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Amtsblatt für den Kreis Calw
22. März 1952
Bekanntmachungen der Amtsgerichte
Amtsgericht Calw Handelsregister-Veränderungen HR B 16 — 27. 2. 52: Neue Heilanstalt für Lungenkranke, Waldsanatorium Dr. Schröder, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Schömberg Kreis Calw: Durch Gesellschafterbeschluß vom 1. Juni 1951 wurde das Stammkapital von 444 000 RM auf 444 000 DM neu festgesetzt und durch Gesellschafterbeschluß vom 12. Nov. 1951 um 36 000 DM auf 480 000 DM. erhöht. Der Gesellschaftsvertrag wurde in § 4 (Stammkapital) §§ 4 a und 5 (Geschäftsanteile) § 6 (Organe der Gesellschaft) und § 18 (Ver- öffentl.-Blatt) geändert.
HR A 16 — 6. 3. 52: Adolf Andler in Bad Teinach: Adolf Andler senior ist infolge Todes aus der Gesellschaft ausgeschieden. Adolf
Andler junior und Helmuth Andler sind nunmehr einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
HR B 25 —12. 3. 52: Schwarzwälder Strumpffabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Oberkollbach Kreis Calw: Dem Eberhard Böhm, Kaufmann in Oberkollbach, ist Gesamtprokura erteilt. Er vertritt die Gesellschaft zusammen mit einem Geschäftsführer oder einem andern Prokuristen.
Amtsgericht Nagold Handelsregister-Veränderung HR A 82 — 7. 3. 52: Firma Jakob Schaible & Söhne (Bauunternehmen), Schönbronn: Jakob Schaible, Bauunternehmer, ist infolge Todes aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Firma ist'geändert in Jakob Schaible Söhne, Schönbronn.
Nichtamtlicher Teil
Richtsatzmiete und WirtschafUichkeitsberechnung beim sozialen Wohnungsbau
A. Rechtsgrundlagen
Das Erste Wohnungsbaugesetz vom 24. April 1950 (BGBl. S. 83) sagt in den Abs. 2, 3 und 4 des § 17:
Die Mieten (Lasten) sind unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Einkommens der Bevölkerungsschichten, für welche diese Wohnungen vorgesehen sind, von den Stellen festzusetzen, welche die Darlehen oder Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln bewilligen (Bewilii- gungsstellen). Die Landesregierungen erlassen Richtsätze für die Mieten (Lasten), die nach Gemeindegrößenklassen, Lage und Ausstattung der Wohnungen unter Berücksichtigung der ortsüblichen Mieten gestaffelt sind.
öffentliche Mittel sind der Höhe nach so einzusetzen und erforderlichenfalls soweit zinsfrei zu stellen, daß unter Berücksichtigung angemessener Bewirtschaftungskosten einschließlich Verzinsung des Fremdkapitals und des Wertes der Eigenleistung einer ordnungsmäßigen Abschreibung und der Instandhaltungskosten die gemäß Absatz 2 festgesetzten Mieten (Lasten) erzielt werden.
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Rahmenvorschriften über die Wirtschaftlichkeits- und Wohnflächenberechnung für öffentlich geförderte Wohnungen zu erlassen.
Auf Grund der in Abs. 2 und 4 des § 17 enthaltenen Ermächtigungen ergingen folgende Rechtsvorschriften:
a) Verordnung über die Wirtschaftlichkeits- undWohnflächenberechnung für neugeschaffenen Wohnraum (Berechnungsverordnung) vom 20. Nov. 1950 (BGBl. S. 753);
b) Verordnung über die Miethöhe für neugeschaffenen Wohnraum (Mietenverordnung) vom 20. Nov. 1950 (BGBl. S. 759);
c) Zweite Verordnung des Staatsministeriums zur Durchführung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Verordnung über die Richtsatzmiete);
d) Bekanntmachung des Innenministeriums über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Lande Württemberg-Hohenzollem vom 17. März 1951 — Nr. VIII 7524 — (StAnz. vom 15. Juni 1951, S. 223).
B. Die Richtsatznliete
Die Miete für öffentlich geförderten neugeschaffenen Wohnraum ist entsprechend den von der Landesregierung erlassenen Mietrichtsätzen von der Bewilligungsstelle festzusetzen. Zum Zwecke der Festsetzung wurden die Gemeinden des Landes Württemberg-Hohen- zollern in folgende Gruppen eingeteilt:
Gruppe
I: Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern.
