Amtsblatt für den Kreis Calw
8. Dezember 1951
Seite 4 / Nr. 49
in diesen Tagen allerhand zugemutet wird. Vor allem sind es die vielen, vielen Kindermägen, für die Weihnachten eine schwere Kraftprobe bedeutet. Hier sind Mund und Mägen — es ist zwar gräßlich prosaisch, aber es muß gesagt werden — sperrangelweit geöffnet und „finster“ entschlossen, das ihnen möglichst Mögliche in Vertilgung von Pfefferkuchen und Gutsele, Marzipan, Schokolade — und der Gans am 1. Feiertag zu tun.
Wie kann man es nun anstellen, ohne den Kindern die Freude an dem Besitz der langersehnten Leckereien zu nehmen, daß es keine verdorbenen Mägen gibt? Da kann man z. B. den bunten Teller rationsweise füllen, vielleicht an jedem Morgen, vielleicht sogar auch morgens und nachmittags, und mit dem Zuckerwerk am Baum muß man es eben machen wie beim Fuchs mit den Trauben, und die „Trauben“, d. h. das Zuckerzeug, so hoch hängen, daß äs so ohne weiteres nicht erreichbar ist. — Es gibt allerdings auch fabelhaft verständige Kinder, bei denen solche Maßnahmen nicht nötig sind, die „sparen“ und sogar zu Neujahr noch etwas von ihren Weihnachtssüßigkeiten im Vorrat haben.
So etwas zu erleben, hautet zwar beinahe unheimlich an, aber es kommt tatsächlich vor.
Schweres Konfekt, Marzipan und dergleichen
— also gerade diese ganz besonders beliebten, aber auch ganz besonders gefährlichen Genüsse
— teile man am besten nur in kleinen Portionen zu. Für ausreichende Bewegung in frischer Luft sollte gerade an den Feiertagen gesorgt werden. Hat sich bei den Kleinen schon das Gefühl eines beachtlichen Vollgegessenseins eingestellt, dann wird es zum Spaziergang allerhöchste Zeit, um noch zu retten, was zu retten ist. Ist aber jegliches rettende Bemühen umsonst und der Magen beginnt zu streiken, dann heißt es für allermindestens einen Tag „Ade, ihr weihnachtlichen Eßgenüsse!“, und Haferschleimsuppe, Zwieback und Tee sind Trumpf.
Solche Pannen lassen sich — wie gesagt — bei einiger Vorsicht vermeiden. Zu den Vorbereitungen, die doch nur getroffen werden, damit das Fest so harmonisch, so fröhlich und ■so ungestört verlaufe wie nur möglich, gehören auch vorbeugende Maßnahmen in bezug auf die Mägen unserer Kinder. Rr.
Marktberichte
Stadt. Schlacht- und Viehhof Pforzheim Auftrieb am Dienstag, 4. Dezember 19S1: 17 Ochsen, 19 Bullen, 22 Kühe, 34 Rinder, 87 Kälber, 27 Schafe, 238 Schweine.
Preise je Pfund Lebendgewicht: Ochsen: Jung 98 bis 105, alt 85—96, alte unverkäuflich; Bullen: a98—106, b 90—97; Kühe: a 70—80, b 60—70, c 50—60, d bis 48; Rinder: a 100—110, b 90—99; Schweine: volifette 141 bis 143, vollfleisch. 138—141, fleisch. 132—137, Sauen 120—130; Kälber: beste 135—142, gute 120—134, geringe 100—118; Schafe: 75—80.
Marktverlauf: In allen Gattungen langsam, Pforzheimer Obst- und GemUsemarkt in der Woche vom 25. November bis 2. Dezember 1951 Obst: Äpfel 18—45, Bananen 80—100, Birnen 35 bis 55, Birnenschnitze gedörrt bis 70, Haselnüsse bis 150, Mandarinen 70—90, Orangen 60—65, Trauben bis 150, Nüsse 90—100, Zitronen St. 15—20.
