riittung der Ehe schuldig ist, so kann der beklagte unschuldige Teil der Scheidung widersprechen. In der Behandlung dieses Widerspruchs hat sich gegenüber der natio­nalsozialistischen Aera (auch im Ehegesetz von 1938 gab es diese Widerspruchsmög­lichkeit) eine grundlegende Wandlung voll­zogen. Fand damals der Widerspruch nur ausnahmsweise Beachtung, so muH heute ein Widerspruch, der von der beklagten Partei erhoben wird, grundsätzlich beachtet werden. Damals wollte man insbesondere zur Föderung des Nachwuchses einen Ehegatten ganz leicht von der alten Ehe lösen, wenn in einer neu zu schließenden Ehe Kinder zu erwarten waren. Heute spielen bei der Bewertung des Scheidungsbegehrens in er­ster Linie sittliche Erwägungen eine Rolle. Wie der oberste Gerichtshof für die briti­sche Zone festgestellt hat, muß sich der Richter hierbei Rechenschaft geben, ob schon der Zerrüttungstatbestand die Ehe trotz der Schuld des Klägers als sittlich nicht mehr tragbar erscheinen läßt, oder ob es darüber hinaus noch besonderer Umstän­de bedarf, um den schuldigen Gatten das Recht der Scheidung zuzuerkennen. Es kann sich z. B. ergeben, daß das Festhalten an der Ehe nur aus Haß und Rache ge­schieht, dann ist natürlich der Scheidung trotz Widerspruch stattzugeben. Aber auch wenn der Richter die Überzeugung ge­winnt, daß zwischen den Ehegatten eine zu große charakterliche Verschiedenheit be-

Aus dem Leben ui

Gemeinde Althengstett Die Ortsbücherei der Gemeinde erfährt gegenwärtig eine Ueberholung. Etwa 50 Bücher der 250 Bände umfassenden Büche­rei müssen neu eingebunden werden. Der weitere Teil erhält Schutzumschläge. Für die Ausgabe und Ueberwachung hat sich in dankenswerter Weise Lehrer Gommel zur Verfügung gestellt. Bei dem Brand­fall vom 9. 6. wurden Küche und Neben­raum der Lehrerwohnung Gommel durch Wasserschaden beschädigt. Die Instandset­zung wird durch Malermeister Hermann Lenz auf Grund der für die Schulsäle ein­gereichten Angebote durchgeführt. Der von der Gemeinde im Tauschweg von Hein­rich Flik übernommene Acker im Wolfs­rain wird diesem pachtweise überlassen. Die Mannschaftsstärke der Feuerwehr kann nun auf Grund einer Anordnung vom Land­ratsamt erhöht werden. Zunächst ist eine Verdoppelung der einzelnen Bedienungs­mannschaften vorgesehen. Für den Far- renstall wurden 281 kg Hafer zum Tages­preis aufgekauft. Die in jedem Jahr durch­geführte Haferumlage der Viehbesitzer wird auch dieses Jahr vorgenommen. Um eine gründliche Bekämpfung der Maul­würfe und Wühlmäuse zu erreichen, hat der Gemeinderat die Entschädigung auf 30 und 40 Pfg. neu festgesetzt. Ein berufs­mäßiger Schädlingsbekämpfer wird die be­sonders befallenen Markungsteile säubern. Der vom Wegmeister aufgestellte Bedarf an Straßenschotter für die Ortsstraßen und Feldwege wird anerkannt und dabei die dringend erforderliche Bewalzung des Muekbergerwegs für das nächste Frühjahr vorgesehen.

