Amtsblatt für den Kreis Calw

Nr. 38 / Seite 3

iber 1951

22. September 1951

, daß ein

it vor- °ie Bürgermeisterämter und die interessier- j ten milchwirtschaftlichen Unternehmungen :el oder werden hiermit von dieser Regelung in Kennt- die für ' nis gesetzt und gebeten, entsprechend zu ver­ton Ker- fahren.

tem Din- Unberührt von dieser Regelung bleibt die I Gewährung von Beihilfen für die Ende letzten ichfrucht I bzw. Anfang dieses Jahres durchgeführten frei­schreiten I willigen MKS-Schutzimpfungen, die besonders iten, die ' behandelt werden. Landratsamt Calw

für Wei- verhält-

Musterder Impfliste Impfliste

inländi-

17.50

17.50

19.50

59.50

über durchgeführte Schutzimpfungen gegen Maul- und Klauenseuche

in.

(Gemeinde) (Kreis)

Name des Impftierarztes:.

(Fabrikat: deutsch, ital., Schweiz.)

:rgrund- : Sorten :ren Be­iehrwert werden,

je 100 kg 0 kg (§5). nne, die entspre- eisüber- itrag von ' WiStrG

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i Weizen DM 2 . 1.80 1.60 (§ 12 ). atsamt lehörde

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Impfung

Name,

Gattung und Zahl der geimpften Tiere

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des Tier­besitzers

a)

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Rinder bis zli

2 Jahren

c)

Kälber

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Spredistunden beim Straßen» und Wasserbauamt Calw

Da dem Straßen- und Wasserbauamt nicht die erforderlichen Diensträume zur Verfügung stehen und der Dienstbetrieb infolgedessen stark beeinträchtigt ist, finden bis auf weiteres keine Sprechstunden statt.

Es wird gebeten, alle Angelegenheiten schriftlich vorzubringen und in dringenden Fällen den Fernsprecher zu benützen.

Calw, den 17. September 1951.

Straßen- und Wasserbauamt

Kreisstadt Calw

Bekanntmachung

DasAbschließende Prüfungsergebnis der Wirtschaftsberatung AG., Wirtschaftsberatung deutscher Gemeinden, Stuttgart, Wirtschafts­prüfungsgesellschaft, über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31. Dez. 1948 und 1949 der Stadtwerke Calw sowie der Bestätigungs­vermerk des Gemeindeprüfungsamts beim Innenministerium Tübingen ist gemäß § 12 Abs. 1 der DVO. vom 30. März 1933 (RGBl. I S. 180) im Rathaus öffentlich ausgehängt.

Calw, den 15. September 1951.

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Deckseuchenbekämpfung

Es besteht Veranlassung, auf folgendes hin­zuweisen:

Wird dem Bürgermeisteramt einer Ge­meinde das Auftreten einer Deckseuche unter den Viehbeständen angezeigt, so ist nach der Verordnung des Innenministeriums vom 26. Februar 1938 über die Bekämpfung der Deckinfektionen der Rinder diese Anzeige un­verzüglich dem zuständigen Regierungsveteri­närrat weiterzuleiten. Hierauf wird eine amt­liche Untersuchung durchgeführt und werden die veterinärpolizeilichen Maßnahmen durch das Landratsamt angeordnet. Wird hierbei die Zuziehung der Fachabteilung für Sterilitäts­bekämpfung im Tierärztlichen Landesunter­suchungsamt in Tübingen für notwendig er­achtet, so wird diese von hier aus veranlaßt. Die Fachabteilung übernimmt dann die wei­teren Untersuchungen und empfiehlt im Be­nehmen mit dem Regierungsveterinärrat die weiteren Maßnahmen. Ist als solche zur Be­kämpfung die künstliche Besamung erforder­lich, so wird die kostenlose Belieferung mit dem erforderlichen Sperma durch die staat­liche Veterinäranstalt in Herbertingen eben­falls von der Fachabteilung veranlaßt.

