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Amtsblatt für den Kreis Calw
26. Api
26. April 1952
Mark© Fabrik-Nr. Olympia 13 520
75 790 317 461 18 154 71313 295 724 176 825 402 989
175 396
176 381 0112 085
402 260 18 994-C 245 212 1004/D-3 362535 243 356 259 635 1003 78 957 61005 297 661 206121 167 586 361737 381128 410167 312 091 303 762 321370 Underwood 1917 528
Marke
Urania
Torpedo
Triumph
Woodstock
Wanderer
Fabrik-Nr. 207 446 400 539 231290 249 796
202 903 400 372
203 803 300 872 225 505 135 371 202 967 130 296 306 691 274227 274 213
59154 69 373 195 009 205 406 163 941 28 820 51921 120 080 235 932 129 523 220 268 202 727 56 777 260 278 29 910 650111 972 879
Die Eigentümer der Maschinen werden aufgefordert, unverzüglich bei der Requisitionsabteilung des Landratsamts Calw den Eigentumsnachweis zu erbringen. Anmeldungen ohne Belege können nicht bearbeitet werden. Landratsamt Calw — Requisitionsabt. —
Schlachttier- und Fleisdibesdiau
Nach den Bestimmungen des Fleischbeschaugesetzes vom 29. Oktober 1940 (RGBl. I S. 1463) unterliegen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und andere Einhufer und Hunde, deren Fleisch zum Genuß für Menschen verwendet werden soll, vor 'und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung (Schlachttier- und Fleischbeschau). Die Untersuchung des lebenden Tieres vor der Schlachtung (Schlachttierbeschau) ist sehr wichtig, da sie Anhaltspunkte dafür gibt, worauf bei der Untersuchung des Tierkörpers nach der Schlachtung (Fleischbeschau) besonders zu achten ist; sie erleichtert dadurch die Entscheidung über die Genußtauglichkeit des Fleisches.
Wer demnach beschaupflichtige Tiere schlachtet oder schlachten lassen will (auch Metzgereibetriebe), hat dies bei dem für den Schlachtort zuständigen Beschauer schriftlich oder mündlich unter Angabe des für die Schlachtung in Aussicht genommenen Zeitpunktes anzumelden, damit dieser in der Lage ist, das zu schlachtende Tier in lebendem Zustand zu untersuchen. Dies gilt auch in den Fällen, wo das Fleisch des geschlachteten Tieres im eigenen Haushalt verwendet werden soll.
Schweine und Hunde, deren Fleisch zum Genuß für Menschen verwendet werden soll, sind nach der Schlachtung amtlich auch auf Trichinen zu untersuchen (Trichinenschau). Ferner unterliegen der Trichinenschau nach der Tötung Wildschweine, Bären, Füchse, Sumpfbiber, Dachse und andere fleischfressende Tiere, die Träger von Trichinen sein können, wenn das Fleisch zum Genuß für Menschen verwendet werden soll. Die Schlachtung bzw. Tötung von trichinenschaupflichtigen Tieren ist rechtzeitig dem zuständigen Fleischbeschauer dder Fleischbeschautierarzt, der die Trichinenschau vornimmt, anzuzeigen.
Es wird ferner darauf hingewiesen, daß es verboten ist, vor der Vornahme der Fleischbeschau eine unzulässige Zerlegung des geschlachteten Tieres vorzunehmen oder wichtige Teile desselben zu entfernen.
Nach § 27 des Fleischbeschaugesetzes kann mit Geldstrafe bis zu 150.— DM oder mit Haft bestraft werden, wer eine Schlachtung vornimmt, oder wer Fleisch zum Genuß für Menschen zubereitet oder in den Verkehr bringt, bevor das Tier der vorgeschriebenen Schlachttier- und Fleischbeschau und Trichinenschau unterworfen worden ist.
Verfehlungen gegen die Bestimmungen des Fleischbeschaugesetzes haben die Beschauer dem Landratsamt unverzüglich mitzuteilen.
Landratsamt
Requisitionsabteilung in neuen Diensträumen
Die Requisitionsabteilung des Landratsamts ist vom Amtsgerichtsgebäude in das Erdgeschoß des Landratsamtsgebäudes, Marktplatz 21, umgezogen.
Landratsamt
Bekanntmadiungen der Amtsgerichte
Amtsgericht Nagold Handelsregister-Veränderung
HR A 102 — 15.4. 52: Firma C. J. Schickhardt, Ebhausen: Die Prokura des Karl Wagner, Kaufmanns in Neuffen, ist erloschen.
Die gleiche Eintragung für die Zweigniederlassung in Neuffen wird bei dem Amtsgericht, Handelsregister, Nürtingen erfolgen.
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)
Handelsregister-Neueintragungen
A 467 — 18. 4. 52: Eugen Buchter in Neuenbürg (Bahnhofstr. 36, Großhandel in Lacken, Farben, ölen und landwirtschaftlichen Geräten). Inhaber: Eugen Buchter, Kaufmann, in Neuenbürg/Württ.
A 468 — 18. 4. 52: Karl Keßler & Sohn in Wildbad (König-Karl-Straße 98, Kohlen- und Holzhandel mit Fuhrbetrieb). Offene Handelsgesellschaft seit 1. Januar 1952. Persönlich haftende Gesellschafter sind: Karl Keßler, Kaufmann in Wildbad, und dessen Sohn Karl Keßler, Mechaniker in Wildbad.
Löschungen
A 317 — 18. 4. 52: Wilhelm Fieß, gemischtes Warengeschäft in Neuenbürg. Der Inhaber ist gestorben. Das Geschäft wird zwar weiterbetrieben, ist aber nicht mehr registerpflichtig.