Gemeinde Simmozheim Haushalt trotz großer Aus­gaben ausgeglichen In der letzten Gemeinderatsitzung wurde der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1950 verabschiedet. Dieser teilt sich in einen ordentlichen Plan mit Einnahmen und Ausgaben von je 112 404. DM und einen außerordentlichen Haushaltsplan von je 77 000. DM. Im außerordentlichen Haus­haltsplan beansprucht die Erstellung der Wasaerfassungaanlage in Möttlingen 40 000. DM, die Erstellung eines 200 cbm fassenden Hochbehälters sowie Anschluß des oberen Ortsteils der Steige 30 000. DM und der Einbau einer Flüchtlingswohnung

stebt und die Ehe schon von allem Anfang an unglücklich war, wird er über den Widerspruch hinweggehen. Andererseits können reine Versorgungsgesichtspunkte, insbesondere bei längerer Dauer der Ehe, für die Beachtlichkeit des Widerspruchs ausschlaggebend sein. So ist es mit dem Gedanken der ehelichen Treue unvereinbar, wenn ein Mann seine kränkliche Frau ver­lassen will. Hier wird seinem Scheidungs­begehren bei Widerspruch der Frau nicht stattgegeben. Bevölkerungspolitische Ge­sichtspunkte im oben erwähnten Sinne spielen heute keine Rolle mehr. Wohl fin­det aber das Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder größte Beach­tung und ein Scheidung wird in solchen Fällen im allgemeinen schwerer durchdrin­gen, als bei einer kinderlosen Ehe. Der Unterhalt der Kinder könnte z. B. bei einer durch eine Scheidung ermöglichte Wieder­verheiratung des Vaters erheblich gefähr­det sein. Andererseits kann aber das wohl­verstandene Interesse der Kinder nahele­gen, die Scheidung herbeizuführen. So be­sonders, wenn die Kinder fortwährend die unerträglichen Streitereien der Eltern mit­erleben müssen. Das Interesse der Kinder muß der Richter immer beachten, es braucht gar nicht besonders geltend ge­macht zu werden. Im Ehegesetz von 1946 ist dieser Gesichtspunkt besonders hervor­gekehrt worden.

(Schluß folgt)

iserer Gemeinden

7000. DM. Neben einer Schuldaufnahme von 15 000. DM und einer Finanzierungs- beihiife von 1000. DM für die Flüchtlings­wohnung konnten die Mittel hauptsächlich durclx außerordentliche Holzhieberlöse aus einem größeren Sturmholzanfall und den Anteilsbeträgen aus dem ordentlichen Haus­halt von insgesamt 9700. DM sowie Be­trägen des. Landes und der Landesfeuer­löschkasse von insgesamt 18100. DM ge­deckt werden. Die Steuersätze sind wie im Vorjahr unverändert 175 v. H. für Grund­steuer A, 140 v. H. für Grundsteuer B und 300 v. H. für Gewerbesteuer.

Angesichts der in den kommenden Jahren noch durehzuführenden Auf gaben-Verbesse­rung der Straßen und Erhaltung der Orts­kanalisation sowie der Instandsetzung der Gemeindegebüude ist Sparsamkeit oberster Grundsatz. Die Beton- und Maurerarbei­ten für den Hochbehälter wurden an Mau­rermeister Heinricli Maier (Simmozheim) um sein Angebot vergeben. Von den beschaff­ten Bauplätzen wurden zwei weitere an Bauliebhaber verkauft, sodaß nur nocli ein Bauplatz zur Verfügung steht, Für den Besuch der Landwirtschaftsschule erhalten die Schüler und Schülerinnen die Hälfte des Schulgeldes von der Gemeindekasse ersetzt.

Gemeinde Birkenfeld

Aus der letzten Gemeinderats­sitzung

Verschiedene Wohnungsangelegenheiten wurden dem Gemeinderat zur Stellung­nahme vorgelegt. Der Leiter des Wohnungs­amts beklagt sich sehr darüber, daß auch durch den umfangreichen Wohnungsneubau keine Erleichterung auf dem Wohnungs­markt eingetreten ist. Er bezeichnet die Lage als weit schwieriger wie vor einem Jahr. Der Gemeinderat verurteilt das rück­sichtslose Verhalten vieler Hausbesitzer und bedauert außerordentlich, daß die Be­schwerdeentscheidungen des Landratsamts fast immer zu Gunsten der Hausbesitzer ausfallen. Eine Aussprache über Wohnungs­angelegenheiten an Ort und Stelle zwischen Gemeindewohnungsbehörde und Wohnungs­aufsichtsbehörde wurde als sehr erwünscht bezeichnet. Der Gemeinderat hat dem Stand­punkt des Wohnungsausschusses zuge­stimmt, daß die Reihenfolge der Wohnungs­liste nicht absolut eingehalten werden kann, sondern vielmehr jetzt kurz vor dem Win-

