Seite 2 / Nr. 13
Amtsblatt für den Kreis Calw
29. März 1952
Zum Andenken Friedrich Fröbels
Am 21. Juli 1952 werden 100 Jahre vergangen sein, seit Friedrich Fröbei im Alter von 70 Jahren starb. Er ist in weiten Kreisen vor allem bekanntgeworden als Schöpfer des Kindergartens und der Kindergartenpädagogik.
Um die Idee seines Lebenswerkes wachzuhalten, hat die Ständige Konferenz der Kultusminister einen Aufruf beschlossen, in dem gesagt wird:
„Fröbel gehört zu den Begründern der modernen Strömungen in der Erziehung, die auf die Entfaltung der dem jungen Menschen innewohnenden Kräfte des Geistes, des Gemüts und der selbsttätigen Gestaltung gerichtet sind. Sie durchdringen heute unser gesamtes Schul- und Bildungswesen. Seine soziale, von tief religiöser Ehrfurcht und Frömmigkeit getragene Gesinnung und seine tätige Liebe zur Menschheit machen ihn zum Sozialpädagogen im wahrsten Sinne des Wortes.
Eltern, Kindergärtnerinnen und Jugendleiterinnen, Lehrer aller Schulgattungen, Gemeinden und staatliche Unterrichtsverwaltun- gen, kurz: alle, die sich den Aufgaben der Erziehung widmen, haben allen Anlaß, dieses begnadeten Erziehers von höchstem Rang im Laufe des Jahres 1952 zu gedenken. Sie würden in seinem Sinne handeln, wenn dieses Gedenken sich nicht in Feiern und rühmenden Worten erschöpft, sondern wenn es durch Schaffung von Kindergärten, Horten, Jugendheimen und Schulen einen sichtbaren und dauernden Ausdruck fände.“
Tübingefi, den 14. März 1952 St. N.
Bekanntmachungen der Amtsgerichte
Amtsgericht Nagold Handelsregister-Veränderung
HR A 63 — 19. 3. 52: Firma Martin Koch, Nagold: Die offene Handelsgesellschaft wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1952 in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt.
Persönlich haftender Gesellschafter ist Herr Ernst Koch, Kaufmann in Nagold. 6 Kommanditisten. (Das Unternehmen ist eine Möbelfabrik.)
Wildberg
Im Konkurs Bihler & Co., GmbH., Stuhlfabrik, wird bekanntgegeben:
Es stehen zur Verteilung weitere 12 000.— DM zur Verfügung.
Das Gläubigerverzeichnis liegt beim Amtsgericht Nagold zur Einsicht auf. Einwendungen sind bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der Ausschlußfrist beim Konkursgericht Nagold zu erneben.'§ 158 KO.
Konkursgläubiger, deren Forderungen nicht festgestellt sind, oder für deren Forderungen ein mit Vollstreckungsklausel versehener Schuldtitel, ein Endurteil oder ein Vollstreckungsbefehl nicht vorliegt, haben bis zum Ablauf einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dem Konkursverwalter den Nachweis zu führen, daß und für welchen Betrag die Feststellungsklage erhoben oder das Verfahren in dem früher anhängigen Prozeß aufgenommen ist. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so werden die Forderungen bei der jetzigen Verteilung nicht berücksichtigt. § 152 KO.
Wildberg, 18. März 1952
Der Konkursverwalter: Bez.-Notar Zeyher
Nichtamtlicher Teil
Richtsatzmiete und Wirtschaftlichkeitsberechnung beim sozialen Wohnungsbau
Abschreibung ist der auf jedes Jahr der Nutzung entfallende Anteil der verbrauchsbedingten Wertminderung der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen. Die Abschreibung soll bei Gebäuden 1 v. H. der Baukosten nicht übersteigen. Beim öffentlich geförderten Wohnungsbau braucht die Abschreibung bei Aufnahme von Tilgungsdarlehen als zunehmende Abschreibung nur bis % v. H. anerkannt werden; sie muß jedoch ausreichen, um die für die Tilgung erforderlichen Beträge aufzubringen.
Verwaltungskosten sind die Kosten der zur Verwaltung der Wirtschaftseinheit erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht sowie der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit. Da im Regelfall in unserem Gebiet Verwaltungskosten überhaupt nicht oder nur in unbedeutender Höhe entstehen, können solche nur zum Ansatz gebracht werden, sofern die Wirtschaftseinheit 5 und mehr Wohnungseinheiten enthält.
Betriebskosten sind
1. laufende öffentliche Lasten des Grundstüdes, namentlich die Grundsteuer,
2. Kosten der Wasserversorgung,
3. Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr,
4. Kosten der Beleuchtung,
5. Kosten der Schornsteinreinigung u. ä. Instandhaltungskosten sind Kosten, die
während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung undWitterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Instandhaltungskosten werden mit einem auf die Nutzungsdauer abgestellten Durchschnittssatz je qm Wohnfläche im Jahr in die Wirtschaftlichkeitsberechnung eingestellt.
III. Erträge
Erträge sind die tatsächlichen oder zu erwartenden Einnahmen aus den Mieten, welche auf
Grund der Verordnung über die Richtsatzmiete (vgl. Abschnitt B) festgesetzt werden. Als Ertrag gilt auch der Mietwert von Wohnraum, der vom Eigentümer selbst benutzt wird.
