1952
2. Februar 1952
Amtsblatt für den Kreis Calw
Nr. 5 / Seite 3
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Unsere juristische Ecke
Haften Versicherungsgesellschaften für die Zusicherungen ihrer Agenten?
Die Versicherungsgesellschaften müssen solche Erklärungen ihrer Agenten gegen sich gelten lassen, die diese über den Inhalt und die Bedeutung der Versicherungsbedingungen abgeben. Auch der Umfang der abzuschließenden Verträge, oder sonstige wesentliche Vertragspunkte gehören hieher. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Auskünfte über bereits abgeschlossene Verträge. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes besteht die Aufgabe eines Versicherungsagenten gerade darin, dem Versicherungsnehmer durch die Versicherungsgesellschaft die erforderliche Belehrung und Aufklärung über den Inhalt und die Bedeutung der Versicherungsbedingungen und der sonstigen Anforderungen der Gesellschaft zu gewähren. Wenn die Versicherungsgesellschaften ihre Agenten mit solchen Aufgaben betrauten, müßten sie auch für deren Erklärungen einstehen und diese gegen sich gelten lassen. Deshalb muß zum Beispiel die Versicherungsgesellschaft auch für eine unrichtige Aufklärung über den Haftungsbereich einer alten Versicherung einstehen. F.
Der steuerbegünstigte Wohnungsbau
Fortsetzung und Schluß Der in der Öffentlichkeit vielfach erhobenen Forderung, auch Vergünstigungen auf dem Gebiet der
Grunderwerbsteuerbefreiung zu schaffen, hat das Erste Wohnungsbaugesetz nicht entsprochen, weil der Bund auf Grund der eindeutigen Bestimmungen des Grundgesetzes zur Änderung des geltenden Grunderwerbsteuerrechts nicht befugt ist. Eine derartige Regelung wurde jedoch seitens des Landes Württemberg-Hohenzollern in dem Gesetz über die Befreiung von der Grunderwerbsteuer für den sozialen Wohnungsbau vom 13. März 1951 getroffen. Zur Vervollständigung der vorstehenden Ausführungen soll auch über diese Bestimmungen noch ein kurzer Überblick gegeben werden.
Nach dem o. a. Gesetz ist von der Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz auf Antrag der Erwerb eines Grundstückes zur
Errichtung von Kleinwohnungsbauten ausgenommen. Im Gegensatz zu den Grundsteuervergünstigungen tritt hier eine völlige Steuerfreiheit ein. Als Kleinwohnungsbauten gelten Gebäude, in denen die Wohnfläche der einzelnen Wohnungen 80 qm bzw. 120 qm nicht übersteigt und höchstens die Kostenmiete erhoben wird. Sofern nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche gewerblichen oder beruflichen Zwecken dient, darf die begünstigte Wohnung für diese Zwecke mitbenützt werden. Beim Vergleich dieser Bestimmungen mit den bereits oben ausgeführten des Ersten Wohnungsbaugesetzes ist zu erkennen, daß sich diese decken.
Die Steuerbefreiung erstreckt sich nicht nur auf den Grund und Boden, auf dem der Kleinwohnungsbau errichtet wird (bebaute Grundfläche), sondern auch auf die dazugehörenden Hofräume und Hausgärten. Ist die gesamte Grundfläche (bebaute Grundfläche, Hofräume und Hausgärten) größer als das Zwölffache der bebauten Grundfläche, so gilt die Steuerbefreiung nur bis zum Zwölffachen der bebauten Grundfläche.
Zuständig für die Steuerbefreiung ist das für die Besteuerung zuständige Finanzamt. Dem Antrag auf Steuerbefreiung ist eine Bescheinigung über die Größe der sich aus den vorzu- legenden Unterlagen ergebenden Wohnflächen und die zulässige Kostenmiete beizufügen. Die Ausstellung dieser Bescheinigungen ist den Landratsämtem übertragen.
Nach § 3 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes gelten Grundsteuervergünstigungen und Steuervergünstigungen gemäß § 7 c des Einkommensteuergesetzes nicht als öffentliche Mittel, obwohl die Steuervergünstigungen in der Auswirkung den öffentlichen Mitteln gleichkommen. Dies ist leicht einzusehen, denn für die öffentlichen Kassen ist es gleichgültig, ob sie mehr ausgeben oder weniger einnehmen. Zum Beispiel kann der § 7 c EStG, zu größeren finanziellen Zuwendungen für ein Bauvorhaben führen, als Darlehen für den sozialen Wohnungsbau in diesem Falle betragen würden. Dennoch hat der Gesetzgeber die Vergünstigungen nicht nur für den sozialen Wohnungsbau bestimmt. R-
Es liegt im Interesse eines Jeden Kreis- zugehörigen, das Amtsblatt regelmäßig zu beziehen und aufmerksam zu lesen.
Neubestellungen nehmen in Jeder Gemeinde die Austräger oder das Postamt an.
