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Amtsblatt für den Kreis Calw
2 . Februar 1952
2. Der Großhandelsaufschlag für Roggenmehl Type 1370 und Weizenmehl Type 1600 darf 2.50 DM je 100 kg nicht überschreiten. In ihm sind die Kosten der Zufuhr frei Haus des Abnehmers inbegriffen.
Die Gewährung von Mengenrabatten bleibt freier Vereinbarung überlassen.
3. Die Sorten Roggenmehl Type 1370 und Weizenmehl Type 1600 müssen in ausreichender Menge hergestellt und verkauft werden.
4 . Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden nach den Bestimmungen des Wirtschaftsstrafgesetzes bestraft.
Calw, den 23. Januar 1952.
Landratsamt — Preisbehörde
Getreidepreise
Die amtlichen Erzeugerpreise für den Rest des Getreide Wirtschaftsjahr es 1951/52 betragen in Württemberg-Hohenzollern je 100 kg Getreide durchschnittlicher Beschaffenheit ausschließlich Sach frei Erzeugerstation
bei Roggen bei Weizen DM DM
für Januar 1952 37.90—39.90 41.90—43.90
für Februar 1952 38.10—41.10 42.10—44.10
für März bis Juni 1952 38.30—40.30 42.30—44.30 ferner, ohne monatliche Staffelung, für Futtergerste und Futterhafer 35.50—37.50 für Industriegerste und Industriehafer 37.50—39.50
für Malzgerste (Braugerste) 41.50—43.50
mit Zuschlag von 1.—DM bei feiner Malzgerste, bzw. von 2.— DM bei Ausstichgerste.
Bei Abgabe ab Hof des Erzeugers ist an obengenannten Preisen ein Abschlag von 0.30 DM je 100 kg vorzunehmen.
Im Interesse einer ordnungsmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Getreide ist Einhaltung dieser Preise von größter Wichtigkeit. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat erneut in einem Aufruf die Erzeuger eindringlich gewarnt, die Getreidepreise zu überschreiten. Die Preisbehörden sind angehalten, gegen Überschreitungen mit aller Schärfe vorzugehen.
Calw, den 23. Januar 1952.
Landratsamt — Preisbehörde
Widrig für Kriegsbeschädigte!
Für die Kriegsbeschädigten des Kreises Calw finden die nächsten Sprechtage der Orthopädischen Versorgungsstelle Reutlingen an folgenden Tagen statt:
in Calw am Freitag, den 8. Februar 1952, von 14.00 bis 17.00 Uhr in den Räumen des Staatlichen Gesundheitsamts Nagold, Nebenstelle Calw, Altburger Straße;
in Wildbad am Samstag, den 9. Febr. 1952, vormittags von 9.00 bis 11.00 Uhr im Versorgungskrankenhaus Wildbad;
in N a g o 1 d am Freitag, den 15. Februar 1952, von 15.00 bis 17.00 Uhr im Gebäude Marktstraße 1 (früheres Arbeitsamt).
Die Sprechtage der Orthopädischen Versorgungsstelle geben den Kriegsbeschädigten Gelegenheit, Anträge auf Reparaturen und Neuverordnungen von Kunstgliedern, sowie orthopädischem Schuhwerk zu stellen. Bei der Beantragung von orthopädischen Schuhen muß jedoch das zu ersetzende Schuhwerk beim Sprechtag vorgezeigt werden. Ferner ist der letzte Rentenbescheid des Versorgungsamts und die von der Orthopädischen Versorgungsstelle ausgestellte Ausweiskarte mitzubringen.
Hans- und Straßensammlung
des Deutschen Müttergenesungswerks im Jahre 1952
Das Deutsche Müttergenesungswerk erhielt vom Innenministerium Tübingen am 15. Dezember 1951 auf Grund des § 1 des Sammlungsgesetzes vom 5. Nov. 1934 (RGBl. I S. 1086) und der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung vom 14. Dez. 1934 (RGBl. I S. 1250) die Genehmigung, im Lande Württemberg-
Hohenzollern in der Zeit vom 5. bis 13. Mai 1952 eine Haussammlung und in der Zeit vom 10. bis 11. Mai 1952 eine Straßensammlung unter nachstehenden Bedingungen bzw. Auflagen durchzuführen:
1. Der Ertrag der Sammlung ist ausschließlich zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben des Deutschen Müttergenesungswerks bestimmt. Seine Verwendung für Verwaltungszwecke ist unstatthaft.
