auf die völlig undurchsichtige Entwicklung in dem am 1.4.1961 beginnenden neuen Wirtschaftsjahr eine weitere Herabsetzung der Umlage nicht tunlich erscheint, weil sonst die Erfüllung der wichtigsten Aufgaben des Kreisverbandes, insbesondere die Straßen­unterhaltung, gefährdet ist.

In der vom Kreistag beschlossenen Haus- haitssatzung wurden weiter festgesetzt:

1. ) Der ordentliche Haushaltsplan in Ein­nahme und Ausgabe auf je 5.428.573, DM

2. ) der außerordentliche Haushaltsplan in Einnahme und Ausgabe auf je 204.865, DM

3. ) der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr in Anspruch ge­nommen werden dürfen, auf 361,000, DM

4. ) der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordent­lichen Haushaltsplans bestimmt sind, auf

44.000, DM

Hiervon sind 14.000, DM (aus ERP- Mitteln) für den Umbau und die Einrichtung des in Hirsau erworbenen und für die Un­terbringung der Mädchenabteilung der Land- wirtschaftsschule Calw vorgesehenen 'Gebäu­des und 30.000, DM (Darlehen der Zusatz- versongungiskasse Reutlingen) zur Restfinan­zierung des Wohnhausbaues an der Heng­stetter Steige in Calw bestimmt.

Kreisverbandshaushalt und Wirtschaft

Welche (Bedeutung dem Haushalt des Kreis­verbands für die Wirtschaft des ganzen Krei­ses. der Gemeinden und der einzelnen Steuer­zahler zukommt, ergibt sich aus folgenden Netto-Ausgabeposten der Einzelpläne des Gesamthaushaltsplans:

Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen (einschl. des 531.000, D(M betragenden Auf­wands für die Landstraßen 1. und II. Ord­nung) 583.000, D(M, Fürsorgewesen und Ju­gendhilfe 524.000, DM. Gesundheitswesen 357.000, DM. Höhere Schulen und iBerufs- fachschulen '104.000, DM. Wirtschaftsfärde- rung (insbesondere Förderung der Land­wirtschaft) 30.000, DM. Polizeilicher Uber- wachungs- und Ordnungsdienst (insbesondere Bau- und Feuerschau sowie (Nahrungsmittel­kontrolle) 2.100, DM, Volksbildung 2.000, DM.

Die Erfüllung all dieser, für die Gemeinden und die Bevölkerung des Kreises so bedeu­tungsvollen, ja oft lebenswichtigen Aufgaben, erfordern demnach (Nettoausgaben von rund 1.602.100, DM.

Dem gegenüber treten die reinen Kosten der allgemeinen Verwaltung des Kreisver­bandes mit rund 135.300, DM weit zurück, insbesondere, wenn man berücksichtigt, daß unter diesem Betrag auch noch persönliche und sächliche Verwaltungsausgaben in Höhe

Mehrausgaben noch um 123.000, DM auf 1.860.400, DM erhöhen.

Die Deckungsmittel

Diesen reinen Ausgaben stehen als Deckungs­mittel gegenüber:

Schlüsselzuweisungen des Landes auf Grund des Finanz- und Lastenausgleichs- geselzes 442.000, DM, Grunderwerbsteuer­zuschläge 162.500, DM, Jagd- und Fischerei­steuer 3.000, DM. Verfügbare Restmittel

aus der abgeschlossenen Rechnung 1948 83.500, DM. Das sind zusammen 691.000, DM.

Es ergibt sich daher ein ungedeckter Auf­wand des Kreisverbands von rund 1.169.400, DM. der nach Art. 44 der Kreisordnung vom 22. IE. 1948 durch Umlage auf die Gemeinden des Kreises aufzubringen ist. Demgemäß war deshalb die Kreisumlage auf 1,17 Milli­onen DM festzusetzen.

Die wichtigsten Aufgaben des Kreisverbandes

Zu Beginn der Beratung des Haushaltsplans faßte der Vorsitzende noch einmal die zur Zeit wichtigsten Aufgaben des Kreisverbands zusammen:

1. ) Die Umgestaltung und Erweiterung des Kreiskrankenhauses Calw, das nicht mehr den hygienischen und sanitären Anforderungen genüge.

2. ) Die Erstellung des Altenheims in (Neuenbürg, über dessen dringende Not­wendigkeit zur Linderung der Wohnungsnot und der Not unserer Alten überhaupt bei allen maßgebenden Stellen kein Zweifel be­stehe.

3. ) Die Erstellung eines 5-Familien- wohnhauses in Calw als weiterer Beitrag zur Behebung des immer noch großen Mangels an Wohnraum.

4. ) und nicht zuletzt die Instandhaltung, Verbesserung und Erweiterung des Netzes der Landstraßen II. Ordnung.

In der Beratung selbst standen haupt­sächlich die folgenden Gegenstände im Mittel­punkt der Debatte:

Die Auseinandersetzung um das Alten­heim, an der sich der Vorsitzende und die Mitglieder Schmid(Calw), Maier (Na­gold), S p a h r (Altensteig), K1 e p s e r (Bad Liebenzell). Hennefarth (Altensteig), (Breitling (Nagold), Reile (Neuenbürg), Aymar (IBirkenfeld) und Diez (Calmbach) beteiligten, ging hauptsächlich darum, ab es zweckmäßig sei, das Altenheim an einer Stelle des Kreises zu konzentrieren (tatsäch­lich war sich der Kreistag schon früher über die 'Erstellung eines Altenheims einig ge­worden), ob der Kreisrat für den Beschluß, das Altenheim in Neuenbürg zu bauen, über­haupt zuständig gewesen sei. ob Neuenbürg wirklich der richtige Platz für das Helm sei und ob die Finanzierung sowie die Wirt­schaftlichkeit des Heims als gesichert zu be­trachten seien. Schließlich genehmigte aber der Kreistag im Rahmen der Festsetzung von Haushaltsplan und Haushaltssatzung die vom Kreisrat in dieser Sache gefaßten Beschlüsse.

Hinsichtlich der Kreiskrankenhäu­ser begrüßte der Kreistag den vom Kreisrat gefaßten Beschluß der Einsetzung einer Kom­mission mit dem Auftrag, die gesamte Ver­waltung und Betriebsführung dieser Anstal­ten einer eingehenden Prüfung mit dem Ziel der Verminderung des Zuschußbedarfs zu unterziehen.

Bezüglich des Straßenwesens wur­den, wie üblich. Wünsche der verschiedensten Arten vorgebracht. Der Vorsitzende erklärte hierzu, daß es einfach unmöglich sei, in kur­zer Zeit das nachzuholen, was in 13 Jahren nicht geschehen konnte. Hier müsse man eben dem Kreis Zeit lassen. Der Kreistag dürfe überzeugt sein, daß auf diesem Gebiet alles, was überhaupt getan werden könne, auch geschehe. Dies ergebe sich insbesondere auch aus den hohen Beträgen, die für diesen Zweck all jährlich aufgewendet werden. Die Ausfüh­rungen des Vorsitzenden wurden von Ober­regierungsbaurat Lütze vom Straßen- und Wasserbauamt Calw unterstrichen, der dem Kreistag auch den vom Kreisrat am 26. 5. 1950 aufgestellten Mehr jahresplan für die Instandsetzung der Landstraßen II. Ordnung bekanntgab.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß der Kreistag dem Antrag des Kreisrats entsprechend den Umbau der Landstraßen I(L Ordnung Nr. 24 Möttlingen Weil der Stadt mit einem Aufwand von 70.000, DM, Nr. 51 SulzKuppingen mit 18.000, DM sowie den Neubau einer Landstraße II. Ordnung Neusatz Dobel bei der Einmündung in die Landstraße I. Ord­nung Nr. 340 mit einem veranschlagten Auf­wand von 42.000. DM beschlossen hat. Wei­ter ermächtigte der Kreistag den Vorsitzenden hinsichtlich deil Landstraße H. Ordnung Nr. 15 SprollenhausKaltenbronn zu­nächst den Umbau einer Strecke von etwa 2 km von der badischen Landesgrenze her aus den im Haushaltsplan 1951 aufzubringen­den Mitteln in die Wege zu leiten.

Die vom Kreistag ferner beschlossenen

von IEjIOO, DM für das als staatliche Auftragsangelegenheit vom Kreisverband ein­gerichtete Kreisamt für Soforthilfe enthalten sind.

Finanz- und Steuerverwaltun*

Während also bei allen vorstehend genann­ten Einzelplänen naturgemäß durchweg die Ausgaben die Einnahmen überschreiten und zwar hiernach insgesamt um rund 1.737.400, DM, zeigt der EinzelplanFinanz- und Steuer­verwaltung ein anderes Gesamtbild; er muß es zeigen, weil sonst der gesetzlich vorge­schriebene Ausgleich des Haushaltsplans in Einnahme und Ausgabe nicht hergestellt wer­den könnte. Verschiedene Abschnitte dieses Einzelplanes schließen zwar ebenfalls mit. Mehrausgaben ab. nämlich die Abschnitte Kassenverwaltung mit 26.200, DM, Allge­meines Kapitalvermög und Rücklagen mit 38.000, DM, Allgemeines Grundvermögen (Gebäude-Unterhaltung. -Neubau-, Umbau-, Einbau. Steuern, Soforthilfeabgabe) mit 38.800, DM, Beihilfen an kriegsgeschädigte Gemeinden und zur Schaffung besonderer kommunaler Einrichtungen auf dem Lande 20.000 DM. sodaß sich die obengenannten

Änderungen der

über die

a) Entschädigung an die Mitglieder des Kreistags, des Kreisrats und der Aus­schüsse.

b) Aufbringung des Aufwands für die Ver­waltungsaktuare, sowie die neu erlassenen Satzungen über die

c) Übertragung von Sparka&sen-Gewährver- bands-Angelegenheiten auf den Kreisrat und die

d) Einrichtung von Verwaltungsausschüssen für die Kreißkrankenhäuser

werden nach Eintritt ihrer Vollziehbarkeit bezw. nach ihrer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde im Kreisamtsblatt beson­ders bekanntgemacht werden, weshalb sich hier nähere Ausführungen erübrigen.

Weitere Beschlüsse des Kreistags bezwecken Vereinfachungen im Fürsorge­recht und in den Beziehungen der Fürsor­geverbände untereinander sowie vertragliche Vereinbarungen mit der kassenzahnärztlichen

Kreissatzungen

und kassendenfcistischen Vereinigung über die zahnärztliche und dentistische Versorgung der Fürsorgeempfänger.

Den Schluß des öffentlichen Teils der Sit­zung bildeten die Mitteilungen von Entschei­dungen, die der Kreisrat an Stelle des Kreis­tags nach Art. 29 Abs. 2 der Kreisordnung

Es liegt im Interesse eines |eden Kreiszugehörigen, das Amtsblatt regelmäßig zu beziehen und auf­merksam zu lesen.

Neubestellungen nehmen in Jeder Gemeinde die Austräger oder das Postamt an.

getroffen hat, und die Bekanntgabe von Be­schlüssen des Kreisrats. Der öffentlichen Sitzung folgte noch eine einstündige Beratung nichtöffentlicher Angelegenheiten.

Herausgeber: Kreis verband Calw Verwaltung: Calw Badstraße 24 Drude: Buchdruckerei Lauk, Altensteig