Seite 2/Nr. 45
Amtsblatt für den Kreis Calw
Samstag den 8. November 1952
Verhältnisses klagen. Nach § 5 des Mieter- sdiuggesetjes ist in einem solchen Fall das Mietverhältnis für den Zeitpunkt aufzuheben, für den eine zur Zeit der Klageerhebung erfolgende Kündigung nach dem Vertrag oder beim Mangel einer Vertragsbestimmung nach § 565 des BGB zulässig sein würde. Anerkennt jedoch der Mieter für diesen zulegt genannten Zeitpunkt die von ihm geforderte Mieterhöhung, so ist für die nachfolgende Zeit der Mietaufhebungsgrund in Wegfall gekommen, so daß auf Abweisung der Mietaufhebungsklage erkannt werden müßte.
Der Mieter wird sonach zu einer Anerkennung der lOprozentigen Mieterhöhung bereits für den Monat Oktober nach den bestehenden rechtlichen Vorschriften nicht gezwungen werden können. Vermietern und Mietern ist es jedoch erlaubt, schon für den Monat Oktober die lOprozentige Mieterhöhung auf freiwilliger Basis zu vereinbaren. Im Streitfälle entscheiden hierüber die ordentlichen Gerichte.
Weigert sich aber der Mieter grund- säglich, d. h. auch für die nach dem 1. November 1952 liegende Zeit die lOprozentige Mieterhöhung anzuerkennen, so wird der Vermieter mit seiner Klage auf Mietaufhebung nach § 3a des Mieterschutjge- seges ohne weiteres durchdringen.
5. Die Verordnung enthält in § 4 die Strafbestimmungen. Hiernach begeht eine Zuwiderhandlung gegen das Wirtschaftsstraf- gesetj in der Fassung vom 25. 3. 1952 (BGB I S. 189), wer
1. als Vermieter oder Verpächter oder als dessen Beauftragter einen höheren als den nach dieser Verordnung zulässigen Miet- oder Pachtbetrag sich versprechen läßt, fordert od. annimmt,
2. als Mieter oder Pächter einen höheren als den nach dieser Verordnung zulässigen Miet- oder Pachtbetrag zu zahlen verspricht oder zahlt.
Calw, den 6. November 1952
Landratsamt - Preisbehörde -
Sammlung des Württ. Blindenvereins
Dem Württ. Blindenverein wurde durch Entschließung des Regierungspräsidiums ausnahmsweise gestattet, für die vom 21. bis 27. November 1952 genehmigten Haussammlung Sammellisten zu verwenden. Ziffer 5 der Genehmigungs-Bedingungen in der Bekanntmachung vom 16.8.1952 wird in der bisherigen Fassung aufgehoben und erhält folgende neue Fassung:
5. Für die Haussammlung dürfen auch Sammellisten verwendet werden. Die Listen müssen laufend durchnummeriert sein und eine Aufschrift mit der Bezeichnung der Sammlung, dem Namen und der Anschrift des Sammlers sowie der Nummer seines Personalausweises (Pass oder Kennkarte) tragen. Diese Angaben müssen mit einem Bestätigungsvermerk des Bürgermeisteramts (Amt für öffentliche Ordnung) versehen sein. Die Spalten für die Eintragung der Namen der Spenden müssen mit dem Vermerk »Eintragung freigestellt“ deutlich lesbar überschrieben sein. Auf jeden Sammler darf nur eine Liste ausgestellt werden. Die Sammler sind darüber zu belehren, daß sie die Eintragung des Namens eines Spenders nicht verlangen und nicht gegen den Willen des Spenders vornehmen dürfen.
Landratsamt
Marktgenehmigungsgesuch
Die Gemeinde Altburg, Kreis Calw, hat um Genehmigung zur Abhaltung eines Vieh- und Schweinemarktes an jedem 4. Mittwoch in den Monaten März, Juli, September und November jeden Jahres nachgesucht.
Einwendungen gegen dieses Gesuch können
Dritte Naditragsverordnung
zur Sicherung von Naturdenkmalen und Landschaftsteilen im Kreis Calw
Auf Grund der §§ 12 (Abs. 1), 13 (Abs. 1) und 15 (Abs. 1 u. 2) des Reichsnaturschu^- geseges vom 26. Juni 1935 (RGBl. I S. 821) werden mit Zustimmung der höheren Natur- schutjbehörde die in nachfolgender Liste aufgeführten Naturdenkmale neu in das Verzeichnis der Naturdenkmale im Kreis Calw vorgenommen:
Fortsetjung und Schluß
| Angaben Über die Lage der Naturdenkmale
Lfd.
Bezeichnung, Anzahl,
Messtischblatt
Lagebezeichnung nach festen
Art und Name des
1:25000
Parzellen-Nummer und
Nr.
