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BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
CALW
Samstag, den 29. März 1952
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Amtlicher Teil
Entschließung des Kreisrats zur Frage der Kreisneueinteilung
Der Kreisrat hat in seiner Sitzung vom 28. Februar eingehend über das Problem der Kreisneueinteilung beraten,- nachdem insbesondere im Nachbarkreis Pforzheim sowie in der Stadt Pforzheim erhebliche Anstrengungen gemacht werden, eine rasche Entschließung dieser Frage herbeizuführen. Es wurde folgende Entschließung gefaßt:
„Der Kreisrat ist sich darüber klar, daß im Südweststaat auch die Frage der Kreiseinteilung endgültig gelöst werden muß und daß die Beseitigung von manchen bisher unbefriedigenden Grenzziehungen notwendig sein wird.
Die Lösung dieser Frage kann aber erst dann in Angriff genommen werden, wenn der Aufbau der Verwaltung im größeren Rahmen durchgeführt ist, d. h. wenn unter anderem feststeht, ob, wieviele und welche Landesbezirke gebildet werden sollen und wenn die anderen
für die reibungslose Arbeit der Behörden des neuen Staates erforderlichen Vorbedingungen geschaffen, insbesondere auch die notwendigen Gesetze erlassen sind.
Der Kreisrat hat deshalb keine Veranlassung, sich heute schon mit den ihm im einzelnen nicht bekannten Plänen des Landkreises Pforzheim zu befassen. Die Kreisneueinteilung wird zu gegebener Zeit nach gründlicher sachlicher Vorbereitung durch die dazu berufenen Stellen der Regierung und der Verwaltung in Angriff genommen werden. Der Kreisrat des Kreises Calw sieht daher der weiteren Entwicklung mit Ruhe entgegen, zumal nach den anerkannten Spielregeln der Demokratie eine Kreisneueinteilung nicht ohne Anhörung der beteiligten Gemeinden durchgeführt werden kann.
Calw, den 20. März 1952 Landrats amt
Sammlung zugunsten des Wiederaufbaus der Insel Helgoland
Der Vorbereitende Arbeitsausschuß der Helgolandspende des deutschenVolkes in Pinneberg, Kreishaus, erhielt vom Innenministerium in Tübingen am 6. März 1952 auf Grund des § 1 des Gesetzes zur Regelung der öffentlichen Sammlungen und sammlungsähnlichen Veranstaltungen vom 5. November 1934 (RGBl. I S. 1086) und der hierzu ergangenen Durchfüh- ' rungsordnung vom 14. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1250) die Genehmigung, im Land Württem- berg-Hohenzollem zugunsten des Wiederaufbaus der Insel Helgoland folgende Sammlungen zu veranstalten:
a) Spendenaufrufe im Wege von Presse, Rundfunk und Rundschreiben an die gesamte Bevölkerung in der Zeit vom 15. März bis 30. Juni 1952.
tj) Veranstaltung einer Straßensammlung in der Zeit vom 18. bis 20. April 1952.
c) Veranstaltung einer Haussammlung durch die Jugend vom 15. bis 21. April 1952.
d) Verkauf von Sonderbriefmarken mit Zuschlag zugunsten des Wiederaufbaus der Insel Helgoland durch die Ämter der Bundespost vom 15. März bis vorläufig 31. Dez. 1952.
Die Genehmigung wurde unter folgenden Bedingungen bzw. Auflagen erteilt.
1. Der Ertrag der Sammlung ist ausschließlich für Zwecke des Wiederaufbaus der Insel Helgoland bestimmt.
2. Kinder unter 14 Jahren dürfen bei der Sammlung nicht mitwirken. Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren dürfen nur zu zweien und nur bis zum Eintritt der Dunkelheit sammeln.
3. Zur Sammlung müssen sicher verschließbare Behältnisse, deren Beschaffenheit Veruntreuungen ausschließt und an denen der
Inhali amtlicher Teil
1. Entschließung des Kreisrats zur Frage der Kreia- neueinteilung
2. Sammlung für Insel Helgoland
3. Weitergewährung von Beihilfen
4. Brennstoff-Versorgung
5. Kreisstadt Calw
8. Ermittlung der Eigentümer beschlagnahmter Schreibmaschinen
7. Zum Andenken Friedrich Fröbel*
8. Amtsgerichte — Konkurssache
Name des Veranstalters deutlich sichtbar angebracht ist, verwendet werden. Zur Haussammlung dürfen auch Quittungsblöcke verwendet werden, in denen jeder Spendenbetrag einzutragen ist. Gleichzeitig ist dem Spender eine Quittung auszuhändigfen. Die Verwendung von Listen ist nicht gestattet.
4. Die Sammler haben einen besonderen, auf ihren Namen lautenden, vom Bürgermeisteramt abgestempelten Ausweis mit sich zu führen, der auf die Kennkarte Bezug nimmt und aus dem der Name des Veranstalters sowie Art, Dauer und Zweck der Sammlung hervorgeht.
