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Amtsblatt für den Kreis Calw
Samstag den 20. September 1952
Samstag
mögen gehörigen Wohngrundstücke beträgt der Satz für Tilgung und Zins 4% jährlich. Der jährliche Abgabesag für die zum Grundvermögen gehörigen gemischt genügten Grundstücke wurde auf 5% festgesegt.
Abgabepflichtige, die über 60 Jahre alt sind oder die für mindestens 3 Jahre voraussichtlich erwerbsunfähig sind, können bei Einkünften für eine bescheidene Lebensführung Stundung der Abgabebeträge beim Finanzamt beantragen.
Voraussegung ist, daß das Gesamtvermögen, das der Vermögenssteuer für das laufende Kalenderjahr unterliegt, 30000.— DM nicht übersteigt u. überwiegend aus Grundvermögen, verpachtetem Land- und fortwirtschaftl. Vermögen oder sonstigem Vermögen besteht u. daß der Abgabepflichtige die Mittel für die Abgabeentrichtung auf zumutbare Weise nicht beschaffen kann.
Ausländische Konsular- und Wirtsdiaftsvertretungen
Abessinien: Generalkonsulat. Zürich-Oerlikon. Birchstrasse 155
Aegypten: Generalkonsulat . •. Frankfurt a. M., Schaumainkai 43
Afghanistan: Generalkonsulat. Bern, Sustenweg 20
Argentinien: Generalkonsulat. .... Frankfurt a. M., Hansaallee 23
Australien: Mission, Konsularabteilung. Bonn, Meckenheimer Straße 60
Belgien: a) Generalkonsulat . Frankfurt a. M., Siesmayerstraße 62
b) Paßstelle. München, Möhlstraße 12 a
Bolivien: Generalkonsulat . Frankfurt a. M., Fichardstraße 63
Brasilien: Konsulat. Frankfurt a. M., Oberlindau 108
Chile: Kanzlei der Botschaft. Frankfurt a, M., Frauenlobstraße 33
Costarica: Generalkonsulat: .•. Hamburg (21), Fährhausstraße 17
Cuba: Generalkonsulat. Hamburg
Dänemark: Konsulat: .•. Ludwigshafen, Leuschnerstraße 4
Dominikanische Republik: Generalkonsul ...... Hamburg
Ecuador: Generalkonsulat . Hamburg
El Salvador: Generalkonsulat:. Hamburg (36), Esplanade 37
Finnland: a) Handelsvertretung. Köln, Gereonshaus
b) Kanzlei f. Visa- u. Sdiiffahrtsangelenheiten Hamburg 11, Brandstwiete 19/25
Frankreich: Konsulat. Tübingen, Schloß
Griechenland: Konsulat. Frankfurt a. M., Rössertstraße 4
Großbritanien: Generalkonsulat. Stuttgart-O, Urbanstraße 4
Guatemala: Generalkonsulat. Zürich, Konradstraße 58
Haiti: Generalkonsulat:. Hamburg 13, Hagedornstraße 47
Honduras: Generalkonsulat. Hamburg (21) Fährhausstraße 17
Indien: Konsularabteilung . Bonn, Koblenzer Straße 262
Irak: Generalkonsulat. Frankfurt a. M., Schaumainkai 43
Iran: Mission, Konsularabteilung . Stuttgart-S, Neue Weinsteige 21
Irland: Konsularabteilung. Bonn, Hotel Goldener Stern
Island: Generalkonsulat: .. Hamburg (36), Neuer Jungfernstieg 16
Israel: Konsulat. München, Maria-Theresia-Straße 11
Italien: Konsulat.• Stuttgart, Lenzhalde 69
Zur Wirkung der Gründüngung
2. Folgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die am
21.6. 1948 ihre Geschäftsleitung oder ihren
Sig im Bundesgebiet oder in Berlin-West
gehabt haben:
a) Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kom.-Gesellsch. auf Aktien, Gesellschaften mit beschr. Haftung. Kolonial- Gesellschaften, bergrechtl. Gewerkschaften
b) Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften
c) Vers. Vereine auf Gegenseitigkeit
d) Sonstige Jurist. Personen des privaten Rechts
e) Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen u. andere Zweckvermögen
f) Körperschaften des öffentl. Rechts, mit Ausnahme ihrer nach Buchstabe g selbstständig abgabepflichtigen Betriebe gewerbl. Art
g) Betriebe gewerbl. Art von Körperschaften des öffentl. Rechts.