Gemüse: Ackersalat 100—120, Endivien St. 8—20, Kopfsalat St. 15—30, Kresse bis 120, Blumenkohl St. 25—80, Bodenkohlraben bis 15, Lauch St. 10—15, Karotten bis 25, Rettiche St. 5—20, Rotkraut 20—25, Rosenkohl 40—50, Rote Rüben bis 20, Spinat 20—30, Schwarzwurzel 60—65, Sellerie St. 10—20, Kartoffel bis 10, Tomaten 35—60, Weißkraut 18—20, Wirsing bis 20, Zwiebel 3?—35, Knoblauch bis 120.
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Im Zeichen des Weihnachtsbaumes
Auf Straßen und Plätzen liegen nun die Stapel der Christbäume aller Größen. Ohne den Tannenbaum können wir uns unser Weihnachtsfest nicht denken. Und doch sind es erst wenig mehr als 150 Jahre, daß der Lichterbaum — ganz allmählich — zum Wahrzeichen unseres deutschen Weihnachten wurde. Seiner Ausbreitung standen anfänglich besonders die Behörden und die—Forstleute entgegen. 1788 z.B. erließ die württembergische Verwaltung ein scharfes Verbot, Tannenwipfel „zu den sogenannten Christkindlesbäumen“ abzuschneiden. — Das Regiment der Pfalzbairischen Provinz Schwaben, der von 1803 bis 1810 auch die Stadt Ulm zugehörte, gab am 18. Dezember 1804 folgende Verordnung heraus:
„Auf die erhaltene Anzeige von der in einem großen Teile der hiesigen Provinz herrschen
den Gewohnheit, den Kindern auf das Weihnachtsfest Christbäume aufzustellen, hat man sich veranlaßt gesehen, diesen der Forstkultur so nachteiligen und ganz zwecklosen Mißbrauch abzustellen. So wird daher sämtlichen Polizeibehörden aufgetragen, dieses Verbot durch die geeigneten Wege allgemein bekannt zu machen, mit der nötigen Aufmerksamkeit über dessen Vollziehung zu wachen, sich erforderlichenfalls, vorzüglich in Häusern, wo Kinder sind, durch den Augenschein davon zu überzeugen, und das Übertreten mit einer angemessenen Geldoder Leibesstrafe zu belegen.“ (Neues Forstarchiv, Bd. XIII, 1807, S. 210.)
Heute hat der Weihnachtsbaum auch alle Behörden einschließlich der Forstverwaltungen erobert.
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Männlich: 10 Landarbeiter (ledig), mehrere Bauhilfsarbeiter für Kanalisation, 2 Zimmerer, 5 Eisenflechter, Betonbauer oder Maurer, 2 Autolackierer, 1 Prüffeldtechniker oder Ingenieur, 1 Radiotechniker, 1 jüngerer Drechsler, 1 Obermeister für Strumpffabrik, 1 Kürschner, 1 Konditor, 1 Kaufmann aus der Lebensmittelbranche (25 bis 30 Jahre),
1 Herrenfriseur, 1 Beifahrer für Langholzfuhrgesciiäft (ledig), 1 Schneider für Uniformen.
Weiblich: 2 Stenotypistinnen perf. (mit engl. Sprachkenntnissen, evtl, mit Kost und Wohnung),
2 perf. Stenotypistinnen in Dauerstellung, 1 Friseuse, 1 Pelznäherin, 1 Laufmädchen, 5 Repassiererinnen, 5 Kettlerinnen, 5 Strickerinnen, 5 Aufstoßerinnen, 1 Köchin (selbst.), 1 Bedienung, 3 Zimmermädchen, 1 Stationsmädchen, 1 Herdmädchen, 1 Büroanfängerin (Kenntnisse in Stenographie und Maschinenschreiben, gute Schulbildung, franz. und engl. Sprach- kenntnisse), Küchenmädchen für Hotels und Gaststätten, Hausgehilfinnen für Geschäfts- und Privathaushalte.
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