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Amtsblatt für den Kreis Calw

7. April 1931

lungen tot,Weltgeltung zu ertamigen, ein WeliibandeiiBpiatz, ja sogar einWett­zentrum zu werden.

2. In dem Vorwort wird weiter festgesteillLt,

daß es sich bei den Zahlen der für die Stadt Pforzheim von auswärts verfüg­baren Arbeitskräfte um Schätzungen handelt.

Diese Zahlen aber IhilMen die Grundlage für einen Großteil der Ausführungen dies Ver­fassers. auf ihnen bauen sich seine Berech­nungen auf und sie dienen zur Begrün­dung für die Berechtigung der Ansprüche der Stadt Pforzheim. Wenn aber nach dem Vorwort dtiese Grundlage selbst 'Unsicher ist, so muß es durchaus afogeilehnt weiden, dar­aus zu weitgehende Schlüsse zu ziehen, wie es dlie Denkschrift tut.

3. Mehrfach wird zum Beweis für die schlechte Organisation der Verwaltung tm Kreis Oalw darauf bingewtiesen (z. B. S. 20 und S. 69), daß für das kleine Qbenamt Neuen­bürg zu dem übrigens auch einige Ge­meinden gezählt werden, dlie nie dazu ge­hört haben unter anderem folgende Be­hörden zuständig seien: 2 Amtsgerichte, 7 Bezirksniotari'ate. 3 Arbeiiitsamtsnebenstel- 3m, 2 Orte der Allgemeinen Ortskrankan- kasse, 2 Finanzämter, 1 Zollamt. 2 Kataster- Srnter, 9 Forstämter, 2 Veterinarräte. 4 Lan- Idiespolizeikommi'ssaiiaite, 1 Landwirtschafts- amt. 6 Verwaitungsaktuaniate usw.

Hierzu ist zunächst festzusteillen, daß diese Angaiben zum Teil nicht den Tatsachen ent­sprechen es gibt im ganzen Kreis Oaiw nur zwei Arbeditsamtsnebenstetian. nur ein Katasteramt, die 4 LandesDOlizeikammiis- saräarte sind für den ganzen Kreis da, eben­so die beiden Finanzämter. Die Zahl der 'Porstämter, Beziirksnotariate uni Verwal- tungsaktuarlLate hat mit der Kreiseintailiuing überhaupt nichts zu tun, denn .ihr Arbeits­gebiet richtet sich nach dem Umfang der Aufgaben: bei den Forstämtem nach der Größe dies Waldes, bei den Notariaten und Verwaltungsaktuaniiaten nach den beson­deren Erfordernissen ihres Berufs. Es ist daher nicht ganz verständlich, was der Ver­fasser mit dieser Aufzählung will. Jeden­falls kann sie zur Unterstützung des Ver­langens nach einer anderen Kreiseirntteilung nicht herangezogen werden.

4. Die Schwierigkeiten der Verkehrsverbin- dunigen im Kreis Oaiw sind zum mindesten leicht übertrieben. Der Verfasser übersieht das Vorhandensein zahlreicher Qrmnilbusver- bdndiungm die es den Bewohnern auch der (abgelegensten Gemeinde ermöglichen, z. B. (die derzeitige Landeshauptstadt Tübingen morgens um 9/s Uhr zu erreichen und nach einem für die Erledigung der meisten Dienstgeschäfbe ausreichenden Aufenthalt von 6 Stunden abends zeitig wieder in der Heimat zu sein. Da überdies die Handels­kammer Rottweil (auf S. 39 als Hand­werkskammer bezeichnet!) im Oaüw eine selbständige Nebenstelle 'hat, braucht nie­mand zur Handelskammer nach Rottweil zu fahren. Die für die Industrie des Kreises an sich zuständige Handeliskamimer im Stutt­gart ist z. Zt. nur wegen der Zonengrenze ausgescbaltet. Nach der Bildung des Süd- waststaates wird die Oafliwer Industrie sich wieder an Stuttgart amscMiießen, da sie dort die Ihrer Art gemäße Vertretung fin­den wird.

Auch die Verbindungen für dem dienst- SS ehern Verkehr sind zur künftigem Landes­hauptstadt Stuttgart für die Gemeinden des Kreises Calw .günstig un/d werden es nach Beseitigung der Zonengrenzen noch mehr sein.

5. Die Denkschrift sucht einerseits machzu- weiisem. daß

es für die Entwicklung und Leistungs­fähigkeit der Pforzheimer Industrie nicht gleichgültig sei, ob das mit ihr schicksals-

veibundane und durch die Erfüllung von Stoßauflträgem in täglicher Wechselwir­kung stehende Landgebiet von außen­stehenden. anderen Zielsetzungen verhaf­teten Instanzen verwaltet wird, oder ob der Arbeiter die Befriedigung aller seiner Lebensnotwendigkeiten dm der Zentrale vornehmen kann, die er sowieso täglich auflsucht. weil sie «hm seine Arbeit gibt (S. 28)

Kommt aber andererseits zu dem Ergebnis, daß Amtsbezirke geschaffen werden müs­sen, die ihrem Verwaltumgssli'tz nicht in der Stadt, also nicht am Arbeitsort, sondern außerhalb haben solltem. um die Verwaltung zu dezentralisieren, lebensnah zu gestallten und für die Bevölkerung leichter erreich­bare Dienststellen zu schaffen (S. 38).

Diese beiden Auffaissumigiem widersprechen sich. Nachdem aber die Denkschrift selbst am anderer Stelle zu dem 'Ergebnis kommt, daß die ideale Arbeitskraft für die Schmuckwaremiimdustrie ' mit ihrer nicht . immer regelmäßigen Beschäftigungsmöglich- keit der sogem. ,,'GoMschimiiadbauer ist, der dm Krisenzeiten im seiner Landwirt­schaft einem ihm Krisenfestigkeit geben­dem Rückhalt hat und vor allem im Zelten der Arbeitslosigkeit dankbar ist, wenn er nicht allzuweitaufs Amt hat, wird wohl die auch vom Verfasser 'gezogene 'Folgerung, daß Arbeitsort und Sitz der Verwaltung nicht unter allen Umständen zusammem- fallen müssen, richtig sein. Damit entfällt aber eine nach dar Auffassung des Ver­fassers wesen'liche Voraussetzung fü/r die Bildung des Wirts chaftsbazlirks Pforzheim

6. In Abschnitt IV (S. 39 ffi behandelt die Denkschrift dieDeckung vom Verwaitungs- und Wirtschafbsgrenizen und stellt dabei fest, daß

die Zerreißung von 'Landschaftern glei­cher LebansbasLs durch Kreis- .uni Be­zirksgrenzen einsgewollte Schwächung des aus Famllllientraditibnen erwachsenen [handwerklichem Potentials bedeuten würde und fährt fort:Dieses Gesetz gilt ebenso für die Wintschaftefaezirke unserer Textilindustrie. unserer Framdiemver- kehrsgameindem usw.

Die logische Folgerung aus dieser 'Erkennt­nis ist, die Fremdenverkehnsgemeindem des Kreises Oaiw aus der Einbeziehung im den Wiritschafb:foeznk Pforzheim auszunehmem. Überraschenderweise aber kommt der Ver­fasser nicht zu diesem Schluß, sondern glie­dert eine ganze Anzahl ausgesprochener Fremdanverkeh'rsgemelind'em im dem Wirt- schaftsbazirk Pforzheim ein und tut damit

etwas, was er selbst verwirft: er zerreißt Landschaften gleicher Labemabasis, was eine gewallte Schwächung des aus Fa-

mdüiientnadi'tion erwachsenen_Potentials"

bedeutet. :

7. Als weitere Beispiele für Umgemauigkeüten der Denkschrift seien noch folgende ange­führt:

Aus der Gemeinde Gräfiemhaiusem mit dem Ortsteül Obemhausen werden zwei selbständige Gemeinden gemacht und zu der GesamteinwohmerzaiM von (damals) 1470 die Einwohnerzahl von Obemhausen mit 592 nochmals zugeschlagen, also eine | höhere Gesamtainwahnerzahl errechnet. Zn [ welchem Zweck?

Aus den beiden seübstämidiaen Gemeinden dberreichemibach und Unterreichenbach, die außer dem Namen nichts miteinander zu tun, ja nicht einmal eine gemeinsame Grenze halben, wird eine einzige Gemeinde gemacht.

Angesichts dieser Wildersprüche und Unge- niauigfceiten kann die Denkschrift 'nicht als eine ausreichende Diskussionsgrundlage über die Neubildung des Wintschafbsbezlirks Pforz­heim gelten. Es ist zu hoffen, daß eine soli­dere. verwaltungsmäßig unterbaute Stelliung- naihme der Stadt Pforzheim Allen, die zu dieser Aufgabe berufen sind, Gelegenheit gibt, sich mit den wirklich vorhandenen Problem«» richtig zu befassen.

Als solche Probleme sind wohl anzusehen:

1. Schaffung der der Größe und Bedeutung der Stadt entsprechenden Dienststellen. Kul­turstätten, Verbände. Organisationen usw. für die Stadt selbst.

2. Verbesserung der VeTkehrsveirhältnässe nach den Vorschlägen der Denkschrift.

3. Angliederung der kreisfreien Staldt an einen (ehemals) Württembergischen Verwal­tungsbezirk (Stuttgart).

4. Aufhebung das Landkreises Pforzheim.

5. Berichtigung der Grenzen des Land­kreises Calw lim Zusammenhang mit der durch dlie Bildung des Südweststaates not­wendig werdenden Kneisneuaintailung unter Aiufrechterhialtung des Wald- und Fremden­verkehrskreises Calw In seinen iwesentlichen Bestandteilen.

'Es dürfte nicht allzu schwer sein, dn 'gegen­seitig sachlicher Aufainandersetczung nach gründlicher Prüfung aller Gründe und Gegen- gründie und unter Berücksichtigung das Wil­lens der Bevölkerung zu einer befriedigenden, die 'bisherigen Mängel 'beseitigenden Lösung zu kommen.

Geißler. Landreit

Amtlicher Teil

Bekanntmachung

über die Kohlenversorgung von Hausbrand und Kleinverbrauch im Kohlenwirtschaftsjahr 1951/1952

Um 'im Kohilenwlirtsch'aftsjalhir 1951/52 Haus­brandverbraucher und Kleinverbraucher mög­lichst gleichmäßig mit festen Brennstoffen /Steinkohlen, Steinkohiemkoks und Briketts) versorgen zu können, werden bei den Wie­derverkauf em Kundenlisten aufgelegt. Wiiederverkäufer Sind Kohlenhändler, Brenn­stoff verteilende Genossenschaften und in Ausniahmefällen Brennstofferzeuger, z. B, Gaswerke. Die Wiederverkäufer dürfen ge­mäß § 5 Abs. 3 der Verordnung zur Sicher­stellung das Bedarfs 'an fasten Brennstoffen (Verordnung Kohle 1/51) vom 22. März 1951, Bundesanzeiger Nr. 59 vom 28. März 1951, nur solche Hausbrand- und Kleinverbraucher beliefern, die 'bei ihnen in die Kundienlisten eingetragen sind. Die Eintragung dn ekle Kundenliste muß bis zum 2 5. April 1951 vorgenommen werden.

Als Hausb rand Verbraucher gelten: die Haushaltungen und die nicht zu einer

Haushaltung gehörenden Einzelpersonen <z. B. Untenmieter).

Als Kleinverbraucher gelten:

a) unabhängig von dler Höhe des Brenn­stoffverbrauchs : Krankenhäuser. Badeanstal­ten und Heilbäder, Behörden und Anstalten, Schulen, Kirchen. Institute der Kunst und Wissenschaft, Groß- und Einzaihiandeiisibetrie- be, Banken und Versicherungen. Freie Be­rufe, Gemedmschaftsllager (Flüchtlingslager u. a.)

b) sonstige gewerbliche Betriebe der Er­nährung und Landwirtschaft mit einem im Regelfall durdischndttlichien Monaitsverbnauch von weniger als 10 to (200 Ztr.) 'Brennstoffen.

Muster der vom Einzelhandiel aufzulegiendeo Kumdeniisten, sowie nähere Anweisung über die Führung dar Kundienlisten gehen dem Wiederverkäufer von seinem Fachverband zu.

Die Wiederverkäufer werden nur solche Harusbna ndve rbraucher und Kleinverbraucher in die Kundeniiiste ainrtragen, die bei ihnen einen von den zuständigen Behörden ausge­stellten Ausweis abgeben. Die Wiederverkäu- fer beschedmigen dem Verbraucher bei Ein-