Von der Vermögensabgabe befreit sind Einrichtungen, die vornehmlich der Allgemeinheit dienen, z. B. Bundespost, Bundesbahn, öffentl. rechtl. Religionsgemeinschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinniigigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Das Lastenausgleichs- geseg hat zur Schonung der kleineren Vermögen nachfolgenden Freibetrag vorgesehen, welcher von dem der Berechnung der Vermögensabgabe zugrundezulegenden Vermögen abzuziehen ist:
Bei einem Vermögen
bis 25000.— DM = 5000.— DM v. 25200 — bis 25399.— DM = 4900 — DM v. 25400.— bis 25599.— DM = 4800.- DM v. 25600.— bis 25799.— DM = 4700 — DM v. 25800.— bis 25999.- DM = 4600.— DM v. 26000.— bis 26199.— DM = 4500.— DM Der Freibetrag vermindert sich demnach für je volle 200.— DM des Mehrvermögens um je 100.— DM.
Bei der Bemessung der Vermögensabgabe werden die Kriegssachschäden, Vertreibungs- schäden und Ostschäden des Abgabepflichtigen auf Antrag nach einer gewissen Staffelung berücksichtig. Für die Schadensberechnung selbst enthält das Geseg genaue Vorschriften. Kriegssachschäden werden nach den Vorschriften des Feststellungsgeseges berechnet. Die Berücksichtigung der Schäden bestimmt sich nach der Höhe des Vermögens um 21. 6. 1948 und nach dem Verhältnis der Schäden zum Vermögen am 21. 6. 1948, ausgedrückt in Hundertstel dieses Vermögens. Das Lastenaus- leichsgeseg vergleicht also die Höhe des chadens mit dem nach dem Schadensfall verbliebenen Vermögen. Die sich hieraus ergebende Verhältniszahl wird „Schadenspunktzahl“ genannt. Schäden mit einer Schadenspunktzahl bis zu 30 erhalten keine Ermässigung. Für jeden Schadenspunkt über 30 ermäßigt sich die Abgabe nach den in § 47 LAG festgelegten Werten.
Von dem 21.6.1948 festgestellten Vermögen sind gleichmäßig 50% abzugeben. Diese Abgabe erfolgt jedoch nicht sofort in ihrer gesamten Höhe, sondern verteilt sich auf den Zeitraum von 30 Jahren. Die für die Zeit v. 1. 4. 1949 - 31. 3. 1952 geleistete allgemeine Soforthilfeabgabe und die geleistete Soforthilfesonderabgabe werden auf die Abgabeschuld in voller Höhe angerechnet. Die noch verbleibende Abgabeschuld ist bis 31. 3. 1979 in gleichen Vierteljahresbeträgen zu tilgen. Bei Gefährdung des Abgabeanspruchs, bei Abwanderung oder Liquidation kann die Abgabe jedoch sofort fällig werden.
