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Amtsblatt für den Kreis Calw

2 . Februar 1952

2. Der Großhandelsaufschlag für Roggenmehl Type 1370 und Weizenmehl Type 1600 darf 2.50 DM je 100 kg nicht überschreiten. In ihm sind die Kosten der Zufuhr frei Haus des Ab­nehmers inbegriffen.

Die Gewährung von Mengenrabatten bleibt freier Vereinbarung überlassen.

3. Die Sorten Roggenmehl Type 1370 und Weizenmehl Type 1600 müssen in ausreichen­der Menge hergestellt und verkauft werden.

4 . Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden nach den Bestim­mungen des Wirtschaftsstrafgesetzes bestraft.

Calw, den 23. Januar 1952.

Landratsamt Preisbehörde

Getreidepreise

Die amtlichen Erzeugerpreise für den Rest des Getreide Wirtschaftsjahr es 1951/52 betragen in Württemberg-Hohenzollern je 100 kg Ge­treide durchschnittlicher Beschaffenheit aus­schließlich Sach frei Erzeugerstation

bei Roggen bei Weizen DM DM

für Januar 1952 37.9039.90 41.9043.90

für Februar 1952 38.1041.10 42.1044.10

für März bis Juni 1952 38.3040.30 42.3044.30 ferner, ohne monatliche Staffelung, für Futtergerste und Futterhafer 35.5037.50 für Industriegerste und Industrie­hafer 37.5039.50

für Malzgerste (Braugerste) 41.5043.50

mit Zuschlag von 1.DM bei feiner Malzgerste, bzw. von 2. DM bei Ausstichgerste.

Bei Abgabe ab Hof des Erzeugers ist an oben­genannten Preisen ein Abschlag von 0.30 DM je 100 kg vorzunehmen.

Im Interesse einer ordnungsmäßigen Versor­gung der Bevölkerung mit Getreide ist Ein­haltung dieser Preise von größter Wichtigkeit. Das Bundesministerium für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten hat erneut in einem Aufruf die Erzeuger eindringlich gewarnt, die Getreidepreise zu überschreiten. Die Preis­behörden sind angehalten, gegen Überschrei­tungen mit aller Schärfe vorzugehen.

Calw, den 23. Januar 1952.

Landratsamt Preisbehörde

Widrig für Kriegsbeschädigte!

Für die Kriegsbeschädigten des Kreises Calw finden die nächsten Sprechtage der Ortho­pädischen Versorgungsstelle Reutlingen an folgenden Tagen statt:

in Calw am Freitag, den 8. Februar 1952, von 14.00 bis 17.00 Uhr in den Räumen des Staatlichen Gesundheitsamts Nagold, Neben­stelle Calw, Altburger Straße;

in Wildbad am Samstag, den 9. Febr. 1952, vormittags von 9.00 bis 11.00 Uhr im Ver­sorgungskrankenhaus Wildbad;

in N a g o 1 d am Freitag, den 15. Februar 1952, von 15.00 bis 17.00 Uhr im Gebäude Markt­straße 1 (früheres Arbeitsamt).

Die Sprechtage der Orthopädischen Versor­gungsstelle geben den Kriegsbeschädigten Ge­legenheit, Anträge auf Reparaturen und Neuverordnungen von Kunstgliedern, sowie orthopädischem Schuhwerk zu stellen. Bei der Beantragung von orthopädischen Schuhen muß jedoch das zu ersetzende Schuhwerk beim Sprechtag vorgezeigt werden. Ferner ist der letzte Rentenbescheid des Versorgungsamts und die von der Orthopädischen Versorgungs­stelle ausgestellte Ausweiskarte mitzubringen.

Hans- und Straßensammlung

des Deutschen Müttergenesungswerks im Jahre 1952

Das Deutsche Müttergenesungswerk erhielt vom Innenministerium Tübingen am 15. Dezem­ber 1951 auf Grund des § 1 des Sammlungs­gesetzes vom 5. Nov. 1934 (RGBl. I S. 1086) und der hierzu ergangenen Durchführungsverord­nung vom 14. Dez. 1934 (RGBl. I S. 1250) die Genehmigung, im Lande Württemberg-

Hohenzollern in der Zeit vom 5. bis 13. Mai 1952 eine Haussammlung und in der Zeit vom 10. bis 11. Mai 1952 eine Straßensammlung unter nach­stehenden Bedingungen bzw. Auflagen durch­zuführen:

1. Der Ertrag der Sammlung ist ausschließ­lich zur Erfüllung der satzungsmäßigen Auf­gaben des Deutschen Müttergenesungswerks bestimmt. Seine Verwendung für Verwaltungs­zwecke ist unstatthaft.

