riittung der Ehe schuldig ist, so kann der beklagte unschuldige Teil der Scheidung widersprechen. In der Behandlung dieses Widerspruchs hat sich gegenüber der nationalsozialistischen Aera (auch im Ehegesetz von 1938 gab es diese Widerspruchsmöglichkeit) eine grundlegende Wandlung vollzogen. Fand damals der Widerspruch nur ausnahmsweise Beachtung, so muH heute ein Widerspruch, der von der beklagten Partei erhoben wird, grundsätzlich beachtet werden. Damals wollte man insbesondere zur Föderung des Nachwuchses einen Ehegatten ganz leicht von der alten Ehe lösen, wenn in einer neu zu schließenden Ehe Kinder zu erwarten waren. Heute spielen bei der Bewertung des Scheidungsbegehrens in erster Linie sittliche Erwägungen eine Rolle. Wie der oberste Gerichtshof für die britische Zone festgestellt hat, muß sich der Richter hierbei Rechenschaft geben, ob schon der Zerrüttungstatbestand die Ehe trotz der Schuld des Klägers als sittlich nicht mehr tragbar erscheinen läßt, oder ob es darüber hinaus noch besonderer Umstände bedarf, um den schuldigen Gatten das Recht der Scheidung zuzuerkennen. Es kann sich z. B. ergeben, daß das Festhalten an der Ehe nur aus Haß und Rache geschieht, dann ist natürlich der Scheidung trotz Widerspruch stattzugeben. Aber auch wenn der Richter die Überzeugung gewinnt, daß zwischen den Ehegatten eine zu große charakterliche Verschiedenheit be-
Aus dem Leben ui
Gemeinde Althengstett Die Ortsbücherei der Gemeinde erfährt gegenwärtig eine Ueberholung. Etwa 50 Bücher der 250 Bände umfassenden Bücherei müssen neu eingebunden werden. Der weitere Teil erhält Schutzumschläge. Für die Ausgabe und Ueberwachung hat sich in dankenswerter Weise Lehrer Gommel zur Verfügung gestellt. — Bei dem Brandfall vom 9. 6. wurden Küche und Nebenraum der Lehrerwohnung Gommel durch Wasserschaden beschädigt. Die Instandsetzung wird durch Malermeister Hermann Lenz auf Grund der für die Schulsäle eingereichten Angebote durchgeführt. — Der von der Gemeinde im Tauschweg von Heinrich Flik übernommene Acker im Wolfsrain wird diesem pachtweise überlassen. — Die Mannschaftsstärke der Feuerwehr kann nun auf Grund einer Anordnung vom Landratsamt erhöht werden. Zunächst ist eine Verdoppelung der einzelnen Bedienungsmannschaften vorgesehen. — Für den Far- renstall wurden 281 kg Hafer zum Tagespreis aufgekauft. Die in jedem Jahr durchgeführte Haferumlage der Viehbesitzer wird auch dieses Jahr vorgenommen. — Um eine gründliche Bekämpfung der Maulwürfe und Wühlmäuse zu erreichen, hat der Gemeinderat die Entschädigung auf 30 und 40 Pfg. neu festgesetzt. Ein berufsmäßiger Schädlingsbekämpfer wird die besonders befallenen Markungsteile säubern. — Der vom Wegmeister aufgestellte Bedarf an Straßenschotter für die Ortsstraßen und Feldwege wird anerkannt und dabei die dringend erforderliche Bewalzung des Muekbergerwegs für das nächste Frühjahr vorgesehen.