2. Die Verantwortung für die ordnungsmäßige Durchführung der Sammlung trägt die Geschäftsführung des Deutschen Müttergenesungswerks Nord-Württemberg und Süd- Württemberg-Hohenzollern in Stuttgart S, Tübinger Straße 16.
3. Jugendliche vom 14. bis 18. Lebensjahr dürfen zur Durchführung der Sammlung nur auf Straßen oder Plätzen und nur bis zum Beginn der Dunkelheit herangezogen werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen bei der Sammlung nicht mitwirken.
4. Die Sammler haben einen auf ihren Namen lautenden, vom Bürgermeisteramt abgestempelten Ausweis bei sich zu führen, der auf die Kennkarte Bezug nimmt und den Namen des Veranstalters, die Art der Sammlung, den Sammlungsort und den Zeitraum, für den die Sammlung genehmigt ist, angibt.
5. Zur Sammlung müssen sicher verschließbare Behältnisse, deren Beschaffenheit Veruntreuungen ausschließt und an denen der Name des Sammlungsveranstalters deutlich sichtbar angebracht ist, verwendet werden.
6. Bei der Haussammlung sind durchnumerierte Spendenlisten zu verwenden, die vom Bürgermeisteramt abgestempelt sein müssen und den Namen des Veranstalters enthalten. Jeder Sammler darf nur eine Liste mit sich führen.
Landratsamt
Abfindung bei Wiederverheiratung von Kriegerwitwen
Das Landesversorgungsamt Württemberg- Baden und Württemberg-Hohenzollern teilt folgendes mit:
Nach § 44 Bundesversorgungsgesetz erhält die Witwe im Falle der Wiederverheiratung an Stelle des Anspruchs auf Rente eine Abfindung. Das Ruhen der Grundrente nach § 65 Abs. 2 des Gesetzes steht dem Anspruch auf die Abfindung nicht entgegen. Hat die Witwe für den Monat der Wiederverheiratung keinen Anspruch auf Witwenrente, so besteht auch kein Anspruch auf die Abfindung. Bei kinderlosen erwerbsfähigen Witwen unter 40 Jahren, die im Hinblick auf das Ruhen der Grundrente den Antrag auf Witwenrente nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben, bedeutet jedoch die Versagung der Abfindung im allgemeinen eine Härte.
Aus diesem Grund hat sich das Bundesarbeitsministerium damit einverstanden erklärt, daß diesen Witwen die Abfindung nach § 44 des Gesetzes im Wege des Härteausgleichs gewährt werden kann, wenn sie
im Falle einer Wiederverheiratung bis zum 31. März 1952 den Antrag auf Abfindung nach § 44 des Gesetzes bis zum 30. Juni 1952,
im Falle einer Wiederverheiratung nach dem 31. März 1952 den Antrag auf Abfindung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Monats, in dem die Wiederverheiratung erfolgt ist,
gestellt haben bzw. noch stellen. Der Antrag ist an das Versorgungsamt zu richten.
Berichtigung
Im Amtsblatt Nr. 4 vom 26. Januar 1952 muß die Überschrift des ersten Artikels auf Seite 1 lauten:
„Verordnung des Ministerrats“ anstelle „des Länderrats“.
Bekanntmaduingen der Amtsgerichte
Amtsgericht Calw Handelsregister
Neueintragung vom 17. Januar 1952, HR A 140: Friedrich Häberlen in Bad Liebenzell. Geschäftsinhaber Friedrich Karl Häberlen, Kaufmann in Bad Liebenzell. (Nicht eingetragen Geschäftszweig: Herstellung von Armbanduhren. Geschäftsräume in Bad Liebenzell, Sonnengasse 4.)
