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Amtsblatt für den Kreis Calw

26. Api

26. April 1952

Mark© Fabrik-Nr. Olympia 13 520

75 790 317 461 18 154 71313 295 724 176 825 402 989

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Marke

Urania

Torpedo

Triumph

Woodstock

Wanderer

Fabrik-Nr. 207 446 400 539 231290 249 796

202 903 400 372

203 803 300 872 225 505 135 371 202 967 130 296 306 691 274227 274 213

59154 69 373 195 009 205 406 163 941 28 820 51921 120 080 235 932 129 523 220 268 202 727 56 777 260 278 29 910 650111 972 879

Die Eigentümer der Maschinen werden auf­gefordert, unverzüglich bei der Requisitions­abteilung des Landratsamts Calw den Eigen­tumsnachweis zu erbringen. Anmeldungen ohne Belege können nicht bearbeitet werden. Landratsamt Calw Requisitionsabt.

Schlachttier- und Fleisdibesdiau

Nach den Bestimmungen des Fleischbeschau­gesetzes vom 29. Oktober 1940 (RGBl. I S. 1463) unterliegen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und andere Einhufer und Hunde, deren Fleisch zum Genuß für Menschen verwendet werden soll, vor 'und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung (Schlachttier- und Fleischbeschau). Die Untersuchung des lebenden Tieres vor der Schlachtung (Schlacht­tierbeschau) ist sehr wichtig, da sie Anhalts­punkte dafür gibt, worauf bei der Untersuchung des Tierkörpers nach der Schlachtung (Fleisch­beschau) besonders zu achten ist; sie erleichtert dadurch die Entscheidung über die Genuß­tauglichkeit des Fleisches.

Wer demnach beschaupflichtige Tiere schlach­tet oder schlachten lassen will (auch Metzgerei­betriebe), hat dies bei dem für den Schlachtort zuständigen Beschauer schriftlich oder münd­lich unter Angabe des für die Schlachtung in Aussicht genommenen Zeitpunktes anzumel­den, damit dieser in der Lage ist, das zu schlachtende Tier in lebendem Zustand zu untersuchen. Dies gilt auch in den Fällen, wo das Fleisch des geschlachteten Tieres im eigenen Haushalt verwendet werden soll.

Schweine und Hunde, deren Fleisch zum Ge­nuß für Menschen verwendet werden soll, sind nach der Schlachtung amtlich auch auf Tri­chinen zu untersuchen (Trichinenschau). Fer­ner unterliegen der Trichinenschau nach der Tötung Wildschweine, Bären, Füchse, Sumpf­biber, Dachse und andere fleischfressende Tiere, die Träger von Trichinen sein können, wenn das Fleisch zum Genuß für Menschen verwen­det werden soll. Die Schlachtung bzw. Tötung von trichinenschaupflichtigen Tieren ist recht­zeitig dem zuständigen Fleischbeschauer dder Fleischbeschautierarzt, der die Trichinenschau vornimmt, anzuzeigen.

Es wird ferner darauf hingewiesen, daß es verboten ist, vor der Vornahme der Fleisch­beschau eine unzulässige Zerlegung des ge­schlachteten Tieres vorzunehmen oder wich­tige Teile desselben zu entfernen.

Nach § 27 des Fleischbeschaugesetzes kann mit Geldstrafe bis zu 150. DM oder mit Haft bestraft werden, wer eine Schlachtung vor­nimmt, oder wer Fleisch zum Genuß für Men­schen zubereitet oder in den Verkehr bringt, bevor das Tier der vorgeschriebenen Schlacht­tier- und Fleischbeschau und Trichinenschau unterworfen worden ist.

Verfehlungen gegen die Bestimmungen des Fleischbeschaugesetzes haben die Beschauer dem Landratsamt unverzüglich mitzuteilen.

Landratsamt

Requisitionsabteilung in neuen Diensträumen

Die Requisitionsabteilung des Landratsamts ist vom Amtsgerichtsgebäude in das Erdgeschoß des Landratsamtsgebäudes, Marktplatz 21, um­gezogen.

Landratsamt

Bekanntmadiungen der Amtsgerichte

Amtsgericht Nagold Handelsregister-Veränderung

HR A 102 15.4. 52: Firma C. J. Schickhardt, Ebhausen: Die Prokura des Karl Wagner, Kauf­manns in Neuffen, ist erloschen.

Die gleiche Eintragung für die Zweignieder­lassung in Neuffen wird bei dem Amtsgericht, Handelsregister, Nürtingen erfolgen.

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

Handelsregister-Neueintragungen

A 467 18. 4. 52: Eugen Buchter in Neuen­bürg (Bahnhofstr. 36, Großhandel in Lacken, Farben, ölen und landwirtschaftlichen Ge­räten). Inhaber: Eugen Buchter, Kaufmann, in Neuenbürg/Württ.

A 468 18. 4. 52: Karl Keßler & Sohn in Wildbad (König-Karl-Straße 98, Kohlen- und Holzhandel mit Fuhrbetrieb). Offene Handels­gesellschaft seit 1. Januar 1952. Persönlich haf­tende Gesellschafter sind: Karl Keßler, Kauf­mann in Wildbad, und dessen Sohn Karl Keß­ler, Mechaniker in Wildbad.

Löschungen

A 317 18. 4. 52: Wilhelm Fieß, gemischtes Warengeschäft in Neuenbürg. Der Inhaber ist gestorben. Das Geschäft wird zwar weiter­betrieben, ist aber nicht mehr registerpflichtig.