2. Die Verantwortung für die ordnungs­mäßige Durchführung der Sammlung trägt die Geschäftsführung des Deutschen Mütter­genesungswerks Nord-Württemberg und Süd- Württemberg-Hohenzollern in Stuttgart S, Tübinger Straße 16.

3. Jugendliche vom 14. bis 18. Lebensjahr dürfen zur Durchführung der Sammlung nur auf Straßen oder Plätzen und nur bis zum Beginn der Dunkelheit herangezogen werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen bei der Samm­lung nicht mitwirken.

4. Die Sammler haben einen auf ihren Namen lautenden, vom Bürgermeisteramt abgestem­pelten Ausweis bei sich zu führen, der auf die Kennkarte Bezug nimmt und den Namen des Veranstalters, die Art der Sammlung, den Sammlungsort und den Zeitraum, für den die Sammlung genehmigt ist, angibt.

5. Zur Sammlung müssen sicher verschließ­bare Behältnisse, deren Beschaffenheit Ver­untreuungen ausschließt und an denen der Name des Sammlungsveranstalters deutlich sichtbar angebracht ist, verwendet werden.

6. Bei der Haussammlung sind durchnume­rierte Spendenlisten zu verwenden, die vom Bürgermeisteramt abgestempelt sein müssen und den Namen des Veranstalters enthalten. Jeder Sammler darf nur eine Liste mit sich führen.

Landratsamt

Abfindung bei Wiederverheiratung von Kriegerwitwen

Das Landesversorgungsamt Württemberg- Baden und Württemberg-Hohenzollern teilt folgendes mit:

Nach § 44 Bundesversorgungsgesetz erhält die Witwe im Falle der Wiederverheiratung an Stelle des Anspruchs auf Rente eine Abfindung. Das Ruhen der Grundrente nach § 65 Abs. 2 des Gesetzes steht dem Anspruch auf die Ab­findung nicht entgegen. Hat die Witwe für den Monat der Wiederverheiratung keinen An­spruch auf Witwenrente, so besteht auch kein Anspruch auf die Abfindung. Bei kinderlosen erwerbsfähigen Witwen unter 40 Jahren, die im Hinblick auf das Ruhen der Grundrente den Antrag auf Witwenrente nicht oder nicht recht­zeitig gestellt haben, bedeutet jedoch die Ver­sagung der Abfindung im allgemeinen eine Härte.

Aus diesem Grund hat sich das Bundes­arbeitsministerium damit einverstanden er­klärt, daß diesen Witwen die Abfindung nach § 44 des Gesetzes im Wege des Härteausgleichs gewährt werden kann, wenn sie

im Falle einer Wiederverheiratung bis zum 31. März 1952 den Antrag auf Abfindung nach § 44 des Gesetzes bis zum 30. Juni 1952,

im Falle einer Wiederverheiratung nach dem 31. März 1952 den Antrag auf Abfindung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Monats, in dem die Wiederverheiratung erfolgt ist,

gestellt haben bzw. noch stellen. Der Antrag ist an das Versorgungsamt zu richten.

Berichtigung

Im Amtsblatt Nr. 4 vom 26. Januar 1952 muß die Überschrift des ersten Artikels auf Seite 1 lauten:

Verordnung des Ministerrats anstelle des Länderrats.

Bekanntmaduingen der Amtsgerichte

Amtsgericht Calw Handelsregister

Neueintragung vom 17. Januar 1952, HR A 140: Friedrich Häberlen in Bad Liebenzell. Geschäftsinhaber Friedrich Karl Häberlen, Kaufmann in Bad Liebenzell. (Nicht eingetra­gen Geschäftszweig: Herstellung von Armband­uhren. Geschäftsräume in Bad Liebenzell, Sonnengasse 4.)

