auf die völlig undurchsichtige Entwicklung in dem am 1.4.1961 beginnenden neuen Wirtschaftsjahr eine weitere Herabsetzung der Umlage nicht tunlich erscheint, weil sonst die Erfüllung der wichtigsten Aufgaben des Kreisverbandes, insbesondere die Straßenunterhaltung, gefährdet ist.
In der vom Kreistag beschlossenen Haus- haitssatzung wurden weiter festgesetzt:
1. ) Der ordentliche Haushaltsplan in Einnahme und Ausgabe auf je 5.428.573,— DM
2. ) der außerordentliche Haushaltsplan in Einnahme und Ausgabe auf je 204.865,— DM
3. ) der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr in Anspruch genommen werden dürfen, auf 361,000,— DM
4. ) der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplans bestimmt sind, auf
44.000,— DM
Hiervon sind 14.000,— DM (aus ERP- Mitteln) für den Umbau und die Einrichtung des in Hirsau erworbenen und für die Unterbringung der Mädchenabteilung der Land- wirtschaftsschule Calw vorgesehenen 'Gebäudes und 30.000,— DM (Darlehen der Zusatz- versongungiskasse Reutlingen) zur Restfinanzierung des Wohnhausbaues an der Hengstetter Steige in Calw bestimmt.
Kreisverbandshaushalt und Wirtschaft
Welche (Bedeutung dem Haushalt des Kreisverbands für die Wirtschaft des ganzen Kreises. der Gemeinden und der einzelnen Steuerzahler zukommt, ergibt sich aus folgenden Netto-Ausgabeposten der Einzelpläne des Gesamthaushaltsplans:
Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen (einschl. des 531.000,— D(M betragenden Aufwands für die Landstraßen 1. und II. Ordnung) 583.000,— D(M, Fürsorgewesen und Jugendhilfe 524.000,— DM. Gesundheitswesen 357.000,— DM. Höhere Schulen und iBerufs- fachschulen '104.000,— DM. Wirtschaftsfärde- rung (insbesondere Förderung der Landwirtschaft) 30.000,— DM. Polizeilicher Uber- wachungs- und Ordnungsdienst (insbesondere Bau- und Feuerschau sowie (Nahrungsmittelkontrolle) 2.100,— DM, Volksbildung 2.000,— DM.
Die Erfüllung all dieser, für die Gemeinden und die Bevölkerung des Kreises so bedeutungsvollen, ja oft lebenswichtigen Aufgaben, erfordern demnach (Nettoausgaben von rund 1.602.100,— DM.
Dem gegenüber treten die reinen Kosten der allgemeinen Verwaltung des Kreisverbandes mit rund 135.300,— DM weit zurück, insbesondere, wenn man berücksichtigt, daß unter diesem Betrag auch noch persönliche und sächliche Verwaltungsausgaben in Höhe
Mehrausgaben noch um 123.000,— DM auf 1.860.400,— DM erhöhen.
Die Deckungsmittel
Diesen reinen Ausgaben stehen als Deckungsmittel gegenüber:
Schlüsselzuweisungen des Landes auf Grund des Finanz- und Lastenausgleichs- geselzes 442.000,— DM, Grunderwerbsteuerzuschläge 162.500,— DM, Jagd- und Fischereisteuer 3.000,— DM. Verfügbare Restmittel
aus der abgeschlossenen Rechnung 1948 83.500,— DM. Das sind zusammen 691.000,— DM.
Es ergibt sich daher ein ungedeckter Aufwand des Kreisverbands von rund 1.169.400,— DM. der nach Art. 44 der Kreisordnung vom 22. IE. 1948 durch Umlage auf die Gemeinden des Kreises aufzubringen ist. Demgemäß war deshalb die Kreisumlage auf 1,17 Millionen DM festzusetzen.
Die wichtigsten Aufgaben des Kreisverbandes
Zu Beginn der Beratung des Haushaltsplans faßte der Vorsitzende noch einmal die zur Zeit wichtigsten Aufgaben des Kreisverbands zusammen:
1. ) Die Umgestaltung und Erweiterung des Kreiskrankenhauses Calw, das nicht mehr den hygienischen und sanitären Anforderungen genüge.
2. ) Die Erstellung des Altenheims in (Neuenbürg, über dessen dringende Notwendigkeit zur Linderung der Wohnungsnot und der Not unserer Alten überhaupt bei allen maßgebenden Stellen kein Zweifel bestehe.
3. ) Die Erstellung eines 5-Familien- wohnhauses in Calw als weiterer Beitrag zur Behebung des immer noch großen Mangels an Wohnraum.
4. ) und nicht zuletzt die Instandhaltung, Verbesserung und Erweiterung des Netzes der Landstraßen II. Ordnung.
In der Beratung selbst standen hauptsächlich die folgenden Gegenstände im Mittelpunkt der Debatte:
Die Auseinandersetzung um das Altenheim, an der sich der Vorsitzende und die Mitglieder Schmid ‘(Calw), Maier (Nagold), S p a h r (Altensteig), K1 e p s e r (Bad Liebenzell). Hennefarth (Altensteig), (Breitling (Nagold), Reile (Neuenbürg), Aymar (IBirkenfeld) und Diez (Calmbach) beteiligten, ging hauptsächlich darum, ab es zweckmäßig sei, das Altenheim an einer Stelle des Kreises zu konzentrieren (tatsächlich war sich der Kreistag schon früher über die 'Erstellung eines Altenheims einig geworden), ob der Kreisrat für den Beschluß, das Altenheim in Neuenbürg zu bauen, überhaupt zuständig gewesen sei. ob Neuenbürg wirklich der richtige Platz für das Helm sei und ob die Finanzierung sowie die Wirtschaftlichkeit des Heims als gesichert zu betrachten seien. Schließlich genehmigte aber der Kreistag im Rahmen der Festsetzung von Haushaltsplan und Haushaltssatzung die vom Kreisrat in dieser Sache gefaßten Beschlüsse.
Hinsichtlich der Kreiskrankenhäuser begrüßte der Kreistag den vom Kreisrat gefaßten Beschluß der Einsetzung einer Kommission mit dem Auftrag, die gesamte Verwaltung und Betriebsführung dieser Anstalten einer eingehenden Prüfung mit dem Ziel der Verminderung des Zuschußbedarfs zu unterziehen.
Bezüglich des Straßenwesens wurden, wie üblich. Wünsche der verschiedensten Arten vorgebracht. Der Vorsitzende erklärte hierzu, daß es einfach unmöglich sei, in kurzer Zeit das nachzuholen, was in 13 Jahren nicht geschehen konnte. Hier müsse man eben dem Kreis Zeit lassen. Der Kreistag dürfe überzeugt sein, daß auf diesem Gebiet alles, was überhaupt getan werden könne, auch geschehe. Dies ergebe sich insbesondere auch aus den hohen Beträgen, die für diesen Zweck all jährlich aufgewendet werden. Die Ausführungen des Vorsitzenden wurden von Oberregierungsbaurat Lütze vom Straßen- und Wasserbauamt Calw unterstrichen, der dem Kreistag auch den vom Kreisrat am 26. 5. 1‘950 aufgestellten Mehr jahresplan für die Instandsetzung der Landstraßen II. Ordnung bekanntgab.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß der Kreistag dem Antrag des Kreisrats entsprechend den Umbau der Landstraßen I(L Ordnung Nr. 24 Möttlingen— Weil der Stadt mit einem Aufwand von 70.000,— DM, Nr. 51 Sulz—Kuppingen mit 18.000,— DM sowie den Neubau einer Landstraße II. Ordnung Neusatz — Dobel bei der Einmündung in die Landstraße I. Ordnung Nr. 340 mit einem veranschlagten Aufwand von 42.000.— DM beschlossen hat. Weiter ermächtigte der Kreistag den Vorsitzenden hinsichtlich deil Landstraße H. Ordnung Nr. 15 Sprollenhaus—Kaltenbronn zunächst den Umbau einer Strecke von etwa 2 km von der badischen Landesgrenze her aus den im Haushaltsplan 1951 aufzubringenden Mitteln in die Wege zu leiten.
Die vom Kreistag ferner beschlossenen
von IEjIOO,— DM für das als staatliche Auftragsangelegenheit vom Kreisverband eingerichtete Kreisamt für Soforthilfe enthalten sind.
Finanz- und Steuerverwaltun*
Während also bei allen vorstehend genannten Einzelplänen naturgemäß durchweg die Ausgaben die Einnahmen überschreiten und zwar hiernach insgesamt um rund 1.737.400,— DM, zeigt der Einzelplan „Finanz- und Steuerverwaltung“ ein anderes Gesamtbild; er muß es zeigen, weil sonst der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich des Haushaltsplans in Einnahme und Ausgabe nicht hergestellt werden könnte. Verschiedene Abschnitte dieses Einzelplanes schließen zwar ebenfalls mit. Mehrausgaben ab. nämlich die Abschnitte Kassenverwaltung mit 26.200,— DM, Allgemeines Kapitalvermög und Rücklagen mit 38.000,— DM, Allgemeines Grundvermögen (Gebäude-Unterhaltung. -Neubau-, Umbau-, Einbau. Steuern, Soforthilfeabgabe) mit 38.800,— DM, Beihilfen an kriegsgeschädigte Gemeinden und zur Schaffung besonderer kommunaler Einrichtungen auf dem Lande 20.000— DM. sodaß sich die obengenannten
Änderungen der
über die
a) Entschädigung an die Mitglieder des Kreistags, des Kreisrats und der Ausschüsse.
b) Aufbringung des Aufwands für die Verwaltungsaktuare, sowie die neu erlassenen Satzungen über die
c) Übertragung von Sparka&sen-Gewährver- bands-Angelegenheiten auf den Kreisrat und die
d) Einrichtung von Verwaltungsausschüssen für die Kreißkrankenhäuser
werden nach Eintritt ihrer Vollziehbarkeit bezw. nach ihrer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde im Kreisamtsblatt besonders bekanntgemacht werden, weshalb sich hier nähere Ausführungen erübrigen.
Weitere Beschlüsse des Kreistags bezwecken Vereinfachungen im Fürsorgerecht und in den Beziehungen der Fürsorgeverbände untereinander sowie vertragliche Vereinbarungen mit der kassenzahnärztlichen
Kreissatzungen
und kassendenfcistischen Vereinigung über die zahnärztliche und dentistische Versorgung der Fürsorgeempfänger.
Den Schluß des öffentlichen Teils der Sitzung bildeten die Mitteilungen von Entscheidungen, die der Kreisrat an Stelle des Kreistags nach Art. 29 Abs. 2 der Kreisordnung
Es liegt im Interesse eines |eden Kreiszugehörigen, das Amtsblatt regelmäßig zu beziehen und aufmerksam zu lesen.
Neubestellungen nehmen in Jeder Gemeinde die Austräger oder das Postamt an.
getroffen hat, und die Bekanntgabe von Beschlüssen des Kreisrats. Der öffentlichen Sitzung folgte noch eine einstündige Beratung nichtöffentlicher Angelegenheiten.
Herausgeber: Kreis verband Calw Verwaltung: Calw Badstraße 24 Drude: Buchdruckerei Lauk, Altensteig