In der 30 jährigen Laufzeit müssen für Tilgung und Zins von der gesamten Abgabeschuld bei Betriebsvermögen jährlich 6% gezahlt werden. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sowie für die zum Grundver-
Über die Menge und die Wirkungsart des durch die Gründüngung zugeführten pflanzen- aufnehmbaren Stickstoffs findet man in der Literatur nur sehr allgemeine Angaben. Da zudem der Gründüngungsstickstoff je nach der Bodenbeschaffenheit, der herrschenden Witterung und dem Zeitpunkt der Unterbringung sehr wechselartigen Umsetzungen ausgesetzt ist, kann man auch kaum etwas über die Stickstoffmenge, welche von der Nachfrucht ausgenutzt wird, erfahren. Aus diesem Grunde erschien eine nähere Untersuchung der Gründüngung mittels Feldversuchen sehr wichtig. Als Untersuchungsart bediente man sich der pflanzenphysiologischen Methode. Danach brachten die einzelnen Gründüngungspflanzen folgende Stickstoffmengen in kg/ha im Jahr:
Kleegras (Herbst)* 30
Lupinenstoppeln (Herbst) 60
Lupine grün (Herbst) 10—80
Lupine (Frühjahr)** 35—120
Hülsenfruchtgemenge (Herbst) 10—35 Hülsenfruchtgemenge (Frühj.) 75—120 Lupine -J- Serradella (Herbst) 45 Lupine -j- Serradella (Frühj.) 15—20
Hier irrt Herr Häfele!
Jedes Jahr, wenn in seinem Garten das Obst reif wird, ärgert sich Herr Häfele. Sein schöner Apfelbaum, der auch dieses Jahr ganz ordentlich trägt, steht direkt an der Grenze. Ein Teil der Aeste reicht über den Garten des Nachbars Pfisterer, während weitere Aeste über den Zaun hinweg in die Hauptstrasse hineinragen. Einmal ärgert er sich, wenn er morgens in seinem Garten das in der Nacht gefallene Obst aufliest, daß zur gleichen Zeit sein Nachbar Pfisterer in seinem Garten die Aepfel aufliest, die von Häfeles Apfelbaum herunter gefallen sind. Und dabei fallen gerade die schönsten Aepfel in des Nachbars Garten. Zum Tod-
Raps (Herbst) 20
Raps (Frühj.) 10—25
Sonnenblume (Frühj.) 10
W. Wicke + W. Raps (Frühj.) 120 *) Herbst = im Spätherbst untergepflügt **) Frühjahr = im Frühjahr untergepflügt Man sieht hieraus, daß dieselben Pflanzen unter verschiedenen Bedingungen sehr unterschiedliche Stickstoffwirkungen zeigten. So weist z. B. die Lupine, je nach der Zeit der Unterbringung und dem Versuchsjahr, eine Stickstoffwirkung von 10—120 kg/ha N auf. Die sehr unterschiedliche Stickstoffleistung ein und derselben Pflanze wird 1. auf die Gründüngungsmasse und 2. auf die Stickstoffmobilisierung während der Wachstumszeit der Nachfrucht zurückgeführt. Beide Faktoren sind von klimatischen Einflüssen abhängig. Im allgemeinen spricht eine günstige Wasserbilanz sowie eine ausgeglichene, nicht zu niedrige Temperaturkurve sowohl für eine günstigere Entwicklung der Gründüngung als auch für eine lebhaftere Umsegung der organischen Masse.
ärgern ist das! Legtes Jahr hat ihm Pfisterer auch noch einen schönen Streich gespielt. Pfisterer hat am Gartenzaun bei Häfeles Apfelbaum eine Bockleiter aufgestellt und von den Aesten, die in Pfisterers Garten hineinragen, 2 Körbchen voll Aepfel gepflückt. „Die wachsen ja in meinem Garten“, hatte Herr Pfisterer ganz boshaft entgegnet, als sich Häfele dies nicht gefallen lassen wollte. Dem will Herr Häfele dieses Jahr zuvorkommen, und eines Morgens sehen wir Herrn Häfele, wie er die Bockleiter über den Zaun schwingt und gleich darauf beginnt, in Nachbars Garten die Aepfel seines eigenen Apfelbaums zu pflücken. „So, nun kann Herr Pfisterer keine gefallenen Aepfel mehr auflesen,“ denkt schadenfroh Herr Häfele. Doch Herr Pfisterer kommt hinzu, und
(Aus: „Kurz und bündig“. Auslese aus den neuesten landwirtschaftlichen Veröffentlich- ungen der BASF, Limburgerhof/Pfalz 1952,12/13)
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