der Heimkehrer früher einer anderen Kran­kenkasse angehört, so hat er das Recht, die Leistungen toi dieser zu beantragen.

§ 24 *

(1) Die Zeiten der Kriegsgefangenschaft und der Internierung gelten in den Renten­versicherungen der Arbeiter und der Ange­stellten und in der knappschaftlichen Ren­tenversicherung als Ersatzzeiten für die Er­füllung der Wartezeit und die Erhaltung der Anwartschaft. Die im Zeitpunkt der Heim­kehr aus der Kriegsgefangenschaft oder Internierung nicht erloschenen Anwartschaf­ten sind bis zum Ablauf des auf das Entlas­sungsjahr folgenden Kalenderjahres er­halten.

(2) Für die Zeiten der Kriegsgefangen­schaft und der Internierung werden Steige- rungsbeträgo gewährt. Die §§ 1 und 2 der Verordnung über die Gewährung von Stei­gerungsbeträgen vom 8. Oktober 1941 (Reichsgesetzblatt I S. 634) und der § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Lohnabzugsverordnung vom 15 6. 1942 (Reichsgesetzbl. I S. 403) gelten entsprechend. Sind Steigerungsbeträge nach Beitragsklassen zu gewähren, so sind die Beitragsklassen und »Steigerungsbeträge nach dem Stand vom 31. Mai 1949 maßgebend.

(3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2

Aus dem Leben ui

»Stadtgemeinde Neubulach

Der in den letzten Jahren sehr unange­nehme Wassermangel soll bis zum Früh­jahr, durch die Ausführung des 2. Bau­abschnitts zur Verbesserung der Wasser­versorgung der zum Wasserwerksverband Liebeisberg zählenden Gemeinden, ganz be­hoben werden. In diesem Bauabschnitt ist die Verlegung einer neuen direkten An­schlußleitung vom Hochbehälter Liebeis­berg zum Hochbehälter Neubulach vorge­sehen. Die Gemeinde ist an der Durchfüh­rung dieses Projektes ganz besonders in­teressiert, da dadurch der Uebelstand, den der seitherige Anschluß an die Ortsleitung in Liebeisberg verursachte, beseitigt wird.

Der Fremdenverkehr hat in diesem Jahr einen erfreulichen Aufschwung erfahren. .'Sämtliche Unterkünfte waren während der Hauptsaison bis zum letzten Platz belegt. In der Gemeinde herrscht zur Zeit eine rege Bautätigkeit. Drei neuerstellte Ge­bäude konnten im Laufe dieses Jahres bezogen werden, drei weitere gehen der Vollendung entgegen. Mehrere Bauprojekte sind bereits geplant, die im kommenden Tahr ausgeführt werden sollen. Dabei ist zu hoffen, daß eine Linderung der immer noch vorherrschenden Wohnungsnot erreicht wird. Die Gemeinde hat es sich zur Auf­gabe gemacht, genügend geeignetes Bau­gelände zu erschließen, damit weiterhin Bauplätze au günstigen Bedingungen ab­gegeben werden können. Im Zuge dieser Bemühungen wurde mit der Gemeinde Liebeisberg ein Geländetausch vereinbart, durch den die Gemeinde in die Lage ver­setzt wird, dieser Aufgabe auf lange Sicht gerecht au werden. Auch hat sich der Ge­meinderat entschlossen, das Bergwerks­gelände aJs Baugelände zu erschließen. Es wurde bereits ein Ortsbauplan für dieses Gebiet gefertigt, der dort einen in sieh ab­geschlossenen Ortsteil vorsieht und auch der Anlegung eines »Schwimmbades Rech­nung trägt. Die während des Krieges in diesem O-.biet erstellten großräumigen Gebäude, die zum Zwecke der Wiederauf­nahme des Erzbergbaues erstellt wurden, sind zum Leidwesen der Gemeinde bis tonte nicht befriedigend ausgenutzt, ob­wohl sie durchaus geeignet wären, ein größeres , Industrieunternehmen aufzuneb- inen und die Möglichkeit besteht, jede nötige Erweiterung auszuführen sowie evtl, nö­tig« Lagerplätze an schaffen. Sollte einmal das riaMige Unternehmen sieh finden, das

finden nur Anwendung, wenn die Versiche­rung vor der Kriegsgefangenschaft oder In­ternierung bestanden hat.

