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Amtsblatt für den Kreis Calw
4. August 1951 ' 4 Augi
Meldung von Werkzeugmaschinen bestimmter Größen
Alle Besitzer von Werkzeugmaschinen für Metallbearbeitung werden darauf hingewiesen, daß jetzt die diesjährige Maschinenmeldung auf Grund der 3. Durchführungsverordnung zum Gesetz Nr. 24 der Alliierten Hohen Kommission zu erstatten ist (Stichtag 1.8.1951). Dieses Gesetz betrifft die „Überwachung bestimmter Gegenstände, Erzeugnisse, Anlagen und Geräte“. Bei der Meldung handelt es sich lediglich um eine Registrierung gewisser Maschinengruppen für Zwecke des Militärischen Sicherheitsamts.
Meldepflichtig sind nur gr*jße Werkzeugmaschinen der 10 nachstehend genannten Arten, sofern eine ihrer Abmessungen die im Gesetz im einzelnen genannten Grenzen überschreitet:
1. Verzahnungsmaschinen,
2. Räummaschinen,
3. Drehbänke,
4. Fräsmaschinen,
5. Schleifmaschinen,
6. Schmiedemaschinen,
7. Schmiedehämmer,
8. mechanische Pressen,
9. hydraulische Pressen,
10. Lehrenbohrwerke.
Alle Besitzer derartiger Maschinen, die vermuten müssen, daß sie u. U. eine Meldung zu erstatten haben, werden dringend aufgefordert, sich von den Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammer, den Fachverbänden oder vom Wirtschaftsministerium in Tübingen, Neckarhalde 1 (Tel. 20 07 und 20 08) über Einzelheiten unterrichten zu lassen.
Wer die Meldung unterläßt, setzt sich der Bestrafung nach Artikel 7 des Gesetzes Nr. 24 aus.
Tübingen, den 27. Juli 1951.
den Sozialversicherungs - Überleitungsgesetz Flüchtlingen voll angerechnet. Es ist deshalb für jeden Flüchtling ratsam, sich diese Papiere zu beschaffen. Den genauen Informationsbericht mit erforderlicher Aufklärung und Antragsformblättern zur Besorgung von Versicherungsunterlagen aus der CSR schickt kostenlos bei Einsendung des Rückportos die Dokumentenstelle der Wirtschaftshilfe GmbH., Wiesbaden, Knausstraße 1 , zu.
Der VdK warnt!
Erfassung von Krankenurkunden aus dem Weltkriege 1939/45
Ehemalige Wehrmachtsangehörige und Angehörige militärähnlicher Organisationen befanden sich während des letzten Krieges nicht nur in Wehrmachtslazaretten, sondern auch in öffentlichen und privaten Krankenhäusern in ärztlicher Behandlung. Die aus diesem Anlaß entstandenen Krankenurkunden (Krankenblätter, Gesundheitsbücher, Dienstbeschädigungslisten, Krankengeschichten, ärztliche Zusammenfassungen und Benachrichtigungen, Entlassungsurteile, Röntgenfilme usw.) sollen sich zum Teil noch bei kommunalen Dienststellen, Privatkliniken, Privatkrankenhäusern, Privatärzten usw. befinden.
Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden in der Kriegsopferversorgung vom 12. März 1951 (RGBl. I. S. 169) sind in München und Kassel zentrale Krankenbuchlager für das gesamte Bundesgebiet errichtet worden.
Das Arbeitsministerium bittet alle staatlichen und kommunalen Stellen, sowie alle Privatkliniken, Privatkrankenhäuser und Privatärzte, etwaige noch in ihrem Besitz befindliche Krankenurkunden obengenannter Art an das Versorgungsamt Rottweil am Neckar, Johanniterstraße 16, zur Weiterleitung .an das Krankenbuchlager in München zu übersenden.
Der Verbund der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner (VdK), Kreis Calw, bittet sämtliche Firmen des Kreises Calw, folgenden Hinweis zu beachten:
In letzter Zeit werden von einem „Bund deutscher Kriegsopfer“ (BDK) in Stuttgart Anzeigenwerbungen in Württ./Hohenzollern durchgeführt, obwohl dieser Bund weder eine Organisation noch Einzelmitglieder zu verzeichnen hat. Teilweise wurde diese Werbeaktion unter Mißbrauch des Namens VdK und der führenden Persönlichkeiten durchgeführt.
Es gibt in Süd- und in Nordwürttemberg nur eine einzige Kriegsopferorganisation, die u. a. auch für derartige Anzeigenwerbungen zuständig ist, nämlich der VdK. Vor Unterstützung anderer „Organisationen“ muß daher im Interesse der Kriegsopfer und der Öffentlichkeit gewarnt werden.
Der VdK, Kreisvorstand Calw
Steuertermine im Monat Juli 1951
Beginn neuer Umschulungslehrgänge
für Schwerkriegsbeschädigte
Durch die in den staatlichen Umschulungswerkstätten im Versehrtenheim Isny/Allgäu bisher durchgeführten Umschulungskurse wurde vielen arbeitslosen Schwerkriegsbeschädigten und Heimkehrern aus Kriegsgefangenschaft Gelegenheit zur kurzfristigen Erlernung handwerklicher Berufe gegeben. Darüber hinaus ermöglichten die Umschulungslehrgänge zahlreichen Schwerbeschädigten, welche bisher Hilfsarbeiter- oder ähnliche Tätigkeiten verrichteten, die Erlangung oder Wiedererlangung einer für sie günstigeren beruflichen Existenz.
