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BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

CALW

Samstag, den 29. März 1952

Nr. 13

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Amtlicher Teil

Entschließung des Kreisrats zur Frage der Kreisneueinteilung

Der Kreisrat hat in seiner Sitzung vom 28. Februar eingehend über das Problem der Kreisneueinteilung beraten,- nachdem insbeson­dere im Nachbarkreis Pforzheim sowie in der Stadt Pforzheim erhebliche Anstrengungen ge­macht werden, eine rasche Entschließung die­ser Frage herbeizuführen. Es wurde folgende Entschließung gefaßt:

Der Kreisrat ist sich darüber klar, daß im Südweststaat auch die Frage der Kreiseintei­lung endgültig gelöst werden muß und daß die Beseitigung von manchen bisher unbefriedi­genden Grenzziehungen notwendig sein wird.

Die Lösung dieser Frage kann aber erst dann in Angriff genommen werden, wenn der Auf­bau der Verwaltung im größeren Rahmen durchgeführt ist, d. h. wenn unter anderem feststeht, ob, wieviele und welche Landesbezirke gebildet werden sollen und wenn die anderen

für die reibungslose Arbeit der Behörden des neuen Staates erforderlichen Vorbedingungen geschaffen, insbesondere auch die notwendigen Gesetze erlassen sind.

Der Kreisrat hat deshalb keine Veranlassung, sich heute schon mit den ihm im einzelnen nicht bekannten Plänen des Landkreises Pforz­heim zu befassen. Die Kreisneueinteilung wird zu gegebener Zeit nach gründlicher sachlicher Vorbereitung durch die dazu berufenen Stellen der Regierung und der Verwaltung in Angriff genommen werden. Der Kreisrat des Kreises Calw sieht daher der weiteren Entwicklung mit Ruhe entgegen, zumal nach den anerkannten Spielregeln der Demokratie eine Kreisneuein­teilung nicht ohne Anhörung der beteiligten Gemeinden durchgeführt werden kann.

Calw, den 20. März 1952 Landrats amt

Sammlung zugunsten des Wiederaufbaus der Insel Helgoland

Der Vorbereitende Arbeitsausschuß der Helgolandspende des deutschenVolkes in Pinne­berg, Kreishaus, erhielt vom Innenministerium in Tübingen am 6. März 1952 auf Grund des § 1 des Gesetzes zur Regelung der öffentlichen Sammlungen und sammlungsähnlichen Ver­anstaltungen vom 5. November 1934 (RGBl. I S. 1086) und der hierzu ergangenen Durchfüh- ' rungsordnung vom 14. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1250) die Genehmigung, im Land Württem- berg-Hohenzollem zugunsten des Wiederauf­baus der Insel Helgoland folgende Sammlungen zu veranstalten:

a) Spendenaufrufe im Wege von Presse, Rund­funk und Rundschreiben an die gesamte Be­völkerung in der Zeit vom 15. März bis 30. Juni 1952.

tj) Veranstaltung einer Straßensammlung in der Zeit vom 18. bis 20. April 1952.

c) Veranstaltung einer Haussammlung durch die Jugend vom 15. bis 21. April 1952.

d) Verkauf von Sonderbriefmarken mit Zu­schlag zugunsten des Wiederaufbaus der Insel Helgoland durch die Ämter der Bundes­post vom 15. März bis vorläufig 31. Dez. 1952.

Die Genehmigung wurde unter folgenden Bedingungen bzw. Auflagen erteilt.

1. Der Ertrag der Sammlung ist ausschließ­lich für Zwecke des Wiederaufbaus der Insel Helgoland bestimmt.

2. Kinder unter 14 Jahren dürfen bei der Sammlung nicht mitwirken. Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren dürfen nur zu zweien und nur bis zum Eintritt der Dunkelheit sam­meln.

3. Zur Sammlung müssen sicher verschließ­bare Behältnisse, deren Beschaffenheit Ver­untreuungen ausschließt und an denen der

Inhali amtlicher Teil

1. Entschließung des Kreisrats zur Frage der Kreia- neueinteilung

2. Sammlung für Insel Helgoland

3. Weitergewährung von Beihilfen

4. Brennstoff-Versorgung

5. Kreisstadt Calw

8. Ermittlung der Eigentümer beschlagnahmter Schreibmaschinen

7. Zum Andenken Friedrich Fröbel*

8. Amtsgerichte Konkurssache

Name des Veranstalters deutlich sichtbar an­gebracht ist, verwendet werden. Zur Haus­sammlung dürfen auch Quittungsblöcke ver­wendet werden, in denen jeder Spendenbetrag einzutragen ist. Gleichzeitig ist dem Spender eine Quittung auszuhändigfen. Die Verwendung von Listen ist nicht gestattet.

4. Die Sammler haben einen besonderen, auf ihren Namen lautenden, vom Bürgermeister­amt abgestempelten Ausweis mit sich zu füh­ren, der auf die Kennkarte Bezug nimmt und aus dem der Name des Veranstalters sowie Art, Dauer und Zweck der Sammlung hervorgeht.

