Schluß des Monats Februar vorgesehen hat, wurde vom Kreistag mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Insbesondere die Mitglieder Breitling und Kiessling erhoben starke Beden­ken gegen diese Absicht, weil sie befürchten, daß sich daraus für die Gemeinden eine Ver­schlechterung bei der Unterbringung von Aus­gewiesenen ergibt. Auch der Vorsitzende stellte fest, daß schon der Zwang, die zur Zeit noch im Lager befindlichen Familien in kurzer Zeit anderweitig unterzubringen, Schwierigkeiten mit sich bringe. Er erklärte aber, warum es

trotzdem wohl kaum möglich sein werde, die Aufhebung des Lagers zu vermeiden. Aus der Mitte des Kreistags wurde jedoch auf die Not­wendigkeit hingewiesen, das Kreisdurchgangs­lager Wildberg wenigstens noch für einige Zeit zu erhalten. Der Vorsitzende wurde ge­beten, Schritte in dieser Richtung zu unter­nehmen.

Bekämpfung des Bettelunwesens und der ungeordneten Wanderer

Das Mitglied Breitling machte unter allge­meiner Zustimmung des Kreistags auf das immer mehr überhandnehmende Streunen un­kontrollierter Wanderer aufmerksam. Bald jeden Abend suchten mittellose Personen bei den Gemeinden um Nachtquartier nach. Durch die zunehmende Zahl von Flüchtlingen aus der Ostzone werde die Lage immer schwieriger. Abhilfe sei dringend geboten. Der Vorsitzende bestätigte die Berechtigung dieser Klagen und sprach sich für die Wiedereinführung von Ar­beitshäusern und Wanderarbeitsstätten nach neuzeitlichen Gesichtspunkten aus. Das ganze Problem sei aber von allgemein sozialer, wirt­schaftlicher, politischer und menschlicher Be­deutung. Es habe internationale Ursachen und könne nach seiner Meinung wirklich durch­greifend auch nur auf internationaler Ebene gelöst werden.

*

Nach Abwicklung der Tagesordnung dankte der Vorsitzende den Mitgliedern des Kreistags für die geleistete sachliche Tätigkeit. Mit den Worten:

Unsere Arbeit und unsere Liebe gilt dem Kreis Calw!

schloß er nach nahezu 4-stündiger Dauer die Sitzung.

Amtlicher Teil

Pakete an deutsche Kriegsgefangene in der Sowjetunion

Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen teilt mit:

Nach einer Mitteilung der sowjetischen Post­verwaltung gehen die Pakete für deutsche Ge­fangene in der Sowjet-Union vielfach in be­schädigtem Zustand in Moskau ein. Dies soll in vielen Fällen, besonders aber bei den soge­nanntenFirmenpaketen darauf zurückzuführen sein, daß die Verpackung der Pakete zu leicht ist und der Länge der Beförderungsstrecke nicht entspricht. Auch sind die von den Ab­sendern beizufügenden Zollinhaltserklärungen oft nicht ordnungsmässig ausgefüllt. Der Paket­inhalt muss in ihnen genau nach Art, Gewicht, Maß und Anzahl angegeben werden. Allge­mein gehaltene Inhaltsangaben, wieLebens­mittel, sind unzureichend und werden von der sowjetischen Postverwaltung beanstandet. Ergibt sich vor der Einlieferung der Pakete zur Postbeförderung die Notwendigkeit (z. B. bei der Zollabfertigung), den Paketinhalt zu ändern, so sind auch die Zollinhaltserklärungen richtig­zustellen.

Um Rücksendungen oder Verzögerungen der Kriegsgefangenenpakete zu vermeiden, bittet die Deutsche Bundespost im Interesse der Gefangenen um Beachtung dieser Hinweise.

Landratsamt

Ortsentwässerung in Gfiltlingen

Die Gemeinde Gültlingen beabsichtigt einen Teil der Ortsstraßen zu kanalisieren und die Abwasser an verschiedenen Stellen in öffent­liche Gewässer einzuleiten. Sie hat um die hiefür nach Art. 23 des Württ. Wassergesetzes erforderliche Erlaubnis nachgesucht.

Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 11 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen

gegen das Gesuch sind während dieser Zeit daselbst anzubringen. Später eingehende Ein­wendungen können nicht berücksichtigt wer­den.

