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dauernden Nachwuchs, der stich dem Betrieb verbunden fühlt, schaffen.
Interessenten treten zweckmäßigerwedse mit der Aktiengesellschaft des Altenbergs für Bergbau und Zinikhüttenibetnieb in Unter- eschbach Bez. Köln über dtie für ihren Wohnort zuständigen Arbeitsämter in Verbindung.
Calw, den 30. Januar 1951.
Arbeitsamt Nagold Landratsamt
Umsiedlungsamt Calw
Aufnahme in das Staatliche Hauswirtschaftliche Seminar Kirchheim/T.
(Die Meldefrist für diie im Frühjahr 1951 stattfindiende Auf nahmeprüf ung in dasStaatl. Hauswirtschaftliche Seminar Kirchheim/Teck ist verlängert worden. Zugleich wird bekannt- gegelben, daß für Herbist 1951 eine weitere Aufnahmeprüfung vorgesehen ist. Nähere Auskünfte über die Voraussetzungen zur Aufnahmeprüfung im Frühjahr und über die der Meldung beizufügenden Unterlagen erteilen die Bezirksschulämter und dias Kult- ministerium. Meldungen aus Württem'beng- Hohemzollem werden an 'das Kultministerium Tübingen Nauklerstraße 47. gerichtet.
Calw, den 15. Februar 1951.
Landratsamt
Ablieferung eines Pflichtexemplars aller Druckerzeugnisse
(Das Kultministerium von Württ&mbeng- Hohenzollern teilt mit: Es besteht Veranlassung, darauf hinzu weisen, daß nach dem Gesetz Nr. 5 der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 21. 9. 1949 die in Württemberg-Hohenzollem ansässigen Verlage von jedem Druckerzeugnis (Bücher, Broschüren, Zeitschriften. Karten und Musikalien) ein Stück an das Französische Lamdes- kommiissariat (Section des Affaires Culturel- les), Tübingen, Doblerstraße, abzuliefem haben. Dieselbe Pflicht besteht für Druckereien, wenn sie selbst Druckwerke der genannten Art heraiusbningen und für Selbst- verleger.
Calw, den 13. Februar 1951.
Landratsamt
Haftpflichtversicherung bei Trunkenheit am Steuer
Auf Grund einer Veröffentlichung des Bun- desmimdisters für Verkehr wird folgendes foe- kanntgemacht:
Die Zahl der 'durch angetrunkene Kraftfahrer verursachten Verkehrsunfälle ist seit der Währungsreform ständig gestiegen. Besonders 'bei den schweren Unfällen mit Todesfolge ist der Anteil der Alkoholbeein- flussung verhältnismäßig sehr hoch.
Im Hinblick auf diese Entwicklung haben die Kraftverkehrsversicherer mitgeteilt, daß sie die Frage des Versicherungsschutzes bei Trunkenheit am Steuer wesentlich strenger als bisher prüfen werden und daß eie von ihrem gesetzlichen Ablehnungsrecht wegen bewußter Gefahrenerhöhung und bedingten Vorsatzes (§§ 23 ff. § 152 WG) in der Regel Gebrauch machen werden. Kraftfahrer, die in angetrunkenem Zustand ein Kraftfahrzeug führen, müssen damit rechnerf, daß sie nicht nur den Führerschein verlieren. sondern daß sie auch mangels Versicherungsschutzes ihre wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzen. Die Rechte der Verkehrsopfer bleiben unberührt (§ 158 c WG)
Landratsamt
Schutz von Personen gegen Hunde
Es besteht Veranlassung, die Hundebesatzer auf die Verordnung dies Innenministeriums über den Schutz von Personen gegen Hunde vom 15. Januar 1929 (Reg. Bl.
S. 84) i. d. Fassung der VO v. 12, Oktober 1937
(Reg. BL S. 102) hiinzurweisein.
1. Jeder frei umherlaufende Hund muß mit einem Halsband versehen sein, das den Namen und Wohnort des Hundebesitzers ersehen läßt;
2. läufige und räudige Hunde sind zu verwahren;
3. das Freilaufeniassen dier Hunde zur Nachtzeit außerhalb der Wohnung oder
4. dais Hetzen von Hunden piuf Menschen ist
verboten; ,
5. außerhalb der Wohnung oder anderer’
umschlossener Örtlichkeiten, zu dene* Fremde kein Zutrittsrecht haben, müssen rauflustige oder bissige Hunde mit einem das Beißen sicher verhindernden Maulkorb versehen sein. , ;
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund Art. 22 Zff. 3 dies Po-
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Die Umlegiung -ist unzulässig, wenn die monatliche Mehrbelastung durch Gebührenerhöhungen weniger als l°/o der monatlichen Gesamtmiete eines Hauses beträgt. Dieser Mindestsatz dürfte 'bei den Gebührenerhö- hurngen vielfach nicht erreicht werden.
Eine Umlegung für die Zeit vor dem 1,1. 1951 findet nicht statt.
Für die Neuieinführung oder Erhöhung der genannten Gebühren nach dem 1.1.1951 gelten die Bestimmungen der Ziff. 43—45 des Runderiasses Nr. 184/37 vom 12.12.1937.
II,
'Die Umlegung erfolgt nach dem Verhältnis der Leerrauimmieten gemieteter oder gepachteter Räume unter Berücksichtigung des Mietwerts edgengenutzter Räume des Vermieters oder Verpächters.
iuueoveiuicUuiuAseb r,lagen.
Calw, den 10. Februar 1951 ^
Landratsamt — Prensbehöncte —
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Nagold — Handelsregister — Eintragung vom 20. Dezember 1950. HR A Nr 146: Zweigniederlassung der Firma Happ & Ki'lb, Furniere und Sperrholzplatten, Kelkheim 1. Taunus. Das Geschäftslokäl der Zweigniederlassung befindet sich in Na- gold-Iselshausen. Persönlich haftende Gesellschafter sind Heinrich Happ, Kaufmann in Griesheim, Hans Kilb, Kaufmann in Frank- furt/M.-Höchst. Offene Handelsgesellschaft seit 1. 3. 1928. Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gesellschafter allein berechtigt.