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BEKANNTMACHUNGEN DES LAND RATS AMTES UND D®R BEHÖRDEN
Calw
Freitag, 17. November 1S50
Nr. 46
Bekannt»acfai»^ea des Landratsamts
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Ausland
Das Wirtsehaftsministerium von Würt- temberg-Hohenzollern teilt mit:
Mk sofortiger Wirkung können vom Wirtschaftsministerium wieder ND-Anträge für nichtgeschäftliche Reisen nach OFFC- Ländern entgegengenommen werden. Dies gilt vorläufig nur für Einzelreisen. ND- Genehmigungen für nichtgeschäftliche Reisen können jedoch nur auf Grund besonderer Devisenzuteilungen ausgestellt werden, die das Wirtschaftsministerium wöchentlich beim Bundeswirtschaftsministerium beantragen muß. Es muß deshalb mit einer mindestens einwöchigen, je nach der Devisenlage auch mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden.
Für Gesellschaftsreisen können ND-Anträge z. Zt. noch nicht entgegengenommen werden, da die Devisenzuteilung für derartige Reisen später geregelt werden wird.
Vor dem 1. Oktober 1950 erteilte ND- Genehmigungen für nichtgeschäftliche Einzelreisen und Gesellschaftsreisen nach dem Ausland bleiben im Rahmen der auf ihnen vermerkten Gültigkeitsdauer in Kraft. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer dieser ND-Genehmigungen, die bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht ausgenutzt werden können, sind unverzüglich dem Wirtschafteministerium zurückzugeben: ihre Uebertragung auf andere zur Ausnützung der genehmigten Devisenbeträge ist unzulässig.
Landratsamt
Erleichterter Reiseverkehr anläßlich des Totensonntags (26. November) zwischen der französischen Besatzungszone und dem Saarland
Nach einer Mitteilung der Länderstelle des Vereinigten Reisekontrollamts können Deutsche, die in der französischen Besatzungszone wohnen, anläßlich des Totensonntags (26. November) zum Besuch von Gräbern von Familienangehörigen auf die Dauer von 3 Tagen in das Saarland einreisen. Sie benötigen hierzu lediglich eine von einer Behörde der französischen Besatzungszone ausgestellte Kennkarte und eine Bescheinigung des Bürgermeisteramts der betr. saarländischen Gemeinde darüber, daß ein Familienangehöriger dort beigesetzt ist Als Familienangehörige gelten Ehegatten, Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegereltern, Vettern und Basen. Abweichend von der Regelung des letzten Jahres können nur Kinder bis zu 14 Jahren von den Eltern mitgenommen werden, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine amtliche Urkunde nachgewiesen werden kann.
Belegungsschäden,
die durch PDR oder durch Angehörige französischer Holzschlagfirmen verursacht wurden
Da nach einer Mitteilung des Finanzministeriums die Möglichkeit besteht, daß die durch PDR verursachten Belegungsschäden einer ähnlichen Behandlung wie die Besatzungsschäden zugeführt werden, empfiehlt es sich, die durch PDR verursachten Belegungs- schädpn bei der Requisitionsabteilung des
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Zeit bis zum 5. 12 d. J. und für künftig bekanntwerdende Schäden innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntwerden diese Meldung einzureichen. Die Anträge können formlos abgefaßt werden; sie sollen jedoch enthalten:
1. Name und Anschrift des Geschädigten;
2. Bezeichnung und Art des Gebäudes, an dem der Schaden verursacht wurde;
3. Zeitdaum* der Belegung und durch wen;
4. Summe der Schadenshöhe bzw. der geforderten Entschädigung.
Diese Aufforderung zur Schadensmeldung erfolgt nur vorsorglich, um eine etwaige Zurückweisung wegen Fristversäumnis zu vermeiden. Sobald eine Klärung eingetreten ist, wird eine entsprechende Veröffentlichung erfolgen mit einem Hinweis darauf, wie zu verfahren ist.
Ein Klärung über die Behandlung der Belegungsschäden, die durch Angehörige französischer Holzschlagfirmen entstanden sind, ist bisher noch nicht eingetreten. Dem Vernehmen nach soll jedoch damit gerechnet werden können, daß diese Schäden in gleicher Weise wie die von der Besatzungsmacht verursachten Schäden behandelt werden sollen. Die Anmeldung derartiger Schäden ist wie die von der Besatzungsmacht verursachten beim Entschädigungsgericht in Tübingen vorzunehmen. Landratsamt Calw — Requisitionsabteilung —
Hühnerpest
In der Gemeinde ö t i g h e i m Kr. R a - statt ist die Hühnerpest ausgebrochen.
Landratsamt
Mit seinen 3 Heilbädern, 2 heilklimatischen Kurorten und einer großen Zahl von Luftkurorten, Sommerfrischen und Ausflugszielen ist der Kreis Calw eine einmalige Erscheinung im Land Württemberg- Holienzollern, ja sogar im Bereich des ganzen Württemberger Landes.