Calw, den 3. Februar 1953

Landratsamt

Kreisfeuerlösdiverband Calw

Die Verbandsversammlung hat am 14. No­vember 1952 für das Rechnungsjahr 1952 folgende Haushaltssatzung

erlassen:

a) Der Haushaltsplan wird festgesetzt: aa) im ordentlichen Haushaltsplan

in Einnahme auf 62200. DM in Ausgabe auf 62200. DM bb) im ausserordentlichen Haushaltsplan in Einnahme und Ausgabe ohne Ansatz.

b) Die Verbandsumlage gemäß § 22 (1 u. 3 b) der Satzung wird auf 32000 DM festgesetzt. Sie wird auf die Verbandsgemeinden um­gelegt und zwar

aa) zu 1/2 nach dem Verhältnis der Umlage­kapitalien zur Gebäudebrandversicherung (Stichtag: 1. Januar vor Beginn des Rechnungsjahres),

bb) zu 1/2 nach dem Verhältnis der Ver­sicherungsanschläge zur Gebäudebrand­versicherung (Stichtag: 1. Januar vor Beginn des Rechnungsjahres).

c) Kassenkredite werden nicht in Anspruch genommen.

Der Haushaltsplan liegt in der Woche vom 9. - 14. 2. 1953 beim Verbandspfleger auf.

Den 3. Februar 1953

K r e i s f e u e rl ö s c h v e rb a n d Calw

Aufbaudarlehen für die Landwirtschaft

Heimatvertriebene und Kriegssachgeschädigte, die auf Grund von Vertreibungs- bezw. Kriegs­sachschäden voraussichtlich Anspruch auf eine Hauptentschädigung nach dem Lastenaus­gleichsgesetz haben oder den Verlust der be­ruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage durch die Schädigung geltend machen können, haben die Möglichkeit, ein Aufbaudarlehen für die Landwirtschaft zu beantragen, wenn sie die fachlichen Eigenschaften besitzen und ein Vorhaben nachweisen, das durch sie instand­gesetzt wird, eine neue gesicherte Lebensgrund­lage zu schaffen oder eine bereits wiederge­schaffene, aber gefährdete Lebensgrundlage zu sichern.

Die Höhe des Darlehens bestimmt sich nach dem Umfange der zur Durchführung des be­antragten Vorhabens erforderlichen Mittel. Das Vorhaben soll dem Umfange der erlittenen Schädigung angemessen sein. Als Höchstbetrag kann ein Darlehen bis zu 35 000.- DM ein­schließlich der Darlehen und Beihilfen aus Soforthilfemitteln gewährt werden. Antrags­vordrucke für diese Darlehen sind beim Aus­gleichsamt anzufordern.

Calw, den 28. Januar 1953.

Ausgleichsamt Calw.

Kreisstadt Calw

Ortsbauplan für das Gebiet Wimberg

Das Landratsamt hat mit Erlaß vom 27. Jan. 1953 die vom Gemeinderat am 28. 8.1952 fest­gestellte Erweiterung des Ortsbauplans für das Gebiet Wimberg durch Einbeziehung des für den Versuchsschulhausbau vorgesehenen Bau­gebiets zwischen der Landstraße I. O. Nr. 344 und dem Sportplatz nach dem Lageplan des Katasteramts Calw vom 28. 8. 1952 und Än­derung dieses Ortsbauplans entlang der Ost­land- und Jahnstraße nach dem Lageplan des Katasteramts Calw vom 17. 7. 1952 genehmigt. Calw, den 30. Januar 1953

Bürgermeisteramt

Kreisstadt Calw

Die Besoldungssatzung der Stadt Calw wurde mit Wirkung ab 1. Dezember 1952 mit Geneh­migung des Regierungspräsidiums v. 7. 1. 1953 durch Streichung der Stelle des Ratsdieners zugleich Hausverwalters in der Bes.-Gr. A 10 b und Einfügung dieser Stelle in die Bes.Gr. AlOa geändert.

Calw, den 28. Januar 1953.

Bürgermeister: (gez.): S e e b e r.

Bekanntgaben der Amtsgerichte Amtsgericht Nagold - Vereinsregister -

VR Nr. 16 - 24. Januar 1953 - Veränderung - Gefolgschaftshilfe der Schwarzwälder Dampf­seifenfabrik Gebrüder Harr in Nagold e. V.: Der Name des Vereins wurde geändert in Unterstützungskasse der SchwarzwälderDampf- seifenfabrik Gebrüder Harr in Nagold e. V.

Amtsgericht Calw

In dem Konkursverfahren über das Ver­mögen der FirmaCreditgesellschaft m. b. H. Leonberg-Calw - Gemeinschaftshilfswerk Treu­hand i. L. (noch nicht eingetragene Gesell­schaft, daher persönlich haftende Gesellschafter: 1. Kaufmann Karl Grasser in Leonberg-Silber­berg, 2. dessen Ehefrau Else Grasser) - ministe­riell bestellter Liquidator: Sparkassenamtmann K. Kienzle in Calw, Stuttgarter Straße 41 - ist Termin zur Abnahme der Schlußrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß­verzeichnis, zur Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Konkursverwalters sowie zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke anberaumt auf Freitag den 6. März 1953, 15 Uhr, in Saal 1 des Amtsgerichts Calw.

Calw, den 26. Januar 1953.

Amtsgericht Calw