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Amtsblatt für den Kreis Calw

29. März 1952

Zum Andenken Friedrich Fröbels

Am 21. Juli 1952 werden 100 Jahre vergangen sein, seit Friedrich Fröbei im Alter von 70 Jahren starb. Er ist in weiten Kreisen vor allem bekanntgeworden als Schöpfer des Kin­dergartens und der Kindergartenpädagogik.

Um die Idee seines Lebenswerkes wach­zuhalten, hat die Ständige Konferenz der Kultusminister einen Aufruf beschlossen, in dem gesagt wird:

Fröbel gehört zu den Begründern der mo­dernen Strömungen in der Erziehung, die auf die Entfaltung der dem jungen Menschen inne­wohnenden Kräfte des Geistes, des Gemüts und der selbsttätigen Gestaltung gerichtet sind. Sie durchdringen heute unser gesamtes Schul- und Bildungswesen. Seine soziale, von tief religiöser Ehrfurcht und Frömmigkeit getragene Gesin­nung und seine tätige Liebe zur Menschheit machen ihn zum Sozialpädagogen im wahrsten Sinne des Wortes.

Eltern, Kindergärtnerinnen und Jugend­leiterinnen, Lehrer aller Schulgattungen, Ge­meinden und staatliche Unterrichtsverwaltun- gen, kurz: alle, die sich den Aufgaben der Er­ziehung widmen, haben allen Anlaß, dieses begnadeten Erziehers von höchstem Rang im Laufe des Jahres 1952 zu gedenken. Sie würden in seinem Sinne handeln, wenn dieses Gedenken sich nicht in Feiern und rühmenden Worten erschöpft, sondern wenn es durch Schaffung von Kindergärten, Horten, Jugendheimen und Schulen einen sichtbaren und dauernden Aus­druck fände.

Tübingefi, den 14. März 1952 St. N.

Bekanntmachungen der Amtsgerichte

Amtsgericht Nagold Handelsregister-Veränderung

HR A 63 19. 3. 52: Firma Martin Koch, Nagold: Die offene Handelsgesellschaft wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1952 in eine Kom­manditgesellschaft umgewandelt.

Persönlich haftender Gesellschafter ist Herr Ernst Koch, Kaufmann in Nagold. 6 Komman­ditisten. (Das Unternehmen ist eine Möbel­fabrik.)

Wildberg

Im Konkurs Bihler & Co., GmbH., Stuhl­fabrik, wird bekanntgegeben:

Es stehen zur Verteilung weitere 12 000. DM zur Verfügung.

Das Gläubigerverzeichnis liegt beim Amts­gericht Nagold zur Einsicht auf. Einwendungen sind bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der Ausschlußfrist beim Konkursgericht Nagold zu erneben.'§ 158 KO.

Konkursgläubiger, deren Forderungen nicht festgestellt sind, oder für deren Forderungen ein mit Vollstreckungsklausel versehener Schuldtitel, ein Endurteil oder ein Voll­streckungsbefehl nicht vorliegt, haben bis zum Ablauf einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dem Konkursverwalter den Nachweis zu führen, daß und für welchen Betrag die Feststellungsklage erhoben oder das Verfahren in dem früher an­hängigen Prozeß aufgenommen ist. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so werden die Forderungen bei der jetzigen Verteilung nicht berücksichtigt. § 152 KO.

Wildberg, 18. März 1952

Der Konkursverwalter: Bez.-Notar Zeyher

Nichtamtlicher Teil

Richtsatzmiete und Wirtschaftlichkeitsberechnung beim sozialen Wohnungsbau

Abschreibung ist der auf jedes Jahr der Nutzung entfallende Anteil der verbrauchs­bedingten Wertminderung der Gebäude, An­lagen und Einrichtungen. Die Abschreibung soll bei Gebäuden 1 v. H. der Baukosten nicht übersteigen. Beim öffentlich geförderten Woh­nungsbau braucht die Abschreibung bei Auf­nahme von Tilgungsdarlehen als zunehmende Abschreibung nur bis % v. H. anerkannt wer­den; sie muß jedoch ausreichen, um die für die Tilgung erforderlichen Beträge aufzubringen.

Verwaltungskosten sind die Kosten der zur Verwaltung der Wirtschaftseinheit erfor­derlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht sowie der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungs­arbeit. Da im Regelfall in unserem Gebiet Ver­waltungskosten überhaupt nicht oder nur in unbedeutender Höhe entstehen, können solche nur zum Ansatz gebracht werden, sofern die Wirtschaftseinheit 5 und mehr Wohnungs­einheiten enthält.

Betriebskosten sind

1. laufende öffentliche Lasten des Grundstüdes, namentlich die Grundsteuer,

2. Kosten der Wasserversorgung,

3. Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr,

4. Kosten der Beleuchtung,

5. Kosten der Schornsteinreinigung u. ä. Instandhaltungskosten sind Kosten, die

während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung undWitterungseinwirkung entstehen­den baulichen oder sonstigen Mängel ordnungs­gemäß zu beseitigen. Die Instandhaltungs­kosten werden mit einem auf die Nutzungs­dauer abgestellten Durchschnittssatz je qm Wohnfläche im Jahr in die Wirtschaftlichkeits­berechnung eingestellt.

III. Erträge

Erträge sind die tatsächlichen oder zu erwar­tenden Einnahmen aus den Mieten, welche auf

Grund der Verordnung über die Richtsatzmiete (vgl. Abschnitt B) festgesetzt werden. Als Er­trag gilt auch der Mietwert von Wohnraum, der vom Eigentümer selbst benutzt wird.

