8. Dezember 1951

Amtsblatt für den Kreis Calw

Nr. 49 / Seite 3

§ 2

Die Verordnung tritt am 1. Dezember 1951 in Kraft.

In Vertretung: gez. Mosthaf

Das Wirtschaftsministerium hat hinsichtlich der Einschränkung der Schaufensterreklame und Außenbeleuchtung noch auf folgendes auf­merksam gemacht:

1. Weihnachtliche Sonderbeleuchtung außer­halb der Ladenräume und Schaufenster ist verboten.

2. Die innerhalb oder außerhalb der Schau­fenster angebrachte erlaubte Not- oder Sicher­heitsbeleuchtung für Schaufenster darf eine Stromentnahme von 25 Watt je Schaufenster nicht überschreiten. Eine über das genannte Maß hinausgehende Beleuchtung des Schau­fensters auch durch eine im angrenzenden Raum befindliche Lichtquelle stellt eine Zu­widerhandlung gegen die angeordneten Ein­schränkungsmaßnahmen dar.

Landratsamt

Nachprüfung

beanstandeter Kraftfahrzeuge

Der ständig ansteigende Verkehr und die damit verbundenen erhöhten Unfallgefahren machen eine schnelle und wirksame Nach­

prüfung von Kraftfahrzeugen, die bei einer Straßenverkehrskontrolle beanstandet worden sind, erforderlich.

Jeder Fahrzeughalter eines anläßlich einer Verkehrskontrolle beanstandeten Fahrzeuges ist verpflichtet, die festgestellten Mängel un­verzüglich beheben zu lassen und das Fahr­zeug binnen 8 Tagen bei der zuständigen Zulassungsstelle dder innerhalb dieser Frist beim nächstgelegenen Polizeiposten vor­zuführen. Für diese Überprüfung wird eine Gebühr von DM 1. für Krafträder und DM, 2. für sonstige Fahrzeuge erhoben.

Für Fahrzeuge, die nicht rechtzeitig (d. h. innerhalb der genannten Frist von 8 Tagen) zur Überprüfung vorgeführt werden, wird eine besondere Nachprüfung angeordnet. Für diese Nachprüfung hat dann der Fahrzeug­halter infolge seines Versäumnisses eine auf das Dreifache erhöhte Gebühr zu entrichten.

Den Kraftfahrzeughaltern wird in ihrem eigenen Interesse und mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer empfohlen, darauf be­dacht zu sein, daß der Zustand ihrer Fahrzeuge stets den Vorschriften der Straßenverkehrs­zulassungsordnung entspricht und festgestellte Mängel unverzüglich behoben werden.

Calw, 30. Nov. 1951. Landratsamt

Verkehrsabteilung

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

Handelsregister-Neueintragungen

A 464 30. 11. 51: Fritz Wurster, Inh. Otto Wurster, in Calmbach (Wildbader Straße 237, Einzelhandel mit Lebensmitteln und Textilien, sowie Großhandel mit Mineralwasser). Ge­schäftsinhaber: Otto Wurster, Kaufmann in Calmbach.

A 465 30. 11. 51: Friedrich Mangler in » Herrenalb (Klosterstraße 20, Gemischtwaren- E geschäft). Inhaber: Ida Mangler, Witwe des ' Kaufmanns Friedrich Mangler, in Herrenalb. <

Nichtamtlicher Teil *

Der Weihnachtsmagen

Die Weihnachtszeit steht immer im Zeichen erhöhter Gaumenfreude. Es ist, als ob auch die Zunge und mit ihr der Magen sich mit­freuen wollen. Jedoch der Magen, vor allem der Magen unserer Kinder, überfreut sich da­bei allzuleicht.

Die weihnachtlichen Festtage sind eine an­strengende Sache. Nicht etwa nur für die Kräfte der vielgeplagten Hausfrau und Mutter. Nein, für alle Mitglieder der Familie mit ihren so aufnahmefreudig gestimmten Mägen, denen

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