1952

2. Februar 1952

Amtsblatt für den Kreis Calw

Nr. 5 / Seite 3

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Unsere juristische Ecke

Haften Versicherungsgesellschaften für die Zusicherungen ihrer Agenten?

Die Versicherungsgesellschaften müssen sol­che Erklärungen ihrer Agenten gegen sich gel­ten lassen, die diese über den Inhalt und die Bedeutung der Versicherungsbedingungen ab­geben. Auch der Umfang der abzuschließenden Verträge, oder sonstige wesentliche Vertrags­punkte gehören hieher. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Auskünfte über bereits ab­geschlossene Verträge. Nach Ansicht des Bun­desgerichtshofes besteht die Aufgabe eines Versicherungsagenten gerade darin, dem Ver­sicherungsnehmer durch die Versicherungs­gesellschaft die erforderliche Belehrung und Aufklärung über den Inhalt und die Bedeu­tung der Versicherungsbedingungen und der sonstigen Anforderungen der Gesellschaft zu gewähren. Wenn die Versicherungsgesellschaf­ten ihre Agenten mit solchen Aufgaben betrau­ten, müßten sie auch für deren Erklärungen einstehen und diese gegen sich gelten lassen. Deshalb muß zum Beispiel die Versicherungs­gesellschaft auch für eine unrichtige Aufklärung über den Haftungsbereich einer alten Ver­sicherung einstehen. F.

Der steuerbegünstigte Wohnungsbau

Fortsetzung und Schluß Der in der Öffentlichkeit vielfach erhobenen Forderung, auch Vergünstigungen auf dem Gebiet der

Grunderwerbsteuerbefreiung zu schaffen, hat das Erste Wohnungsbaugesetz nicht entsprochen, weil der Bund auf Grund der eindeutigen Bestimmungen des Grund­gesetzes zur Änderung des geltenden Grund­erwerbsteuerrechts nicht befugt ist. Eine der­artige Regelung wurde jedoch seitens des Lan­des Württemberg-Hohenzollern in dem Gesetz über die Befreiung von der Grunderwerbsteuer für den sozialen Wohnungsbau vom 13. März 1951 getroffen. Zur Vervollständigung der vor­stehenden Ausführungen soll auch über diese Bestimmungen noch ein kurzer Überblick gege­ben werden.

Nach dem o. a. Gesetz ist von der Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz auf An­trag der Erwerb eines Grundstückes zur

Errichtung von Kleinwohnungsbauten aus­genommen. Im Gegensatz zu den Grundsteuer­vergünstigungen tritt hier eine völlige Steuer­freiheit ein. Als Kleinwohnungsbauten gelten Gebäude, in denen die Wohnfläche der einzel­nen Wohnungen 80 qm bzw. 120 qm nicht übersteigt und höchstens die Kostenmiete er­hoben wird. Sofern nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche gewerblichen oder beruflichen Zwecken dient, darf die begünstigte Wohnung für diese Zwecke mitbenützt werden. Beim Vergleich dieser Bestimmungen mit den bereits oben ausgeführten des Ersten Wohnungsbau­gesetzes ist zu erkennen, daß sich diese decken.

Die Steuerbefreiung erstreckt sich nicht nur auf den Grund und Boden, auf dem der Klein­wohnungsbau errichtet wird (bebaute Grund­fläche), sondern auch auf die dazugehörenden Hofräume und Hausgärten. Ist die gesamte Grundfläche (bebaute Grundfläche, Hofräume und Hausgärten) größer als das Zwölffache der bebauten Grundfläche, so gilt die Steuer­befreiung nur bis zum Zwölffachen der bebau­ten Grundfläche.

Zuständig für die Steuerbefreiung ist das für die Besteuerung zuständige Finanzamt. Dem Antrag auf Steuerbefreiung ist eine Bescheini­gung über die Größe der sich aus den vorzu- legenden Unterlagen ergebenden Wohnflächen und die zulässige Kostenmiete beizufügen. Die Ausstellung dieser Bescheinigungen ist den Landratsämtem übertragen.