Vor dem Krieg dienten 11 500 Betten der Fremdenverkehrswirtschaft. Die letzte vorhandene Statistik des Reisejahres 1936/37 (vom 1. 10. 1936 bis 30. 9. 1937) ergibt 150 000 Gäste mit über 1 y, Millionen Übernachtungen. Dies waren ein Drittel aller Übernachtungen in ganz Württemberg (ohne Stuttgart) und zwei Drittel aller Übernachtungen im württembergischen Scliwarzwald- gebiet. Da man in Vorkriegszeiten jeder Übernachtung einen wirtschaftlichen Wert von 10 RM zugrunde legen konnte, ergibt sich, daß in einem Jahr aus dem Fremdenverkehr mindestens 15 Millionen Reichsmark in den Kreis geflossen sind. Hinzu zu rechnen sind aber noch die Erträge des nicht erfaßbaren Ausflugsverkehrs, die kaum wesentlich weniger gewesen sein dürften.
Nach den letzten schweren Jahren sind wir wieder im Begriff, den Fremdenverkehr so auszubauen, daß er seine Vorkriegshöhe erreichen, ja in Bälde überschreiten kann. Die Voraussetzungen dafür sind günstig: Tiefer als je einmal ist es nach dem Zusammenbruch aller Werte in das Bewußtsein des Volkes gedrungen, daß Aufwendungen für die Gesundheit die beste Kapitalsanlage sind und daß die Pflicht zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft im heutigen schweren Lebenskampf an o-cter c
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Einladung
Die Mitglieder der Kreieabterlung Calw des Gemeindetags Württemberg-Hohenzol- lern, sowie die Herren Verwaltungsaktuare werden zu folgenden Versammlungen eingeladen:
1. Zur Getier ad Versammlung der Kreis- baugenosseneehaft Calw am Montag, 20. November 1950, vorm. 8.30 Uhr im Saalbau Weiß, Calw, Badstraße.
2. Zur Versammlung dee Gemeindeelektrizitätsverbandes Schwarzw.-Donau, Gruppe Teinach, am Montag, 20. Nov. 1950, vorm. 11 Uhr, im gleichen Raum.
Bad Liebenzeil, 13. November 1950 Gemeindetag
Württemberg-Hohenzollern
Kreisstadt Calw
Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1950
Auf Grund des § 86 Abs. 2 der Gemeindc- ordnung wird die Haushaltssatzung für (las Rechnungsjahr 1950 durch Anschlag an der Rathaustafel (Rathaus 1. Stock) bekanntgemacht.
Der Haushaltplan liegt nach § 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom 18. Nov. 1950 bis 25. November 1950 im Rathaus Zimmer 3 während der üblichen Sprechstunden von 8 bis 12 Uhr öffentlich aus.
Calw, 15. November 1950
Bürgermeisteramt
steht. Die fortschreitende Motorisierung bringt immer mehr Menschen für kürzeren oder längeren Aufenthalt heraus in die landschaftlich bevorzugten Gegenden.
Sollen wir die Möglichkeiten, die uns zur Stärkung unserer Wirtschaftskraft im Kreis Calw geboten sind, nicht nützen? Ist es nicht unsere Pflicht, allen denen, die Ausspannung und Erholung suchen, zu sagen, daß es bei uns schön ist, daß wir Bäder und Kurorte jeder Art besitzen, daß uns eine gütige Natur heilsame Quellen, eine würzige Luft und herrliche Wälder und lauschige Täler geschenkt hat? Und warum sollen wir verschweigen, daß überall im Kreis gastliche Aufnahme möglich ist, sei es im Kurhotel ersten Ranges oder im einfachen aber sauberen Dorfgasthaus?
Der Kreisrat hat in Anerkenntnis der Wichtigkeit und Bedeutung des Fremdenverkehrs für den Kreis beschlossen, eine namhafte Summe für eine Gemeinschaf tswwbung zur Verfügung zu stellen, wenn auch die interessierten Fremdenverkehrsgemeinden sich an einer solchen beteiligen. Es wird sich dabei im einzelnen um Beträge von 200 bis 500 DM handeln. Verglichen mit dem Nutzen einer solchen Werbung, dürfte dies für jede Fremdenverkehrsgemeinde tragbar sein.
Um die geplante Werbeschrift rechtzeitig heraus zubringen, müssen wir sofort an die Arbeit gehen. Deshalb bitte ich alle Gemeinden, die sich beteiligen wollen, um Anmeldung binnen 14 Tagen beim Landratsamt (Kennwort: Kreiswerbung). Früher gemachte Anmeldungen sind unwirksam.
Y 1 e p s e r
Im Fremden verkehrskreis Calw gibt es Heilbäder, Kurorte und Ausflugsziele wie nirgendwo