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Amtsblatt für den Kreis Calw

Samstag den 20. September 1952

Samstag

mögen gehörigen Wohngrundstücke beträgt der Satz für Tilgung und Zins 4% jährlich. Der jährliche Abgabesag für die zum Grund­vermögen gehörigen gemischt genügten Grund­stücke wurde auf 5% festgesegt.

Abgabepflichtige, die über 60 Jahre alt sind oder die für mindestens 3 Jahre voraussicht­lich erwerbsunfähig sind, können bei Einkünften für eine bescheidene Lebensführung Stundung der Abgabebeträge beim Finanzamt beantragen.

Voraussegung ist, daß das Gesamtvermögen, das der Vermögenssteuer für das laufende Kalenderjahr unterliegt, 30000. DM nicht übersteigt u. überwiegend aus Grundvermögen, verpachtetem Land- und fortwirtschaftl. Ver­mögen oder sonstigem Vermögen besteht u. daß der Abgabepflichtige die Mittel für die Abgabeentrichtung auf zumutbare Weise nicht beschaffen kann.

Ausländische Konsular- und Wirtsdiaftsvertretungen

Abessinien: Generalkonsulat. Zürich-Oerlikon. Birchstrasse 155

Aegypten: Generalkonsulat .. Frankfurt a. M., Schaumainkai 43

Afghanistan: Generalkonsulat. Bern, Sustenweg 20

Argentinien: Generalkonsulat. .... Frankfurt a. M., Hansaallee 23

Australien: Mission, Konsularabteilung. Bonn, Meckenheimer Straße 60

Belgien: a) Generalkonsulat . Frankfurt a. M., Siesmayerstraße 62

b) Paßstelle. München, Möhlstraße 12 a

Bolivien: Generalkonsulat . Frankfurt a. M., Fichardstraße 63

Brasilien: Konsulat. Frankfurt a. M., Oberlindau 108

Chile: Kanzlei der Botschaft. Frankfurt a, M., Frauenlobstraße 33

Costarica: Generalkonsulat: .. Hamburg (21), Fährhausstraße 17

Cuba: Generalkonsulat. Hamburg

Dänemark: Konsulat: .. Ludwigshafen, Leuschnerstraße 4

Dominikanische Republik: Generalkonsul ...... Hamburg

Ecuador: Generalkonsulat . Hamburg

El Salvador: Generalkonsulat:. Hamburg (36), Esplanade 37

Finnland: a) Handelsvertretung. Köln, Gereonshaus

b) Kanzlei f. Visa- u. Sdiiffahrtsangelenheiten Hamburg 11, Brandstwiete 19/25

Frankreich: Konsulat. Tübingen, Schloß

Griechenland: Konsulat. Frankfurt a. M., Rössertstraße 4

Großbritanien: Generalkonsulat. Stuttgart-O, Urbanstraße 4

Guatemala: Generalkonsulat. Zürich, Konradstraße 58

Haiti: Generalkonsulat:. Hamburg 13, Hagedornstraße 47

Honduras: Generalkonsulat. Hamburg (21) Fährhausstraße 17

Indien: Konsularabteilung . Bonn, Koblenzer Straße 262

Irak: Generalkonsulat. Frankfurt a. M., Schaumainkai 43

Iran: Mission, Konsularabteilung . Stuttgart-S, Neue Weinsteige 21

Irland: Konsularabteilung. Bonn, Hotel Goldener Stern

Island: Generalkonsulat: .. Hamburg (36), Neuer Jungfernstieg 16

Israel: Konsulat. München, Maria-Theresia-Straße 11

Italien: Konsulat. Stuttgart, Lenzhalde 69

Zur Wirkung der Gründüngung

2. Folgende Körperschaften, Personenvereini­gungen und Vermögensmassen, die am

21.6. 1948 ihre Geschäftsleitung oder ihren

Sig im Bundesgebiet oder in Berlin-West

gehabt haben:

a) Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaf­ten, Kom.-Gesellsch. auf Aktien, Gesell­schaften mit beschr. Haftung. Kolonial- Gesellschaften, bergrechtl. Gewerkschaf­ten

b) Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften

c) Vers. Vereine auf Gegenseitigkeit

d) Sonstige Jurist. Personen des privaten Rechts

e) Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen u. andere Zweckvermögen

f) Körperschaften des öffentl. Rechts, mit Ausnahme ihrer nach Buchstabe g selbstständig abgabepflichtigen Betriebe gewerbl. Art

g) Betriebe gewerbl. Art von Körperschaf­ten des öffentl. Rechts.

