Bekanntmachungen

Brotpreis

Nach einem Erlaß des Wirts chaftsmlm- steriuims Preisafufisichttsstelle Tübingen vom 20. 2. 1051 konnte über den Antrag des Landesverbandes der Bäckerimnung auf Er­höhung des Preises für Haiuisihrot noch nicht emitchiieden werden, da Beratungen über eine etwauge Subventionierung des Brotpreiees in Bonn im Gange aind, deren Ergebnis abge- wartet werden muß.

Die Bäckerinnumg hat für die igegenwärtige Laige Verständnis gezeigt imd bisher keine Änderung von sich ans vongenommen.

Unter Bezugnahme auf die Anordnung des Wirtschaitsministeriums über den Preis für Hausbrot vom 3. 8. 1950 veröffentlicht dm Kneisamtsblatt Nr. 34 vom 25. 8. 1950 er­geht an die Bäckereibetriebe der Aufruf, bis zur endgültigen Klärung dieser Frage Haus- brot in ausreichender Menge her­zustellen und feilzubieten, und den Preis von 0,48 DM je kg eimzühalten.

Calw, den 26. Februar 1951.

Landratsamt Preisbehörde

Maul- und Klauenseuche

des* Landratsamtes

§ 4

Zuwiderhandlungen unterliegen den Straf­vorschriften der §§ 74 ff. das Viehseuchen- gesetzes. Widerrechtlich eingeführte Tiere können außerdem den erforderlichen seuchen- polizaiilichen Maßnahmen unterworfen werden.

Tübingen, den 20. Fefbruar 1951

gez. Renner

Insbesondere die Viehhändler des Kreises werden auf die strenge Beachtung dieser Verordnung hingewiesen.

Jeder einzelne bisher allgemein genehmigte Schlacht- und Nutzviehmankt Ist baldmög­lichst beim Landratsamt amzuimeJden, damit die Genehmigung in jedem einzelnen Fall rechtzeitig beim Innenministerium eingeholt werden kann.

Landra tsa mt Hühnerpest

In der Stadt Tübingen iist in zwei GefLügel- baständen die Hühnerpest ausgebrochen.

(Landratsamt

Ausführung von Vermessungsarbeiten mit öffentlichem Glauben

Der Ingenieur für Vermetssungstechnik

Fristwahrung binnen 90 Tatgen nach dem In­krafttreten des Gesetzes angemeldet werden.

'Landratsamt Oaiw Requisitionsabt.

Hebammenniederlassun* in Nagold Dem Fräulein Lydia Raaf, Hebamme wird hiermit die Niederlassungserlaubnls auf Grund des § 10 des Htebammengesetzes vom 21.12.1938 (RGBl. I S. 1-893) erteilt. Als Wohn­sitz wird ihr, als zweiten Hebamme neben der Hebamme Korz, Nagold zugewiesen. Calw, den 1. 3.1951

Landratsamt

Steuertermine im Monat März 1951 10. März 1951

Lohnsteuer und Not opfer Berlin Abführung der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer und Abgabe Not­opfer Berlin durch die Monatszahler für den Monat Februar 1951 unter gleichzeitiger Ab­gabe der entsprechenden Lohnsteueranmel- dung.

Einkommen- Körperschaftststeuer und Notoptfer Berlin

Vorauszahlung für das I. Kalenderviertel­jahr 1961.

Die heftige Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche im wüirtt. Oberland, aber auch in den Nachbarländern, läßt eine Einschrän­kung der Klauenviehmärkte und marktähn­lichen Veranstaltungen für Klauentiere not­wendig erscheinen, zumal da der Einbruch der Seuche von Schlachtviehmärkten ausge­gangen und auch von einem Zuchtviehmarkt aus Seuchenverschleppuing erfolgt ist. Des weiteren sind besondere Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Klauentieren zu Nutz- und Zuchtzwecken in das Landesgebiet er­forderlich.

Das Innenministerium hat daher die nach­stehende Verordnung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 20. 2.1951 er­lassen.

Verordnung des Innenministeriums zur Be­kämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 20. Februar 1951

Auf Grund der §§ 18, 20, 28 und 79 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zum Schutze gegen die derzeitige besondere Seuchengefahr bis auf Widerruf bestimmt:

§ 1

Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen Nutz- und Schlachtviehmärtaten sowie sonsti­gen Absatzveranstaltungen für Klauentiere bedarf der 'Genehmigung des Innenministe­riums.

§ 2

<1) Klauentiere dürfen zu Nutz- und Zucht­zwecken nach Württemiberg-Hohenzollern nur eingeführt werden, wenn durch amtstier- ärztliche Bescheinigung nachgewiiesen wird, daß die Tiere vor frühestens 14 Tagen und längstens 6 Monaten mit bivalenter (Typ A und B) Maul- und Klauenseuche-Vakzine schutzgeimpft worden sind und aus einem Bestand stammen, in welchem innerhalb der vergangenen 6 Monate Maul- und Klauen­seuche nicht geherrscht hat.

(2) Ausgenommen sind bis auf weiteres Zuchttiere, die nachweislich unmittelbar von seuchenpolizeilich zugeiassemen Absatzveran- staltungen der Zuchtverbände im Landes­bezirk Württemberg des Landes Wiirttemb.- Baden kommen. Weitere Ausnahmen kann das Innenministerium dm einzelnen Falle zu­lassen.