Gemeinde Simmozheim Haushalt trotz großer Ausgaben ausgeglichen In der letzten Gemeinderatsitzung wurde der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1950 verabschiedet. Dieser teilt sich in einen ordentlichen Plan mit Einnahmen und Ausgaben von je 112 404.— DM und einen außerordentlichen Haushaltsplan von je 77 000.— DM. Im außerordentlichen Haushaltsplan beansprucht die Erstellung der Wasaerfassungaanlage in Möttlingen 40 000.— DM, die Erstellung eines 200 cbm fassenden Hochbehälters sowie Anschluß des oberen Ortsteils der Steige 30 000.— DM und der Einbau einer Flüchtlingswohnung
stebt und die Ehe schon von allem Anfang an unglücklich war, wird er über den Widerspruch hinweggehen. Andererseits können reine Versorgungsgesichtspunkte, insbesondere bei längerer Dauer der Ehe, für die Beachtlichkeit des Widerspruchs ausschlaggebend sein. So ist es mit dem Gedanken der ehelichen Treue unvereinbar, wenn ein Mann seine kränkliche Frau verlassen will. Hier wird seinem Scheidungsbegehren bei Widerspruch der Frau nicht stattgegeben. Bevölkerungspolitische Gesichtspunkte im oben erwähnten Sinne spielen heute keine Rolle mehr. Wohl findet aber das Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder größte Beachtung und ein Scheidung wird in solchen Fällen im allgemeinen schwerer durchdringen, als bei einer kinderlosen Ehe. Der Unterhalt der Kinder könnte z. B. bei einer durch eine Scheidung ermöglichte Wiederverheiratung des Vaters erheblich gefährdet sein. Andererseits kann aber das wohlverstandene Interesse der Kinder nahelegen, die Scheidung herbeizuführen. So besonders, wenn die Kinder fortwährend die unerträglichen Streitereien der Eltern miterleben müssen. Das Interesse der Kinder muß der Richter immer beachten, es braucht gar nicht besonders geltend gemacht zu werden. Im Ehegesetz von 1946 ist dieser Gesichtspunkt besonders hervorgekehrt worden.
(Schluß folgt)
iserer Gemeinden
7000.— DM. Neben einer Schuldaufnahme von 15 000.— DM und einer Finanzierungs- beihiife von 1000.— DM für die Flüchtlingswohnung konnten die Mittel hauptsächlich durclx außerordentliche Holzhieberlöse aus einem größeren Sturmholzanfall und den Anteilsbeträgen aus dem ordentlichen Haushalt von insgesamt 9700.— DM sowie Beträgen des. Landes und der Landesfeuerlöschkasse von insgesamt 18100.— DM gedeckt werden. Die Steuersätze sind wie im Vorjahr unverändert 175 v. H. für Grundsteuer A, 140 v. H. für Grundsteuer B und 300 v. H. für Gewerbesteuer.
Angesichts der in den kommenden Jahren noch durehzuführenden Auf gaben-Verbesserung der Straßen und Erhaltung der Ortskanalisation sowie der Instandsetzung der Gemeindegebüude ist Sparsamkeit oberster Grundsatz. — Die Beton- und Maurerarbeiten für den Hochbehälter wurden an Maurermeister Heinricli Maier (Simmozheim) um sein Angebot vergeben. Von den beschafften Bauplätzen wurden zwei weitere an Bauliebhaber verkauft, sodaß nur nocli ein Bauplatz zur Verfügung steht, — Für den Besuch der Landwirtschaftsschule erhalten die Schüler und Schülerinnen die Hälfte des Schulgeldes von der Gemeindekasse ersetzt.
Gemeinde Birkenfeld
Aus der letzten Gemeinderatssitzung
Verschiedene Wohnungsangelegenheiten wurden dem Gemeinderat zur Stellungnahme vorgelegt. Der Leiter des Wohnungsamts beklagt sich sehr darüber, daß auch durch den umfangreichen Wohnungsneubau keine Erleichterung auf dem Wohnungsmarkt eingetreten ist. Er bezeichnet die Lage als weit schwieriger wie vor einem Jahr. Der Gemeinderat verurteilt das rücksichtslose Verhalten vieler Hausbesitzer und bedauert außerordentlich, daß die Beschwerdeentscheidungen des Landratsamts fast immer zu Gunsten der Hausbesitzer ausfallen. Eine Aussprache über Wohnungsangelegenheiten an Ort und Stelle zwischen Gemeindewohnungsbehörde und Wohnungsaufsichtsbehörde wurde als sehr erwünscht bezeichnet. Der Gemeinderat hat dem Standpunkt des Wohnungsausschusses zugestimmt, daß die Reihenfolge der Wohnungsliste nicht absolut eingehalten werden kann, sondern vielmehr jetzt kurz vor dem Win-
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Sie brauchen
das Kreisamtsblatt
Die als Anordnungen im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilungen haben für die Bevölkerung wie für die Behörden bindende Wirkung. Sie sind öffentliche Bekanntmachungen, von denen jedermann in seinem eigenen Interesse Kenntnis nehmen sollte. Außerdem verfolgen die Veröffentlichungen den Zweck, die Bevölkerung über einzelne wichtige Vorgänge aufzuklären oder auf Maßnahmen allgemeiner Natur vorzubereiten.
