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Amtsblatt für den Kreis Calw

4. August 1951 ' 4 Augi

Meldung von Werkzeugmaschinen bestimmter Größen

Alle Besitzer von Werkzeugmaschinen für Metallbearbeitung werden darauf hingewie­sen, daß jetzt die diesjährige Maschinenmel­dung auf Grund der 3. Durchführungsverord­nung zum Gesetz Nr. 24 der Alliierten Hohen Kommission zu erstatten ist (Stichtag 1.8.1951). Dieses Gesetz betrifft dieÜberwachung be­stimmter Gegenstände, Erzeugnisse, Anlagen und Geräte. Bei der Meldung handelt es sich lediglich um eine Registrierung gewisser Ma­schinengruppen für Zwecke des Militärischen Sicherheitsamts.

Meldepflichtig sind nur gr*jße Werkzeug­maschinen der 10 nachstehend genannten Arten, sofern eine ihrer Abmessungen die im Gesetz im einzelnen genannten Grenzen überschreitet:

1. Verzahnungsmaschinen,

2. Räummaschinen,

3. Drehbänke,

4. Fräsmaschinen,

5. Schleifmaschinen,

6. Schmiedemaschinen,

7. Schmiedehämmer,

8. mechanische Pressen,

9. hydraulische Pressen,

10. Lehrenbohrwerke.

Alle Besitzer derartiger Maschinen, die ver­muten müssen, daß sie u. U. eine Meldung zu erstatten haben, werden dringend aufgefordert, sich von den Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammer, den Fachverbänden oder vom Wirtschaftsministerium in Tübingen, Neckarhalde 1 (Tel. 20 07 und 20 08) über Einzel­heiten unterrichten zu lassen.

Wer die Meldung unterläßt, setzt sich der Bestrafung nach Artikel 7 des Gesetzes Nr. 24 aus.

Tübingen, den 27. Juli 1951.

den Sozialversicherungs - Überleitungsgesetz Flüchtlingen voll angerechnet. Es ist deshalb für jeden Flüchtling ratsam, sich diese Papiere zu beschaffen. Den genauen Informations­bericht mit erforderlicher Aufklärung und An­tragsformblättern zur Besorgung von Ver­sicherungsunterlagen aus der CSR schickt kostenlos bei Einsendung des Rückportos die Dokumentenstelle der Wirtschafts­hilfe GmbH., Wiesbaden, Knaus­straße 1 , zu.

Der VdK warnt!

Erfassung von Krankenurkunden aus dem Weltkriege 1939/45

Ehemalige Wehrmachtsangehörige und An­gehörige militärähnlicher Organisationen be­fanden sich während des letzten Krieges nicht nur in Wehrmachtslazaretten, sondern auch in öffentlichen und privaten Krankenhäusern in ärztlicher Behandlung. Die aus diesem Anlaß entstandenen Krankenurkunden (Kranken­blätter, Gesundheitsbücher, Dienstbeschädi­gungslisten, Krankengeschichten, ärztliche Zu­sammenfassungen und Benachrichtigungen, Entlassungsurteile, Röntgenfilme usw.) sollen sich zum Teil noch bei kommunalen Dienst­stellen, Privatkliniken, Privatkrankenhäusern, Privatärzten usw. befinden.

Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden in der Kriegsopfer­versorgung vom 12. März 1951 (RGBl. I. S. 169) sind in München und Kassel zentrale Kranken­buchlager für das gesamte Bundesgebiet errich­tet worden.

Das Arbeitsministerium bittet alle staat­lichen und kommunalen Stellen, sowie alle Privatkliniken, Privatkrankenhäuser und Pri­vatärzte, etwaige noch in ihrem Besitz befind­liche Krankenurkunden obengenannter Art an das Versorgungsamt Rottweil am Neckar, Johanniterstraße 16, zur Weiterleitung .an das Krankenbuchlager in München zu übersenden.