Nach § 3 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbau­gesetzes gelten Grundsteuervergünstigungen und Steuervergünstigungen gemäß § 7 c des Einkommensteuergesetzes nicht als öffentliche Mittel, obwohl die Steuervergünstigungen in der Auswirkung den öffentlichen Mitteln gleich­kommen. Dies ist leicht einzusehen, denn für die öffentlichen Kassen ist es gleichgültig, ob sie mehr ausgeben oder weniger einnehmen. Zum Beispiel kann der § 7 c EStG, zu größeren finanziellen Zuwendungen für ein Bauvorhaben führen, als Darlehen für den sozialen Woh­nungsbau in diesem Falle betragen würden. Dennoch hat der Gesetzgeber die Vergünsti­gungen nicht nur für den sozialen Wohnungs­bau bestimmt. R-

Es liegt im Interesse eines Jeden Kreis- zugehörigen, das Amtsblatt regelmäßig zu be­ziehen und aufmerksam zu lesen.

Neubestellungen nehmen in Jeder Gemeinde die Austräger oder das Postamt an.

Aus dem Gemeindeleben

Calw. In der Bürgermeisterversammlung im Saalbau Weiß am 25. Januar 1952 sprach Reg.-Rat Gerber, Tübingen, an Stelle des Staatskommissars für die Umsiedlung, Reg.- Rat Maier, Wehrsteiri, zu den Bürgermeistern des Kreises Calw über Stand und Aussichten der Umsiedlungsaktion. Der Kreis Calw weist zur Zeit einen Vertriebenen-Prozentsatz von 8,7% auf. Für das laufende Jahr ist mit dem Zuzug von weiteren 700 bis 800 Heimatvertrie­benen zu rechnen. Der Referent betonte, daß der Abruf der Umsiedlergruppen erst nach Bereitstellung entsprechenden Wohnraums am zukünftigen Wohnort erfolgen würde. Er ver­hehlte keineswegs die Schwierigkeiten, die das Umsiedlungsproblem für alle daran Beteilig­ten birgt, bat aber die Ortsvorsteher trotzdem, ihrerseits alles nur Mögliche zur Aufnahme der Umsiedler zu tun. In der anschließenden Aussprache kritisierten die Diskussionsredner die bisher getroffenen Maßnahmen, vor allem in bezug auf das Sonderbauprogramm. Sie betonten die unzureichenden Finanzierungs­möglichkeiten der projektierten Neubauten und die Schwierigkeiten zur Beschaffung des be­nötigten Baugeländes. Reg.-Rat Gerber be­antwortete die an ihn gerichteten Anfragen der Bürgermeister möglichst eingehend.

Bad LiebenzelL Vom 14. bis 17. Februar fin­det hier der zweite württembergische Landes­jugendkongreß statt. Die vom Landesjugend­ring mit Unterstützung des Kultministeriums und der amerikanischen Landeskommission veranstaltete Tagung wird von etwa 200 Teil­nehmern besucht werden, unter denen sich auch Vertreter ausländischer Jugendorganisationen befinden.

Näh- und Stickkurs in Rohrdorf

Die Firma Wilh. Schaible, Nähmaschinen­fachgeschäft für Haushalt und Gewerbe in Rohrdorf, veranstaltet auf vielseitigen Wunsch einen Näh- und Stickkurs unter fachmänni­scher Leitung einer Spezialistin von Kochs Adler-Nähmaschinen-Werke, Bielefeld. Gründ­liche Ausbildung in Nähen, Stopfen, Sticken, Knopflöchern, Augenknopflöchern, Pikieren, sowie Stopfen von Damenstrümpfen.

Wir verweisen auf die Anzeige in unserer heutigen Ausgabe.