Ein neuer Umschulungslehrgang für das Schreinerhandwerk beginnt voraussichtlich in der zweiten Augusthälfte dieses Jahres. Der Kurs wird etwa 9 Monate dauern. Nach Abschluß des Kurses kann vor der zuständigen Handwerkskammer die Gesellenprüfung abgelegt werden.
Als Teilnehmer aus dem Kreis der Schwerkriegsbeschädigten kommen vorwiegend solche Beschädigte in Betracht, welche infolge der erlittenen Wehrdienstbeschädigung ihren erlernten, oder einen dem erlernten verwandten Beruf nicht mehr wettbewerbsfähig ausüben können, oder Schwerbeschädigte, die wegen vorzeitiger Einberufung zum Wehrdienst keine ordentlidle Berufsausbildung erhalten konnten.
Die entstehenden Umschulungskosten trägt die Hauptfürsorgestelle. Zu den entstehenden Verpflegungskosten haben die Umschüler einen Zuschuß in Höhe der Versorgungsbezüge — abzüglich 15 DM monatlich, die dem Schwerbeschädigten als Taschengeld verbleiben — zu
leisten. Verheiratete Umschüler, welche die Versorgurigsbezüge zum Unterhalt ihrer Familie benötigen, können auf Antrag von der Zahlung des Verpflegungskostenbeitrages befreit werden.
Schwerkriegsbeschädigte, welche an der Teilnahme des Ende August beginnenden Kurses für das Schreinerhandwerk interessiert sind, wollen sich umgehend mit der Kriegsopferfürsorgestelle beim Kreissozialamt Calw in Verbindung setzen.
Kreissozialamt Calw
Abt. Kriegsopferfürsorge
Kreisstadt Calw
Ortsbauplan für das Gebiet Eiseistätte Der vom Gemeinderat am 26. Juli 1951 geänderte bzw. neu aufgestellte Ortsbauplan für das Gewand Eiseistätte liegt in der Zeit vom 6. bis einschließlich 13. August 1951 auf dem Rathaus, Zimmer 8, während der Dienststunden öffentlich auf. Die Beteiligten werden aufgefordert, innerhalb dieser Frist etwaige Einwendungen gegen den Ortsbauplan schriftlich oder mündlich beim Bürgermeisteramt zu erheben.
Calw, den 31. Juli 1951.
Bürgermeisteramt
10. August 1951:
Lohnsteuer und Notopfer Berlin:
Abführung der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer und Abgabe Notopfer Berlin durch die Monatszahler für den Monat Juli 1951 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Lohnsteueranmeldung.
Vermögensteuer:
III. Vierteljahresrate für 1951.
Umsatzsteuer:
Vorauszahlung der Monatszahler für den Monat Juli 1951 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Voranmeldung. Bei Errechnung der Umsatzsteuervorauszahlung sind die neu in Kraft getretenen Steuersätze zu beachten.
20. August 1951:
Soforthilfeabgabe:
Die II. Vierteljahresrate für 1951 von den Abgabepflichtigen mit Ausnahme der Landwirte.
Aus dem Gemeindeleben
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)
Beschluß vom 21. Juli 1951 E 2/51: Der am 7. November 1900 in Birkenfeld/Württ. geborene, verheiratete Rentner Wilhelm Wildprett in Birkenfeld (Württ.), Hauptstr. Nr. 57, wird wegen Trunksucht entmündigt.
Nichtamtlicher Teil
Versicherungsunterlagen f. Flüchtlinge
Die Dokumentenstelle der Wirtschaftshilfe in Wiesbaden, die bisher über 80 000 Dokumente und Versicherungsunterlagen für Flüchtlinge aus der CSR besorgte, wird Neuanträge auf Beschaffung von Versicherungsunterlagen aus
der CSR nur noch bis Ende Oktober 1951 entgegennehmen.
Bekanntlich werden die von Flüchtlingen in der CSR geleisteten Beiträge zur Sozial- und Pensionsversicherung, falls sie nachgewiesen werden können, laut Flüchtlingsrentengesetz bzw. dem noch in diesem Jahre zu erwarten-
Simmersfeld. Um einen Brandfall wirksamer bekämpfen zu können, wurde der hiesigen Feuerwehr eine Kleinmotorspritze „TS 6“ übergeben, deren Leistung allgemein befriedigt. Für eine Waldbrandbekämpfung oder zur Versorgung des oberen Ortsteils mit Löschwasser aus dem Feuersee wurden 450 m B-Schläuche beschafft. — Auf einzelnen Grundstücken tritt der Kartoffelkäfer in diesem Jahr wieder stark auf. Sämtliche Kartoffelfelder auf der hiesigen Markung werden z. Zt. mit Arsen gespritzt. — Die vor 24 Jahren nach Amerika ausgewan- derte Friederike Rapp weilt z. Zt. bei ihren Eltern zu Besuch. Am Tage nach ihrer Ankunft begrüßte sie der Singchor mit heimatlichen Liedern
Hirsau. Veranstaltungskalender: 14. 8. 1951: „Triumph der guten Laune“ mit Barnabas v. Geczy und Laie Andersen. 18. 8.: Tanzturnier Mannheim—Pforzheim. 22. 8.: Radio-Fritzle.
Nagold. Die Schutzhundeprüfung I haben bestanden: 1. Arno (Besitzer Zeeb, Salzstetten), 270 Punkte, sehr gut. 2. Benno (Bes. A. Schöttle, Nagold), 243 Punkte, gut. 3. Alma (Bes. Kugele, Calw), 233 Punkte, befriedigend.
Neuenbürg. Am kommenden Sonntag begeht Neuenbürg sein Flößerfest. U. a. werden die Altensteiger Flößer an dieser Veranstaltung teilnehmen.
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