Verlagsort: Calw Fostv ersandort: Neuenbürg (WOrtt.)

CALW Samstag, den 7. Februar 1953 Nr. 6

Amtsblatt juilitiiÄfis (falui

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

SREgfi

VVoV

Sitzung des Kreistages in Neuenbürg

am 29.

Dem Bericht in der legten Nummer des Amtsblatts ist folgendes nachzutragen:

. Die 5 dem Kreisrat wahlweise vorgeschla­genen Bewerber um die

Stelle des leitenden Arztes der neu einzu- riditenden inneren Abteilung am Kreis- krankenhaus Neuenbürg

sind

1. Dr. Heinz Gross, Oberarzt am Rote-Kreuz-

Krankenhaus Bad Cannstatt

2. Dr. Renatus Kayser, 1. Assistenzarzt an

der inneren Abteilung des Diakonissen - Krankenhauses Karlsruhe-Rüppurr.

3. Dr. Martin Maisch, Privatarzt, Urach, vor­

her Oberarzt am Tropenge­nesungsheim Tübingen,

4. Dr. Harald Neugebauer, Oberarzt an der

inneren Abteilung des Städt. Krankenhauses Pforzheim,

5. Dr. Fritz Ri ecke, Oberarzt an der inneren

Abteilung des Evang. Diako­nissenhauses Schwäb. Hall. Daß es sich hier um für den fraglichen Po­sten besonders qualifizierte Kräfte handelt, darf schon daraus geschlossen werden, daß sie die Auslese unter 97 Bewerbern darstellen. Dieser Eindruck verstärkte sich aber noch bei der Vor­stellung dieser 5 Aerzte vor dem Kreisrat am Vormittag des Sigungstages. Dieser vermochte sich deshalb auch nicht, wie das vielleicht zweckmässig erscheinen konnte, dazu zu ent- schliessen, dem Kreistag diese Bewerber in einer bestimmten Reihenfolge vorzuschlagen oder 1 bis 2 von ihnen doch noch aus der engsten Wahl auszuscheiden. Er hielt es viel­mehr für richtig, dem Kreistag alle 5 Bewer­ber in gleicher Rangfolge zu benennen und ihm die Wahl unter ihnen völlig freizustellen. Sie wurden daher auch vom Landrat dem Kreistag in öffentlicher Sigung vorgestellt, machten diesen mit ihren wichtigsten persön­lichen und beruflichen Daten bekannt und ent­wickelten ihm ihre Gedanken, Pläne und Vor­schläge zur Einrichtung einer selbständigen inneren Abteilung am Kreiskrankenhaus in Neuenbürg. Wie die Aussprache in der nun folgenden nichtöffentlichen Sigung zeigte, war auch der Kreistag der Auffassung, daß jeder der 5 Bewerber sich für die Stelle gut eignen würde und es kam mehrfach zum Ausdruck, daß die Wahl unter ihnen schwer falle. Nach eingehender Beratung entschied sich aber schließlich der Kreistag in geheimer Abstim­mung für den Bewerber

Dr. med. Martin Maisch, Urach.

Der Gewählte ist am 13. 11. 1913 in Südchina als Sohn eines Missionars der Basler Mission geboren, kam aber schon im Jahre 1920 mit seinen zurückkehrenden Eltern nach Württem-

Inhalt des amtlidien Teils

1. Pakete an deutsche Kriegsgefangene.

2. Ortsentwässerung in Gültlingen.

3. Haushaltssa^ung des Kreisfeuerlöschverbands Calw.

4. Aufbauhilfe für die Landwirtschaft.

5. Kreisstadt Calw (Ortsbauplan für das Gebiet Wimberg).

6. Kreisstadt Calw (Aenderung der Besoldungssatjung).

7. Bekanntgaben der Amtsgerichte.

Januar

berg. Er legte im Jahre 1937 die Staatsprüfung mit sehr gutem Erfolg ab. Seine ärztliche Tä­tigkeit führte ihn an das Kreiskrankenhaus Plochingen, die Medizinische Universitätsklinik Tübingen, an Kriegs- und Reservelazarette und an das Tropengenesungsheim Tübingen, wo er von 1945 bis 1952 (zulegt als Oberarzt - Facharzt für innere Medizin -) wirkte. Zur Zeit wohnt er in Urach und beschäftigt sich mit privaten wissenschaftlichen Arbeiten. Der Vor­sitzende beglückwünschte Dr. Maisch zu seiner Wahl. Schon vor der Abstimmung hatte Land­rat Geissler aber auch die 4 Bewerber, die nun einmal zwangsläufig nicht zum Zuge kom­men können, gebeten, davon überzeugt zu sein, daß dies in keiner Weise eine weniger gute Beurteilung ihrer Fähigkeiten bedeute. Im Namen des Kreistags wünschte er ihnen deshalb für die Zukunft alles Gute. Er sei sicher, daß ihre menschlichen und beruflichen Qualitäten ihnen trogdem auch weiterhin eine erfolgreiche berufliche Zukunft verbürgen.

Die Wahl des Sachbearbeiters für Bewer­tungsangelegenheiten beim Lastenausgleich und gleichzeitigen Stellvertreters des Dienst­stellenleiters des Ausgleichsamts fiel auf den Bewerber Karl Schnitzer, Verw. Insp.z. Wv.,z. Zt. Angestellter beim Amtsgericht Calw, die des 2. Beamten des Kreissozialamts (Hauptsachbe- arbeiter der Abteilung Jugendamt und Stell­vertreter des Amtsleiters) auf Paul Schwarz, Reg. Insp. beim Landratsamt Calw.

