Seite 2 /Nr. 14
Amtsblatt für den Kreis Calw
7. April 1931
lungen tot, „Weltgeltung“ zu ertamigen, ein „WeliibandeiiBpiatz“, ja sogar ein „Wettzentrum“ zu werden.
2. In dem Vorwort wird weiter festgesteillLt,
„daß es sich bei den Zahlen der für die Stadt Pforzheim von auswärts verfügbaren Arbeitskräfte um Schätzungen handelt“.
Diese Zahlen aber IhilMen die Grundlage für einen Großteil der Ausführungen dies Verfassers. auf ihnen bauen sich seine Berechnungen auf und sie dienen zur Begründung für die Berechtigung der Ansprüche der Stadt Pforzheim. Wenn aber nach dem Vorwort dtiese Grundlage selbst 'Unsicher ist, so muß es durchaus afogeilehnt weiden, daraus zu weitgehende Schlüsse zu ziehen, wie es dlie Denkschrift tut.
3. Mehrfach wird zum Beweis für die schlechte Organisation der Verwaltung tm Kreis Oalw darauf bingewtiesen (z. B. S. 20 und S. 69), daß für das kleine Qbenamt Neuenbürg — zu dem übrigens auch einige Gemeinden gezählt werden, dlie nie dazu gehört haben — unter anderem folgende Behörden zuständig seien: 2 Amtsgerichte, 7 Bezirksniotari'ate. 3 Arbeiiitsamtsnebenstel- 3m, 2 Orte der Allgemeinen Ortskrankan- kasse, 2 Finanzämter, 1 Zollamt. 2 Kataster- Srnter, 9 Forstämter, 2 Veterinarräte. 4 Lan- Idiespolizeikommi'ssaiiaite, 1 Landwirtschafts- amt. 6 Verwaitungsaktuaniate usw.
Hierzu ist zunächst festzusteillen, daß diese Angaiben zum Teil nicht den Tatsachen entsprechen — es gibt im ganzen Kreis Oaiw nur zwei Arbeditsamtsnebenstetian. nur ein Katasteramt, die 4 LandesDOlizeikammiis- saräarte sind für den ganzen Kreis da, ebenso die beiden Finanzämter. Die Zahl der 'Porstämter, Beziirksnotariate uni Verwal- tungsaktuarlLate hat mit der Kreiseintailiuing überhaupt nichts zu tun, denn .ihr Arbeitsgebiet richtet sich nach dem Umfang der Aufgaben: bei den Forstämtem nach der Größe dies Waldes, bei den Notariaten und Verwaltungsaktuaniiaten nach den besonderen Erfordernissen ihres Berufs. Es ist daher nicht ganz verständlich, was der Verfasser mit dieser Aufzählung will. Jedenfalls kann sie zur Unterstützung des Verlangens nach einer anderen Kreiseirntteilung nicht herangezogen werden.
4. Die Schwierigkeiten der Verkehrsverbin- dunigen im Kreis Oaiw sind zum mindesten leicht übertrieben. Der Verfasser übersieht das Vorhandensein zahlreicher Qrmnilbusver- bdndiungm die es den Bewohnern auch der (abgelegensten Gemeinde ermöglichen, z. B. (die derzeitige Landeshauptstadt Tübingen morgens um 9’/s Uhr zu erreichen und nach einem für die Erledigung der meisten Dienstgeschäfbe ausreichenden Aufenthalt von 6 Stunden abends zeitig wieder in der Heimat zu sein. Da überdies die Handelskammer Rottweil (auf S. 39 als Handwerkskammer bezeichnet!) im Oaüw eine selbständige Nebenstelle 'hat, braucht niemand zur Handelskammer nach Rottweil zu fahren. Die für die Industrie des Kreises an sich zuständige Handeliskamimer im Stuttgart ist z. Zt. nur wegen der Zonengrenze ausgescbaltet. Nach der Bildung des Süd- waststaates wird die Oafliwer Industrie sich wieder an Stuttgart amscMiießen, da sie dort die Ihrer Art gemäße Vertretung finden wird.
Auch die Verbindungen für dem dienst- SS ehern Verkehr sind zur künftigem Landeshauptstadt Stuttgart für die Gemeinden des Kreises Calw .günstig un/d werden es nach Beseitigung der Zonengrenzen noch mehr sein.