Der Verbund der Kriegsbeschädigten, Kriegs­hinterbliebenen und Sozialrentner (VdK), Kreis Calw, bittet sämtliche Firmen des Kreises Calw, folgenden Hinweis zu beachten:

In letzter Zeit werden von einemBund deut­scher Kriegsopfer (BDK) in Stuttgart Anzei­genwerbungen in Württ./Hohenzollern durch­geführt, obwohl dieser Bund weder eine Organi­sation noch Einzelmitglieder zu verzeichnen hat. Teilweise wurde diese Werbeaktion unter Mißbrauch des Namens VdK und der führen­den Persönlichkeiten durchgeführt.

Es gibt in Süd- und in Nordwürttemberg nur eine einzige Kriegsopferorganisation, die u. a. auch für derartige Anzeigenwerbungen zustän­dig ist, nämlich der VdK. Vor Unterstützung andererOrganisationen muß daher im Inter­esse der Kriegsopfer und der Öffentlichkeit gewarnt werden.

Der VdK, Kreisvorstand Calw

Steuertermine im Monat Juli 1951

Beginn neuer Umschulungslehrgänge

für Schwerkriegsbeschädigte

Durch die in den staatlichen Umschulungs­werkstätten im Versehrtenheim Isny/Allgäu bisher durchgeführten Umschulungskurse wurde vielen arbeitslosen Schwerkriegsbeschä­digten und Heimkehrern aus Kriegsgefangen­schaft Gelegenheit zur kurzfristigen Erlernung handwerklicher Berufe gegeben. Darüber hinaus ermöglichten die Umschulungslehrgänge zahlreichen Schwerbeschädigten, welche bisher Hilfsarbeiter- oder ähnliche Tätigkeiten ver­richteten, die Erlangung oder Wiedererlangung einer für sie günstigeren beruflichen Existenz.

Ein neuer Umschulungslehrgang für das Schreinerhandwerk beginnt voraussichtlich in der zweiten Augusthälfte dieses Jahres. Der Kurs wird etwa 9 Monate dauern. Nach Ab­schluß des Kurses kann vor der zuständigen Handwerkskammer die Gesellenprüfung ab­gelegt werden.

Als Teilnehmer aus dem Kreis der Schwer­kriegsbeschädigten kommen vorwiegend solche Beschädigte in Betracht, welche infolge der erlittenen Wehrdienstbeschädigung ihren er­lernten, oder einen dem erlernten verwandten Beruf nicht mehr wettbewerbsfähig ausüben können, oder Schwerbeschädigte, die wegen vorzeitiger Einberufung zum Wehrdienst keine ordentlidle Berufsausbildung erhalten konn­ten.

Die entstehenden Umschulungskosten trägt die Hauptfürsorgestelle. Zu den entstehenden Verpflegungskosten haben die Umschüler einen Zuschuß in Höhe der Versorgungsbezüge ab­züglich 15 DM monatlich, die dem Schwer­beschädigten als Taschengeld verbleiben zu

leisten. Verheiratete Umschüler, welche die Versorgurigsbezüge zum Unterhalt ihrer Fami­lie benötigen, können auf Antrag von der Zah­lung des Verpflegungskostenbeitrages befreit werden.

Schwerkriegsbeschädigte, welche an der Teil­nahme des Ende August beginnenden Kurses für das Schreinerhandwerk interessiert sind, wollen sich umgehend mit der Kriegsopfer­fürsorgestelle beim Kreissozialamt Calw in Verbindung setzen.

Kreissozialamt Calw

Abt. Kriegsopferfürsorge

Kreisstadt Calw

Ortsbauplan für das Gebiet Eiseistätte Der vom Gemeinderat am 26. Juli 1951 ge­änderte bzw. neu aufgestellte Ortsbauplan für das Gewand Eiseistätte liegt in der Zeit vom 6. bis einschließlich 13. August 1951 auf dem Rathaus, Zimmer 8, während der Dienststun­den öffentlich auf. Die Beteiligten werden auf­gefordert, innerhalb dieser Frist etwaige Ein­wendungen gegen den Ortsbauplan schriftlich oder mündlich beim Bürgermeisteramt zu er­heben.