Als ehrenamtliche Beisitzer in dem beim Ausgleidisamt zu bildenden Ausgleichsaus- schuss wurden vom Kreistag für die Zeit vom 1. 4. 1953 bis 31. 3. 1955 berufen:

a) Für die Gruppe der Vertriebenen:

Erwin Bischoff, Geschäftsführer, Möttlingen,

Stv. Erich Burghardt, Handelsvertr., Hirsau;

b) für die Gruppe der Kriegssachgeschädigten:

Paul Schöttle, Bautechniker, Stammheim,

Stv. Martin Burkhardt, Bürgermeister, Würz­bach;

c) als neutraler Beisitzer:

Hermann Maier, Bürgermeister a. D., Nagold,

Stv. Gottlieb Diez, Bürgermeister, Calmbach.

Der am 15. 1. 1952 für die Dauer der Amts­zeit des jetzigen Kreistags als Vertreter der Jagdausübungsberechtigten bestellte stv. Bei­sitzer des Kreisjagdamts, Wilhelm Schmidt, Dipl. Ing., Calw, ist durch Tod ausgeschieden. Als Ersatzmann für die restliche Amtszeit wurde vom Kreistag Kurt Kempf, Stadtrat und Hotelier in Wildbad, gewählt.

Aenderung der Besoldungssatzung des Kreisverbands

Die Notwendigkeit der Bestellung eines Stellvertreters für den Dienststellenleiter des Ausgleichsamts, der gleichzeitig als Sachbear­beiter im Feststellungsverfahren mit Bewer­tungsangelegenheiten betraut wird, machte die Einrichtung einer neuen Planstelle der Bes. Gr. A4cl erforderlich. Der Kreistag beschloß die dadurch nötige Aenderung der Satzung über die Besoldung (Stellenplan) der Beamten des Kreisverbands.

Entschließung gegen die Abwälzung der hälftigen Kosten des Ausgleidisamts auf den Kreisverband

Nach § 351 des Lastenausgleichsgesetzes hat der Kreisverband die Kosten, die bei ihm in Durchführung der Vorschriften über die Aus­gleichsleistungen (Dritter Teil dieses Gesetzes) anfallen, selbst zu tragen. Der Bund erstattet hieran nur die Hälfte. Da es sich bei diesen Geschäften zweifellos um übertragene staat­liche Pflichtaufgaben handelt, durch die dem Kreisverband neue Lasten erwachsen, ist nach Art. 14 Abs. 5 der KreisdVdnung für Württem- berg-Hohenzollern vom 22. 12. 1948 der Staat an sich verpflichtet, die erforderlichen Mittel in voller Höhe zur Verfügung zu stellen. Da dies jedoch nicht geschehen ist, fasste der Kreis­tag, dem Vorgang anderer Kreise folgend, die nachstehende Entschließung:

Der Kreistag des Kreises Calw legt gegen die vorgesehene Abwälzung der hälftigen Kosten des beim Kreis zu errichtenden Ausgleichsamts Verwahrung ein. Er ist der Auffassung, daß der Bund diese Ko­sten in vollem Umfang zu tragen hat und daß, wenn dies nicht erreicht werden kann, es Sache des Landes ist, diese Kosten zu übernehmen.

Darlehensaufnahmen für Strassenbauzwecke

Im ausserordentlichen Haushaltsplan des Kreisverbands für das Rechnungsjahr 1952 ist für den Umbau, Ausbau und Neubau der fol­genden Landstrassen II. Ordnung die Aufnahme von Darlehen in der nachstehend genannten Höhe vorgesehen:

Nr. 18 Salmbach-Langenbrand 205000. DM Nr. 18 Salmbach-Büchenbronn 75000. DM Nr. 1 Gräfenhausen-Ellmen-

dingen 200 000. DM

Nr. 15 Sprollenhaus-Kaltenbronn 140 000. DM Im Rahmen der Haushaltssatzung für 1952 hat das Reg. Präsidium Südwürttemberg-Hohenzollern die Aufnahme dieser Darlehen im Gesamtbetrag, vorbehaltlich der Genehmigung zur Aufnahme der einzelnen Darlehen, bereits genehmigt. Die Gewährung der zu den 3 erstgenannten Strassenbauten erforderlichen Darlehen von 480000. DM hat die Württ. Landessparkasse Stuttgart in Aussicht gestellt, während die Stadt Wildbad dem Kreisverband die Mittel für den Umbau der Strasse Sprollenhaus-Kal­tenbronn leihen will. Ein Teilbetrag von 100000. DM wurde bei der Landessparkasse bereits aufgenommen. Der Kreistag erhob gegen den diesbezüglichen (wegen Eilbedürf­tigkeit an seiner Stelle gefaßten) Beschluß des Kreisrats keine Einwendungen und ermächtigte diesen, die weiteren Einzeldarlehen im Ge­samtbetrag von 380 000. DM bei der Landes­sparkasse und in Höhe von 140000. DM bei der Stadt Wildbad aufzunehmen.

Grunderwerb beim 1 KreisaltenheimHaus Sonnenhalde in Neuenbürg

Zur Ermöglichung der Haltung von Schwei­nen und Hühnern, Anlage eines Gemüsegar­tens und zur Abrundung des Grundbesitzes beim Altenheim in Neuenbürg wurde das Müllerleilesche Nachbargrundstück mit dem darauf stehenden 3-Familien-Wohnhaus vom Kreisverband um 24000. DM erworben. Der Kreistag genehmigte den hierüber abgeschlos­senen Kaufvertrag.