5. Die Denkschrift sucht einerseits machzu- weiisem. daß
„es für die Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Pforzheimer Industrie nicht gleichgültig sei, ob das mit ihr schicksals-
veibundane und durch die Erfüllung von Stoßauflträgem in täglicher Wechselwirkung stehende Landgebiet von außenstehenden. anderen Zielsetzungen verhafteten Instanzen verwaltet wird, oder ob der Arbeiter die Befriedigung aller seiner Lebensnotwendigkeiten dm der Zentrale vornehmen kann, die er sowieso täglich auflsucht. weil sie «hm seine Arbeit gibt“ (S. 28)
Kommt aber andererseits zu dem Ergebnis, daß Amtsbezirke geschaffen werden müssen, die ihrem Verwaltumgssli'tz nicht in der Stadt, also nicht am Arbeitsort, sondern außerhalb haben solltem. um die Verwaltung zu dezentralisieren, lebensnah zu gestallten und für die Bevölkerung leichter erreichbare Dienststellen zu schaffen (S. 38).
Diese beiden Auffaissumigiem widersprechen sich. Nachdem aber die Denkschrift selbst am anderer Stelle zu dem 'Ergebnis kommt, daß die ideale Arbeitskraft für die Schmuckwaremiimdustrie ' mit ihrer nicht . immer regelmäßigen Beschäftigungsmöglich- keit der sogem. ,,'GoMschimiiadbauer“ ist, der dm Krisenzeiten im seiner Landwirtschaft einem ihm Krisenfestigkeit gebendem Rückhalt hat und vor allem im Zelten der Arbeitslosigkeit dankbar ist, wenn er nicht allzuweit „aufs Amt“ hat, wird wohl die auch vom Verfasser 'gezogene 'Folgerung, daß Arbeitsort und Sitz der Verwaltung nicht unter allen Umständen zusammem- fallen müssen, richtig sein. Damit entfällt aber eine nach dar Auffassung des Verfassers wesen'liche Voraussetzung fü/r die Bildung des Wirts chaftsbazlirks Pforzheim
6. In Abschnitt IV (S. 39 ffi behandelt die Denkschrift die „Deckung vom Verwaitungs- und Wirtschafbsgrenizen“ und stellt dabei fest, daß
„die Zerreißung von 'Landschaftern gleicher LebansbasLs durch Kreis- .uni Bezirksgrenzen eins ‘gewollte Schwächung des aus Famllllientraditibnen erwachsenen [handwerklichem Potentials bedeuten“ würde und fährt fort: „Dieses Gesetz gilt ebenso für die Wintschaftefaezirke unserer Textilindustrie. unserer Framdiemver- kehrsgameindem“ usw.
Die logische Folgerung aus dieser 'Erkenntnis ist, die Fremdenverkehnsgemeindem des Kreises Oaiw aus der Einbeziehung im den Wiritschafb:foeznk Pforzheim auszunehmem. Überraschenderweise aber kommt der Verfasser nicht zu diesem Schluß, sondern gliedert eine ganze Anzahl ausgesprochener Fremdanverkeh'rsgemelind'em im dem Wirt- schaftsbazirk Pforzheim ein und tut damit
etwas, was er selbst verwirft: er zerreißt Landschaften gleicher Labemabasis, was „eine gewallte Schwächung des aus Fa-
mdüiientnadi'tion erwachsenen_Potentials"
bedeutet. :
7. Als weitere Beispiele für Umgemauigkeüten der Denkschrift seien noch folgende angeführt:
Aus der Gemeinde Gräfiemhaiusem mit dem Ortsteül Obemhausen werden zwei selbständige Gemeinden gemacht und zu der GesamteinwohmerzaiM von (damals) 1470 die Einwohnerzahl von Obemhausen mit 592 nochmals zugeschlagen, also eine | höhere Gesamtainwahnerzahl errechnet. Zn [ welchem Zweck?
Aus den beiden seübstämidiaen Gemeinden dberreichemibach und Unterreichenbach, die außer dem Namen nichts miteinander zu tun, ja nicht einmal eine gemeinsame Grenze halben, wird eine einzige Gemeinde gemacht.