§ 25

Als Zeitpunkt der Heimkehr im Sinne der §§ 22 und 24 gilt der Tag der ersten polizeilichen Anmeldung am bisherigen Wohnort oder der Tag, an dem durch po­lizeiliche Anmeldung erstmalig ein neuer Wohnsitz begründet worden ist.

Landratsamt.

Hebammenniederlassung in Nagold Die Hebamme Lina Benz ist aus ge­sundheitlichen Gründen in den Ruhestand getreten. An ihrer Stelle hat heute die Hebamme Helene K o r z die Niederlas­sungserlaubnis für Nagold erhalten.

Calw, den 1. November 1950

Landratsamt

Ausgewiesenen-Ausweis Der vom Landratsamt Umsiedlungsamt

Calw ausgestellte Ausgewiesenen-Aus­weis Nr. 28 284 für Wilhelm R o s n a u, Sommenhardt, ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt

Calw, den 1. November 1950

Landratsamt Umsiedlungsamt

iserer Gemeinden

die Anlage im vollen Umfang auszunützen in der Lage ist, so könnten dort viele Ge- meindeeinwohner eine gut erreichbare Ar­beitsstätte finden und die Besiedlung dieses Gebietes würde dann wohl auch schnell vorangetrieben werden.

Gemeinde Oberhaugstett Die diesjährige Obsternte ist gut aus­gefallen. Bei Zwetschgen kann man sogar von einer Rekordernte sprechen. Leider haben die niedrigen Erzeugerpreise viele Hoffnungen der Obstzüchter zunichte ge­macht. Die verschiedenen Bauvorhaben im Dorf; konnten, wenn auch z. T. unter Ueberwindung erheblicher Schwierigkeiten alle durchgeführt werden. Neben anderen Häusern hat auch das Gasthaus z.Löwen außen und innen ein neues Gesicht bekom­men. Die Ausstattung der Wirtschafts­räume ist mit viel Geschmack und Sinn für gediegene Qualitätsarbeit erfolgt. Ar­beitslose besitzt die Gemeinde keine. Dio Fabrikation von Textilmaschinen und Zu­behör in der Firma Aug. Lutz & Co. ist gut angelaufen. Eine Sorge für die Ge­meindeverwaltung und die Einwohner bil­det immer noch der schlechte Zustand der Hauptstraße durch den Ort, deren Unter­haltung dem Straßen- und Wasserbauamt obliegt. Nachdem die Kanalisationsarbeiten in der Dnrcbgangsatraße schon im Früli- sommer beendet waren, hoffte man allge­mein auf anschließende BewaJzung und Teerung der »Straße. Leider wurde dieser allgemeine Wunsch nicht erfüllt, obwohl diese Arbeiten schon im Jahr 1939 vor­gesehen waren. Hoffentlich bringt das kom­mende Frühjahr eine gründliche Beseiti­gung des in der gegenwärtigen Form un­möglichen und unhaltbaren Zustandes der Hauptverkehrs- und Durehgangsstraße.

Gemeinde äimmozheim Der Holzhauerakkord für das Forstwirt­schaftsjahr 1951 wurde vom Gemeinderat mit den beteiligten Akkordanten für den Gerechtigkeitswald und den Gemeindewald mit einer Erhöhung von 10% gegenüber dem Vorjahr abgeschlossen. Infolge Auf­gabe der Badewärterstelle durch M ö c k wurde als dessen Nachfolgerin Frau Luise Klormann bestellt. Dem Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge wurde für 1950 ein Beitrag von DM 20. verwilligt.

In den Steuerausschuß beim Finanzamt Hirsau wurde als Vertreter der Gemeinde

Bürgermeister Gaiser und als dessen Stellvertreter Gemeinderat Müller be­stellt. Zur Erstellung des Hochbehälters für die Wasserversorgungserweitei ang wurde von D. Dürr ein Grundstück or- worben.