Naturdenkmals
, Markung
> Geländeplänen
i
Eigentümer
159
Schwedenschanze am
| Gräfenhausen
Mtbl. 7117 Par. Nr. 6717
Nördl. der Hauptstr. gegenüber
Richtstein
1
E: Gde. Gräfenhausen
üebde. 169 in Neuenbürg
J
r: 69.640
160
Dreilinden b. Münster
Neuenbürg
Mtbl. 7117 Parz. Nr. 475/2
h: 13.050
Bei trigonom. Punkt 356.9, süd-
E: Stadt Neuenbürg
östl. Ecke vom Schloßwaid
161
r: 70.560 h: 12.270
2 Linden
Niebelsbach
Mtbl. 7117 Parz. Nr. 153
am Fuß des Frohnbergs
Brunnengasse. 100 m östlich
E: Gde. Niebelsbach
St. Pankratiuskapelle
r» 68.290 h : 16.240
162
Linde
Ottenhausen
Mtbl. 7117 Vic. Weg Nr. 5 E: Gde. Ottenhausen
am südl. Ortseingang - Kreuz- str. - Ottenhausen/Feldrennach
r: 66.380 hi 14.860
163
Alter Turnplag am
Ottenhausen
Mtbl. 7117 Parz. Nr.
Schneckenberg
2900 D/A/B/C
hausen-Fronberg
E: Gde. Ottenhausen
r: 66.840 hs 15.600
164
Baumgruppe mit Frie-
Schwann
Mtbl. 7117 Parz. Nr. 1267,
Beim SchwannerWasserbehäl-
denslinde
Abt. 12
ter an der Hauptstr. Schwann/
E: Gde. Schwann
Dennach 20 m westl. d. Grundmauern d. Schwanner Warte
r: 66.900 h: 11.330
165
Eichen-und *
,,
Mtbl. 7117 Parz. Nr. 1264
320 m südlich d. Hauptstrasse
Birkengruppe
Ei Gde. Schwann
Neuenbg./Schwann am Wald- trauf der Abt. 2 (Pfük)
r: 67.540 h: 11.900
166
Herrenalb
7216 Gernsbach
r: 58.700
ruine
E: Kirchengde. Herrenalb
h; 06.700
167
Linde am Blaichweg
”
7116 Malsch
Stadtgde. Herrenalb
rt 59.220 h: 07.350
25 m hoch, etwa 1.60 m Brusthöhe
168
Linde am Straßendrei-
,,
**
r: 59.050
eck beim Postamt
h: 07.200
169
Echte Kastanie im
7216 Gernsbach E: Frau
Brusthöhe 0,65 15 m hoch
Gaistal
Emma Schumacher Her-
r: 59650
renalb-Gaistal
h: 04.300
170
Friedenslinde im
7216 Gernsbach
gegenüber Gasthaus z. Linde, Gaistal
Gaistal
Bes.: Rudolf Stoll, zur
Linde, Herrenalb
r: 59.500
h. 05.100
171
Linde an der Hauptstr.
Neusatj
7116 Malsch
r: 62.250
E: Gde. Neusäß
h. 09.000
172
Weißtannengruppe am
Herrenalb
7216 Gernsbach
bei Punkt 614.7
Bernbacher Weg
E: Forstamt Herr.-Ost
r: 58.370 h: 02.900
173
Gruppe von Douglastannen
-
”
Wegegabel Bernbacherweg - Bruaesweg
174
Weidbuchengruppe
,, \
nördlich u. östlich des nördlichsten Hauses von Zieflensberg
175
Wegdreieck mit Baumgruppe
-
”
beim sogen. „Denkstein“ oberhalb des Forsthauses
r: 59.150
h: 03.430
Calw, den 29. Oktober 1952.
Landratsamt.
binnen 14 Tagen vom Ablauf des Tags der Veröffentlichung an gerechnet beim Landratsamt Calw angebracht werden.
Calw, den 3. Oktober 1952
Landratsamt
Bekanntmachung
über die Offenlegung des Liegenschafts- katasters
Das aus Anlaß der Uebernahme der Boden- schäfeungsergebnisse aufgestellte neue Liegenschaftskataster der Gemeinde Haiterbach mit Altnuifra wird in der Zeit vom 15. November bis 14. Dezember 1952 in den Diensträumen des Katasteramts Calw, Amtsgerichtsgebäude, Zimmer 26, Schillerstr. 12, während der Dienststunden offengelegt. Offengelegt werden die Schäfeungskarten und die Katasterbücher. Die in das neue Liegenschaftskataster übernommenen Angaben werden außer dieser Offen
legung den Grund- und Gebäudeeigentümern nicht besonders mitgeteilt.
Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben steht den Grund- und Gebäudeeigentümern (Erbbauberechtigten, Erbpächtern) die Beschwerde zu. Die Beschwerde kann in der Zeit bis zum Ablauf des 28. Dezember 1952 beim Katasteramt entweder schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Bei völliger Zurückweisung der Beschwerde fallen die durch örtliche Untersuchungen entstandenen Kosten dem Beschwerdeführer zur Last.
Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das Liegenschaftskataster an die Stelle des bisherigen Grundsteuerkatasters und an die Stelle des bisherigen amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.
da Iw, den 8. November 1952
Katasteramt