Seite Z / Nr. 30
Amtsblatt für den Kreis Calw
8. September 1951
Die Teuerungszulage wird bis auf weiteres für den Empfänger und seine Familienangehörigen gewährt, soweit diese bei der Bemessung der vorbezeichneten Sozialleistungen berücksichtigt sind. Sie beträgt DM 3.— je empfangsberechtigte Person und Monat.
2. Beginn der Teuerungszulage
Die Teuerungszulage wird ab 1. Juli 1951 gewährt. Ausgenommen hiervon sind Empfänger von Krankengeld oder Familiengeld der Unfallversicherung und ton Kranken- oder Hausgeld der Krankenversicherung. Die letzteren erhalten die Teuerungszulage erst vom Beginn der dritten Woche des Bezugs des Krankenoder Hausgelds. Diese Einschränkung gilt nicht für Empfänger von Kranken- oder Hausgeld nach den Vorschriften über die Krankenversicherung der Arbeitslosen.
Da das Krankengeld, Hausgeld, Versorgungskrankengeld nach Tagen berechnet wird, wird auch die Teuerungszulage in diesen Fällen nach Tagen berechnet. Sie beträgt täglich 10 Dpf. für den Kranken und für jedes Angehörige, das vom Versicherten ganz oder überwiegend unterhalten wird.
Die Empfänger der Arbeitslosenfürsorge erhalten für sich und für jeden zuschlagsberechtigten Angehörigen 12 Dpf. pro Unterstützungstag.
3. Bedürftigkeit
Die Teuerungszulage wird nur gewährt, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Diese liegt vor, wenn das Monatseinkommen des Sozialleistungsempfängers in Gemeinden der Ortsklasse B, C und D im Durchschnitt der drei letzten Mbnate die folgenden Beträge nicht übersteigt:
a) des Haushaltungsvorstandes DM 90.—
b) Zuschlag für Ehefrau und zuschlagsberechtigte Kinder über 18 Jahre DM 25.—
c) Zuschlag für jedes Kind
unter 18 Jahren DM 20.—
Als Einkommen gelten Arbeitsverdienst, Renten und sonstige Einkünfte; nicht aber zweckbestimmte Sonderleistungen, sowie Zuwendungen Dritter ohne rechtliche Verpflichtung.
Für Empfänger von Kranken- oder Hausgeld der Krankenversicherung und für Unterhaltshilfeempfänger nach dem Soforthilfegesetz gelten die Vorschriften der beiden letzten Absätze nicht, weil diese Gesetze besondere Bestimmungen über die Höhe des zulässigen Einkomens haben.
4. Zusammentreffen mehrerer Renten Bezieht der Sozialleistungsempfänger mehrere der in Ziffer 1 bezeichneten Sozialleistungen, so ist die Teuerungszulage nur einmal zu gewähren, und zwar von der Stelle, welche für die in der Reihenfolge der Ziffer la—f jeweilig erstgenannte Sozialleistung zuständig ist.
5. Ruhen der Rente Die Teuerungszulage steht dem Empfänger einer Sozialversicherungsrente, einer Ausgleichsrente, oder einer Elternrente für seine Person nicht zu, wenn die Rente ruht oder den Angehörigen überwiesen wird.
6. Anrechnung der Teuerungszulage Die Teuerungszulage bleibt bei der Bemessung der Ausgleichs- und Elternrente sowie der Arbeitslosenfürsorge außer Ansatz.
Sie bleibt auch bei der Prüfung der Bedürftigkeit nach § 35 des Soforthilfegesetzes und bei der Anrechnung nach § 36 SHG. unberücksichtigt.
7. Übertragung der Teuerungszulage Die Teuerungszulage kann nicht übertragen,
nicht gepfändet und nicht verpfändet werden. Calw, den 30. August 1951.
Kreissozialamt
Nichtamtlicher Teil
Obstbaumzählung 1951
In der Zeit vom 15. September bis 15. Oktober findet* eine Zählung der Obstbäume und Beerensträucher im gesamten Bundesgebiet statt.
Dieser Zählung kommt eine große Bedeutung zu, gilt es doch, eine genaue Zählung der Obstbaumbestände in den Gemeinden herbeizuführen und nicht nur eine oberflächliche Schätzung derselben.
Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Zählung aus dem Jahr 1946 in keiner Weise dem tatsächlich vorhandenen Bestand entsprochen hat, sondern daß die Angaben von damals zu sehr unter dem Gesichtswinkel der Bewirtschaftungszeit gemacht wurden, also mehr oder weniger Angstzahlen bedeuteten.
Das Marktgeschehen auf dem Obstsektor vom Jahr 1950 hat gezeigt, daß dies falsch war. Allgemein wurde über die starken Einfuhren von Obst und Südfrüchten geklagt in einer Zeit, wo das einheimische Obst in großer Menge anfiel und welches nur zu geringen Preisen Absatz fand.
Das Ergebnis der Obstbaumzählung dient den Landwirtschaftsministerien als Grundlage für die verschiedenen Maßnahmen, unter anderem aber auch für die Förderungsmaßnahmen im Obstbau. Es muß deshalb die Zählung gewissenhaft durchgeführt werden.
Da der Zeitpunkt für die Zählung noch in den belaubten Zustand der Obstbäume und Sträucher fällt, so ist es für die Zähler nicht schwer, zu unterscheiden, wie dieselben zu bewerten und einzustufen sind. Eine wichtige Aufgabe ist dabei, daß gleichzeitig alle nicht mehr als ertragsfähig geltenden und abgängigen Obstbäume gekennzeichnet werden. Damit soll erreicht werden, daß die Bestände endlich ausgemerzt werden, welche das Endergebnis der Zählung nur belasten. Den mit dem Zählgeschäft beauftragten Personen soll gesagt sein, daß von ihrer Arbeit sehr viel für den Obstbau abhängt und daraus Schlüsse für die gesamte Obstbauwirtschaft für die Zukunft gezogen werden müssen.