Änderungen vom 18. Januar 1952, HR B 2: Vereinigte Deckenfabriken Calw AG. in Calw: In der Hauptversammlung vom 25. Nov. 1950 ist das Grundkapital gemäß § 35 DMBG. auf 3 155 000. DM neu festgesetzt worden, ein­geteilt in 10 500 Stammaktien über je 300. DM und 50 Vorzugsaktien über je 100. DM. Die Satzung ist in §§ 4 und 11 (Währungsbezeich­nung) geändert worden.

HR B 9: Firma Verwaltungs-Aktiengesell­schaft Zavelstein: In der Hauptversammlung vom 1. Juni 1951 wurde das Grundkapital ge­mäß § 35 DMBG. auf 4 200 000. DM neu fest­gesetzt, eingeteilt in 4200 Stammaktien zum Nennwert von je 1000. DM. Die Satzung wurde in § 4 (Grundkapital) und §§ 3 und 17 (Bekanntmachungsblatt) geändert.

Amtsgericht Nagold Handelsregister-Veränderung

HR A 78 24. 1. 1952: Firma Rudolf Hol­länder, Nagold: Die Firma ist erloschen.

Nichtamtlicher Teil

Stadt. Schlacht- und Viehhof Pforzheim

Auftrieb am Dienstag, 29. Januar 19S2: 7 Ochsen, 13 Bullen, 14 Kühe, 34 Rinder, 88 Kälber, 27 Schafe, 205 Schweine.

Preise je Pfund Lebendgewicht: Ochsen a 103108, b 90102; Bullen a 100106, b 9299; Kühe Jung 8090, alt 7080, b 6070, c 5060, d bis 48; Rinder a 105112, b 95104; Schweine vollfette 134135, vollfleisch. 132 bis 134, fleisch. 130133, Sauen 120125; Kälber beste 135142, gute 125134, geringe 110125; Schafe 7076.

Marktverlauf: Großvieh rege. Kälber und Schweine mäßig belebt.

Feld und Garten im Februar

Landwirtschaftlicher Arbeitskalender Stickstoffdünger auf abgetrocknete Winter­saaten. Ent- und Bewässerungsanlagen über­prüfen. Ausdrusch beenden. Frühbruten an­setzen.

Gärtnerischer Arbeitskalender Wenn möglich, Gartenland umgraben. Alte Obstbäume auslichten. .Junge Bäume und Spa­lierobst beschneiden. Winterspritzung der Obst­bäume vornehmen. Soweit der Boden offen ist, Obstbäume in Düngefurchen düngen. Stachel­beeren nach erfolgtem Schnitt gegen Meltau mit Solbar oder Netzschwefel spritzen. An­legen von Mistbeeten für Gurken, Melonen, Tomaten und Treibgemüse, Aussaat von Sel­lerie und Porree im Mistbeet; im Freien kön­nen Petersilie, Möhren, Puffbohnen ausgesät werden. Nistkästen aufhängen. Bei Schnee Futter für die Vogelwelt täglich aufstreuen. Kompost umsetzen unter Zugabe von Thomas­mehl und Kalisalz. Begonien, Verbenen, Pe­tunien in Töpfen aussäen (ans Zimmerfenster).

Filmvorschan

Die Oärdäsfü'siin", Kälmäns weltberühmte Operette, wirbelt mit ihren zündenden Melodien nun auch als Farbfilm über die Leinwand. In der Parade­rolle der Sylva Varescu: Marika Rökk, faszinierend, rassig, temperamentvoll. Neben ihr Johannes Hee- sters als Edwin v. Weylersheim. Heute genau so mit­reißend wie früher:Die Mädis, die Mädls, die Mädis vom Chantant,Machen wirs den Schwalben nach* und viele andere Schlager. Ein herrlicher Blödsinn, Lachstürme am laufenden Band, das ist der Film Die falsche Braut mit Joe Stöckel, Josef Elchheim und anderen aus der altbewährten Komikergarde der eCht bayerischen Bauemschwänke. Für unsere Kinder am Samstagnachmittag eines der schönsten Grimmschen MärchenDer Froschkönig als Film, dazu ein weiterer Märchenfilm:Der Hampelmann und die Puppenprinzessin.

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