A 383 18. 4. 52: Gustav Vollmer, Tabak­warengroßhandlung, in Birkenfeld. Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Nagold Beschluß vom 21. April 1952

II N 2/50: In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Bihler & Co. GmbH, in Wildberg Kreis Calw wird Termin zur Ab­nahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis, zur Verfügung über die nichtverwertbaren

Nichtamtlicher Teil

Nene Nitrophoska-Sorten der BASF Unkräuter wachsen sich zu Tode

Zur Zelt die nährstoffreichsten Volldünger

Die Badische Anilin- und Soda-Fabrik Lud­wigshafen a. Rh. nimmt jetzt ihre neueNitro- phoska-Anlage in Betrieb. Damit kann sie einem seit langem von der Landwirtschaft an das Werk herangetretenen Wunsch entsprechen, an Stelle des bisherigenNitrophoska wieder höherprozentige Volldünger auf den Markt zu bringen. Nach dem inzwischen verbesserten Vorkriegsverfahren stellt die BASF nunmehr zwei neueNitrophoska-Sorten her, die zur besseren Unterscheidung verschieden gefärbt sind: Die beiden BASF-VolldüngerNitro­phoska rot undNitrophoska blau. Beide Sorten enthalten den Stickstoff zu 45°/o in Salpeterform und zu 55 °/o als Ammoniak. Sie sind von homogener Beschaffenheit, das heißt, daß jedes Körnchen Stickstoff, Phosphorsäure und Kali in dem für beide ^olldünger an­gegebenen NährstoffVerhältnis enthält. Eine Entmischung der verschiedenen Nährstoff­komponenten ist also vollkommen unmöglich. Nitrophoska rot undNitrophoska blau sind mit ihrem Gesamtnährstoffgehalt von 48 bzw. 44°/o zur Zeit die nährstoffreichsten Voll­dünger.

Gegenstände und zur Anhörung der Gläubiger­versammlung über die Vergütung und die Aus­lagen des Konkursverwalters und der Mitglie­der des Gläubigerausschusses bestimmt auf Mittwoch, den 21. Mai 1952, vormittags 9 Uhr,' vor dem Amtsgericht Nagold, Zimmer Nr. 1 ,

Gleichzeitig findet ein Prüfungstermin für nachgemeldete Konkursforderungen statt.

Amtsgericht Nagold Handelsregister-Veränderung Für die Eintragung in () ohne Gewähr

HR A 12 18. 4. 52: Firma Heinrich Lang (Kolonialwarenhandlung, Konditorei- und Cafdbetrieb), Nagold (Bahnhofstr. 29). Jetziger Inhaber: Erwin Schock, Konditormeister in I Nagold.

Amtsgericht Calw Handelsregister

Neueintragung vom 7. 4. 1952 HR A 147: Sägewerk Schraft & Sohn, OHG. in Rehmühle i Gde. Aichelberg. Persönlich haftende Gesell- j schafter: 1. Karl Schraft, Sägewerksbesitzer in Rehmühle Gde. Aichelberg, 2. Gustav Schraft, Angestellter daselbst. Offene Handelsgesell- schaft. Die Gesellschaft hat am 1. Jan. 1952 be­gonnen. (Nicht eingetragen: Geschäftszweig: Betrieb eines Sägewerks und Holzhandel. Geschäftsräume in Rehmühle Gde. Aichelberg.) !

Veränderung vom 28. 3. 1952 HR B 28: Gutbrod - Motorenbau Gesellschaft mit be­schränkter Haftung in Plochingen, Zweig­niederlassung in Calw: Die Prokuren des Dr.- Ing. Hans Scherenberg, Karl Klein und Dr. Richard Herrmann sind erloschen. Eintragung im Handelsregister der Hauptniederlassung ist erfolgt und am 6. März 1952 im Bundesanzeiger Nr. 46 veröffentlicht worden.

Veränderung vom 15. 4. 1952 HR A 112: TUZ Textilmaschinen und Zubehör August Lutz & Co., Komm.-Ges. in Oberhaugstett: Die Prokura des August Lutz, Ingenieur in Ober­haugstett, ist erloschen.

Veränderung vom 17. 4. 1952 HR A 144: Knocke, Lutz & Co., in Oberhaugstett: August Lutz, Ingenieur, ist aus der Gesellschaft aus­geschieden.

Löschung vom 10. 4. 1952 HR B 5: Firma Calwer Strickwaren Aktiengesellschaft in Calw: Gelöscht gern. § 2 Abs. 2 Satz 3 des Ge­setzes über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften vom 9. Oktober 1934.

Die Bekämpfung von Unkräutern auf Äckern mit Wuchsstoffen hat in der letzten Zeit gute Erfolge gebracht. Bei dieser Methode werden den Unkräutern Stoffe verabreicht, die das Wachstum in einem so starken Maße anregen, daß sich die Pflanzen zu Tode wachsen. Die guten Erfolge haben dazu angeregt, diese Un­krautbekämpfung mittels Wuchsstoffen auch auf die Forstwirtschaft auszudehnen. Die Farbenfabriken Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, haben jetzt ein Mittel heraus­gebracht, das besonders zur Bekämpfung aus­dauernder holziger Unkräuter in den Forsten, auf Dauergrünland und an Wegrändern be­stimmt ist. Es wird in alle Teile der lebendigen Pflanze aufgenommen, im Saftstrom auf- und abwärtstransportiert und verursacht schwere Störungen der Stoffwechselprozesse.

Gallen beim Pferde sind gewöhnlich nur Schönheits- und keine Gebrauchsfehler; bei großer Ausdehnung können sie jedoch zu einer mechanischen Behinderung der Bewegung führen.

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