II: Gemeinden von 3000 bis 10000 Einwohnern. III: Gemeinden, welche in einer besonderen Anlage zu der Verordnung über die Richtsatzmiete aufgeführt sind.
Im Kreis gehören zu dieser Gruppe folgende Gemeinden:
Hirsau, Höfen, Bad Teinach und Unterreichenbach.
IV: Die übrigen Gemeinden.
Der Rahmen für die Richtsatzmiete beträgt in den Gruppen I: 0.90—1.10 DM
II: 0.80—1.— DM je qm Wohnfläche
III: 0.70—0.90 DM im Monat,
IV: 0.60—0.80 DM
wobei bei besonderer Ausstattung oder bevorzugter Lage sowie bei Einfamilienhäusern der Mietrichtsatz um höchstens 10°/o erhöht werden kann.
Als Bewilligungsstelle im Sinne des § 17 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes wurde die Württ. Landeskreditanstalt — Zweigstelle Tübingen — bestimmt. Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt nach den in der Berechnungsverordnung festgesetzten Normen. Infolge Raummangels muß die Erläuterung dieser Vorschriften einem späteren Zeitpunkt Vorbehalten werden.
Die Miete kann für die einzelne Wohnung (Einzelmiete) oder für alle Wohnungen mit einem durchschnittlichen Satz (Durchschnittsmiete) je qm Wohnfläche im Monat festgesetzt werden. Die Richtsatzmiete gilt nur für den öffentlich geförderten neugeschaffenen Wohnraum. Enthält ein Bauvorhaben außer Wohn- räumen auch gewerbliche Räume, so sind bei der Berechnung des Ertrages nach den Vorschriften der Berechnungsverordnung die allgemein geltenden Mietpreisvorschriften zu beachten.
C. Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit I. Allgemeines
Wenn für neugeschaffenen Wohnraum nach den geltenden Rechtsvorschriften die Wirtschaftlichkeit zu ermitteln ist, so Anden immer die Vorschriften der Berechnungsverordnung Anwendung. Unter neugeschaffenem Wohnraum sind dabei Wohnungen und einzelne Wohnräume zu verstehen, welche durch Neubau, durch Wiederaufbau zerstörter oder Wiederherstellung beschädigter Gebäude oder durch Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude geschaffen und nach dem 31. Dez. 1949 bezugsfertig geworden sind.
Die Wirtschaftlichkeit von Wohnraum wird durch eine Berechnung ermittelt, in welcher die Aufwendungen und die Erträge für die Wirtschaftseinheit gegenübergestellt wer
den. Als Wirtschaftseinheit wird in der Regel das Gebäude angesehen, das den neugeschaf- . fenen Wohnraum enthält.
II. Aufwendungen
Aufwendungen sind die laufend entstehen- i den Kapitalkosten und die Bewirtschaftungskosten. Die Kapitalkosten sind die sich aus der Inanspruchnahme der im : Finanzierungsplan ausgewiesenen Mittel nach- , haltig ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen einschließlich der Verzinsung des Eigenkapitals. Diese dürfen höchstens mit dem tat- | sächlich zu entrichtenden Betrage zum Ansatz gebracht werden. Maßgebend für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist der Zinsbetrag der ersten Jahresleistung.
Kapitalkosten sind insbesondere
a) Zinsen für die auf dem Baugrundstück dinglich gesicherten Fremdmittel,
b) Zinsen für sonstige Fremdmittel,
c) Zinsen für die gestundeten öffentlichen Lasten des Grundstücks,
d) Zinsen für die Eigenleistungen.
Für Baukostenzuschüsse ist der Ansatz von Kapitalkosten unzulässig. Tilgungsbeträge sind keine Kapitalkosten und dürfen somit nicht als Aufwendungen angesetzt werden.
