und iur Personal am Ostende des U-eländes einen abschließenden Querbau. Damit wird eine Gliederung des Ganzen in einzelne 'Teile von bescheidener Größe erreicht. Dies ist allerdings mit erheblichen betrieblich­verkehrsmäßigen und technischen Schwie­rigkeiten und Nachteilen erkauft Der ge­samte Verkehr spielt sich vor den Kranken­räumen des neuen Bauteiles ab. Die Ver­sorgung der beiden westlichen Bauteile ist nur durchs Freie oder durch Stollen (im Projekt nicht vorgesehen) möglich. Die Nebenräume der neuen iftationen sind zu knapp, die Belichtung und Belüftung der Flure ist unzureichend. Abgesehen von den genannten betrieblichen Mängeln zeigt ins­besondere die äußere Gestaltung eine sichere Hand und hohe Qualität.

Entwurf Nr. 7 (Kennziffer 210911)

Der Entwurf verbindet die beiden beste­henden Bauteile durch einen zusammen­hängenden Zwischenbau unter Einschaltung eines quergestellten Behandlungsbaues. Der ursprüngliche Hauptbau ist im wesent­lichen unverändert gelassen. Der ehemalige Isolierbau ist_ umgebaut und aufgestockt. Die äußere Verkehrserschließung ist gün­stig. Die Küche ist im Dachgeschoß des Behandlungsbaues angeordnet. Die Versor­gung der Abteilungen bzw. Stationen er­folgt über eisnen Quergang im Dachgeschoß. Daraus ergeben sich die betriebswirtschaft­lichen Nachteile der Anordnung einer Ver­teilerküche im Stockwerk unterhalb der Hauptküche. Die Versorgung der Haupt­küche und die Verbindung der Küche mit den Vorratsräumen und der Annahme er­folgt über einen Aufzug. Daraus ergibt sich ein unwirtschaftliches Mehrerfordernis an Personal. Dieser Nachteil kann nicht durch den Vorteil der geruchfreien Lage der Küche aufgewogen werden. Abgesehen von den Bedenken gegen diese Anordnung bringt die Arbeit in betrieblicher Hinsicht wertvolle Anregungen. Die Aufstockung des Behelfsbaues zur Verwendung als Schwesternhaus ist gut. Der Querbau an dieser Stelle und in dieser Form stört die Gesamterscheinung.

Das Preisgericht beschloß gegen die Stimme des Herrn Reg. Bmstr. Kicherer den Entwurf Nr. 5 mit einem 1. Preis in Höhe von DM 2000. auszuzeichnen. Ein­stimmig wurde beschlossen, von der Ver­teilung eines 2. Preises abzusehen und der Arbeit Nr! 6 einen 3. Preis mit der er­höhten Preissumme von DM 1000. zuzu­erkennen, ferner dem Kreisverband vorzu­schlagen, die restliche Preissumme für den Ankauf der Arbeit Nr. 7 mit DM 600. und der Arbeit Nr. 3 mit DM 400. zu ver­wenden. Das Preisgericht empfahl dem Kreisverband, den Verfasser des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfes Nr. 5 mit der Planung und der technischen und künstlerischen Oberleitung zu beauftragen.

Das Preisgericht regte an, auf alle Fälle das talseitige Vorgelände bis hinab zur Höhenschichtlinie 385 mit Bauverbot bele­gen zu lassen, da die Freihaltung dieser Fläche für die Erscheinung des Kranken­hauses im Ortebild und im Interesse der Kranken dringend wünschenswert ist. Nach getroffener Entscheidung erfolgte die Eröffnung der die Namen der Verfasser enthaltenden Umschläge. Das Preisgericht sprach abschließend allen Teilnehmern am Wettbewerb für ihre Mitwirkung an dieser ungewöhnlich schwierigen Aufgabe seine Anerkennung aus.

Die aus dem Wettbewerb hervorgegan­genen Modelle und Pläne sind im großen Saal des Calwer Rathauses zu einer inter­essanten Ausstellung vereinigt und können hier von heute bis Donnerstag, 5. Oktober, täglich von 8 bis 12 und 14 bis 17 Uhr von jedermann eingesehen werden.

Herausgeber: Kreis verband Calw. Verwaltung: Calw Badstraße 24.

Druck: A. Oelschl&gersche Buchdruokerei Calw.

Zuckerabgabepreise des Groß- und Einzelhandels

(Anlage 2 zur AO. PR Nr. 80 über Preise für Zucker, Zuekerrübenschnitzel und Melasse vom 30. 9.1949 Amtl. Bek. d. Wirtsch. Min. Nr. 7 vom 31. 8. 50)

Sorte

Abgabepreise des Großhandels je 100 kg netto in DM

in Säcken über 50 bis

100 kg

50 kg

3

in Säck.

oder Kartons zu 25 kg

in Beuteln oder Kartons

zu

10 leg

2,5 kg

zu t kg

xu

0,5 kg

Abgabepreise des Einzelhandels je kg netto in DM

1 " in Original Fabrikpackiu" en

S *

2 u>

2,8 kg

1 hg

",5kg

1. Grundsorte

2. Sondersorten

a) Melispuder

b) Sandzucker

c) Rristall-Raffin.

d) gemahl.Raffin.

e) Puder-Raffin.