Änderungen vom 18. Januar 1952, HR B 2: Vereinigte Deckenfabriken Calw AG. in Calw: In der Hauptversammlung vom 25. Nov. 1950 ist das Grundkapital gemäß § 35 DMBG. auf 3 155 000.— DM neu festgesetzt worden, eingeteilt in 10 500 Stammaktien über je 300.— DM und 50 Vorzugsaktien über je 100.— DM. Die Satzung ist in §§ 4 und 11 (Währungsbezeichnung) geändert worden.
HR B 9: Firma Verwaltungs-Aktiengesellschaft Zavelstein: In der Hauptversammlung vom 1. Juni 1951 wurde das Grundkapital gemäß § 35 DMBG. auf 4 200 000.— DM neu festgesetzt, eingeteilt in 4200 Stammaktien zum Nennwert von je 1000.— DM. Die Satzung wurde in § 4 (Grundkapital) und §§ 3 und 17 (Bekanntmachungsblatt) geändert.
Amtsgericht Nagold Handelsregister-Veränderung
HR A 78 — 24. 1. 1952: Firma Rudolf Holländer, Nagold: Die Firma ist erloschen.
Nichtamtlicher Teil
Stadt. Schlacht- und Viehhof Pforzheim
Auftrieb am Dienstag, 29. Januar 19S2: 7 Ochsen, 13 Bullen, 14 Kühe, 34 Rinder, 88 Kälber, 27 Schafe, 205 Schweine.
Preise je Pfund Lebendgewicht: Ochsen a 103—108, b 90—102; Bullen a 100—106, b 92—99; Kühe Jung 80—90, alt 70—80, b 60—70, c 50—60, d bis 48; Rinder a 105—112, b 95—104; Schweine vollfette 134—135, vollfleisch. 132 bis 134, fleisch. 130—133, Sauen 120—125; Kälber beste 135—142, gute 125—134, geringe 110—125; Schafe 70—76.
Marktverlauf: Großvieh rege. Kälber und Schweine mäßig belebt.
Feld und Garten im Februar
Landwirtschaftlicher Arbeitskalender Stickstoffdünger auf abgetrocknete Wintersaaten. Ent- und Bewässerungsanlagen überprüfen. Ausdrusch beenden. Frühbruten ansetzen.
Gärtnerischer Arbeitskalender Wenn möglich, Gartenland umgraben. Alte Obstbäume auslichten. .Junge Bäume und Spalierobst beschneiden. Winterspritzung der Obstbäume vornehmen. Soweit der Boden offen ist, Obstbäume in Düngefurchen düngen. Stachelbeeren nach erfolgtem Schnitt gegen Meltau mit Solbar oder Netzschwefel spritzen. Anlegen von Mistbeeten für Gurken, Melonen, Tomaten und Treibgemüse, Aussaat von Sellerie und Porree im Mistbeet; im Freien können Petersilie, Möhren, Puffbohnen ausgesät werden. Nistkästen aufhängen. Bei Schnee Futter für die Vogelwelt täglich aufstreuen. Kompost umsetzen unter Zugabe von Thomasmehl und Kalisalz. Begonien, Verbenen, Petunien in Töpfen aussäen (ans Zimmerfenster).
Filmvorschan
„Die Oärdäsfü'siin", Kälmäns weltberühmte Operette, wirbelt mit ihren zündenden Melodien nun auch als Farbfilm über die Leinwand. In der Paraderolle der Sylva Varescu: Marika Rökk, faszinierend, rassig, temperamentvoll. Neben ihr Johannes Hee- sters als Edwin v. Weylersheim. Heute genau so mitreißend wie früher: „Die Mädis, die Mädls, die Mädis vom Chantant“, „Machen wir ’s den Schwalben nach* und viele andere Schlager. — Ein herrlicher Blödsinn, Lachstürme am laufenden Band, das ist der Film „Die falsche Braut“ mit Joe Stöckel, Josef Elchheim und anderen aus der altbewährten Komikergarde der eCht bayerischen Bauemschwänke. — Für unsere Kinder am Samstagnachmittag eines der schönsten Grimm’schen Märchen „Der Froschkönig“ als Film, dazu ein weiterer Märchenfilm: „Der Hampelmann und die Puppenprinzessin“.
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