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Amtsblatt für den Kreis Calw
Samstag, 6. September 1952
Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie gelten nicht für die Justiz-, Finanz-, Post- und Eisenbahnverwaltung.
Die Abwicklungsstelle des Innenministeriums Württemberg-Hohenzollem wird bei genügender Beteiligung voraussichtlich vom
2. Februar 1953 bis 30. April 1953 wieder einen Lehrgang (mit Prüfung) für den mittleren Verwaltungsdienst abhalten. Die näheren Bestimmungen über die Voraussetjungen für die Zulassung zum Lehrgang, die Zulassungsgesuche und die Zulassungsprüfung sind in der eingangs genannten Verordnung vom 17. 2. 1949 und in dem Runderlaß des Landratsamts an die Bürgermeisterämter vom 1. September 1952 enthalten. Sie können bei den Bürgermeisterämtern eingesehen werden.
Die Teilnahme an dem Lehrgang und das Bestehen der Prüfung begründet keine Ansprüche auf spätere Uebemahme ins Beamtenverhältnis.
Calw, den 1. September 1952
Landratsamt
Bekanntmachung des Oberversidierungsamts für Württemberg-Hohenzollem über Neu- festsetjung der Ortslöhne (§§ 149-152 RVO)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Gesetjes über Zulagen und Mindestleistungen in der gesetj- liehen Unfallversicherung und zur Überleitung des Unfallversicherungsrechtes im Lande Berlin vom 29. 4. 1952 (BGBl. I S. 253) werden die Ortslöhne wie folgt neu festgeseßt:
Für Versicherte
In der
Ober 21 Jahre
von 16 bis 21 Jahre
Lohngruppe
männl.
weibl.
männl. weibl.
i
6.90
5.40
5.70 4.50
ii
6.—
4.80
5.10 4.20
in
5.40
4.50
4.80 3.90
von 14 bis 16 Jahre unter 14 Jahre
männl.
weibl.
männl. weibl.
i
3.30
2.70
1.50
ii
3.—
2.40
1.20
in
2.70
2.10
1.20
Im einzelnen werden die Bezirke der Versicherungsämter bzw. der Gemeinden folgenden Lohngruppen zugeteilt:
Versicherungsamtsbezirk Calw Lohngruppe
Calw, Altensteig, Calmbach,
Herrenalb, Nagold, Neuenbürg,
Schömberg und Wildbad II
die übrigen Gemeinden III
Die Festsetjung tritt auf dem Gebiet der Unfallversicherung am 1. 6. 1951, im übrigen ab 1. 7. 1952 in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Dezember 1952.
Calw, den 20. August 1952.
Landratsamt Calw - Versicherungsamt -
Bekanntmachung
d. Landesversicherungsanstalt Württemberg über die Auflösung der Zweigstelle in Tübingen
Die Zweigstelle der Landesversicherungsanstalt Württemberg für das ehemalige Land Württemberg-Hohenzollem in Tübingen ist infolge der Bildung des Landes Baden-Württem- berg entbehrlich geworden. Sie wird daher mit Zustimmungdes Arbeitsministeriums Baden- Württemberg - Erlaß vom 15. August 1952, Nr. 4631.1/3/52 - aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf 31. 8. 1952 aufgelöst. Es wird gebeten, sich in allen die Landesversicherungsanstalt berührenden Angelegenheiten ab 1. 9. 1952 unmittelbar an die Landesversicherungsanstalt Württemberg, Stuttgart-W, Rote- bühlstr. 133, zu wenden.
Die Landesversicherungsanstalt Württemberg unterhält nach wie vor in Tübingen für die Kreise Tübingen, Reutlingen und Hechin- gen eine Kontrollstelle. Sie befindet sich bis 14. September 1952 noch in den bisherigen
Räumen der Zweigstelle, Uhlandstraße 10, und ab 15. 9. 1952 im Gebäude der Allgemeinen Ortskrankenkasse Tübingen. Die Kontrollstelle hat jeden Montag von 8—12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr Sprechstunden. Ihre Anschrift lautet ab 15. 9. 1952:
Kontrollstelle 4
der Landesversicherungsanstalt Württemberg Tübingen, Grabenstraße 1
Stuttgart, den 22. August 1952.
Landesversicherungsanstalt Württemberg.
Bekanntgaben der Amtsgerichte Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)
- Handelsregister-Eintragung -
A 477 - 25. 8. 52: Emma Weiss (Email- Weiss) in Wildbad, wohin die Niederlassung von Pforzheim verlegt ist. In das Geschäft sind zwei Kommanditisten eingetreten. Kommanditgesellschaft seit 1. Januar 1952. Persönlich haftender Gesellschafter: Frau Emma Weiss, geb. Vollmer, Witwe, in Wildbad.
B 187 - 12. 8. 52: Gela-Transport-G. m.b.H. in Calmbach. Die Gesellschaft ist auf Grund des §2 des Löschungsgesetjes vom 9. Oktober 1934 von Amtswegen gelöscht. ^
Amtsgericht Calw - Handelsregister
Neueintragung: Vom 23. 7.1952 HR. A 151: Franz Reinschmidt in Bad Liebenzell. Geschäftsinhaber: Franz Reinschmidt, Drogist in Bad Liebenzell. Die Niederlassung wurde von Pforzheim nach Bad Liebenzell verlegt.
