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Amtsblatt für Kn wcfö eolw

BEKANNTMACHUNGEN DES LANDRATSAMTES UND DER BEHÖRDEN

Calw

Samstag, 17. Februar 1951

Nr. 7

Bekanntmachungen des Landratsamtes

Normpreise der SSgeindustrie für Nadelschnittholz

Erlaß das iBundesmindsterdums für Wirtschaft vom 11. Januar 1951 (Bundeeanzeiiger Nr. 21 vom 31.1.51

Meinen Erfaß vom 18. August 1950 IVB 3/El e/140/50 EPR Nr. 14/50 hebe ich aiuf. (Siehe Amtsblatt das Kreises Nr. 48 vom 1.12.1950).

Durch gemeinschaftlichen Erfaß des Bun- desminnsteriums für Ernährung, Lamdwtirt- echaft und Forsten und des Bundesministe- rfiums für Wirtschaft vom 10. Januar 1951 sind für Rundholz ab Wald bei guter Ab­fuhrlage und guter HoJzqualdtät Richtpreise für den Waldbesitz aller Besitzarten dm Bun­desgebiet bekanntgegeben, bei denen Über-

Pr eis e

Geltungsbereich

Länder: Niedensachsen, Nordöhedn-West­falen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Pnedsgruppe I:

(unbearbeitete, parallel besäumte (Bretter und Bohlen und vierkantig bearbeitete Höl­zer) Grundpreis 123. DM je cbm

Preüsgruppe II:

(unbearbeitete, unbesäumite Bretter und Boh­len) Grundpreis für Fichte/Tanne

123. DM je cbm | Kiefer 128. DM je cbm

Predsgruppe III:

(Habeidielen und Rauhspund)

Grundpreis 5.10 DM je qm

Länder: Baden, Bayern, Hessen, Rhein­land-Pfalz, Württemberg-Baden, Württem- beng-HohemzoHem sowie der bayerische Kreis | Lindau.

Preisgruppe I:

I (unbearbeitete, parallel besäumte Bretter und Bohlen und vierkantig beaibedtete Höl- | zen Grundpreis 119. DM je cbm

Preisgruppe II:

I (unbearbeitete, unbesäumte Bretter und Beh­len) Grundpreis für Fichte/Tanne

* . 119. DM je cbm

Kiefer 124. DM je cbm

Preisgruppe III:

(Hobeldielen und Rauhspund)

Grundpreis 5. DM je qm.

Für die Predsenmittlung der Schnittholz­sortimente und Güteklassen mit Ausnahme der im folgendien Absatz aufgeführten Sor­timente ist ein Zuschlag von höchstens 60 v. H. zu den in der Anlage III zur Anordnung über die Preisbildung für .Nadelschnittholz vom 27.3.1947 aufgeführten Zuschlägen ver­tretbar.

Für die Sortimente Robhobler, Latten Kreuzholz und Rahmen ist ein Zuschlag von höchstens 125 v. H. und für das Bauholz ein Zuschlag von höchstens 200 v. H. zu den Zu- I Schlägen vertretbar, die in der Anlage III zu der Anordnung über die Preisbildung für | Niadelschniittholz vom 27.3. 47 aufgeführt sind Die Abschläge müssen entsprechend erhöht | werden.

Der Bundasmdndster für Wirtschaft Landratsamt Preisbehörde

Grundpreise für Rohholz und Brennholz

Scheitholz Knorrholz Knüppelh.

RunÄdkfi Rundstedee Rundstücke von Uber u v.üb.Uom von 5M4cm

Schreibung Unangemessenheit im Sinne des § 19 dies Wirtschaftsstrafgesetzes anzunehmen ist. Als Normpreise der Sägeindustrie, bei deren Überschreitung Unangemessenheit im Sinne des § 19 des Wirts chaftsstrafgesetzes anzunehmen ist, werden auf der Grundlage der Richtnreise für Rundholz nachstehende Preise bekanntgegeben.

Diese Preise lehnen sich in ihrem Ver­hältnis unitereinandier an die Preise der An­ordnung PR Nr. 20/47 über die Preisbildung für Nadelschnittholz vom 27.3.1947 (VfWMBl S. 53t an, deren Güte- und Sortierumgsvor- schrifben weiterhin anzuwenden sind. Die Preise gelten für Nadelschnittholz frei ver­laden Waggon oder Schiff Versandort, ver­ladetrocken. Letzteres gilt nicht für soge­nannte Dimensions- und Listemware.

Buche

cm 0 am schwäche­ren Ende DM/rm 17.00

0 am schwäche­ren Ende

DM/rm

15.00

13.00

11.00

11.00

0 am schwäche­ren Ende

DM/rm

13.00

11.00

10.00

10.00

Laiuibhoiz-bart 15.00 Laubholz-wedch 12.00 Nadelholz 13.00

Lamdratsamt Predsbehörde Ausbildung jugendlicher Ausgewiesener zu Bergwerkslehrlingen Die Bergbauatotedlung der Aktiengesell­schaft des Allenbergs für Bergbau und Zinkhübtenfoetrieb in Unitereschbach 'bei Köln ist derzeit im Begriff, ein Lehrflngsbeim für die Ausbildung zum Bergwerksiehrlrng auf- zulbaiuen. Der Betrieb möchte gern Lehrlinge vor allem aus den Reihen der Heimatver­triebenen auf nehmen. Das Unternehmen, das ca 700 Personen umfaßt, will sich einen