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IHR RUNDFUNKPROGRAMM

Süddeutscher Rundfunk: Mittelwelle-Mühlacker

49,75 m 1» kW 575 kHz Kurzwelle-Mühlacker

522 m 575 kW 6030 kHz Ständige Sendungen: 4.55 Sende­beginn - 5.00 Frühmusik (I) - 5.20, 6.55, 7.55, 9.00, 12.45, 18.30, 19.30, 22.00 u. 24.00 Nachrichten - 6.05 Frühmusik (II) - 6.40 Südwestdeutsche Heimatpost - 7.00

Morgenandacht - 7.10 Programmvor­schau - 7.15 Werbefunk - 8.00 Frauen­funk - 8.10 Wasserstandsmeldungen -

8.15 Melodien am Morgen - 9.05 Markt­rundschau für die Landwirtschaft - 9.45 Suchdienst - 10.00 Suchdienst - 10.15 Schulfunk - 10.45 Krankenvisite - 11-00 Sendepause - 12.00 Musik am Mittag - 13.00 Echo aus Baden - 13.10 Werbefunk

- 14.00 Programmvorschau - 15.00 Schul­funk - 15.45 Aus der Wirtschaft - 17.40 Südwestdeutsche Heimatpost - 18.45 Die aktuelle Viertelstunde aus Amerika

- 19.45 Von Tag zu Tag - 0.05 Sendeschluß

Samstag, 2. Februar 1952 6.30 Morgengymnastik - 9.15 Unter­haltungsmusik - 11.15 Kleines Konzert

- 11.45 Das Leistungsmelken - 14.00 Quer

durch den Sport - 14.15 Der Zeitfunk am Samstagnachmittag - 15.00 Unsere Volksmusik - 15.40 Wir wollen mal offen darüber reden - 16.00Nimm

mich mit, Kapitän - 17.00 Wir senden Sie spenden - 18.00 Bekannte Solisten - 19.00 Das Abendlied, anschließend: Die Glocken der evangelischen Stadtkirche Balingen - 19.05 Die Stuttgarter Volks­musik spielt - 19.45 Zur Politik der Woche - 20.05Der große Entschluß -

20.50 Wünsch dir was! - 21.45 Sportrund­schau - 22.15 New York funkt Tanz­musik - 22.45 Tanzmusik - 0.05 Das Nachtkonzert

Sonntag, 3. Februar 1952

7.15 Eine fröhliche Morgenstund - 8.00 Aufnahmen von der Grünen Woche in Berlin - 8.30 Aus der Welt des Glau­bens - 8.45 Evangelische Morgenfeier -

9.15 Geistliche Musik - 9.45 Brevier des Monats - 10.30 Melodien am Sonntag­morgen - 11.00 Die Universitätsstunde

- 11.20 Die Kantate - 11.45 Kritische

Streiflichter - 13.00 Das Orchester

Cedric Dumont - 13.30 Aus unserer

Heimat - 14.00 Stunde des Chorgesangs

- 14.30Hühnchen und Hähnchen - 15.00 Das Rundfunk-Unterhaltungs­orchester - 16.00 Heitere Melodien - 17.00Die andere und ich - 18.05 Klei­nes Konzert - 18.30 Schöne Stimmen - 19.00 Der Sport am Sonntag Toto­ergebnisse - 19.40 Die Woche in Bonn

- 20.05 Die Wiener Philharmoniker - 22.10 Sport aus nah und fern - 22.25 Treffpunkt Stuttgart! - 0.05 Aus ameri­kanischen Musikfilmen

Montag, 4. Februar 1952

9.15 Klaviermusik russischer Kompo­

nisten - 11.40 Kultur-Umschau - 15.30 Spiele für die Kleinen - 16.00 Nachmit­tagskonzert - 16.45 Wir sprechen über neue Bücher - 18.00 Unterhaltungs­

musik - 18.35 Topfpflanzen ohne Erde gedeihen ohne Pflege - 19.00 Das Abend­lied, anschließend: Musik am Abend