Erstmals werden in verschiedenen Arbeitstagungen die von den Bürgermeistern ernannten Oberzähler im Benehmen mit den Kreisbaumwarten in ihr Aufgabengebiet eingeführt, was die Arbeit mit den Zählern in den einzelnen Zählbezirken wesentlich erleichtern dürfte.
Durch verantwortungsbewußte Zusammenarbeit wird es gelingen, die Obstbaumzählung so durchzuführen, daß sie als Grundlage für die obstbaulichen Belange auf längere Sicht gelten kann.
Aus dem Gemeindeleben
Altensteig. Die Umbauarbeiten des Stromnetzes von Gleich- auf Wechselstrom sind jetzt abgeschlossen. Das neue, jetzt ausschließlich mit Drehstrom versorgte Ortsnetz wird von sieben miteinander verbundenen Transformatorenstationen gespeist. Das bedeutet eine sehr hohe Betriebssicherheit beim Ausfall einer Station (durch Gewitter, Sturm u. a. m.).
Deckenpfronn. Die starken Kriegsschäden der Gemeinde Deckenpfronn werden immer mehr behoben. In diesen Tagen wurde das neue Schulhaus feierlich eingeweiht. Gleichzeitig konnte auch das Richtfest am Kirchturm der im Wiederaufbau befindlichen Dorfkirche begangen werden.
Emmingen. Durch den Suchdienst des Roten Kreuzes fand ein 17jähriges Mädchen seinen jetzt in Emmingen in ärmlichen Verhältnissen lebenden Vater wieder. Das als Kind im Jahre 1945 von den Russen auf der Flucht aus Ostpreußen aufgegriffene Mädchen wurde nach Litauen verschleppt und jetzt von dort ausgewiesen.
Ebhausen. Auf der letzten Gemeinderatssitzung wurden u. a. zwei Schadensfälle behandelt und Neuernennungen in der Freiwilli- '• gen Feuerwehr bekanntgegeben. Der Antrag der Firma Shell AG., Stuttgart, die ihre Ebhausener Tankstelle durch den Einbau eines weiteren 6000 Liter fassenden Behälters ver- ! großem möchte, wurde vor der endgültigen I Entscheidung zur Stellungnahme an das Straßen- und Wasserbauamt Calw überwiesen. | Baudarl'ehensgesucheundWohnungsangelegen- heiten, ferner das Projekt der Erstellung eines Leichenhauses, der Ankauf eines Schnellstart- Schnappermagnetes, um die 1945 angeschaffte : Tragkraftspritze TS 8 in steter Bereitschaft zu j haben, die Erhöhung der Dolenbeiträge um I den 1‘Machen Betrag und der Wasserleitungsanschlußgebühren waren weitere Punkte der Tagesordnung. Dem Obstbauverein Ebhausen j und dem Gewerbeverein Nagold wurden ab 1951 ein Gemeindebeitrag von 30 DM bewilligt.
— Da die gemeindeeigenen Bauplätze knapp werden, wird an die Erstellung von Reihenhäusern gedacht.
Amtlicher Teil
Einbahnstraße
Wegen Straßenbauarbeiten wird die Bischof - straße in Calw talabwärts mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres zur Einbahnstraße erklärt. Umleitung erfolgt über die Lederstraße.
Calw, den 4. Sept. 1951 Landratsamt
Verkehrsabteilung
Aufhebung der Straßensperre
Nachdem die Kanalisationsarbeiten in der Ortslage Sulz am Eck im Zuge der L.I.O. Nr. 360 beendet sind, ist diese Straße für den Durchgangsverkehr wieder frei.
Calw, den 29. August 1951. Landratsamt
Verkehrsabteilung
Dienstnachricht
Herr Bürgermeister a. D. Paul Schwarz beim Landratsamt Calw ist durch Entschlie- ßung des Herrn Staatspräsidenten vom 7. August 1951 mit Wirkung vom 1. Septem- j ber 1951 zum Regierungsinspektor ernannt worden.
Herr Hans Wieden, Regierungsangestellter , beim Landratsamt, ist durch Entschließung des ' Innenministeriums vom 16. August 1951 mit Wirkung vom 1. Sept. 1951 zum ap. Regierungsassistenten ernannt worden. 1
Calw, den 30. August 1951. Landratsamt
Frage: Ist es möglich, daß Menschen-Lungen- tuberkulose hei Vertiitterung von Abfällen an Tiere (Hennen) auf dieselben übertragen werden kann? Es handelt sich in diesem Falle bei den Menschen um offene Tuberkulose.
A. K., Langenbrand, Kreis Calw Antwort: Hühnervögel werden im allgemeinen vom Tuberkelbazillus Typus gallinaceus befallen, der nicht durch tuberkulosekranke Menschen übertragen wird. Bei gefangen gehaltenen Vögeln hat man jedoch auch schon den beim Menschen vorkommenden Typus humanus festgestellt. Es besteht daher die Möglichkeit, daß bei Verfütterung von menschlichen Auswurf enthaltendem Material die Hühner mit dem Menschen-Tuberkelbazillus infiziert werden können.
Wir raten Ihnen, tuberkulöse verdächtige Tiere zur Untersuchung an das Hygiene-Institut Tübingen zu schicken, um festzustellen, um welchen Typus des Tuberkelbazillus es sich handelt.