f) Preßwürfel: Normal Domino Mokka

g) Gußwürfel Normal Domino Mokka

3. Parin I (hell)

4. Farin n (dunkel)

103,25

104.50 104,75

106.24

106.50

112.50

110.25

111.25

112.25

111.25

112.25

113.25

102.25

101.25

104.25

105.50 105,75

107.25

107.50

113.50

111.25

112.25

113.25

112.25

113.25

114.25

103.25

102.25

105,50

113,50

111.25

112.25

113.25

112.25

113.25

114.25

113,50

113.25

114.25

115.25

114.25

115.25

116.25

108.50 108,75

110.25

110.50

116.50

114.25

115.25

116.25

115.25

116.25

117.25

110.50 110,75

112.25

112.50

118.50

116.25

117.25

118.25

117.25

118.25

119.25

112.50 112,75

114.25

114.50

120.50

118.25

119.25

120.25

119.25

120.25

121.25

1,14

1,16

1,16

1,18

1,18

1,26

1,26

1,26

1,26

1,28

1,28

1,28

1,20

1,20

1.22

1,22

1,30

1,30

1,30

1,30

1,32

1,32

1,32

1,22

1,22

1,24

1,24

1,32

1.31

1.32 1,32

1,34

1,34

1,34

1,24

1,24

1,26

1,26

1,34

1,34

1,34

1,34

1.36

1.36

1.36

Steuerterinine im Monat Oktober 1950 10. Oktober 1950:

Lohnsteuer und Notopfer Ber­lin: Abführung der von den Arbeitneh­mern einbehaltenen Lohnsteuer und Abgabe Notopfer Berlin" unter gleichzeitiger Ab­gabe der entsprechenden Lohnsteueranmel­dung der Monatszahler für den Monat Sep­tember bzw. der Vierteljalireszahler für das III. Kalendervierteljahr 1950.

Umsatzsteuer: Vorauszahlung für den Monat September 1950 .wenn die Um­satzsteuer im letzten vorangegangenen Ka­lendervierteljahr monatlich durchschnittlich mehr als 50 DM betragen hat, oder viertel­jährlich für das III. Kalendervierteljahr 1950, wenn die Umsatzsteuer im letzten vorangegangenen Kalendervierteljahr mo­natlich nicht mehr als durchschnittl. 50 DM betragen hat, unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Voranmeldung.

Beförderungssteuer: Zahlung

für den Monat September 1950 bzw. das III. Kalendervierteljahr 1950 unter Einrei­chung der entsprechenden Nachweisung.

Bei verspäteter Entrichtung sind 2 % Säumniszuschlag für den 1. Monat und 1% für jeden weiteren Monat verwirkt. Mit einer Aufhebung desselben kann nicht mehr gerechnet werden.

Die Steuerzahler werden gebeten, von dem unbaren Zahlungs- und Überweisungs­verkehr weitgehend Gebrauch zu machen und von Zahlungen durch Scheck nach Mög­lichkeit abzusehen. Bei allen Zahlungen ist die Steuernummer, die Steuerart und der auf die einzelnen Steuerarten entfallende Betrag anzugeben.

Die Kassenstunden der Finanzkasse sind täglich von vormittags 8 bis 12 IJhr. In den Naehmittagsstunden können Zahlungen nicht mehr angenommen werden.

Finanzämter Hirsau und Neuenbürg

Foratpolizeiliehe Anordnung Zur Sicherung des Nachwuchses an Buchen wird in den nachstehend aufgeftihrten Wal­dungen das Fegen und Kehren beim Sam­meln von Buchein verboten. Zuwiderhand­lungen werden gemäß Art. 22, Ziffer 4 und Art. 23 des Forstpolizeigeaetzes bestraft.

Gemeindewald Deckenpfronn, Dachtel, Gechingen, Stammheim, Sulz a. E., Holz­bronn, Rotfelden, Gttltlingen.

Staatswalddistrikte: Klosterwald, Bronn- balde, Dickemer Wald, Stammbeimer Mark. Weiler, Gerberhäule.

Wildberg, den 26. 9. 1950

Forateint Wildberg

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Calw V ereinsregister-Neueintragnngen

Nr. 93: Schwarzwaldverein Ortsgruppe Calw. Sitz in Calw.

Nr. 94: Verein für Leibesübungen Stamm- lieim. Sitz in Stammlieim.

Amtsgericht Calw Beschluß vom 22. September 1950

N 3/50. Der Antrag des Kaufmanns Richard Brennenstuhl in Bad Lie­benzell, Bahnhofstraße 1, auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses wird abgelehnt. Zugleich wird gemäß §§ 19, 102 der Vergleichsordnung am 22. September 1950, 9 Uhr, das Anschluß- konkursverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet.

Zum Konkursverwalter wird Bezirks­notar Manfred Hiller in Bad Liebenzell er­nannt.

Allen Personen, die eine zur Konkurs­masse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Geiucin- schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 10. November 1950 Anzeige zu machen.

Anmeldefrist der Konkursforderungen: 10. November I960.

Erste Gläubigerversammlung am 23. Ok­tober 1950, 15 Uhr. Prüftermin am 24. No­vember 1950, 15 Uhr, jeweils vor dem Amts­gericht Oalw, Sitzungssaal.

Amtsgericht Neuenbürg (Würtfc) Handelsregister-Änderung

HR. A 442:19. 9. 1950. Wohlfartrh Transport KG. in Calmbach. Die Firma ist geändert in: Wohlfarth Transport KG. Spe­dition in Calmbach.

Vermögenskon trolle

Mit Auflösung des Kreisamts der Ver­mögenskontrolle Calw zum 30. 9. 1950 ist für die Dienstgesch&fte dieses Amtes von vorstehendem Zeitpunkt an zuständig: das Kreisamt der Vermögenskontrolle Tübingen in Tübingen, Mörikestraße L