Calw, den 15. März 1952 Landratsamt

Weitergewährung der Unterhalts» hilfen und Ausbildungshilfen

I. Unterhaltshilfen

Das Innenministerium des Landes Württem- berg-Hohenzollern hat eine Verwaltungsanord­nung erlassen, wonach die Unterhaltshilfe über den 31. März 1952 hinaus weiter zu gewähren ist bis zum Wirksam werden einer an die Stelle der Unterhaltshilfe tretenden Regelung im Rahmen des Lastenausgleichs. Es bleiben also die bis zum 31. März 1952 ausgesprochenen Be­willigungen auch nach dem 1. April 1952 wirk­sam. Die Einstellung der Unterhaltshilfe wegen Erreichung des Höchstbetrags der Leistungen, oder wegen nachträglicher Änderung der Ver­hältnisse, bleibt durch vorstehende Verwal­tungsanordnung unberührt. Die gleiche Re­gelung gilt auch für die nach dem 1. April 1952 ausgesprochenen Bewilligungen.

II. Ausbildungshilfen

Diese werden gewährt, um Kindern und Ju­gendlichen von Flüchtlingen, Kriegssachgeschä- digten und Spätheimkehrern eine abgeschlos­sene Berufsausbildung zu ermöglichen. Auch diese Beihilfen werden über den 31. März 1952 hinaus weitergewährt. Für die Bewilligung ist das Soforthilfeamt am Sitz der Ausbildungs­stätte zuständig. Die Bewilligungszeiträume sind halbjährig vom 1. April bis 30. September und vom 1. Oktober bis 31. März jeden Jahres. Nach Ablauf des ersten Halbjahrs erfolgt eine Überprüfung der Verhältnisse. Nach Ablauf des

zweiten Halbjahrs muß für die Weitergewäh­rung der Beihilfe ein neuer Antrag gestellt werden. Zur Vermeidung von Überzahlungen erfolgt die Auszahlung der Beihilfen an Berufs­anwärter des Handwerks und der Industrie nur gegen Vorlage einer Bescheinigung des Lehr- herm, aus der ersichtlich ist, daß das Lehr­verhältnis noch besteht.

Calw, den 24. März 1952

Kreisamt für Soforthilfe

Brennstoff-Versorgung

Die zunehmende Verknappung an Brenn­stoffen gibt Veranlassung auf die Möglichkeit des Bezuges von anrechnungsfreier Lignit- Flammkohle hinzuweisen. Lignit-Flammkohle ist eine gute Braunkohle aus dem Westerwald und ist als Ersatz für Holz und Kohle sehr ge­eignet.

Die Verbraucherschaft und die Kohlen­händler werden auf diese Möglichkeit des Bezugs von Lignit-Flammkohle, ohne Anrech­nung auf ihr Kontingent, hingewiesen. Im Bedarfsfälle können Großlieferanten angegeben werden.

Calw, den 25. März 1952

Kreisverband Kohlenstelle

Kreisstadt Calw

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltsatzungen und Auslegung der Nachtragshaushaltpläne für das Rechnungsjahr 19S1

Auf Grund des § 86 Absatz 2 der Gemeindeordnung werden die Nachtragshaushaltsatzungen vom 6. und 21. März 1952 für das Rechnungsjahr 1951 durch An­schlag an der Rathaustafel (Rathaus, I. Stock) bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltpläne zum ordentlichen und außerordentlichen Plan liegen nach 8 86 Absatz 3 der Gemeindeordnung vom 29. März 1952 bis 5. April 1952 im Rathaus, Zimmer 3, während der üblichen Sprech­stunden von 8 bis 12 Uhr öffentlich aus.

Calw, den 27. März 1952 Bürgermeisteramt

Ermittlung der Eigentümer

verschiedener durch die Besatzungsmacht beschlagnahmter Schreibmaschinen

Die Requisitionsabteilung beim Landratsamt Calw erhielt vom französischen Landeskommis­sariat in Tübingen eine Liste beschlagnahmter Schreibmaschinen, deren Eigentümer nicht be­kannt sind. Es handelt sich um folgende Ma-

schinen:

Marke

Fabrik-Nr.

Marke Fabrik-Nr.

Jappy

847135

Urania

219 330

Jappy

845 775

Stoewer

60 394

Jappy

646325

Torpedo

211597

Jappy

845 675

Stoewer

109 481

Jappy

851353

Remington EX 132 851

Torpedo

250184

Noiseless Ideal 611227

Continental 586 701

Underwood

2 398 569-7

Ideal

139 921

Mercedes

431428

Ideal

707842

Underwood

213164/3/5

Mercedes

527 736

Continental

200109

Underwood 140 884

A.E.G.

8 039

Ideal

1824

Orga

A. 904

Stoewer

111652

Ideal

6 395

Orga

6 217

Stoewer

59 846

Adler

263 485

Adler

29 586

Triumph

402 29

Standart

20164

A.E.G.

33 510/282 E

Mercedes

381102

Kappel

3 128/44 955

Olympia

327 489

Mercedes

153 439/1

Continental

287 830

Diplomat

233 658

Continental

737 842

Urania

54 046

Die Eigentümer der Maschinen werden auf­gefordert, unverzüglich bei der Requisitions­abteilung des Landratsamts Calw den Eigen­tumsnachweis zu erbringen. Anmeldungen ohne einwandfreie Belege können nicht bearbeitet werden.

Landratsamt Calw / Requisitionsabt.