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dauernden Nachwuchs, der stich dem Betrieb verbunden fühlt, schaffen.

Interessenten treten zweckmäßigerwedse mit der Aktiengesellschaft des Altenbergs für Bergbau und Zinikhüttenibetnieb in Unter- eschbach Bez. Köln über dtie für ihren Wohnort zuständigen Arbeitsämter in Ver­bindung.

Calw, den 30. Januar 1951.

Arbeitsamt Nagold Landratsamt

Umsiedlungsamt Calw

Aufnahme in das Staatliche Hauswirtschaft­liche Seminar Kirchheim/T.

(Die Meldefrist für diie im Frühjahr 1951 stattfindiende Auf nahmeprüf ung in dasStaatl. Hauswirtschaftliche Seminar Kirchheim/Teck ist verlängert worden. Zugleich wird bekannt- gegelben, daß für Herbist 1951 eine weitere Aufnahmeprüfung vorgesehen ist. Nähere Auskünfte über die Voraussetzungen zur Aufnahmeprüfung im Frühjahr und über die der Meldung beizufügenden Unterlagen er­teilen die Bezirksschulämter und dias Kult- ministerium. Meldungen aus Württem'beng- Hohemzollem werden an 'das Kultministerium Tübingen Nauklerstraße 47. gerichtet.

Calw, den 15. Februar 1951.

Landratsamt

Ablieferung eines Pflichtexemplars aller Druckerzeugnisse

(Das Kultministerium von Württ&mbeng- Hohenzollern teilt mit: Es besteht Veran­lassung, darauf hinzu weisen, daß nach dem Gesetz Nr. 5 der Alliierten Hohen Kommis­sion für Deutschland vom 21. 9. 1949 die in Württemberg-Hohenzollem ansässigen Ver­lage von jedem Druckerzeugnis (Bücher, Broschüren, Zeitschriften. Karten und Musi­kalien) ein Stück an das Französische Lamdes- kommiissariat (Section des Affaires Culturel- les), Tübingen, Doblerstraße, abzuliefem haben. Dieselbe Pflicht besteht für Druckereien, wenn sie selbst Druckwerke der genannten Art heraiusbningen und für Selbst- verleger.

Calw, den 13. Februar 1951.

Landratsamt

Haftpflichtversicherung bei Trunkenheit am Steuer

Auf Grund einer Veröffentlichung des Bun- desmimdisters für Verkehr wird folgendes foe- kanntgemacht:

Die Zahl der 'durch angetrunkene Kraft­fahrer verursachten Verkehrsunfälle ist seit der Währungsreform ständig gestiegen. Be­sonders 'bei den schweren Unfällen mit Todesfolge ist der Anteil der Alkoholbeein- flussung verhältnismäßig sehr hoch.

Im Hinblick auf diese Entwicklung haben die Kraftverkehrsversicherer mitge­teilt, daß sie die Frage des Versicherungs­schutzes bei Trunkenheit am Steuer wesent­lich strenger als bisher prüfen werden und daß eie von ihrem gesetzlichen Ablehnungs­recht wegen bewußter Gefahrenerhöhung und bedingten Vorsatzes (§§ 23 ff. § 152 WG) in der Regel Gebrauch machen werden. Kraft­fahrer, die in angetrunkenem Zu­stand ein Kraftfahrzeug führen, müssen damit rechnerf, daß sie nicht nur den Führerschein ver­lieren. sondern daß sie auch mangels Versicherungsschutzes ihre wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzen. Die Rechte der Ver­kehrsopfer bleiben unberührt (§ 158 c WG)

Landratsamt

Schutz von Personen gegen Hunde

Es besteht Veranlassung, die Hundebe­satzer auf die Verordnung dies Innenmini­steriums über den Schutz von Personen gegen Hunde vom 15. Januar 1929 (Reg. Bl.

S. 84) i. d. Fassung der VO v. 12, Oktober 1937

(Reg. BL S. 102) hiinzurweisein.

1. Jeder frei umherlaufende Hund muß mit einem Halsband versehen sein, das den Namen und Wohnort des Hundebesitzers ersehen läßt;

2. läufige und räudige Hunde sind zu ver­wahren;

3. das Freilaufeniassen dier Hunde zur Nachtzeit außerhalb der Wohnung oder

4. dais Hetzen von Hunden piuf Menschen ist

verboten; ,

5. außerhalb der Wohnung oder anderer

umschlossener Örtlichkeiten, zu dene* Fremde kein Zutrittsrecht haben, müssen rauflustige oder bissige Hunde mit einem das Beißen sicher verhindernden Maulkorb versehen sein. , ;

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrif­ten werden auf Grund Art. 22 Zff. 3 dies Po-

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Die Umlegiung -ist unzulässig, wenn die monatliche Mehrbelastung durch Gebühren­erhöhungen weniger als l°/o der monatlichen Gesamtmiete eines Hauses beträgt. Dieser Mindestsatz dürfte 'bei den Gebührenerhö- hurngen vielfach nicht erreicht werden.

Eine Umlegung für die Zeit vor dem 1,1. 1951 findet nicht statt.

Für die Neuieinführung oder Erhöhung der genannten Gebühren nach dem 1.1.1951 gel­ten die Bestimmungen der Ziff. 4345 des Runderiasses Nr. 184/37 vom 12.12.1937.

II,

'Die Umlegung erfolgt nach dem Verhält­nis der Leerrauimmieten gemieteter oder ge­pachteter Räume unter Berücksichtigung des Mietwerts edgengenutzter Räume des Ver­mieters oder Verpächters.

iuueoveiuicUuiuAseb r,lagen.

Calw, den 10. Februar 1951 ^

Landratsamt Prensbehöncte

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Nagold Handelsregister Eintragung vom 20. Dezember 1950. HR A Nr 146: Zweigniederlassung der Firma Happ & Ki'lb, Furniere und Sperrholzplatten, Kelkheim 1. Taunus. Das Geschäftslokäl der Zweigniederlassung befindet sich in Na- gold-Iselshausen. Persönlich haftende Gesell­schafter sind Heinrich Happ, Kaufmann in Griesheim, Hans Kilb, Kaufmann in Frank- furt/M.-Höchst. Offene Handelsgesellschaft seit 1. 3. 1928. Zur Vertretung der Gesell­schaft ist jeder Gesellschafter allein be­rechtigt.