Rechtsfragen des Alltags
Der Wechsel im Kreditverkehr Das Geld ist überall knapp geworden und so 'spielt auch der Wechsel im Geschäftsverkehr wieder eine große Rolle. Seine wirtschaftliche Bedeutung kann man sich am besten an folgendem Beispiel klar machen. Bei einem Möbelkauf wird heute in vielen Fällen Ratenzahlung vereinbart. Einerseits hat der Käufer nicht auf einmal das ganze Geld flüssig, zum anderen braucht aber der •Möbelhändler sofort Geld, um seinen Verpflichtungen nachkommen zu können. Der Möbelhändler stellt mun einen Wechsel aus. Darin verpflichtet sich der Käufer am soundsovielten einen bestimmten Betrag zu zahlen. An der linken Seite des Papiers muß der Käufer seinen Namen schreiben. Damit nimmt er die in dem Wechsel an ihn gerichtete Zahlungsaufforderung an, er akzeptiert. Für den Verkäufer ist ein solches Papier nun so gut wie Geld. Er kann damit seine Lieferanten bezahlen; diese sind dann berechtigt am Fälligkeitstag vom Bezogenen — das ist der Möbelhändler — die Wechselsumme unter Vorlage des Wechsels einzuziehen. Aber auch der Lieferant kann das Papier seinem Vorlieferanten zahlungshalber weitergeben. Auf Grund der Vermerke auf der Rückseite des Wechsels kann man den Weg verfolgen, den er gegangen ist. Dort kann man z. B. lesen „für mich an die Order der Firma Müller & Schulze“, Unterschrift des Ausstellers, dann wieder ein Stempel „an die Order der Firma Meier & Lehmann“ Unterschrift Müller & Schulze usw. Das sind die sogen. Indossamente. Jeder, der den Wechsel in der Hand hat. kann ihn auch gleich zu einer Bank bringen und ihn dort diskontieren lassen. Er verkauft dort den Wechsel und bekommt dafür bares Geld, aber nicht in voller Höhe des Wechselbetrages, sondern abzüglich des sog. Diskontsatzes, der immer niedriger wird, je näher der Fälligkeitstag heranrückt. Wenn die Bank den Wechsel bei sich liegen läßt, hat sie sich dann den Diskontbetrag, den sie bei der Barauszahlung des Wechsels vor Fälligkeit abgezogen hatte, verdient.
Die in dem Wechsel niedergelegte Schuldverpflichtung ist vollkommen unabhängig von dem ursprünglichen Möbelkauf. Der Wechsel enthält eine unbedingte Verpflichtung des Bezogenen (Akzeptanten) am Fälligkeitstage die bestimmte Summe zu zahlen. Darauf muß sich jeder, der den Wechsel annimmt, ver
lassen können. Der Bank gegenüber, die am Fälligkeitstage den Wechsel präsentiert, kann der Bezogene nicht etwa sagen: „Ich habe ja meinen Möbelhändler inzwischen schon bezahlt.“ Was zwischen dem ursprünglichen Käufer und Verkäufer in der Zwischenzeit geschehen ist. geht die Bank gamichts an. Wäre es anders, so könnte ja niemand einen Wechsel als sicheres Zahlungsmittel entgegennehmen.
Die Sicherheit eines Wechsels ergibt sich aber auch daraus, daß jeder, der auf den Wechsel seinen Namen gesetzt hat, für die Wechselsumme haftet. Kann also am Fälligkeitstage vom Bezogenen kein Geld erlangt werden, so muß ein Notar diesen Vorgang beurkunden. Der Wechsel ist dann zu „Protest gegangen“. Wer den Wechsel in den Händen hat, kann aber nun von seinen Vormännern und schließlich vom Aussteller, bei uns der Möbelhändler, die Wechselsumme verlangen. In unserem Beispiel kann also Meier und Lehmann sich an Müller & Schulze halten. Hat dieser gezahlt, so kann er sich den ausgezahlten Betrag wieder vom Möbelhändler ausfolgen lassen. Ein Wechsel ist also um so sicherer, je mehr Indossamente hinten drauf stehen.
Für den Bezogenen ist aber eines wichtig. Hat er für die Kaufsumme einen Wechsel ausgestellt, so darf er nur zahlen, wenn ihm der Wechsel ausgehändigt wird. Freut er sich, 'wenn er das Geld schon früher beisammen hat und trägt es zu seinem Möbelhändler, so ist das höchst gefährlich. Wo der Wechsel inzwischen hingewandert ist, kann der Möbelhändler auch nicht wissen. Er müßte ihn am Fälligkeitstage abfangen, da er aber nur selten weiß, wo er herkommt, ist das eine recht unsichere Sache. Es kann allerdings auf dem Wechsel vermerkt werden, daß er bei einer bestimmten Bank zahlbar ist. Dort muß er auf alle Fälle hinkommen, und bei dieser Bank könnte dann der Möbelhändler die schon vorher empfangene Summe am Fälligkeitstag bereit stellen. Wenn er an diesem Tage die Wechselsumme nicht zur Verfügung hat. so muß der Käufer noch einmal zahlen. Er wird auf alle Fälle zuerst in Anspruch genommen. Zahlt er nicht, so wird eine Protesturkunde aufgenommen. Derjenige aber, der einen Wechsel zu Protest gehen ließ, wird in einer bei den Banken umlaufende schwarze Liste eingetragen, und wird nirgends mehr Kredit bekommen. Außerdem
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.t Handelsregister-Veränderung A 386 —18.1.1951: Krauth & Comp, in Höfen-Enz. Carl Poeschmann in Höfen- Enz ist Einzelorbkurist.
kann natürlich der Wechselinhaber vom Bezogenen die Wechselsumme gerichtlich beitreiben Am raschesten und einfachsten geschieht dies mittels eines Wechselzahlungsbefehls. der ohne weiteres vom Gericht bei Vorzeigung des Wechsels erlangt werden kann. Damit kann dann der Wechselgläubiger dem Bezogenen den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken und pfänden lassen. Also immer beachten: Hat man einen Wechsel ausgestellt, so soll man auch nicht eher zahlen, als bis der Wechsel vorgelegt wird. Es gibt sonst Ärger, insbesondere wenn man seinen Gläubiger nicht kennt.
Kirchliche Nachrichten
Evangelische Gottesdienste in Calw Sonntag Sexagesimae, 28. Januar 1951.
9 Uhr: Christenlehre (Töchter), 9 Uhr. 1. Gottesdienst im Vereinshaus (Dr. Geprägs). 10 Uhr: 2. Gottesdienst im Vereinshaus (Dr, Geprägs), 10 Uhr: Gottesdienst im Krankenhaus (Dekan Höltzel), 11 Uhr: Kindergottes— dienst im Vereinshaus, 17 Uhr: Abendmahlsfeier im Vereinshaus (Dekan Höltzel).
Mittwoch. 31. Januar: 8.15 Uhr: Schülergottesdienst, 9 Uhr: Betstunde, 20 Uhr: Männerabend (Das erste Gebot).
Donnerstag. 1. Februar: 20 Uhr: Bibelstunde.
Katholische Gottesdienste (Stadtpfarrei Calw)
Sonntag Sexagesimae, den 28. Januar 1951- 7.30 Uhr: Frühgottesdienst. 830 Uhr: Christenlehre, 9.30 Uhr: Hauptgottesdienst, 11.15 Uhr: Gottesdienst in Bad Liebenzeld, 14 Uhr; Andacht.
Montag und Donnerstag je 7 Uhr: Gottesdienst im Kinderheim. Dienstag 7.30 Uhr- Pfarrgottesdienst. Mittwoch: 8.15 Uhr: Schü'ler- gottesdienst. 'Freitag: Herz-Jesu-Freitag und Mariae Lichtmeß. 7.30 Uhr: Festgottesdienst und Herz-Jesu-Freitagsgottesdienst. Samstag: Priestersamstag. 6.30 Uhr: Choralamt und J ugend'gottesdienst.
Herausgeber: Kreisverband Calw Verwaltung: Calw Badstraße 24 Druck: Buchdruckerei Lauk, Altensteig
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durch regelmäßige Fußpflege bei Poldi Füssel Spezialistin in Fußpflege, Massage und Heilgymnastik jetzt Altensteig, Mühlstr. 225 neben Dr. Vogel Sprechzeiten: Täglich von 9—12 Uhr und 13—18 Uhr Donnerstag geschlossen In Nagold jeden Donnerstag ganztägig im Sanitätshaus H. Schaible
Gemeinde Egenhausen Am 5. Februar 1951 findet ein
Krämer-, Vieh- und Schweinemarkt
statt, wozu freundlichst einladet.
Bürgermeisteramt Egenhausen.
Friedrich Bauer
Amtliche Bahnspedition ln Calw
BÜRO BAHNHOF
ist nun unter
Nr. 766
direkt angeschlossen.
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Georg Köbele Nagold
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