Calw, den 31. Juli 1951.

Bürgermeisteramt

10. August 1951:

Lohnsteuer und Notopfer Berlin:

Abführung der von den Arbeitnehmern ein­behaltenen Lohnsteuer und Abgabe Notopfer Berlin durch die Monatszahler für den Monat Juli 1951 unter gleichzeitiger Abgabe der ent­sprechenden Lohnsteueranmeldung.

Vermögensteuer:

III. Vierteljahresrate für 1951.

Umsatzsteuer:

Vorauszahlung der Monatszahler für den Monat Juli 1951 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Voranmeldung. Bei Errech­nung der Umsatzsteuervorauszahlung sind die neu in Kraft getretenen Steuersätze zu be­achten.

20. August 1951:

Soforthilfeabgabe:

Die II. Vierteljahresrate für 1951 von den Abgabepflichtigen mit Ausnahme der Land­wirte.

Aus dem Gemeindeleben

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

Beschluß vom 21. Juli 1951 E 2/51: Der am 7. November 1900 in Birkenfeld/Württ. geborene, verheiratete Rent­ner Wilhelm Wildprett in Birkenfeld (Württ.), Hauptstr. Nr. 57, wird wegen Trunk­sucht entmündigt.

Nichtamtlicher Teil

Versicherungsunterlagen f. Flüchtlinge

Die Dokumentenstelle der Wirtschaftshilfe in Wiesbaden, die bisher über 80 000 Dokumente und Versicherungsunterlagen für Flüchtlinge aus der CSR besorgte, wird Neuanträge auf Beschaffung von Versicherungsunterlagen aus

der CSR nur noch bis Ende Oktober 1951 entgegennehmen.

Bekanntlich werden die von Flüchtlingen in der CSR geleisteten Beiträge zur Sozial- und Pensionsversicherung, falls sie nachgewiesen werden können, laut Flüchtlingsrentengesetz bzw. dem noch in diesem Jahre zu erwarten-

Simmersfeld. Um einen Brandfall wirksamer bekämpfen zu können, wurde der hiesigen Feuerwehr eine KleinmotorspritzeTS 6 über­geben, deren Leistung allgemein befriedigt. Für eine Waldbrandbekämpfung oder zur Ver­sorgung des oberen Ortsteils mit Löschwasser aus dem Feuersee wurden 450 m B-Schläuche beschafft. Auf einzelnen Grundstücken tritt der Kartoffelkäfer in diesem Jahr wieder stark auf. Sämtliche Kartoffelfelder auf der hiesigen Markung werden z. Zt. mit Arsen gespritzt. Die vor 24 Jahren nach Amerika ausgewan- derte Friederike Rapp weilt z. Zt. bei ihren Eltern zu Besuch. Am Tage nach ihrer Ankunft begrüßte sie der Singchor mit heimatlichen Liedern

Hirsau. Veranstaltungskalender: 14. 8. 1951: Triumph der guten Laune mit Barnabas v. Geczy und Laie Andersen. 18. 8.: Tanzturnier MannheimPforzheim. 22. 8.: Radio-Fritzle.

Nagold. Die Schutzhundeprüfung I haben bestanden: 1. Arno (Besitzer Zeeb, Salzstetten), 270 Punkte, sehr gut. 2. Benno (Bes. A. Schöttle, Nagold), 243 Punkte, gut. 3. Alma (Bes. Kugele, Calw), 233 Punkte, befriedigend.

Neuenbürg. Am kommenden Sonntag begeht Neuenbürg sein Flößerfest. U. a. werden die Altensteiger Flößer an dieser Veranstaltung teilnehmen.

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