Gemeinde Ostelsheim

In dem neu erstellten Lagerhaus der Darlehenskasse herrscht reger Betrieb. Während sich in den Lagerräumen die Herbstfrüchte stapeln, erfreut sich die im Kellerraum nach modernen Gesichtspunkten eingerichtete Mosterei lebhaften Zuspruchs. Der vom Katasteramt nun fertiggestellte und vom Gemeinderat festgestellte Orts­bauplan in den Wetteäckern liegt z. Zt. im Rathaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen den Plan konnten von den Beteiligten bis zum 20. 10. 1950 beim Bürgermeisteramt vorgebracht wer­den. Dieses neu gewonnene Baugelände umfaßt 11 Bauplätze, wovon einer bereits durch die Kreisbaugenossenschaft mit einem Einfamilienhaus überbaut wurde. Zwei weitere Bauten von privaten Bauherren sind in Angriff genommen. Die vorgesehene Straße wird von der Gemeinde ebenfalls in Bälde angefangen werden. Die große Nachfrage nach den gewonnenen Plätzen zeigt, daß die Maßnahmen der Gemeinde­verwaltung zur Erschließung des Geländes nicht verfehlt waren. Außerhalb dieses Ortsbauplans sollen in nächster Zeit zwei weitere Bauten in Angriff genommen wer­den. Die Kirchengemeinde beabsichtigt, in absehbarer Zeit das Geläute der alten, unter Denkmalschutz stehenden Ortskirche wieder zu vervollständigen. Sorge bereitet noch die Finanzierung. Eine im Ort durch­geführte erste Sammlung ergab ein an­sehnliches Ergebnis. Auch die bürgerliche Gemeinde wird einen wesentlichen Betrag an den Anschaffungskosten bestreiten. Große Sorge bereitet der Gemeindeverwal­tung immer noch die Wohnungsnot. Eine 4-köpfige Ausgewiesenenfamilie muß in­folge Baufälligkeit ihrer seitherigen Un­terkunft dringend untergebracht werden. Klage wird von den Jagdpächtern immer wieder geführt, daß die Landwirte ihre Hunde frei auf der Feldmarkung und im Wald umherschweifen lassen, wodurch fast der ganze Jungwildbestand ausgerottet wird. Jeder Hundebesitzer möge sich vor Augen halten, wieviel Schrecken und wel­che Tierquälerei es für das Wild bedeutet, wenn es von jagenden Hunden gehetzt wird. Plakate in den Gaststätten werden die Hundebesitzer daran mahnen, die in der jagdherrenlosen Zeit eingerissene Unsitte wieder abzustellen.

Gemeinde Sehönbronn

In der Gemeinde wurden in letzter Zeit zwei Kanalisationen und ein Wegebau fer­tiggestellt. Der Kostenaufwand belief sich auf DM 8500.. Wohl sind noch verschie­dene Kanalisationswünsche vorhanden, aber in einer fast rein bäuerlichen Gemeinde sind die Einnahmen so gering, daß bei Ver­meidung einer Verschuldung nur die drin­gendsten Vorhaben erledigt werden können.

Gemeinde Effringen

Durch die Teerung der Hauptstraße in einer Länge von 1400 m konnte dio Staub­plage, die in den regenarmen Sommer­monaten der letzten Jahre unerträgliche Formen angenommen hatte, beseitigt wer­den. Ein Beitrag zu den Kosten wurde gerne bewilligt. Ein Umbau und eine gründliche Instandsetzung des unteren Backhauses waren dringend notwendig. Der Backofen soll noch mit neuzeitlichen Arma­turen ausgerüstet werden. Obwohl die Wasserversorgung seit der Aufstellung ei­ner neuen Kreiselpumpe und der Durch­führung einiger Verbesserungen als sehr befriedigend bezeichnet werden muß, wird auf die Bereitstellung von Löschwasser ein besonderes Augenmerk gerichtet. Der