Aus dem Gemeindeleben
Calw. In der Bürgermeisterversammlung im „Saalbau Weiß“ am 25. Januar 1952 sprach Reg.-Rat Gerber, Tübingen, an Stelle des Staatskommissars für die Umsiedlung, Reg.- Rat Maier, Wehrsteiri, zu den Bürgermeistern des Kreises Calw über Stand und Aussichten der Umsiedlungsaktion. Der Kreis Calw weist zur Zeit einen Vertriebenen-Prozentsatz von 8,7% auf. Für das laufende Jahr ist mit dem Zuzug von weiteren 700 bis 800 Heimatvertriebenen zu rechnen. Der Referent betonte, daß der Abruf der Umsiedlergruppen erst nach Bereitstellung entsprechenden Wohnraums am zukünftigen Wohnort erfolgen würde. Er verhehlte keineswegs die Schwierigkeiten, die das Umsiedlungsproblem für alle daran Beteiligten birgt, bat aber die Ortsvorsteher trotzdem, ihrerseits alles nur Mögliche zur Aufnahme der Umsiedler zu tun. — In der anschließenden Aussprache kritisierten die Diskussionsredner die bisher getroffenen Maßnahmen, vor allem in bezug auf das Sonderbauprogramm. Sie betonten die unzureichenden Finanzierungsmöglichkeiten der projektierten Neubauten und die Schwierigkeiten zur Beschaffung des benötigten Baugeländes. — Reg.-Rat Gerber beantwortete die an ihn gerichteten Anfragen der Bürgermeister möglichst eingehend.
Bad LiebenzelL Vom 14. bis 17. Februar findet hier der zweite württembergische Landesjugendkongreß statt. Die vom Landesjugendring mit Unterstützung des Kultministeriums und der amerikanischen Landeskommission veranstaltete Tagung wird von etwa 200 Teilnehmern besucht werden, unter denen sich auch Vertreter ausländischer Jugendorganisationen befinden.
Näh- und Stickkurs in Rohrdorf
Die Firma Wilh. Schaible, Nähmaschinenfachgeschäft für Haushalt und Gewerbe in Rohrdorf, veranstaltet auf vielseitigen Wunsch einen Näh- und Stickkurs unter fachmännischer Leitung einer Spezialistin von Koch’s Adler-Nähmaschinen-Werke, Bielefeld. Gründliche Ausbildung in Nähen, Stopfen, Sticken, Knopflöchern, Augenknopflöchern, Pikieren, sowie Stopfen von Damenstrümpfen.
Wir verweisen auf die Anzeige in unserer heutigen Ausgabe.
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IHR RUNDFUNKPROGRAMM
Süddeutscher Rundfunk: Mittelwelle-Mühlacker
49,75 m 1» kW 575 kHz Kurzwelle-Mühlacker
522 m 575 kW 6030 kHz Ständige Sendungen: 4.55 Sendebeginn - 5.00 Frühmusik (I) - 5.20, 6.55, 7.55, 9.00, 12.45, 18.30, 19.30, 22.00 u. 24.00 Nachrichten - 6.05 Frühmusik (II) - 6.40 Südwestdeutsche Heimatpost - 7.00
Morgenandacht - 7.10 Programmvorschau - 7.15 Werbefunk - 8.00 Frauenfunk - 8.10 Wasserstandsmeldungen -
8.15 Melodien am Morgen - 9.05 Marktrundschau für die Landwirtschaft - 9.45 Suchdienst - 10.00 Suchdienst - 10.15 Schulfunk - 10.45 Krankenvisite - 11-00 Sendepause - 12.00 Musik am Mittag - 13.00 Echo aus Baden - 13.10 Werbefunk
- 14.00 Programmvorschau - 15.00 Schulfunk - 15.45 Aus der Wirtschaft - 17.40 Südwestdeutsche Heimatpost - 18.45 Die aktuelle Viertelstunde aus Amerika
- 19.45 Von Tag zu Tag - 0.05 Sendeschluß
Samstag, 2. Februar 1952 6.30 Morgengymnastik - 9.15 Unterhaltungsmusik - 11.15 Kleines Konzert
- 11.45 Das Leistungsmelken - 14.00 Quer
durch den Sport - 14.15 Der Zeitfunk am Samstagnachmittag - 15.00 Unsere Volksmusik - 15.40 Wir wollen mal offen darüber reden - 16.00 „Nimm
mich mit, Kapitän“ - 17.00 Wir senden — Sie spenden - 18.00 Bekannte Solisten - 19.00 Das Abendlied, anschließend: Die Glocken der evangelischen Stadtkirche Balingen - 19.05 Die Stuttgarter Volksmusik spielt - 19.45 Zur Politik der Woche - 20.05 „Der große Entschluß“ -
20.50 Wünsch dir was! - 21.45 Sportrundschau - 22.15 New York funkt Tanzmusik - 22.45 Tanzmusik - 0.05 Das Nachtkonzert
Sonntag, 3. Februar 1952
7.15 Eine fröhliche Morgenstund - 8.00 Aufnahmen von der Grünen Woche in Berlin - 8.30 Aus der Welt des Glaubens - 8.45 Evangelische Morgenfeier -
