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Amtsblatt für den Kreis Calw

Samstag, 6. September 1952

Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie gelten nicht für die Justiz-, Finanz-, Post- und Eisen­bahnverwaltung.

Die Abwicklungsstelle des Innenministe­riums Württemberg-Hohenzollem wird bei genügender Beteiligung voraussichtlich vom

2. Februar 1953 bis 30. April 1953 wieder einen Lehrgang (mit Prüfung) für den mittleren Ver­waltungsdienst abhalten. Die näheren Bestim­mungen über die Voraussetjungen für die Zu­lassung zum Lehrgang, die Zulassungsgesuche und die Zulassungsprüfung sind in der ein­gangs genannten Verordnung vom 17. 2. 1949 und in dem Runderlaß des Landratsamts an die Bürgermeisterämter vom 1. September 1952 enthalten. Sie können bei den Bürger­meisterämtern eingesehen werden.

Die Teilnahme an dem Lehrgang und das Bestehen der Prüfung begründet keine An­sprüche auf spätere Uebemahme ins Beamten­verhältnis.

Calw, den 1. September 1952

Landratsamt

Bekanntmachung des Oberversidierungsamts für Württemberg-Hohenzollem über Neu- festsetjung der Ortslöhne (§§ 149-152 RVO)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Gesetjes über Zulagen und Mindestleistungen in der gesetj- liehen Unfallversicherung und zur Überleitung des Unfallversicherungsrechtes im Lande Berlin vom 29. 4. 1952 (BGBl. I S. 253) werden die Ortslöhne wie folgt neu festgeseßt:

Für Versicherte

In der

Ober 21 Jahre

von 16 bis 21 Jahre

Lohngruppe

männl.

weibl.

männl. weibl.

i

6.90

5.40

5.70 4.50

ii

6.

4.80

5.10 4.20

in

5.40

4.50

4.80 3.90

von 14 bis 16 Jahre unter 14 Jahre

männl.

weibl.

männl. weibl.

i

3.30

2.70

1.50

ii

3.

2.40

1.20

in

2.70

2.10

1.20

Im einzelnen werden die Bezirke der Ver­sicherungsämter bzw. der Gemeinden folgen­den Lohngruppen zugeteilt:

Versicherungsamtsbezirk Calw Lohngruppe

Calw, Altensteig, Calmbach,

Herrenalb, Nagold, Neuenbürg,

Schömberg und Wildbad II

die übrigen Gemeinden III

Die Festsetjung tritt auf dem Gebiet der Un­fallversicherung am 1. 6. 1951, im übrigen ab 1. 7. 1952 in Kraft. Sie gilt bis zum 31. De­zember 1952.

Calw, den 20. August 1952.

Landratsamt Calw - Versicherungsamt -

Bekanntmachung

d. Landesversicherungsanstalt Württemberg über die Auflösung der Zweigstelle in Tübingen

Die Zweigstelle der Landesversicherungs­anstalt Württemberg für das ehemalige Land Württemberg-Hohenzollem in Tübingen ist infolge der Bildung des Landes Baden-Württem- berg entbehrlich geworden. Sie wird daher mit Zustimmungdes Arbeitsministeriums Baden- Württemberg - Erlaß vom 15. August 1952, Nr. 4631.1/3/52 - aus Gründen der Verwaltungs­vereinfachung auf 31. 8. 1952 aufgelöst. Es wird gebeten, sich in allen die Landesversiche­rungsanstalt berührenden Angelegenheiten ab 1. 9. 1952 unmittelbar an die Landesversiche­rungsanstalt Württemberg, Stuttgart-W, Rote- bühlstr. 133, zu wenden.

Die Landesversicherungsanstalt Württem­berg unterhält nach wie vor in Tübingen für die Kreise Tübingen, Reutlingen und Hechin- gen eine Kontrollstelle. Sie befindet sich bis 14. September 1952 noch in den bisherigen

Räumen der Zweigstelle, Uhlandstraße 10, und ab 15. 9. 1952 im Gebäude der Allgemeinen Ortskrankenkasse Tübingen. Die Kontrollstelle hat jeden Montag von 812 Uhr und von 14 bis 17 Uhr Sprechstunden. Ihre Anschrift lautet ab 15. 9. 1952:

Kontrollstelle 4

der Landesversicherungsanstalt Württemberg Tübingen, Grabenstraße 1

Stuttgart, den 22. August 1952.

Landesversicherungsanstalt Württemberg.

Bekanntgaben der Amtsgerichte Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

- Handelsregister-Eintragung -

A 477 - 25. 8. 52: Emma Weiss (Email- Weiss) in Wildbad, wohin die Niederlassung von Pforzheim verlegt ist. In das Geschäft sind zwei Kommanditisten eingetreten. Kom­manditgesellschaft seit 1. Januar 1952. Persön­lich haftender Gesellschafter: Frau Emma Weiss, geb. Vollmer, Witwe, in Wildbad.

B 187 - 12. 8. 52: Gela-Transport-G. m.b.H. in Calmbach. Die Gesellschaft ist auf Grund des §2 des Löschungsgesetjes vom 9. Oktober 1934 von Amtswegen gelöscht. ^

Amtsgericht Calw - Handelsregister

Neueintragung: Vom 23. 7.1952 HR. A 151: Franz Reinschmidt in Bad Liebenzell. Ge­schäftsinhaber: Franz Reinschmidt, Drogist in Bad Liebenzell. Die Niederlassung wurde von Pforzheim nach Bad Liebenzell verlegt.