Von der Vermögensabgabe befreit sind Einrichtungen, die vornehmlich der All­gemeinheit dienen, z. B. Bundespost, Bundesbahn, öffentl. rechtl. Religions­gemeinschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nach Sat­zung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchli­chen, gemeinniigigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Das Lastenausgleichs- geseg hat zur Schonung der kleineren Vermögen nachfolgenden Freibetrag vorgesehen, welcher von dem der Be­rechnung der Vermögensabgabe zu­grundezulegenden Vermögen abzuzie­hen ist:

Bei einem Vermögen

bis 25000. DM = 5000. DM v. 25200 bis 25399. DM = 4900 DM v. 25400. bis 25599. DM = 4800.- DM v. 25600. bis 25799. DM = 4700 DM v. 25800. bis 25999.- DM = 4600. DM v. 26000. bis 26199. DM = 4500. DM Der Freibetrag vermindert sich demnach für je volle 200. DM des Mehrvermögens um je 100. DM.

Bei der Bemessung der Vermögensabgabe werden die Kriegssachschäden, Vertreibungs- schäden und Ostschäden des Abgabepflichtigen auf Antrag nach einer gewissen Staffelung berücksichtig. Für die Schadensberechnung selbst enthält das Geseg genaue Vorschriften. Kriegssachschäden werden nach den Vorschrif­ten des Feststellungsgeseges berechnet. Die Berücksichtigung der Schäden bestimmt sich nach der Höhe des Vermögens um 21. 6. 1948 und nach dem Verhältnis der Schäden zum Vermögen am 21. 6. 1948, ausgedrückt in Hun­dertstel dieses Vermögens. Das Lastenaus- leichsgeseg vergleicht also die Höhe des chadens mit dem nach dem Schadensfall verbliebenen Vermögen. Die sich hieraus ergebende Verhältniszahl wirdSchadenspunkt­zahl genannt. Schäden mit einer Schadens­punktzahl bis zu 30 erhalten keine Ermässigung. Für jeden Schadenspunkt über 30 ermäßigt sich die Abgabe nach den in § 47 LAG fest­gelegten Werten.

Von dem 21.6.1948 festgestellten Vermögen sind gleichmäßig 50% abzugeben. Diese Ab­gabe erfolgt jedoch nicht sofort in ihrer ge­samten Höhe, sondern verteilt sich auf den Zeitraum von 30 Jahren. Die für die Zeit v. 1. 4. 1949 - 31. 3. 1952 geleistete allgemeine Soforthilfeabgabe und die geleistete Soforthilfe­sonderabgabe werden auf die Abgabeschuld in voller Höhe angerechnet. Die noch ver­bleibende Abgabeschuld ist bis 31. 3. 1979 in gleichen Vierteljahresbeträgen zu tilgen. Bei Gefährdung des Abgabeanspruchs, bei Ab­wanderung oder Liquidation kann die Abgabe jedoch sofort fällig werden.

In der 30 jährigen Laufzeit müssen für Til­gung und Zins von der gesamten Abgabe­schuld bei Betriebsvermögen jährlich 6% ge­zahlt werden. Für land- und forstwirtschaft­liche Betriebe, sowie für die zum Grundver-

Über die Menge und die Wirkungsart des durch die Gründüngung zugeführten pflanzen- aufnehmbaren Stickstoffs findet man in der Literatur nur sehr allgemeine Angaben. Da zudem der Gründüngungsstickstoff je nach der Bodenbeschaffenheit, der herrschenden Witte­rung und dem Zeitpunkt der Unterbringung sehr wechselartigen Umsetzungen ausgesetzt ist, kann man auch kaum etwas über die Stick­stoffmenge, welche von der Nachfrucht ausge­nutzt wird, erfahren. Aus diesem Grunde er­schien eine nähere Untersuchung der Grün­düngung mittels Feldversuchen sehr wichtig. Als Untersuchungsart bediente man sich der pflanzenphysiologischen Methode. Danach brachten die einzelnen Gründüngungspflanzen folgende Stickstoffmengen in kg/ha im Jahr:

Kleegras (Herbst)* 30

Lupinenstoppeln (Herbst) 60

Lupine grün (Herbst) 1080

Lupine (Frühjahr)** 35120

Hülsenfruchtgemenge (Herbst) 1035 Hülsenfruchtgemenge (Frühj.) 75120 Lupine -J- Serradella (Herbst) 45 Lupine -j- Serradella (Frühj.) 1520

Hier irrt Herr Häfele!

Jedes Jahr, wenn in seinem Garten das Obst reif wird, ärgert sich Herr Häfele. Sein schöner Apfelbaum, der auch dieses Jahr ganz ordentlich trägt, steht direkt an der Grenze. Ein Teil der Aeste reicht über den Garten des Nachbars Pfisterer, während weitere Aeste über den Zaun hinweg in die Hauptstrasse hinein­ragen. Einmal ärgert er sich, wenn er morgens in seinem Garten das in der Nacht gefallene Obst aufliest, daß zur gleichen Zeit sein Nach­bar Pfisterer in seinem Garten die Aepfel auf­liest, die von Häfeles Apfelbaum herunter ge­fallen sind. Und dabei fallen gerade die schön­sten Aepfel in des Nachbars Garten. Zum Tod-

Raps (Herbst) 20

Raps (Frühj.) 1025

Sonnenblume (Frühj.) 10

W. Wicke + W. Raps (Frühj.) 120 *) Herbst = im Spätherbst untergepflügt **) Frühjahr = im Frühjahr untergepflügt Man sieht hieraus, daß dieselben Pflanzen unter verschiedenen Bedingungen sehr unterschied­liche Stickstoffwirkungen zeigten. So weist z. B. die Lupine, je nach der Zeit der Unterbringung und dem Versuchsjahr, eine Stickstoffwirkung von 10120 kg/ha N auf. Die sehr unterschied­liche Stickstoffleistung ein und derselben Pflanze wird 1. auf die Gründüngungsmasse und 2. auf die Stickstoffmobilisierung während der Wachs­tumszeit der Nachfrucht zurückgeführt. Beide Faktoren sind von klimatischen Einflüssen ab­hängig. Im allgemeinen spricht eine günstige Wasserbilanz sowie eine ausgeglichene, nicht zu niedrige Temperaturkurve sowohl für eine günstigere Entwicklung der Gründüngung als auch für eine lebhaftere Umsegung der orga­nischen Masse.

ärgern ist das! Legtes Jahr hat ihm Pfisterer auch noch einen schönen Streich gespielt. Pfisterer hat am Gartenzaun bei Häfeles Apfel­baum eine Bockleiter aufgestellt und von den Aesten, die in Pfisterers Garten hineinragen, 2 Körbchen voll Aepfel gepflückt.Die wach­sen ja in meinem Garten, hatte Herr Pfisterer ganz boshaft entgegnet, als sich Häfele dies nicht gefallen lassen wollte. Dem will Herr Häfele dieses Jahr zuvorkommen, und eines Morgens sehen wir Herrn Häfele, wie er die Bockleiter über den Zaun schwingt und gleich darauf beginnt, in Nachbars Garten die Aepfel seines eigenen Apfelbaums zu pflücken.So, nun kann Herr Pfisterer keine gefallenen Aep­fel mehr auflesen, denkt schadenfroh Herr Häfele. Doch Herr Pfisterer kommt hinzu, und

(Aus:Kurz und bündig. Auslese aus den neuesten landwirtschaftlichen Veröffentlich- ungen der BASF, Limburgerhof/Pfalz 1952,12/13)

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