Meldepflicht bei Unfällen

der bei der Besatzungsmacht beschäftigten Angestellten und Arbeiter

Das bei der Besatzungsmacht beschäftigte deutsche und ausländische Betriebspersonal einschließlich Hauspersonal ist gegen Unfälle versichert, die sich im Betrieb und auf dem Wege von und zur Arbeitsstelle ereignen. Trä­ger dieser Unfallversicherung ist das Land Württemberg-Hohenzollern. Die Durchführung der Unfallversicherung obliegt der Ausfüh­rungsbehörde für die staatliche Eigenunfall­versicherung des Landes, dem Württ. Ver­sicherungsamt Stuttgart. Es liegt im Interesse der unfallgeschädigten Personen, daß die An­zeige eines Unfalls innerhalb einer Frist von 3 Tagen bei der Requisitionsabteilung des Landratsamts erfolgt. Da sich auch bei gering­fügigen Unfällen später noch Folgen zeigen können, ist es notwendig, alle Unfälle, die eine ärztliche Behandlung erfordern, mitzuteilen.

Calw, den 5. September 1951.

Landratsamt

Requisitionsabteilung

Umtausch der Quittungskarten

in der Invalidenversicherung und der Ver­sicherungskarten in der Angestellten­versicherung

Die Quittungskarten in der Invaliden­versicherung und die Versicherungskarten in der Angestelltenversicherung sind durch die Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von drei Jahren vom Tage der Ausstellung der Versicherungskarten an gerechnet bei der Orts­behörde für die Arbeiter- und Angestellten­versicherung ihrer Gemeinde zum Umtausch einzureichen. Der Arbeitgeber hat die erteilten Aufrechnungsbescheinigungen über den Inhalt der zum Umtausch eingereichten Versiche­rungskarten unverzüglich den versicherten

Betriebsangehörigen zur Überprüfung und sorgfältigen Aufbewahrung auszuhändigen.

Gleichzeitig werden die Arbeitgeber gebeten, die Entgeltbescheinigungen für das ab­gelaufene Jahr 1950 in den Versicherungs­karten dem Vordruck entsprechend sorgfältig und gewissenhaft zu erteilen. Dabei ist zu beachten, daß als Entgelt die Summen aller in den eingetragenen Beschäftigungszeiten ge­währten beitragspflichtigen Bar- und Sach­bezüge, welche als Gegenleistung für geleistete Arbeit gewährt wurden, bescheinigt werden, Landratsamt / Versicherungsamt

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Calw

Handelsregisteränderung vom 12. Sept. 1951 HR B Nr. 13: Christian Schlatterer, Gesell­schaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Calw: Durch Gesellschafterbeschluß vom 16. Juni 1951 ist Adolf Geigle, Handlungs­gehilfe in Calw, als weiterer Geschäftsführer mit Gesamtvertretungsbefugnis bestellt wor­den. Die Geschäftsführer Oskar Sackmann und Fritz Köhler haben n\ir noch Gesamtvertre­tungsbefugnis. Die Gesamtvertretungsbefugnis der Geschäftsführer Oskar Sackmann, Fritz Köhler und Adolf Geigle ist so geregelt, daß jeder dieser 3 Geschäftsführer nur zusammen mit einem anderen Geschäftsführer zur Ver­tretung der Gesellschaft befugt ist.

Amtsgericht Neuenbürg/Württ.

Handelsregister-Ncueintragung A 461 14. Sept. 51: P. A. Dussaulx & Co., Sägewerk-Holzhandlung, Sitz in Wildbad, Calmbacher Straße 96. Offene Handelsgesell­schaft, die am 6. Juni 1951 begonnen hat. Per­sönlich haftende Gesellschafter sind: Pierre Alexandre Dussaulx, Holzkaufmann in Wild­bad, und Camilla Witz, ledig, Kaufmann in Wildbad.