Das Amtsblatt ist das alleinige amtliche Verkündungsorgan des Kreises. Einen Ersatz für das Amtsblatt gibt es nicht. E* liegt aus diesen Gründen im Interesse jedes Kreiszugehörigen, das Amtsblatt regelmäßig zu beziehen und aufmerksam zu lesen.
Neubestellungen nehmen in jeder Gemeinde die Austräger oder das Postamt an.
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ter noch die allerdringendsten Fälle ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung als Wohnungssuchende erledigt werden müssen.
Auf Grund der Empfehlung des Gemeindetags war die Frage der Lohnerhöhungen für alle Gemeindebediensteten Gegenstand eingehender Beratung. Die Bezahlung der Arbeiter richtet sich in unserer Gemeinde nicht nach einer Tarifordnung. Die Löhne werden in freier Vereinbarung gebildet. Es wurde deshalb ohne Rücksicht auf den Ausgang der derzeitigen Tarifverhandlungen als Stundenlolin für die Stammarbeiter 1.10 DM festgesetzt. Soweit Rentenempfänger vorübergehend weiter beschäftigt werden, erhalten diese einen Stundenlohn von DM —.80. Damit ist der Vorschrift Genüge getan, daß die halbe Rente auf den Lohn anzurechnen wäre. — Für die Angestellten und Beamten wurde der Vorschlag des Gemeindetags übernommen und somit ein monatlicher Vorschuß von 25 DM bis einschließlich Monat Dezember 1950 vorläufig bewilligt, der später mit etwaigen Gehaltsnachzahlungen bzw. Weihnachtszuwendungen verrechnet wird.
Aus dem Herbstbauprogramm 1950 wurden der Gemeinde 4 Wohnungseinheiten zugewiesen, wobei zwei Flüchtlinge und zwei Kriegssacligeschädigte berücksichtigt wurden. Mit dem Bau soll in allernächster Zeit begonnen werden. — Da der Gemeinde Holzhauer in ausreichender Zahl nicht mehr zur Verfügung stehen, wird der Holzeinschlag für diesen Winter wieder wie früher im freien Akkord vergeben. — Zwei Gesuchen um Beschäftigung auf dem Rathaus konnte nicht stattgegeben werden, weil im Haushaltsplan keine Neueinstellungen vorgesehen sind. — Das Gemeindebad im Schul- Iiaus ist wieder geöffnet.
Gemeinde Pfrondorf
Die schon lange geplante Instandsetzung der beiden Gemeindebacköfen konnte nun vorgenommen werden, nachdem ein Zuschuß hierfür gewährt worden ist. — Das Dacli unserer Kirche wurde in den letzten Wochen umgedeckt. Recht bedauerlich ist es, daß vom Turm nur eine Glocke läutet, hoffentlich können die Mittel zu einer zweiten bald bereitgesfellt werden. — Das Gemeindeobst wurde in diesem Jahr nur schleppend verkauft, weil es überall eine gute Obsternte gab. — Die Gemeindejagd wurde an Eugen Nerz von Mindersbach auf 6 Jahre verpachtet. Der Wildschaden, hauptsächlich auf Wiesen, ist zur Zeit beträchtlich.
Herausgeber: Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw Badstraße 24.
Druck: A. Oelschttger'tche Bucbdruckerei Calw.