- 20.05Wer lacht da?" - 21.00 Erw. Lehn und sein Südfunk-Tanzorchester - 22.10 Militärpolitischer Kommentar - 22.20 Das Porträt des zeitgenössischen Kom­ponisten - 23.00So frei von Schuld

- 23.20 Yrjö Kilpinen zum 60. Geburtstag

Dienstag, 5. Februar 1952

9.15 Unterhaltungsmusik - 11.15 Klei­nes Konzert - 11.45 Die erste Verleihung des Adolf-Münzinger-Preises - 15.30

Karl Kleber am Klavier - 16.00 Nach­mittagskonzert - 16.50 Amalie Dietrich, eine Naturforscherin des 19. Jahrhun­derts - 17.05 Franz Philipp - 18.00

Klänge der Heimat - 19.00 Das Abend­lied, anschließend: Musik am Abend - 20.05 Ein Faschingsbummel durch neue Filme - 21.00 Bücher, die uns angehen

- 21.20 Opernkonzert - 22.10 Berichte und Kommentare - 22.20 Tanzmusik -

23.15 Erwin Lehn und sein Südfunk- Tanzorchester

Mittwoch, 6. Februar 1952 6.30 Morgengymnastik - 9.15 Unter­haltungsmusik - 11.45 Sendung des Bauernverbandes - 14.15 Unterhal­tungsmusik - 14.30 Stuttgarter und

Pfälzer Funkkinder raten um die Wette

- 15,30 Ernst Simon am Klavier - 16.00 Musik der Welt - 16.15 Nachmittags­konzert - 17.00Wann ist mein Kind schulreif? - 17.15 Hausmusik - 18.00 Erwin Lehn und sein Südfunk-Tanz­orchester - 19.00 Das Abendlied, an­schließend: Musik am Abend - 20.05 Franz Deuber und sein Streich­

orchester - 20.30Erasmus im stillen Winkel - 21.30 Alte italienische Meister

- 22.10 Wir denken an Mittel- und Ost­deutschland - 22.20 Südliche Tanz­weisen - 22.40 Grenzen der Demokratie

- 23.10Kommen Sie gut naph Hause

- 23.45 Das Nachtfeuilleton

Donnerstag, 7. Februar 1952

9.15 Melodien von Theo Mackeben -

11.15 Orchestermusik des 18. Jahrhun­

derts - 11.45 Lohnt sich das Vorkeimen der Kartoffel? - 14.00 Geschichte einer Ehe - 15.30 Walter Dürr am Klavier - 16.00 Konzertstunde - 16.45Zwischen Brusel und Bade-Bade - 17.10 Zur Un­terhaltung - 18.00 Klänge aus dem

Londoner Senderaum - 19.00 Das

Abendlied; anschließend: Musik am Abend - 20.05 Eine große Melodienfolge

- 21.30Das Kunstwerk - 22.10 Berichte

und Kommentare - 22.20 Chormusik - 22.40 Legenden und Märchen wandern durch die Völker - 23.20 Finnische

Orchestermusik - 0.05 Jazz im Funk

Freitag, 8. Februar 1952

9.15 Klaviermusik - 11.40 Kultur-Um­schau - 16.00 Nachmittagskonzert - 16.45 Wir sprechen über neue Bücher - 17.00 Froh und heiter - 18.00 Spanische Skiz­zen - 19.00 Das Abendlied, anschließend: Melodien von und mit Fred Rauch -

19.15 Herrmann Mostar: Im Namen des Gesetzes - 20.05 Das Rundfunk-Sym­phonieorchester - 20.45 Von neuen Filmen - 21.00 Jo Stafford und Bing Crosby singen - 21.30Das Tagebuch

- 22.10 Berichte und Kommentare - 22.20 Neue Schallplatten - 23.15 Unterhal­tung und Tanz

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