IV. Beispiel für die Aufstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung
In einer Gemeinde mit etwa 3500 Einwohnern wird ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung erstellt. Die Wohnungsgrößen betragen 65 qm und 60 qm, die Gesamtherstellungskosten 30 000.— DM.
a) Erträge:
Wohnfläche Richtsatz- monatl.
Jahres-
wonnnacne miete DM Miete DM
ertrag DM
125 qm X —.90 = 112.50 X 12
=
1350.—
b) Aufwendungen:
1. Kapitalkosten:
N
Jährl.
Finanzierung Betrag
3
60
Kapital
kosten
DM N
H
DM
I. Hypothek 7 000.— 7
Kapitalmarktmittel der
1
490.—
LandeskreditanstEilt 2 000.— 5,5
1
110.—
öffentliche Mittel 11000.— — 1 —
Baukostenzuschuß 5 000.— — — —
Eigenleistungen 5 000.— 4 — 200.—
30 000.— 800.—
2. Bewirtschaftungskosten:
DM DM
a) Abschreibung l°/o aus 20 000.— 200.—
b) Betriebskosten
10% aus 1 350.— 135.—
c) Instandhaltungskosten 125 qm zu 1.6 5 206.25
Summe der Aufwendungen 1341.25 Summe der Erträge 1350.—
Uberschuß 8.75
FÜR DEN LANDWIRT
Das Schröpfen und Ringeln der Obstbäume
Wird der Pflanze an irgendeiner Stelle eine Wunde beigebracht, so läßt sie nach dieser Stelle einen vermehrten Kraftstrom fließen, der vorwiegend Bildungsstoffe enthält. Mit diesen Bildungsstoffen versucht nun die Pflanze die Wunde so schnell als möglich zu schließen. Das ist eine Art Selbsterhaltungstrieb der Pflanzen, namentlich der Bäume und Sträucher. Diesen Trieb kann man nun durch entsprechende Maßnahmen in den Dienst der Pflanzenzucht stellen. Will man an einen Ast oder Zweig eine besondere Saftzufuhr leiten, so wird die Rinde an den betreffenden Teilen leicht eingeritzt, ohne daß dabei das Holz verletzt wird. Man nennt dieses Einschneiden, das in der Baumzucht eine große Rolle spielt, das Schröpfen. Es dürfen jedoch nur fest eingewurzelte Bäume geschröpft werden. Anwendung findet das Schröpfen bei der Rinde der Stämme, wenn diese ihre Ausdehnungsfähigkeit verloren hat; man schneidet an der betreffenden Stelle mit einem spitzen, scharfen Messer, je nach der Stärke des Stammes, einige senkrechte Schnitte, aber nur durch die Rinde. Drei bis vier Schnitte, um den Stamm verteilt, werden meist genügen; sie dürfen etwa 30 cm lang sein. Auch wenn an einem Zweig Knospen zum Austreiben gezwungen werden sollen, hilft hier zumeist ein
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kurzer Schröpfschnitt, der von der Basis der Knospe etwa 30 cm senkrecht nach unten führt. Ausgeführt soll das Schröpfen nur von Ende März bis Ende April werden. Wird zu früh geschröpft, leidet die Wunde meist durch Frost; bei späterem Schröpfen. ist wieder Gefahr vorhanden, daß die Wunden bis zum Beginn des Winters nicht richtig verheilen.
Auch das Ringeln ist ein gewaltsamer Eingriff in das Leben des Baumes, der aber noch von einschneidenderer Bedeutung ist als das Schröpfen. Beim Ringeln wird ein schmaler Rindenstreifen rund um den Stamm oder Ast entfernt. Man bezweckt mit dem Ringeln ein Verhindern des Saftabströmens. Die Büdungs- stoffe werden zwischen Rinde und Holz befördert, während der aus den Wurzeln aufsteigende Saftstrom in den jüngsten Holzschichten erfolgt. Das Ringeln unterbricht also nicht den aufsteigenden Saftstrom, wohl aber hält es die nach unten strömenden Bildungsstoffe auf. In den Teilen oberhalb des Ringelschnittes findet somit eine Anhäufung der Bildungsstoffe statt, die der Fruchtbarkeit zugute kommt. Das ist also der Zweck des Ringeins: Erhöhung der Fruchtbarkeit. Da mit dem Ringeln den Bäumen viel größere Wunden zugefügt werden als beim Schröpfen, so muß beim Ringeln besonders darauf geachtet werden, daß die Pflanze die Möglichkeit behält, die Wunde auch wieder zu verschließen. Nur Apfel- und Birnbäume vertragen das Ringeln. Steinobstbäume würden sich unter solchen Eingriffen erschöpfen. Das Schröpfen soll also in erster Linie das Wachstum, das Ringeln die Fruchtbarkeit unterstützen.
Trocknung von landwirtschaftlichen Produkten durch Radiowellen
Radiowellen könnten sich nach Ansicht von Fachleuten des US-Landwirtschaftsministe- riums als brauchbares Hilfsmittel bei der Lagerung von Getreide und Reis erweisen. Die durch die Wellen erzeugte Wärme setzt den Feuchtigkeitsgehalt der Körnerfrüchte herab und erhöht so deren Lagerbeständigkeit. Diese elektrische Trocknungsmethode hat vor dem üblichen Verfahren der Trocknung durch
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