Bewirtschaftungskosten' sind die Kosten, die zur Bewirtschaftung der Wirtschaftseinheit laufend erforderlich sind. Die Bewirtschaftungskosten werden nach Rahmensätzen in einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Höhe unter Berücksichtigung der ortsüblichen Sätze für vergleichbare Bauten angesetzt. Bewirtschaftungskosten sind im j einzelnen Abschreibung, Verwaltungskosten, : Betriebskosten und Instandhaltungskosten. i
(Fortsetzung folgt)
Arbeitskräfte gesucht
Hauptamt Nagold
Männlich: 6 Steinbrucharbeiter, 2 Maurer,
3 Maler, 2 Gipser, 3 Schweißer, 2 Maschinenschlosser für Vorrichtungsbau, 2 Flaschner oder Bauschlosser,
2 Werkzeugmacher, 1 Huf- und Wagenschmied,
2 Karosserieschmiede, 1 Getreidemüller, 1 Jungkoch,
1 Fernlastfahrer (ledig, nach auswärts), 1 Damenfriseur, eine größere Anzahl Pferdeknechte und landwirtschaftliche Arbeiter.
Weiblich: 3 Kontoristinnen, 1 Verkäuferin für Buch- und Schreibwarenhandlung, 2 Stationsmädchen j über 25 Jahre für Heilstätte, 2 Bedienungen, 1 perf. Herrschaftsköchin (nach auswärts), 2 Beiköchinnen (davon 1 für Saisonstelle), 1 Zimmermädchen (das , auch bedienen kann), einige Küchen- und Hausmädchen, mehrere perf. Hausgehilfinnen, eine größere Anzahl landwirtschaftl. Dienstmädchen.
Nebenstelle Calw
Männlich: 1 Bäckermeister (Kenntnisse ln Kon- . ditorei, lediggehend), mehrere ledige Landarbeiter , mit Kost und Wohnung, 1 Gärtner (ledig, für Erholungsheim), 1 Gärtner oder Gartenarbeiter (lediggehend), 1 Glaser, 1 Steinmetz (Schriftenhauer),
5 Maurer, 2 Maler, 3 Gipser, 1 Bauschlosser (selbst.,
20—35 Jahre alt), l Installateur für sanitäre Anlagen (selbst., lediggehend), 1 Autoschlosser mit mehrjähr. , Praxis, 1 Werkzeugmacher für Karosserie-Vorrichtungsbau (lediggehend), 1 Werkzeugmacher f. Schnitt- und Stanzvorrichtungen, 1 Färber zur Unterstützung des Meisters, 2 Bäcker (bis 25 Jahre alt), 1 Kantinenkoch (evtl, gelernter Metzger, für ca. 300 Essen tägl.),
1 Buchhalter (perfekt, 25—40 Jahre alt), 2 Hotel- und Hausdiener (bis 30 Jahre alt), 1 Kraftfahrer (mit Führerschein Kl. II, mögl. gel. Autoschlosser), 1 Bauflaschner (20—30 Jahre alt, lediggehend).
Weiblich: 3 gelernte Repassiererinnen, einige Montiererinnen im Alter von 20—25 Jahren, 3 Waschfrauen, mehrere Hausgehilfinnen für Geschäfts- und Privathaushalte sowie Gasthöfe, 1 Verkäuferin für Konditorei, 1 Büglerin, 1 perfekte Beiköchin, 2 Köchinnen für Hotels, 1 Näherin für abwaschbare Stoffe,
1 gelernte Blumenbinderin, 3 perfekte Näherinnen.
Für das Hotel- und Gaststättengewerbe, und zwar für die Sommersaison 1952, werden für die Kur- und Badeorte Bad Liebenzell, Bad Teinach und Hirsau , eine größere Anzahl Hotelfachkräfte wie I
Köche, Küchenchefs, Patissiers, Kellner-Kommis, I Beiköchinnen, Saaltöchter, Büfettfräuleins und Serviererinnen sowie mehrere Zimmer- und Küchenmädchen gesucht. .
Außerhalb der Verantwortlichkeit der Redaktion Einem großen Teil unserer heutigen Ausgabe liegt der amtliche Spielplan der 11. Süddeutschen Klassenlotterie bei. Sichern Sie sich rechtzeitig ein Los bei der Staatlichen Lotterie-Einnahme Roller, Calw! Die Gewinnchancen sind günstig, und auch Ihre Freude wäre bestimmt groß, wenn Ihnen eines Tages der Geldbriefträger einen Lotterie-Gewinn auszahlen würde.
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