dem Durchschnitt 'der Kreisgemeinden. Eine Besserung des Wohnungsmangels dürfte erst mit der Fertigstellung der 3 Zweifamilienhäuser, die im Rahmen des Flüchtlings- sonderbauprogramms erstellt werden, ein- treten. — An standesamtlichen Veränderungen sind im Monat November zu verzeichnen: Geburten: 7.11. 50 Walter Otto, Sohn des Otto Eugen Schray, Maschinenschlosser; 22.11.50 Rudi Roman, Sohn des Franz Hawrylischyn, Hilfsarbeiter. — Eheschließungen: keine. — Steiibefälle: Hauser Friedrich. Landwirt 33 Jahre, Soulier, Heinrich, Wegmeister 81 Jahre. — Die Vereine bereiten sich auf die kommenden Weihnachtsfeiern vor und zwar findet
als erste Weihnachtsfeier am 17.12. die des Turnvereins statt; der Gesangverein hält seine Feier am 26.12. und der Musikverein am 6. Januar 1951 ab. — Für den in der zweiten Tranche geschlagenen F-Hieb von 780 firn erhält die Gemeinde 14 414.40 DM. Sie werden für die Zurückzahlung der aufgenommenen Schuld für die Wasserversorgungs- erweiterung verwendet werden, — Die Firma Karl Reich, Komtal hat das Kalkwerk von Friedrich Soulier übernommen und will es zu einem leistungsfähigen Werk ausbauen. Das in dem Steinbruch vorkommende Gestein enthält 92°/o Kalk.
Steuertermine im Monat Dezember 1950
10. Dezember 1950:
Lohnsteuer und Notopfer Berlin: ’
Abführung der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer und Abgabe Notopfer Berlin durch die Monatszahler für den Monat November 1950 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Lohnsteueranmeldung.
Einkommen- u. Körperschaftssteuer sowie Notopfer Berlin: Vorauszahlung für das IV. Kalenderviertel- jahr 1950 in der mit besonderem Bescheid festgesetzten Höhe.
Umsatzsteuer:
Vorauszahlung der Monatszahler für den Monat November 1950 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Voranmeldung.
Beförderungssteuer:
Zahlung für den Monat November 1950 unter Einreichung der entsprechenden Nachweisung.
Bei verspäteter Entrichtung sind 2% Säumniszuschlag für den 1. Monat und 1 % für jeden weiteren Monat verwirkt. Mit einer Aufhebung derselben kann nicht mehr gerechnet werden.
Die Steuerzahler werden gebeten, von dem unbaren Zahlungs- und Überweisungsverkehr weitgehend Gebrauch zu machen und von Zahlungen durch Scheck nach Möglichkeit abzusehen. Bei allen Zahlungen ist die Steuemummer, die Steuerart und der auf die einzelnen Steuerarten entfallende Betrag an- zugeben.
Die Kassenstunden der Finanzkasse sind täiglich von vormittags 8—12 Uhr. In den
Nachmittagsstunden können Zahlungen nicht mehr angenommen werden.
Finanzämter Hirsau und Neuenbürg
Warenautomaten in Gaststätten
In zahlreichen Gastwirtschaften sind neuerdings wieder Warenautomaten aufgestellt, durch die der Wirt Waren an seine Gäste verkauft. In der Regel bezieht der Wirt die Waren vorn Autamatenaufsteller. füllt sie selbst in den Automaten ein und entnimmt diesem auch die eingeworfenen Geldmünzen. Bei dieser Handhabung sind die, eingekauften Waren in das Wareneingangsbuch des Wirtes einzutragen und die dem Automaten entnommenen gesamten Geldbeträge als Umsatz des Wirtes anzumelden und zu versteuern. Als Lieferer gilt der Wirt.
In den seltenen Fällen, in denen der Auto- matenaufsteller die Schlüssel zum Automaten behält, den Automaten selbst auffül’lt und nachfüllt und die eingeworfenen Geldmünzen selbst entnimmt, ist der Automaienaufsteller mit den ganzen entnommenen Beträgen umsatzsteuerpflichtig. In diesen Fällen gilt der Wirt nicht als Lieferer, er hat die in den Automaten eingefüllten Waren nicht als Wareneingang zu behandeln. Der Anteil am Erlös, den der Wirt vom Autamatenaufsteller erhält, ist beim Wirt jedoch steuerpflichtiger Umsatz.
Die Inhaber von Gaststätten werden auf diese Bestimmungen hingewiesen.
Die Finanzämter Hirsau und Neuenbürg
Kirchliche Nachrichten
' Evangelische Gottesdienste in Calw 1. Advent, 3. Dezember 1950:
8 Uhr Christenlehre (Söhne). 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Höltzel). anschl. Heil. Abendmahl, 9.30 Uhr Gottesdienst im Krankenhaus (Geprägs), 10.45 Uhr Kindergottesdienst im Vereinshaus, 14.30 Uhr Taufgottesdienst in der Kirche, 17 Uhr Abendgottesdlenst im Vereinshaus.
Mittwoch. 6. Dezember: 8.i5 Uhr Schülergottesdienst. 9 Uhr Betstunde, 20 Uhr Männerabend: Väter und ihre Kinder (Kol. 3,20,21).
Donnerstag, 7. Dezember: 20 Uhr Bibelstunde.
Katholische Gottesdienste (Stadtpfarrei Calw)
1. Adventsonntag, den 3. Dezember 1950 (Beginn des neuen Kirchenjahres)
7.30 Uhr Frühgottesdienst mit Predigt und Kommunion-Austeilung, anschließend (8.30) Christenlehre (Gemeindehaus). 9.3o Uhr Hauptgottesdienst (mit deutschem Gesang), 11.15 Uhr Gottesdienst in iBad Liebenzell, 14 Uhr Adventsandacht.
Montag und Samstag je 7 Uhr Gottesdienst im Kinderheim; Dienstag. 7.30 Uhr Pfarr- messe; Mittwoch 8.15 Uhr Schülermesse; — Donnerstag 6.30 Uhr Jugendgottesdienst, 18 Uhr B.-Gel. und Rorate:
Freitag, den 8. Dezember: Mariä UnbefL Empfängnis (kirchl. geh. Feiertag): 6.30 Uhr Rorate-Amt, 9.30 Uhr Festgottesdienst, 11.15 Uhr Gottesdienst in Bad Liebenzell, 19 Uhr feierliche Marienandacht.
Kirchliche Nachrichten für Nagold Evang. Gottesdienste am 1. Advent, den 3. Dezember 1950
9.30 Uhr Festgottesdienst (P), 10.45 Uhr
Kindergottesdienst. 11,15 Uhr Christenlehre (Töchter). 14 Uhr Monatsstunde (Vereinshaus)
16.30 Uhr Feier des Heil. Abendmahls.
Mittwoch, den 6. Dezember: 7.50 Uhr Schülergottesdienst (Oberschule), 8.30 Uhr (Volksschule), 20 Uhr Bibelstunde (Vereinshaus).
Donnerstag, den 7. Dezember: 14 Uhr Missionsverein (Vereinshaus).
Iselshausen : 9.30 Uhr Festgottesdienst (Schiele) mit Feier des Heil. Abendmahls, 11.15 Uhr Kindergottesdienst.
Mittwoch, den 6. Dezember: 20 Uhr Bibel- Stunde.
Herausgeber: Kreisverband Calw Verwaltung: Calw Badstraße 24 Druck: Buchdruckerei Lauk, Altensteig
PEXIN
KlOTt
Sie wird sich nimmer länger mühn: ln Zukunf wäscht sie mit PEXIN, Pexin das ganz von selber schafft, erspart viel Arbeit, Zeit und Kraft.
Hersteller
Chr. Schlafferer, Seifenfabrik Calw
KONSUMGENOSSENSCHAFT CALW eGmbH
Einladung zur Generalversammlung
• am Sonntag, den 3. Dezember 1950, nadimittags IS Uhr im Saalbau WeiB in Calw, Badstraße
Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes,
2. Bericht des Aufsichtsrats,
3. Satzungsänderung. (§ 23,28,33, 'Umstellung v. RM auf DM)
Calw, den 22. 11. 1950. Der Vorsitzende des Aufsichtarates » W. Weber
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Halbleinen für Haipfel, Leintücher und Oberleintücher sowie halb]. Handtüdier
Jede Hausfrau braucht diese Sachen. Die kluge und sparsame Land- wirtslrau aber pflanzt Flachs und läßt sich ihren Bedarf beim Lohnweber weben. Denn das wissen schon viele ihrer Kolleginnen, billiger kann sie nirgends zu einer so guten und schönen Ware kommen.
Hat sie noch Flachs und braucht nächsten Sommer oder Herbst Fertigware, so bringt sie den Flachs oder Hanl jetzt damit sie pünktlich beliefert werden kann.
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