Angesichts dieser Wildersprüche und Unge- niauigfceiten kann die Denkschrift 'nicht als eine ausreichende Diskussionsgrundlage über die Neubildung des Wintschafbsbezlirks Pforzheim gelten. Es ist zu hoffen, daß eine solidere. verwaltungsmäßig unterbaute Stelliung- naihme der Stadt Pforzheim Allen, die zu dieser Aufgabe berufen sind, Gelegenheit gibt, sich mit den wirklich vorhandenen Problem«» richtig zu befassen.
Als solche Probleme sind wohl anzusehen:
1. Schaffung der der Größe und Bedeutung der Stadt entsprechenden Dienststellen. Kulturstätten, Verbände. Organisationen usw. für die Stadt selbst.
2. Verbesserung der VeTkehrsveirhältnässe nach den Vorschlägen der Denkschrift.
3. Angliederung der kreisfreien Staldt an einen (ehemals) Württembergischen Verwaltungsbezirk (Stuttgart).
4. Aufhebung das Landkreises Pforzheim.
5. Berichtigung der Grenzen des Landkreises Calw lim Zusammenhang mit der durch dlie Bildung des Südweststaates notwendig werdenden Kneisneuaintailung unter Aiufrechterhialtung des Wald- und Fremdenverkehrskreises Calw In seinen iwesentlichen Bestandteilen.
'Es dürfte nicht allzu schwer sein, dn 'gegenseitig sachlicher Aufainandersetczung nach gründlicher Prüfung aller Gründe und Gegen- gründie und unter Berücksichtigung das Willens der Bevölkerung zu einer befriedigenden, die 'bisherigen Mängel 'beseitigenden Lösung zu kommen.
Geißler. Landreit
Amtlicher Teil
Bekanntmachung
über die Kohlenversorgung von Hausbrand und Kleinverbrauch im Kohlenwirtschaftsjahr 1951/1952
Um 'im Kohilenwlirtsch'aftsjalhir 1951/52 Hausbrandverbraucher und Kleinverbraucher möglichst gleichmäßig mit festen Brennstoffen /Steinkohlen, Steinkohiemkoks und Briketts) versorgen zu können, werden bei den Wiederverkauf em Kundenlisten aufgelegt. Wiiederverkäufer Sind Kohlenhändler, Brennstoff verteilende Genossenschaften und in Ausniahmefällen Brennstofferzeuger, z. B, Gaswerke. Die Wiederverkäufer dürfen gemäß § 5 Abs. 3 der Verordnung zur Sicherstellung das Bedarfs 'an fasten Brennstoffen (Verordnung Kohle 1/51) vom 22. März 1951, Bundesanzeiger Nr. 59 vom 28. März 1951, nur solche Hausbrand- und Kleinverbraucher beliefern, die 'bei ihnen in die Kundienlisten eingetragen sind. Die Eintragung dn ekle Kundenliste muß bis zum 2 5. April 1951 vorgenommen werden.
Als Hausb rand Verbraucher gelten: die Haushaltungen und die nicht zu einer
Haushaltung gehörenden Einzelpersonen <z. B. Untenmieter).
Als Kleinverbraucher gelten:
a) unabhängig von dler Höhe des Brennstoffverbrauchs : Krankenhäuser. Badeanstalten und Heilbäder, Behörden und Anstalten, Schulen, Kirchen. Institute der Kunst und Wissenschaft, Groß- und Einzaihiandeiisibetrie- be, Banken und Versicherungen. Freie Berufe, Gemedmschaftsllager (Flüchtlingslager u. a.)
b) sonstige gewerbliche Betriebe der Ernährung und Landwirtschaft mit einem im Regelfall durdischndttlichien Monaitsverbnauch von weniger als 10 to (200 Ztr.) 'Brennstoffen.
Muster der vom Einzelhandiel aufzulegiendeo Kumdeniisten, sowie nähere Anweisung über die Führung dar Kundienlisten gehen dem Wiederverkäufer von seinem Fachverband zu.
Die Wiederverkäufer werden nur solche Harusbna ndve rbraucher und Kleinverbraucher in die Kundeniiiste ainrtragen, die bei ihnen einen von den zuständigen Behörden ausgestellten Ausweis abgeben. Die Wiederverkäu- fer beschedmigen dem Verbraucher bei Ein-