9.15 Geistliche Musik - 9.45 Brevier des Monats - 10.30 Melodien am Sonntagmorgen - 11.00 Die Universitätsstunde
- 11.20 Die Kantate - 11.45 Kritische
Streiflichter - 13.00 Das Orchester
Cedric Dumont - 13.30 Aus unserer
Heimat - 14.00 Stunde des Chorgesangs
- 14.30 „Hühnchen und Hähnchen“ - 15.00 Das Rundfunk-Unterhaltungsorchester - 16.00 Heitere Melodien - 17.00 „Die andere und ich“ - 18.05 Kleines Konzert - 18.30 Schöne Stimmen - 19.00 Der Sport am Sonntag — Totoergebnisse - 19.40 Die Woche in Bonn
- 20.05 Die Wiener Philharmoniker - 22.10 Sport aus nah und fern - 22.25 Treffpunkt Stuttgart! - 0.05 Aus amerikanischen Musikfilmen
Montag, 4. Februar 1952
9.15 Klaviermusik russischer Kompo
nisten - 11.40 Kultur-Umschau - 15.30 Spiele für die Kleinen - 16.00 Nachmittagskonzert - 16.45 Wir sprechen über neue Bücher - 18.00 Unterhaltungs
musik - 18.35 Topfpflanzen ohne Erde gedeihen ohne Pflege - 19.00 Das Abendlied, anschließend: Musik am Abend
- 20.05 „Wer lacht da?" - 21.00 Erw. Lehn und sein Südfunk-Tanzorchester - 22.10 Militärpolitischer Kommentar - 22.20 Das Porträt des zeitgenössischen Komponisten - 23.00 „So frei von Schuld“
- 23.20 Yrjö Kilpinen zum 60. Geburtstag
Dienstag, 5. Februar 1952
9.15 Unterhaltungsmusik - 11.15 Kleines Konzert - 11.45 Die erste Verleihung des Adolf-Münzinger-Preises - 15.30
Karl Kleber am Klavier - 16.00 Nachmittagskonzert - 16.50 Amalie Dietrich, eine Naturforscherin des 19. Jahrhunderts - 17.05 Franz Philipp - 18.00
Klänge der Heimat - 19.00 Das Abendlied, anschließend: Musik am Abend - 20.05 Ein Faschingsbummel durch neue Filme - 21.00 Bücher, die uns angehen
- 21.20 Opernkonzert - 22.10 Berichte und Kommentare - 22.20 Tanzmusik -
23.15 Erwin Lehn und sein Südfunk- Tanzorchester
Mittwoch, 6. Februar 1952 6.30 Morgengymnastik - 9.15 Unterhaltungsmusik - 11.45 Sendung des Bauernverbandes - 14.15 Unterhaltungsmusik - 14.30 Stuttgarter und
Pfälzer Funkkinder raten um die Wette
- 15,30 Ernst Simon am Klavier - 16.00 „Musik der Welt“ - 16.15 Nachmittagskonzert - 17.00 „Wann ist mein Kind schulreif?“ - 17.15 Hausmusik - 18.00 Erwin Lehn und sein Südfunk-Tanzorchester - 19.00 Das Abendlied, anschließend: Musik am Abend - 20.05 Franz Deuber und sein Streich
orchester - 20.30 „Erasmus im stillen Winkel“ - 21.30 Alte italienische Meister
- 22.10 Wir denken an Mittel- und Ostdeutschland - 22.20 Südliche Tanzweisen - 22.40 Grenzen der Demokratie
- 23.10 „Kommen Sie gut naph Hause“
- 23.45 Das Nachtfeuilleton
Donnerstag, 7. Februar 1952
9.15 Melodien von Theo Mackeben -
11.15 Orchestermusik des 18. Jahrhun
derts - 11.45 Lohnt sich das Vorkeimen der Kartoffel? - 14.00 Geschichte einer Ehe - 15.30 Walter Dürr am Klavier - 16.00 Konzertstunde - 16.45 „Zwischen Brusel und Bade-Bade“ - 17.10 Zur Unterhaltung - 18.00 Klänge aus dem
Londoner Senderaum - 19.00 Das
Abendlied; anschließend: Musik am Abend - 20.05 Eine große Melodienfolge
- 21.30 „Das Kunstwerk“ - 22.10 Berichte
und Kommentare - 22.20 Chormusik - 22.40 Legenden und Märchen wandern durch die Völker - 23.20 Finnische
Orchestermusik - 0.05 Jazz im Funk
Freitag, 8. Februar 1952
9.15 Klaviermusik - 11.40 Kultur-Umschau - 16.00 Nachmittagskonzert - 16.45 Wir sprechen über neue Bücher - 17.00 Froh und heiter - 18.00 Spanische Skizzen - 19.00 Das Abendlied, anschließend: Melodien von und mit Fred Rauch -
19.15 Herrmann Mostar: Im Namen des Gesetzes - 20.05 Das Rundfunk-Symphonieorchester - 20.45 Von neuen Filmen - 21.00 Jo Stafford und Bing Crosby singen - 21.30 „Das Tagebuch“
- 22.10 Berichte und Kommentare - 22.20 Neue Schallplatten - 23.15 Unterhaltung und Tanz
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