§ 3

Die besonderen Vorschriften zur Über­wachung des Schafverkehrs bleiben unbe­rührt.

Alfred Lutz, Vermessungsoberinspektor a. D. in Neubulach

ist heute gemäß Erlaß des Innenministeriums vom 3. Januar 1951 Nr. XIV 2045/40 c zur Ausführung von Vermessungsarbeiten mit öffentlichem Glauben öffentlich bestellt und beeidigt werden.

Calw, den 27. Januar 1951.

Landratsamt

Besatzungsschäden

Belegungsschäden durch ausländische Holzschiagfirmen und durch PDR

Im Amtsblatt der Alliierten Hohen Kom­mission für Deutschland vom 14. 2. 51 ist das Gesetz Nr. 47 veröffentlicht, das die Vergü­tung .über (Besatzungsschäden enthält und für das Gebiet der Bundesrepublik gilt. Dieses Gesetz ist mit Wirkung vom 20. 2.1951 an in Kraft. Bei den Bürgermeisterämtern kann Einblick in das betr. Amtbiatt genommen werdien, worauf die Geschädigten himgewiesen werden.

Von Bedeutung ist u. a daß idle Frist zur Anmeldung von Schäden nunmehr 90 Tage bisher 3 Monate 'beträgt. Wesentlich ist auch die Anordnung, daß in bestimmten Fäl­len die Schäden 10:1 abgewertet vergütet werden.

*

Wie aus Kreisen des Entschädügungsgericbts Tübingen verlautet, können nunmehr auch Belegungsschäden, die durch ausländische Holzschiasfijrmen entstanden sind, und Bele- gungsschäden durch Ausländer (PDR) beim Emtschädigungsgericht 'in Tübingen, Dobler- etraße 68, angemeldet werden. Soweit diese Schäden in der Vorzeit entstanden sind und noch nicht angemeldet wurden, müssen sie zur

Umsatzsteuer

Vorauszahlung der Monatszahler für den Monat Februar 1951 unter gleichzeitiger Ab­gabe der entsprechenden Voranmeldung.

BeföndenungEsteuer

Zahlung für den Monat Februar 1951 unter Einreichung der entsprechenden Nachweisung.

Bei verspäteter Entrichtung sind 2% Säum­niszuschlag für den 1. Monat und l°/o für jeden weiteren (Monat verwirkt. Mit einer Aufhebung derselben kann nicht mehr ge­rechnet werden.

Die Steuerzahler werden 'gebeten, von dem unbaren Zahlungs- und Überweisungsverkehr weitgehend Gebrauch zu machen und von Zahlungen durch Scheck nach Möglichkeit ab- zuisehen. Bei allen Zahlungen ist idle Steuer- nuimmer, die Steuerart und der auf die ein­zelnen Steuerarten entfallende Betrag amtzu- geben.

Die Kassenstunlden der iFinanrdcaisse sind täglich vormittags von 812 Uhr. In den Nachmittagstunden können Zahlungen nicht mehr angenommen werden.

Finanzämter Hirsau und Neuenbürg

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Neuenbürg/Württ.

Handelsregister-Veränderung

B 386 23. 2. 51: Krauth & Comp, in Höfem/Enz. Heinrich Eilsberger, Arzt in Ober­lengenhardt, ist aus der Gesellschaft ausge- schieden.

Amtsgericht Neuenbürg/Württ.

Handelsregister-N eueintragung

A 456 19. 2. 51: Hotel Quellenhof, Wald­bad, Carl Gitter in Wildbad, Inhaber Carl Gutter, Hotelier in Wildbad, Hotel Quellenhof.

Mitteilungen für die Landwirtschaft

Die Schluß- und Jubiläumsfeier der Landwirtschaftsschule Calw findet am Samstag, den 10. März 1951, nachmittags 14,30 Uhr im Saalbau Rantschier in Altburg statt.

Zu dieser Feier werden die Bürgermeister, die Ortsobmänner, die Vorstände und Rech­ner der Spaidais, die Angehörigen 'der Schüler und Schülerinnen, dieEhemaligen sowie die Bauernschaft 'hiermit freundiichst eingeladen.

gez. Pietsch, Landwirtschaftsrat

Schweinehaltungslehrgang in Calw Für den 22. Februar hatte das Landwirt- schaftisminitsterium Tübingen zu einem Schweinehaltungslehrgang nach CaiiwSaal­

bau Weiß eimgeladen. Von nah und fern waren die Landwirte und besonders auch die Bäuerinnen -sehr zahlreich erschienen. Nach­dem der Leiter des Lehrganges, Landwirt- schaftsrat Pf et sch, Oalw. Gäste, Redner und Lehrgangsteilnehmer begrüßt hatte, gab er einen Überblick über den Stand der Schweinehaltung im Kreis Calw und forderte zur verstärkten Düngung für die Futtenge- wimnung auf. Reg.-Rat Ansorge, Tübin­gen. referierte über die Entwicklung des Schweinebestandes im Bundes- und Landes­gebiet und die staatlichen Maßnahmen zur Förderung der Tierhaltung. Gutspächter Oberdörfer aus Hohenmühringen, Kr. Horb, sprach als Züchter und Praktiker über

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