Nichtamtlicher Teil

Anerkannte Saatkartoffeln

der bestbewährten Sorten haben folgende Ver­mehrungsstellen im Dienstbezirk des Land­wirtschaftsamtes Calw abzugeben:

P. S. G. Flava: Engelsbrand: Hermann Schwemmle, Ortsobmann; Langenbrand: Gott- iieb Walz; Rötenbach: Johannes Stoll, Orts­obmann.

Böhms Mittelfrühe: Liebeisberg: Jakob Lör- cher.

N. O. S. Fichtelgold: Altburg-Weltenschwann: Michael Pfrommer. Ortsobmann; Neubulach: Friedr. Hermann, Bgm.; Sommenhardt: Jakob Mast, Bgm.

v. Dürkheims Aquila: Sommenhardt-Lützen- hardt: Michael Lutz, Ortsobmann.

v. Zwehls Agnes: Langenbrand: Friedrich Bohnenberger: Peter Großhans: Friedrich Rentschler. Ortsobmann; Oberkollwangen: H. Lörcher, Bgm.

Raddatz Voran: Neubulach: Georg Mayer.

Böhms Ackersegen: Agenbach: H. Wolf; Alt­burg-Weltenschwann: Michael Pfrommer, H.- Nr. 59; Michael Pfrommer, Ortsobmann: Alt- burg-Speßhardt: Jakob Kugele; Breitenberg: Philipp Keppler; Emberg: Jakob Rentschler, Wwe.; Engelsbrand: Hermann Schwemmle, Ortsobmann; Liebeisberg: JohannesVolz; Mar­tinsmoos: Joh. Gg. Dürr; Gg. Hammann; Neu­weiler: Martin Kübler; Oberreichenbach: Joh. Gg. Lutz, Ortsobmann; Michael Lutz; Röten­bach: Daniel Kugele, Bgm.; Jakob Unmacht; Sommenhardt - Lützenhardt: Michael Lutz, Ortsobmann.

Bestellungen für Herbst- und Frühjahrs­lieferungen werden von den Vermehrungs­stellen jetzt schon entgegengenommen. Darum, Kartoffel anbauer, nützt diese sehr gün­stigen Bezugsmöglichkeiten durch Sofort­bestellungen. Nur hochwertiges Pflanz­gut bringt Kartoffelhöchsterträge; daher: An­erkanntes Pflanzgut auch in dem kleinsten Betrieb!

Fadikurse

Das Landesgewerbeamt veranstaltet folgende Weiterbildungs- und Vorbereituneskurse auf die fachliche und theoretische Meisterprüfung: 1. VDE-Vorschriften-Kurs Sonderkurs für Elektro-Installateure und Betriebselektriker über die Anwendung der Verbandsvorschriften in der heutigen In­stallationstechnik, insbesondere Fragen des Schutzes gegen gefährliche Berührungsspan­nungen usw. Der Kurs hat eine Dauer von 36 Stunden. Er wird als Tageskurs an 9 auf­einanderfolgenden Samstagen von 9 bis 13 Uhr und als Abendkurs an zwei Abenden in der Woche von 17.30 bis 20.30 Uhr unterrichtet. Teilnehmergebühr DM 15..

2. Rundfunkmechaniker-Kurs

Lehrgang über Einführung in die elektri­schen Grundgesetze. Berechnung von Induk­tivitäten. Kapazitäten und Schwingkreisen. Wirkungsweise und Anwendung der Elek­tronenröhre. Grundgesetze der Akustik. Ein­führung in die Meßtechnik. Die Spannungs­versorgung des Rundfunkgerätes. Die verschie­denen Empfängersysteme. Einzelheiten der Emofängerschaltungen. Entstörung elektrischer Geräte. Antennenbau nach VDE-Vorschriften. Weitere Anwendungsgebiete der Hochfreauenz- technik, Fernsehen. HF-Telefonie u. a. Dauer 160 Stunden, Unterricht an zwei Tagen in der Woche. Teilnehmergebühr DM 65..