IV. Beispiel für die Aufstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung

In einer Gemeinde mit etwa 3500 Einwoh­nern wird ein Einfamilienhaus mit Einlieger­wohnung erstellt. Die Wohnungsgrößen betra­gen 65 qm und 60 qm, die Gesamtherstellungs­kosten 30 000. DM.

a) Erträge:

Wohnfläche Richtsatz- monatl.

Jahres-

wonnnacne miete DM Miete DM

ertrag DM

125 qm X.90 = 112.50 X 12

=

1350.

b) Aufwendungen:

1. Kapitalkosten:

N

Jährl.

Finanzierung Betrag

3

60

Kapital­

kosten

DM N

H

DM

I. Hypothek 7 000. 7

Kapitalmarktmittel der

1

490.

LandeskreditanstEilt 2 000. 5,5

1

110.

öffentliche Mittel 11000. 1

Baukostenzuschuß 5 000.

Eigenleistungen 5 000. 4 200.

30 000. 800.

2. Bewirtschaftungskosten:

DM DM

a) Abschreibung l°/o aus 20 000. 200.

b) Betriebskosten

10% aus 1 350. 135.

c) Instandhaltungs­kosten 125 qm zu 1.6 5 206.25

Summe der Aufwendungen 1341.25 Summe der Erträge 1350.

Uberschuß 8.75

FÜR DEN LANDWIRT

Das Schröpfen und Ringeln der Obstbäume

Wird der Pflanze an irgendeiner Stelle eine Wunde beigebracht, so läßt sie nach dieser Stelle einen vermehrten Kraftstrom fließen, der vorwiegend Bildungsstoffe enthält. Mit diesen Bildungsstoffen versucht nun die Pflanze die Wunde so schnell als möglich zu schließen. Das ist eine Art Selbsterhaltungstrieb der Pflanzen, namentlich der Bäume und Sträucher. Diesen Trieb kann man nun durch entsprechende Maß­nahmen in den Dienst der Pflanzenzucht stel­len. Will man an einen Ast oder Zweig eine besondere Saftzufuhr leiten, so wird die Rinde an den betreffenden Teilen leicht eingeritzt, ohne daß dabei das Holz verletzt wird. Man nennt dieses Einschneiden, das in der Baum­zucht eine große Rolle spielt, das Schröpfen. Es dürfen jedoch nur fest eingewurzelte Bäume geschröpft werden. Anwendung findet das Schröpfen bei der Rinde der Stämme, wenn diese ihre Ausdehnungsfähigkeit verloren hat; man schneidet an der betreffenden Stelle mit einem spitzen, scharfen Messer, je nach der Stärke des Stammes, einige senkrechte Schnitte, aber nur durch die Rinde. Drei bis vier Schnitte, um den Stamm verteilt, werden meist genügen; sie dürfen etwa 30 cm lang sein. Auch wenn an einem Zweig Knospen zum Austreiben ge­zwungen werden sollen, hilft hier zumeist ein

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kurzer Schröpfschnitt, der von der Basis der Knospe etwa 30 cm senkrecht nach unten führt. Ausgeführt soll das Schröpfen nur von Ende März bis Ende April werden. Wird zu früh geschröpft, leidet die Wunde meist durch Frost; bei späterem Schröpfen. ist wieder Ge­fahr vorhanden, daß die Wunden bis zum Be­ginn des Winters nicht richtig verheilen.

Auch das Ringeln ist ein gewaltsamer Ein­griff in das Leben des Baumes, der aber noch von einschneidenderer Bedeutung ist als das Schröpfen. Beim Ringeln wird ein schmaler Rindenstreifen rund um den Stamm oder Ast entfernt. Man bezweckt mit dem Ringeln ein Verhindern des Saftabströmens. Die Büdungs- stoffe werden zwischen Rinde und Holz beför­dert, während der aus den Wurzeln aufstei­gende Saftstrom in den jüngsten Holzschichten erfolgt. Das Ringeln unterbricht also nicht den aufsteigenden Saftstrom, wohl aber hält es die nach unten strömenden Bildungsstoffe auf. In den Teilen oberhalb des Ringelschnittes findet somit eine Anhäufung der Bildungsstoffe statt, die der Fruchtbarkeit zugute kommt. Das ist also der Zweck des Ringeins: Erhöhung der Fruchtbarkeit. Da mit dem Ringeln den Bäu­men viel größere Wunden zugefügt werden als beim Schröpfen, so muß beim Ringeln be­sonders darauf geachtet werden, daß die Pflanze die Möglichkeit behält, die Wunde auch wieder zu verschließen. Nur Apfel- und Birnbäume vertragen das Ringeln. Steinobstbäume würden sich unter solchen Eingriffen erschöpfen. Das Schröpfen soll also in erster Linie das Wachs­tum, das Ringeln die Fruchtbarkeit unter­stützen.

Trocknung von landwirtschaftlichen Produkten durch Radiowellen

Radiowellen könnten sich nach Ansicht von Fachleuten des US-Landwirtschaftsministe- riums als brauchbares Hilfsmittel bei der La­gerung von Getreide und Reis erweisen. Die durch die Wellen erzeugte Wärme setzt den Feuchtigkeitsgehalt der Körnerfrüchte herab und erhöht so deren Lagerbeständigkeit. Diese elektrische Trocknungsmethode hat vor dem üblichen Verfahren der Trocknung durch

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