Vom 8. 8. 1952 HR. A 152: Schilderfabrik Bossert KG. in Unterreichenbach. Kommandit­gesellschaft seit 28. 7. 1952. Persönlich haften­der Gesellschafter: Wilhelm Bossert, Fabrikant in Unterreichenbach. Zwei Kommanditisten. Dem Wilhelm Matischek, Kaufmann in Stutt­gart ist Prokura erteilt.

Veränderung: Vom 8. 8. 1952 HR B 16: Neue Heilanstalt für Lungenkranke, Waldsana­torium Dr. Schröder, Gesellschaft mit beschränk­ter Haftung in Schömberg. Durch Gesellschafter­beschluß vom 12. 7. 1952 wurden Dr. Walther Schmid, Fabrikant in Stuttgart, Sandbergerstr.33 und Dr. med. Heinz Schröder, Assistenzarzt in Kirchheim/Teck zu Geschäftsführern bestellt. Prokura wurde dem Josef Leppert, Kaufmann in Bad Liebenzell, erteilt. Er vertritt die Ge­sellschaft in Gemeinschaft mit einem Ge­schäftsführer.

Vom 20.8.1952 HR. A 36: Gamhaus Heinrich Rühle in Calw. Walter Rühle, Kaufmann in Calw ist als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Offene Handelsgesellschaft seit 1. 7. 1952.

Vom 20. 8. 1952 HR. A 132: Karl H. Acker­mann in Althengstett. Walter Schmidt ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Gesell­schaft ist aufgelöst. Anna Ackermann, geb. Hantke, ist nunmehr Alleininhaberin. Fräulein

Antonie Hantke in Althengstett ist Einzel- prokuristin.

Vom 20.8.1952 HR.A65: Baumwollspinnerei Calw, C. u.- H. Schmid, Kommanditgesellschaft in Kentheim. Der persönlich haftende Ge­sellschafter Hermann Schmid ist durch Tod ausgeschieden. 3 weitere Kommanditisten.

Löschung vom 20. 8. 1952 HR. A 116: Moritj Kollmar in Ernstmühl. Die Firma ist erloschen.

Zwangsversteigerung

Die zur Zeit des am 19. Mai 1952 einge­tragenen Zwangsversteigerungsvermerks auf den Namen des

Friedrich Ru eff, Landwirts in Spielberg eingetragenen Grundstücke:

Markung Spielberg:

Grundbuch von Spielberg, Heft 324 Abt. I Nr.

12 P. Nr. 287 -16 a 14 qm Dung- Hödistzuiässiges

wiese im Schiffhau 600.- DM.

13 P. Nr. 926 -14 a 60 qm Acker

im Messnerfeld, Zeig Grünen

Baum 1200.- DM.

14 P. Nr. 398/2 - 9 a 99 qm Willk.

geb. Acher in Wolfacker 400.- DM.

sollen zu m Zwecke der Aufhebung der Ge- meinschaft am

Freitag den 24. Oktober 1952, vorm. 10 Uhr,

auf dem Rathaus in Spielberg versteigert werden.

Gegen die Höchstpreisfestsetjung durch das Landratsamt Calw - Preisbehörde - vom 1. Au­gust 1952 kann jeder am Verfahren Beteiligter innerhalb zwei Wochen seit der Zustellung der Terminsbestimmung beim Landratsamt Calw Beschwerde erheben.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs­vermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller wider­spricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetjt werden.

Wer ein der Versteigerung entgegenstehen­des Recht hat, wird aufgefordert, vor der Er­teilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens her­beizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des ver­steigerten Gegenstandes tritt.

Zur Abgabe wirksamer Gebote ist die Ge­nehmigung des Landratsamts Calw erforderlich. Gebote ohne schriftlichen Genehmigungsbe­scheid sind zurückzuweisen.

Altensteig, den 26. August 1952.

Kommissär: Bezirksnotar Würth.

Nichtamtlicher Teil

Weldie Schäden und Verluste werden festgestellt?

Das Feststellungsgesetjbesch ränkt die Scha­densfeststellung zunächst a uf Vertreibungs­schäden, KriegssachSchäden Ostschäden, und hierbei nur wieder, soweit es sich um Ver- mögensschäden handelt. Andere Scha­densarten und Schadensfälle, die nach dem Lastenausgleichsgeset; gleichfalls als Vertrei- bungs- Kriegssach- oder Ostschäden berücksich­tigt werden, nämlich der Verlust der beruf­lichen oder sonstigen Existenzgrundlage sowie der Verlust an Wohnraum, werden nicht nach dem Feststellungsgesetj, sondern nach den Bestimmungen des Lastenausgleichs- gesetjes festgestellt. Dies gilt auch für Sparer­schäden, die bisher als Währungsschäden nach dem Soforthilfegesetj bekannt waren. Sparer­schäden sind solche Schäden, die durch die Währungsumstellung 1948 an Spareinlagen eingetreten sind.

Bei Vertreibungsschäden, Kriegssachschäden und Ostschäden werden nach dem Feststel­lungsgesetj Verluste an folgenden Vermögens­arten berücksichtigt:

1. land- u. forstwirtschaftliches Vermögen

2. Grundvermögen

3. Betriebsvermögen

4. Gegenstände fürBerufsausübungu. wissen- \

schaftliche Forschung !

5. Hausrat j

6. Schiffen

Als Vertreibungs- und Ostschäden werden ' darüber hinaus festgestellt Verluste an ;

a) Reichsmarkspareinlagen und an anderen privatrechtlichen geldwerten An­sprüchen

b) Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie an Geschäftsguthaben bei Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften.