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BEKANNTMACHUNGEN DES LAND RATS AMTES UND D®R BEHÖRDEN

Calw

Freitag, 17. November 1S50

Nr. 46

Bekannt»acfai»^ea des Landratsamts

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Ausland

Das Wirtsehaftsministerium von Würt- temberg-Hohenzollern teilt mit:

Mk sofortiger Wirkung können vom Wirtschaftsministerium wieder ND-Anträge für nichtgeschäftliche Reisen nach OFFC- Ländern entgegengenommen werden. Dies gilt vorläufig nur für Einzelreisen. ND- Genehmigungen für nichtgeschäftliche Rei­sen können jedoch nur auf Grund besonde­rer Devisenzuteilungen ausgestellt werden, die das Wirtschaftsministerium wöchent­lich beim Bundeswirtschaftsministerium be­antragen muß. Es muß deshalb mit einer mindestens einwöchigen, je nach der De­visenlage auch mit einer längeren Bearbei­tungsdauer gerechnet werden.

Für Gesellschaftsreisen können ND-Anträge z. Zt. noch nicht entgegenge­nommen werden, da die Devisenzuteilung für derartige Reisen später geregelt wer­den wird.

Vor dem 1. Oktober 1950 erteilte ND- Genehmigungen für nichtgeschäftliche Ein­zelreisen und Gesellschaftsreisen nach dem Ausland bleiben im Rahmen der auf ihnen vermerkten Gültigkeitsdauer in Kraft. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer dieser ND-Genehmigungen, die bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht ausgenutzt wer­den können, sind unverzüglich dem Wirt­schafteministerium zurückzugeben: ihre Uebertragung auf andere zur Ausnützung der genehmigten Devisenbeträge ist un­zulässig.

Landratsamt

Erleichterter Reiseverkehr anläßlich des Totensonntags (26. Novem­ber) zwischen der französischen Besat­zungszone und dem Saarland

Nach einer Mitteilung der Länderstelle des Vereinigten Reisekontrollamts können Deut­sche, die in der französischen Besatzungs­zone wohnen, anläßlich des Totensonntags (26. November) zum Besuch von Gräbern von Familienangehörigen auf die Dauer von 3 Tagen in das Saarland einreisen. Sie benö­tigen hierzu lediglich eine von einer Behörde der französischen Besatzungszone ausge­stellte Kennkarte und eine Bescheinigung des Bürgermeisteramts der betr. saarländischen Gemeinde darüber, daß ein Familienangehö­riger dort beigesetzt ist Als Familienange­hörige gelten Ehegatten, Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegereltern, Vettern und Basen. Abweichend von der Re­gelung des letzten Jahres können nur Kin­der bis zu 14 Jahren von den Eltern mitge­nommen werden, wenn das Verwandtschafts­verhältnis durch eine amtliche Urkunde nachgewiesen werden kann.

Belegungsschäden,

die durch PDR oder durch Angehörige französischer Holzschlagfirmen verursacht wurden

Da nach einer Mitteilung des Finanzmini­steriums die Möglichkeit besteht, daß die durch PDR verursachten Belegungsschäden einer ähnlichen Behandlung wie die Besat­zungsschäden zugeführt werden, empfiehlt es sich, die durch PDR verursachten Belegungs- schädpn bei der Requisitionsabteilung des

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Zeit bis zum 5. 12 d. J. und für künftig be­kanntwerdende Schäden innerhalb von 3 Mo­naten nach Bekanntwerden diese Meldung einzureichen. Die Anträge können formlos abgefaßt werden; sie sollen jedoch enthal­ten:

1. Name und Anschrift des Geschädigten;

2. Bezeichnung und Art des Gebäudes, an dem der Schaden verursacht wurde;

3. Zeitdaum* der Belegung und durch wen;

4. Summe der Schadenshöhe bzw. der gefor­derten Entschädigung.

Diese Aufforderung zur Schadensmeldung erfolgt nur vorsorglich, um eine etwaige Zu­rückweisung wegen Fristversäumnis zu ver­meiden. Sobald eine Klärung eingetreten ist, wird eine entsprechende Veröffentlichung er­folgen mit einem Hinweis darauf, wie zu ver­fahren ist.

Ein Klärung über die Behandlung der Be­legungsschäden, die durch Angehörige fran­zösischer Holzschlagfirmen entstanden sind, ist bisher noch nicht eingetreten. Dem Ver­nehmen nach soll jedoch damit gerechnet werden können, daß diese Schäden in glei­cher Weise wie die von der Besatzungsmacht verursachten Schäden behandelt werden sol­len. Die Anmeldung derartiger Schäden ist wie die von der Besatzungsmacht verursach­ten beim Entschädigungsgericht in Tübingen vorzunehmen. Landratsamt Calw Requisitionsabteilung

Hühnerpest

In der Gemeinde ö t i g h e i m Kr. R a - statt ist die Hühnerpest ausgebrochen.

Landratsamt

Mit seinen 3 Heilbädern, 2 heilklimati­schen Kurorten und einer großen Zahl von Luftkurorten, Sommerfrischen und Aus­flugszielen ist der Kreis Calw eine einma­lige Erscheinung im Land Württemberg- Holienzollern, ja sogar im Bereich des gan­zen Württemberger Landes.

Vor dem Krieg dienten 11 500 Betten der Fremdenverkehrswirtschaft. Die letzte vor­handene Statistik des Reisejahres 1936/37 (vom 1. 10. 1936 bis 30. 9. 1937) ergibt 150 000 Gäste mit über 1 y, Millionen Über­nachtungen. Dies waren ein Drittel aller Übernachtungen in ganz Württemberg (ohne Stuttgart) und zwei Drittel aller Übernach­tungen im württembergischen Scliwarzwald- gebiet. Da man in Vorkriegszeiten jeder Über­nachtung einen wirtschaftlichen Wert von 10 RM zugrunde legen konnte, ergibt sich, daß in einem Jahr aus dem Fremdenverkehr mindestens 15 Millionen Reichsmark in den Kreis geflossen sind. Hinzu zu rechnen sind aber noch die Erträge des nicht erfaßbaren Ausflugsverkehrs, die kaum wesentlich we­niger gewesen sein dürften.

Nach den letzten schweren Jahren sind wir wieder im Begriff, den Fremdenverkehr so auszubauen, daß er seine Vorkriegshöhe erreichen, ja in Bälde überschreiten kann. Die Voraussetzungen dafür sind günstig: Tiefer als je einmal ist es nach dem Zu­sammenbruch aller Werte in das Bewußtsein des Volkes gedrungen, daß Aufwendungen für die Gesundheit die beste Kapitalsanlage sind und daß die Pflicht zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft im heu­tigen schweren Lebenskampf an o-cter c

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Einladung

Die Mitglieder der Kreieabterlung Calw des Gemeindetags Württemberg-Hohenzol- lern, sowie die Herren Verwaltungsaktuare werden zu folgenden Versammlungen ein­geladen:

1. Zur Getier ad Versammlung der Kreis- baugenosseneehaft Calw am Montag, 20. November 1950, vorm. 8.30 Uhr im Saalbau Weiß, Calw, Badstraße.

2. Zur Versammlung dee Gemeindeelek­trizitätsverbandes Schwarzw.-Donau, Gruppe Teinach, am Montag, 20. Nov. 1950, vorm. 11 Uhr, im gleichen Raum.

Bad Liebenzeil, 13. November 1950 Gemeindetag

Württemberg-Hohenzollern

Kreisstadt Calw

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1950

Auf Grund des § 86 Abs. 2 der Gemeindc- ordnung wird die Haushaltssatzung für (las Rechnungsjahr 1950 durch Anschlag an der Rathaustafel (Rathaus 1. Stock) bekanntge­macht.

Der Haushaltplan liegt nach § 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom 18. Nov. 1950 bis 25. November 1950 im Rathaus Zimmer 3 während der üblichen Sprechstunden von 8 bis 12 Uhr öffentlich aus.

Calw, 15. November 1950

Bürgermeisteramt

steht. Die fortschreitende Motorisierung bringt immer mehr Menschen für kürzeren oder längeren Aufenthalt heraus in die land­schaftlich bevorzugten Gegenden.

Sollen wir die Möglichkeiten, die uns zur Stärkung unserer Wirtschaftskraft im Kreis Calw geboten sind, nicht nützen? Ist es nicht unsere Pflicht, allen denen, die Ausspannung und Erholung suchen, zu sagen, daß es bei uns schön ist, daß wir Bäder und Kurorte jeder Art besitzen, daß uns eine gütige Natur heilsame Quellen, eine würzige Luft und herrliche Wälder und lauschige Täler ge­schenkt hat? Und warum sollen wir ver­schweigen, daß überall im Kreis gastliche Aufnahme möglich ist, sei es im Kurhotel ersten Ranges oder im einfachen aber sau­beren Dorfgasthaus?

Der Kreisrat hat in Anerkenntnis der Wichtigkeit und Bedeutung des Fremdenver­kehrs für den Kreis beschlossen, eine nam­hafte Summe für eine Gemeinschaf tswwbung zur Verfügung zu stellen, wenn auch die in­teressierten Fremdenverkehrsgemeinden sich an einer solchen beteiligen. Es wird sich da­bei im einzelnen um Beträge von 200 bis 500 DM handeln. Verglichen mit dem Nutzen einer solchen Werbung, dürfte dies für jede Fremdenverkehrsgemeinde tragbar sein.

Um die geplante Werbeschrift rechtzeitig heraus zubringen, müssen wir sofort an die Arbeit gehen. Deshalb bitte ich alle Gemein­den, die sich beteiligen wollen, um Anmel­dung binnen 14 Tagen beim Landratsamt (Kennwort: Kreiswerbung). Früher gemach­te Anmeldungen sind unwirksam.

Y 1 e p s e r

Im Fremden verkehrskreis Calw gibt es Heilbäder, Kurorte und Ausflugsziele wie nirgendwo