Calw, den 15. März 1952 Landratsamt
Weitergewährung der Unterhalts» hilfen und Ausbildungshilfen
I. Unterhaltshilfen
Das Innenministerium des Landes Württem- berg-Hohenzollern hat eine Verwaltungsanordnung erlassen, wonach die Unterhaltshilfe über den 31. März 1952 hinaus weiter zu gewähren ist bis zum Wirksam werden einer an die Stelle der Unterhaltshilfe tretenden Regelung im Rahmen des Lastenausgleichs. Es bleiben also die bis zum 31. März 1952 ausgesprochenen Bewilligungen auch nach dem 1. April 1952 wirksam. Die Einstellung der Unterhaltshilfe wegen Erreichung des Höchstbetrags der Leistungen, oder wegen nachträglicher Änderung der Verhältnisse, bleibt durch vorstehende Verwaltungsanordnung unberührt. Die gleiche Regelung gilt auch für die nach dem 1. April 1952 ausgesprochenen Bewilligungen.
II. Ausbildungshilfen
Diese werden gewährt, um Kindern und Jugendlichen von Flüchtlingen, Kriegssachgeschä- digten und Spätheimkehrern eine abgeschlossene Berufsausbildung zu ermöglichen. Auch diese Beihilfen werden über den 31. März 1952 hinaus weitergewährt. Für die Bewilligung ist das Soforthilfeamt am Sitz der Ausbildungsstätte zuständig. Die Bewilligungszeiträume sind halbjährig vom 1. April bis 30. September und vom 1. Oktober bis 31. März jeden Jahres. Nach Ablauf des ersten Halbjahrs erfolgt eine Überprüfung der Verhältnisse. Nach Ablauf des
zweiten Halbjahrs muß für die Weitergewährung der Beihilfe ein neuer Antrag gestellt werden. Zur Vermeidung von Überzahlungen erfolgt die Auszahlung der Beihilfen an Berufsanwärter des Handwerks und der Industrie nur gegen Vorlage einer Bescheinigung des Lehr- herm, aus der ersichtlich ist, daß das Lehrverhältnis noch besteht.
Calw, den 24. März 1952
Kreisamt für Soforthilfe
Brennstoff-Versorgung
Die zunehmende Verknappung an Brennstoffen gibt Veranlassung auf die Möglichkeit des Bezuges von anrechnungsfreier Lignit- Flammkohle hinzuweisen. Lignit-Flammkohle ist eine gute Braunkohle aus dem Westerwald und ist als Ersatz für Holz und Kohle sehr geeignet.
Die Verbraucherschaft und die Kohlenhändler werden auf diese Möglichkeit des Bezugs von Lignit-Flammkohle, ohne Anrechnung auf ihr Kontingent, hingewiesen. Im Bedarfsfälle können Großlieferanten angegeben werden.
Calw, den 25. März 1952
Kreisverband — Kohlenstelle
Kreisstadt Calw
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltsatzungen und Auslegung der Nachtragshaushaltpläne für das Rechnungsjahr 19S1
Auf Grund des § 86 Absatz 2 der Gemeindeordnung werden die Nachtragshaushaltsatzungen vom 6. und 21. März 1952 für das Rechnungsjahr 1951 durch Anschlag an der Rathaustafel (Rathaus, I. Stock) bekannt gemacht.
Die Nachtragshaushaltpläne zum ordentlichen und außerordentlichen Plan liegen nach 8 86 Absatz 3 der Gemeindeordnung vom 29. März 1952 bis 5. April 1952 im Rathaus, Zimmer 3, während der üblichen Sprechstunden von 8 bis 12 Uhr öffentlich aus.
Calw, den 27. März 1952 Bürgermeisteramt
Ermittlung der Eigentümer
verschiedener durch die Besatzungsmacht beschlagnahmter Schreibmaschinen
Die Requisitionsabteilung beim Landratsamt Calw erhielt vom französischen Landeskommissariat in Tübingen eine Liste beschlagnahmter Schreibmaschinen, deren Eigentümer nicht bekannt sind. Es handelt sich um folgende Ma-
schinen:
Marke
Fabrik-Nr.
Marke Fabrik-Nr.
Jappy
847135
Urania
219 330
Jappy
845 775
Stoewer
60 394
Jappy
646325
Torpedo
211597
Jappy
845 675
Stoewer
109 481
Jappy
851353
Remington EX 132 851
Torpedo
250184
Noiseless Ideal 611227
Continental 586 701
Underwood
2 398 569-7
Ideal
139 921
Mercedes
431428
Ideal
707842
Underwood
213164/3/5
Mercedes
527 736
Continental
200109
Underwood 140 884
A.E.G.
8 039
Ideal
1824
Orga
A. 904
Stoewer
111652
Ideal
6 395
Orga
6 217
Stoewer
59 846
Adler
263 485
Adler
29 586
Triumph
402 29
Standart
20164
A.E.G.
33 510/282 E
Mercedes
381102
Kappel
3 128/44 955
Olympia
327 489
Mercedes
153 439/1
Continental
287 830
Diplomat
233 658
Continental
737 842
Urania
54 046
Die Eigentümer der Maschinen werden aufgefordert, unverzüglich bei der Requisitionsabteilung des Landratsamts Calw den Eigentumsnachweis zu erbringen. Anmeldungen ohne einwandfreie Belege können nicht bearbeitet werden.
Landratsamt Calw / Requisitionsabt.