A 383 — 18. 4. 52: Gustav Vollmer, Tabakwarengroßhandlung, in Birkenfeld. Die Firma ist erloschen.
Amtsgericht Nagold Beschluß vom 21. April 1952
II N 2/50: In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Bihler & Co. GmbH, in Wildberg Kreis Calw wird Termin zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis, zur Verfügung über die nichtverwertbaren
Nichtamtlicher Teil
Nene Nitrophoska-Sorten der BASF Unkräuter wachsen sich zu Tode
Zur Zelt die nährstoffreichsten Volldünger
Die Badische Anilin- und Soda-Fabrik Ludwigshafen a. Rh. nimmt jetzt ihre neue „Nitro- phoska“-Anlage in Betrieb. Damit kann sie einem seit langem von der Landwirtschaft an das Werk herangetretenen Wunsch entsprechen, an Stelle des bisherigen „Nitrophoska“ wieder höherprozentige Volldünger auf den Markt zu bringen. Nach dem inzwischen verbesserten Vorkriegsverfahren stellt die BASF nunmehr zwei neue „Nitrophoska“-Sorten her, die zur besseren Unterscheidung verschieden gefärbt sind: Die beiden BASF-Volldünger „Nitrophoska rot“ und „Nitrophoska blau“. Beide Sorten enthalten den Stickstoff zu 45°/o in Salpeterform und zu 55 °/o als Ammoniak. Sie sind von homogener Beschaffenheit, das heißt, daß jedes Körnchen Stickstoff, Phosphorsäure und Kali in dem für beide ^olldünger angegebenen NährstoffVerhältnis enthält. Eine „Entmischung“ der verschiedenen Nährstoffkomponenten ist also vollkommen unmöglich. „Nitrophoska rot“ und „Nitrophoska blau“ sind mit ihrem Gesamtnährstoffgehalt von 48 bzw. 44°/o zur Zeit die nährstoffreichsten Volldünger.
Gegenstände und zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Vergütung und die Auslagen des Konkursverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses bestimmt auf Mittwoch, den 21. Mai 1952, vormittags 9 Uhr,' vor dem Amtsgericht Nagold, Zimmer Nr. 1 ,
Gleichzeitig findet ein Prüfungstermin für nachgemeldete Konkursforderungen statt.
Amtsgericht Nagold Handelsregister-Veränderung Für die Eintragung in () ohne Gewähr
HR A 12 — 18. 4. 52: Firma Heinrich Lang (Kolonialwarenhandlung, Konditorei- und Cafdbetrieb), Nagold (Bahnhofstr. 29). Jetziger Inhaber: Erwin Schock, Konditormeister in I Nagold.
Amtsgericht Calw Handelsregister
Neueintragung vom 7. 4. 1952 — HR A 147: Sägewerk Schraft & Sohn, OHG. in Rehmühle i Gde. Aichelberg. Persönlich haftende Gesell- j schafter: 1. Karl Schraft, Sägewerksbesitzer in Rehmühle Gde. Aichelberg, 2. Gustav Schraft, Angestellter daselbst. Offene Handelsgesell- schaft. Die Gesellschaft hat am 1. Jan. 1952 begonnen. (Nicht eingetragen: Geschäftszweig: Betrieb eines Sägewerks und Holzhandel. Geschäftsräume in Rehmühle Gde. Aichelberg.) !
Veränderung vom 28. 3. 1952 — HR B 28: Gutbrod - Motorenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Plochingen, Zweigniederlassung in Calw: Die Prokuren des Dr.- Ing. Hans Scherenberg, Karl Klein und Dr. Richard Herrmann sind erloschen. Eintragung im Handelsregister der Hauptniederlassung ist erfolgt und am 6. März 1952 im Bundesanzeiger Nr. 46 veröffentlicht worden.
Veränderung vom 15. 4. 1952 — HR A 112: TUZ Textilmaschinen und Zubehör August Lutz & Co., Komm.-Ges. in Oberhaugstett: Die Prokura des August Lutz, Ingenieur in Oberhaugstett, ist erloschen.
Veränderung vom 17. 4. 1952 — HR A 144: Knocke, Lutz & Co., in Oberhaugstett: August Lutz, Ingenieur, ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Löschung vom 10. 4. 1952 — HR B 5: Firma Calwer Strickwaren Aktiengesellschaft in Calw: Gelöscht gern. § 2 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften vom 9. Oktober 1934.
Die Bekämpfung von Unkräutern auf Äckern mit Wuchsstoffen hat in der letzten Zeit gute Erfolge gebracht. Bei dieser Methode werden den Unkräutern Stoffe verabreicht, die das Wachstum in einem so starken Maße anregen, daß sich die Pflanzen zu Tode wachsen. Die guten Erfolge haben dazu angeregt, diese Unkrautbekämpfung mittels Wuchsstoffen auch auf die Forstwirtschaft auszudehnen. Die Farbenfabriken Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, haben jetzt ein Mittel herausgebracht, das besonders zur Bekämpfung ausdauernder holziger Unkräuter in den Forsten, auf Dauergrünland und an Wegrändern bestimmt ist. Es wird in alle Teile der lebendigen Pflanze aufgenommen, im Saftstrom auf- und abwärtstransportiert und verursacht schwere Störungen der Stoffwechselprozesse.
Gallen beim Pferde sind gewöhnlich nur Schönheits- und keine Gebrauchsfehler; bei großer Ausdehnung können sie jedoch zu einer mechanischen Behinderung der Bewegung führen.
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