r 'S

Sie brauchen

das Kreisamtsblatt

Die als Anordnungen im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilungen haben für die Bevölkerung wie für die Be­hörden bindende Wirkung. Sie sind öffentliche Bekanntmachungen, von denen jedermann in seinem eigenen Interesse Kenntnis nehmen sollte. Außerdem verfolgen die Veröffent­lichungen den Zweck, die Bevölke­rung über einzelne wichtige Vor­gänge aufzuklären oder auf Maß­nahmen allgemeiner Natur vorzu­bereiten.

Das Amtsblatt ist das alleinige amtliche Verkündungsorgan des Kreises. Einen Ersatz für das Amts­blatt gibt es nicht. E* liegt aus die­sen Gründen im Interesse jedes Kreiszugehörigen, das Amtsblatt re­gelmäßig zu beziehen und aufmerk­sam zu lesen.

Neubestellungen nehmen in jeder Ge­meinde die Austräger oder das Postamt an.

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ter noch die allerdringendsten Fälle ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Anmel­dung als Wohnungssuchende erledigt wer­den müssen.

Auf Grund der Empfehlung des Gemein­detags war die Frage der Lohnerhöhungen für alle Gemeindebediensteten Gegenstand eingehender Beratung. Die Bezahlung der Arbeiter richtet sich in unserer Gemeinde nicht nach einer Tarifordnung. Die Löhne werden in freier Vereinbarung gebildet. Es wurde deshalb ohne Rücksicht auf den Aus­gang der derzeitigen Tarifverhandlungen als Stundenlolin für die Stammarbeiter 1.10 DM festgesetzt. Soweit Rentenempfän­ger vorübergehend weiter beschäftigt wer­den, erhalten diese einen Stundenlohn von DM.80. Damit ist der Vorschrift Genüge getan, daß die halbe Rente auf den Lohn anzurechnen wäre. Für die Angestellten und Beamten wurde der Vorschlag des Ge­meindetags übernommen und somit ein monatlicher Vorschuß von 25 DM bis ein­schließlich Monat Dezember 1950 vorläufig bewilligt, der später mit etwaigen Gehalts­nachzahlungen bzw. Weihnachtszuwendun­gen verrechnet wird.

Aus dem Herbstbauprogramm 1950 wur­den der Gemeinde 4 Wohnungseinheiten zugewiesen, wobei zwei Flüchtlinge und zwei Kriegssacligeschädigte berücksichtigt wurden. Mit dem Bau soll in allernächster Zeit begonnen werden. Da der Gemeinde Holzhauer in ausreichender Zahl nicht mehr zur Verfügung stehen, wird der Holzein­schlag für diesen Winter wieder wie früher im freien Akkord vergeben. Zwei Ge­suchen um Beschäftigung auf dem Rathaus konnte nicht stattgegeben werden, weil im Haushaltsplan keine Neueinstellungen vor­gesehen sind. Das Gemeindebad im Schul- Iiaus ist wieder geöffnet.

Gemeinde Pfrondorf

Die schon lange geplante Instandsetzung der beiden Gemeindebacköfen konnte nun vorgenommen werden, nachdem ein Zu­schuß hierfür gewährt worden ist. Das Dacli unserer Kirche wurde in den letzten Wochen umgedeckt. Recht bedauerlich ist es, daß vom Turm nur eine Glocke läutet, hoffentlich können die Mittel zu einer zwei­ten bald bereitgesfellt werden. Das Ge­meindeobst wurde in diesem Jahr nur schleppend verkauft, weil es überall eine gute Obsternte gab. Die Gemeindejagd wurde an Eugen Nerz von Mindersbach auf 6 Jahre verpachtet. Der Wildschaden, haupt­sächlich auf Wiesen, ist zur Zeit beträcht­lich.

Herausgeber: Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw Badstraße 24.

Druck: A. Oelschttger'tche Bucbdruckerei Calw.