Vom 8. 8. 1952 HR. A 152: Schilderfabrik Bossert KG. in Unterreichenbach. Kommanditgesellschaft seit 28. 7. 1952. Persönlich haftender Gesellschafter: Wilhelm Bossert, Fabrikant in Unterreichenbach. Zwei Kommanditisten. Dem Wilhelm Matischek, Kaufmann in Stuttgart ist Prokura erteilt.
Veränderung: Vom 8. 8. 1952 HR B 16: Neue Heilanstalt für Lungenkranke, Waldsanatorium Dr. Schröder, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Schömberg. Durch Gesellschafterbeschluß vom 12. 7. 1952 wurden Dr. Walther Schmid, Fabrikant in Stuttgart, Sandbergerstr.33 und Dr. med. Heinz Schröder, Assistenzarzt in Kirchheim/Teck zu Geschäftsführern bestellt. Prokura wurde dem Josef Leppert, Kaufmann in Bad Liebenzell, erteilt. Er vertritt die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem Geschäftsführer.
Vom 20.8.1952 HR. A 36: Gamhaus Heinrich Rühle in Calw. Walter Rühle, Kaufmann in Calw ist als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Offene Handelsgesellschaft seit 1. 7. 1952.
Vom 20. 8. 1952 HR. A 132: Karl H. Ackermann in Althengstett. Walter Schmidt ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Anna Ackermann, geb. Hantke, ist nunmehr Alleininhaberin. Fräulein
Antonie Hantke in Althengstett ist Einzel- prokuristin.
Vom 20.8.1952 HR.A65: Baumwollspinnerei Calw, C. u.- H. Schmid, Kommanditgesellschaft in Kentheim. Der persönlich haftende Gesellschafter Hermann Schmid ist durch Tod ausgeschieden. 3 weitere Kommanditisten.
Löschung vom 20. 8. 1952 HR. A 116: Moritj Kollmar in Ernstmühl. Die Firma ist erloschen.
Zwangsversteigerung
Die zur Zeit des am 19. Mai 1952 eingetragenen Zwangsversteigerungsvermerks auf den Namen des
Friedrich Ru eff, Landwirts in Spielberg eingetragenen Grundstücke:
Markung Spielberg:
Grundbuch von Spielberg, Heft 324 Abt. I Nr.
12 P. Nr. 287 -16 a 14 qm Dung- Hödistzuiässiges
wiese im Schiffhau 600.- DM.
13 P. Nr. 926 -14 a 60 qm Acker
im Messnerfeld, Zeig Grünen
Baum 1200.- DM.
14 P. Nr. 398/2 - 9 a 99 qm Willk.
geb. Acher in Wolfacker 400.- DM.
sollen zu m Zwecke der Aufhebung der Ge- meinschaft am
Freitag den 24. Oktober 1952, vorm. 10 Uhr,
auf dem Rathaus in Spielberg versteigert werden.
Gegen die Höchstpreisfestsetjung durch das Landratsamt Calw - Preisbehörde - vom 1. August 1952 kann jeder am Verfahren Beteiligter innerhalb zwei Wochen seit der Zustellung der Terminsbestimmung beim Landratsamt Calw Beschwerde erheben.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetjt werden.
Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Zur Abgabe wirksamer Gebote ist die Genehmigung des Landratsamts Calw erforderlich. Gebote ohne schriftlichen Genehmigungsbescheid sind zurückzuweisen.
Altensteig, den 26. August 1952.
Kommissär: Bezirksnotar Würth.
Nichtamtlicher Teil
Weldie Schäden und Verluste werden festgestellt?
Das Feststellungsgesetjbesch ränkt die Schadensfeststellung zunächst a uf Vertreibungsschäden, KriegssachSchäden Ostschäden, und hierbei nur wieder, soweit es sich um Ver- mögensschäden handelt. Andere Schadensarten und Schadensfälle, die nach dem Lastenausgleichsgeset; gleichfalls als Vertrei- bungs- Kriegssach- oder Ostschäden berücksichtigt werden, nämlich der Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage sowie der Verlust an Wohnraum, werden nicht nach dem Feststellungsgesetj, sondern nach den Bestimmungen des Lastenausgleichs- gesetjes festgestellt. Dies gilt auch für Sparerschäden, die bisher als Währungsschäden nach dem Soforthilfegesetj bekannt waren. Sparerschäden sind solche Schäden, die durch die Währungsumstellung 1948 an Spareinlagen eingetreten sind.
Bei Vertreibungsschäden, Kriegssachschäden und Ostschäden werden nach dem Feststellungsgesetj Verluste an folgenden Vermögensarten berücksichtigt:
1. land- u. forstwirtschaftliches Vermögen
2. Grundvermögen
3. Betriebsvermögen
4. Gegenstände fürBerufsausübungu. wissen- \
schaftliche Forschung !
5. Hausrat j
6. Schiffen
Als Vertreibungs- und Ostschäden werden ' darüber hinaus festgestellt Verluste an ;
a) Reichsmarkspareinlagen und an anderen privatrechtlichen geldwerten Ansprüchen
b) Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie an Geschäftsguthaben bei Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften.