Bekanntmachungen
Brotpreis
Nach einem Erlaß des Wirts chaftsmlm- steriuims — Preisafufisichttsstelle — Tübingen vom 20. 2. 1051 konnte über den Antrag des Landesverbandes der Bäckerimnung auf Erhöhung des Preises für Haiuisihrot noch nicht emitchiieden werden, da Beratungen über eine etwauge Subventionierung des Brotpreiees in Bonn im Gange aind, deren Ergebnis abge- wartet werden muß.
Die Bäckerinnumg hat für die igegenwärtige Laige Verständnis gezeigt imd bisher keine Änderung von sich ans vongenommen.
Unter Bezugnahme auf die Anordnung des Wirtschaitsministeriums über den Preis für Hausbrot vom 3. 8. 1950 — veröffentlicht dm Kneisamtsblatt Nr. 34 vom 25. 8. 1950 — ergeht an die Bäckereibetriebe der Aufruf, bis zur endgültigen Klärung dieser Frage Haus- brot in ausreichender Menge herzustellen und feilzubieten, und den Preis von 0,48 DM je kg eimzühalten.
Calw, den 26. Februar 1951.
Landratsamt — Preisbehörde —
Maul- und Klauenseuche
des* Landratsamtes
§ 4
Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafvorschriften der §§ 74 ff. das Viehseuchen- gesetzes. Widerrechtlich eingeführte Tiere können außerdem den erforderlichen seuchen- polizaiilichen Maßnahmen unterworfen werden.
Tübingen, den 20. Fefbruar 1951
gez. Renner
Insbesondere die Viehhändler des Kreises werden auf die strenge Beachtung dieser Verordnung hingewiesen.
Jeder einzelne bisher allgemein genehmigte Schlacht- und Nutzviehmankt Ist baldmöglichst beim Landratsamt amzuimeJden, damit die Genehmigung in jedem einzelnen Fall rechtzeitig beim Innenministerium eingeholt werden kann.
Landra tsa mt Hühnerpest
In der Stadt Tübingen iist in zwei GefLügel- baständen die Hühnerpest ausgebrochen.
(Landratsamt
Ausführung von Vermessungsarbeiten mit öffentlichem Glauben
Der Ingenieur für Vermetssungstechnik
Fristwahrung binnen 90 Tatgen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet werden.
'Landratsamt Oaiw — Requisitionsabt. —
Hebammenniederlassun* in Nagold Dem Fräulein Lydia Raaf, Hebamme wird hiermit die Niederlassungserlaubnls auf Grund des § 10 des Htebammengesetzes vom 21.12.1938 (RGBl. I S. 1-893) erteilt. Als Wohnsitz wird ihr, als zweiten Hebamme neben der Hebamme Korz, Nagold zugewiesen. Calw, den 1. 3.1951
Landratsamt
Steuertermine im Monat März 1951 10. März 1951
Lohnsteuer und Not opfer Berlin Abführung der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer und Abgabe Notopfer Berlin durch die Monatszahler für den Monat Februar 1951 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Lohnsteueranmel- dung.
Einkommen- Körperschaftststeuer und Notoptfer Berlin
Vorauszahlung für das I. Kalendervierteljahr 1961.
Die heftige Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche im wüirtt. Oberland, aber auch in den Nachbarländern, läßt eine Einschränkung der Klauenviehmärkte und marktähnlichen Veranstaltungen für Klauentiere notwendig erscheinen, zumal da der Einbruch der Seuche von Schlachtviehmärkten ausgegangen und auch von einem Zuchtviehmarkt aus Seuchenverschleppuing erfolgt ist. Des weiteren sind besondere Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Klauentieren zu Nutz- und Zuchtzwecken in das Landesgebiet erforderlich.
Das Innenministerium hat daher die nachstehende Verordnung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 20. 2.1951 erlassen.
Verordnung des Innenministeriums zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 20. Februar 1951
Auf Grund der §§ 18, 20, 28 und 79 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zum Schutze gegen die derzeitige besondere Seuchengefahr bis auf Widerruf bestimmt:
§ 1
Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen Nutz- und Schlachtviehmärtaten sowie sonstigen Absatzveranstaltungen für Klauentiere bedarf der 'Genehmigung des Innenministeriums.
§ 2
<1) Klauentiere dürfen zu Nutz- und Zuchtzwecken nach Württemiberg-Hohenzollern nur eingeführt werden, wenn durch amtstier- ärztliche Bescheinigung nachgewiiesen wird, daß die Tiere vor frühestens 14 Tagen und längstens 6 Monaten mit bivalenter (Typ A und B) Maul- und Klauenseuche-Vakzine schutzgeimpft worden sind und aus einem Bestand stammen, in welchem innerhalb der vergangenen 6 Monate Maul- und Klauenseuche nicht geherrscht hat.
(2) Ausgenommen sind bis auf weiteres Zuchttiere, die nachweislich unmittelbar von seuchenpolizeilich zugeiassemen Absatzveran- staltungen der Zuchtverbände im Landesbezirk Württemberg des Landes Wiirttemb.- Baden kommen. Weitere Ausnahmen kann das Innenministerium dm einzelnen Falle zulassen.
§ 3
Die besonderen Vorschriften zur Überwachung des Schafverkehrs bleiben unberührt.
Alfred Lutz, Vermessungsoberinspektor a. D. in Neubulach
ist heute gemäß Erlaß des Innenministeriums vom 3. Januar 1951 Nr. XIV — 2045/40 c zur Ausführung von Vermessungsarbeiten mit öffentlichem Glauben öffentlich bestellt und beeidigt werden.
Calw, den 27. Januar 1951.
Landratsamt
Besatzungsschäden
Belegungsschäden durch ausländische Holzschiagfirmen und durch PDR
Im Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 14. 2. 51 ist das Gesetz Nr. 47 veröffentlicht, das die Vergütung .über (Besatzungsschäden enthält und für das Gebiet der Bundesrepublik gilt. Dieses Gesetz ist mit Wirkung vom 20. 2.1951 an in Kraft. Bei den Bürgermeisterämtern kann Einblick in das betr. Amtbiatt genommen werdien, worauf die Geschädigten himgewiesen werden.
Von Bedeutung ist u. a„ daß idle Frist zur Anmeldung von Schäden nunmehr 90 Tage — bisher 3 Monate — 'beträgt. Wesentlich ist auch die Anordnung, daß in bestimmten Fällen die Schäden 10:1 abgewertet vergütet werden.
*
Wie aus Kreisen des Entschädügungsgericbts Tübingen verlautet, können nunmehr auch Belegungsschäden, die durch ausländische Holzschiasfijrmen entstanden sind, und Bele- gungsschäden durch Ausländer (PDR) beim Emtschädigungsgericht 'in Tübingen, Dobler- etraße 6—8, angemeldet werden. Soweit diese Schäden in der Vorzeit entstanden sind und noch nicht angemeldet wurden, müssen sie zur
Umsatzsteuer
Vorauszahlung der Monatszahler für den Monat Februar 1951 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Voranmeldung.
BeföndenungEsteuer
Zahlung für den Monat Februar 1951 unter Einreichung der entsprechenden Nachweisung.
■Bei verspäteter Entrichtung sind 2% Säumniszuschlag für den 1. Monat und l°/o für jeden weiteren (Monat verwirkt. Mit einer Aufhebung derselben kann nicht mehr gerechnet werden.
Die Steuerzahler werden 'gebeten, von dem unbaren Zahlungs- und Überweisungsverkehr weitgehend Gebrauch zu machen und von Zahlungen durch Scheck nach Möglichkeit ab- zuisehen. Bei allen Zahlungen ist idle Steuer- nuimmer, die Steuerart und der auf die einzelnen Steuerarten entfallende Betrag amtzu- geben.
Die Kassenstunlden der iFinanrdcaisse sind täglich vormittags von 8—12 Uhr. In den Nachmittagstunden können Zahlungen nicht mehr angenommen werden.
Finanzämter Hirsau und Neuenbürg
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Neuenbürg/Württ.
Handelsregister-Veränderung
B 386 — 23. 2. 51: Krauth & Comp, in Höfem/Enz. Heinrich Eilsberger, Arzt in Oberlengenhardt, ist aus der Gesellschaft ausge- schieden.
Amtsgericht Neuenbürg/Württ.
Handelsregister-N eueintragung
A 456 — 19. 2. 51: Hotel Quellenhof, Waldbad, Carl Gitter in Wildbad, Inhaber Carl Gutter, Hotelier in Wildbad, Hotel Quellenhof.
Mitteilungen für die Landwirtschaft
Die Schluß- und Jubiläumsfeier der Landwirtschaftsschule Calw findet am Samstag, den 10. März 1951, nachmittags 14,30 Uhr im Saalbau Rantschier in Altburg statt.
Zu dieser Feier werden die Bürgermeister, die Ortsobmänner, die Vorstände und Rechner der Spaidais, die Angehörigen 'der Schüler und Schülerinnen, die „Ehemaligen“ sowie die Bauernschaft 'hiermit freundiichst eingeladen.
gez. Pietsch, Landwirtschaftsrat
Schweinehaltungslehrgang in Calw Für den 22. Februar hatte das Landwirt- schaftisminitsterium Tübingen zu einem Schweinehaltungslehrgang nach Caiiw „Saal
bau Weiß“ eimgeladen. Von nah und fern waren die Landwirte und besonders auch die Bäuerinnen -sehr zahlreich erschienen. Nachdem der Leiter des Lehrganges, Landwirt- schaftsrat Pf et sch, Oalw. Gäste, Redner und Lehrgangsteilnehmer begrüßt hatte, gab er einen Überblick über den Stand der Schweinehaltung im Kreis Calw und forderte zur verstärkten Düngung für die Futtenge- wimnung auf. Reg.-Rat Ansorge, Tübingen. referierte über die Entwicklung des Schweinebestandes im Bundes- und Landesgebiet und die staatlichen Maßnahmen zur Förderung der Tierhaltung. Gutspächter Oberdörfer aus Hohenmühringen, Kr. Horb, sprach als Züchter und Praktiker über
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