Bekanntgaben der Gemeinden

Kreisstadt Calw Auffiillplatz

Der bisherige Auffiillplatz der Weg­schleife der Altburger Straße im Wald ist geschlossen worden. Als neuer Auffüllplatz dient nunmehr die Senke auf dem Calwer Hof-Feld. Die Zufahrt besteht über das Zavelsteiner Sträßle. Für Ablagerungen darf nurmehr der neue Auffiillplatz auf dem Calwer Hof benutzt werden.

Gemeinde Gedungen

Aus der Sitzung des Gemeinde­rats

Der geplanten Ortskanalisation muß als erster Bauabschnitt eine Bac.hkorrektion vorausgehen, um die erforderliche Vorflut zu erhalten. Im Zuge der Tieferlegung des Bachbettes wird die unterirdische Verle­gung des Baches vom Hause Gottlob Stiir- ner, Schmied, bis zum Anwesen W^, Fritz Wwe. erwogen. Dadurch kämen die drei erneuerungsbedürftigen Brücken in Weg­sall ud die Straße könnte erheblich ver­breitert werden, was einen wesentlichen Beitrag zur Verschönerung des Ortsbildes bedeuten würde. Mit der Fertigung der Pläne wurde das Wasserwirtschaftsamt Freudenstadt beauftragt. Ueber die Durch­führung des Projekts kann erst beim Vor liegen des Kostenvoranschlags und der Ver- wlligung des in Aussicht stehenden Staats­zuschusses Beschluß gefaßt werden. Die Fertigung der Pläne für die Ortskanali­sation wurde ebenfalls vergeben.

Die Bekämpfung der Triohomonaden Seuche zeitigt Fortschritte. Die Neuanschaf­fung von 4 Farren ist notwendig geworden, während die restlichen zwei noch in Be­handlung stehen. Bei der letzten Unter suchung wurden von 161 untersuchten 'Pie­ren 136 zum Decken freigegeben. Die 'Erweiterung der Straßenbeleuchtung durch Errichten von drei weiteren- Brennstellen Ecke GartenstraßeGäßle, Ecke Calwer Dorfäckerstraße und am oberen Angel bei der Scheuer des Walter Krauss wurde ge­nehmigt und in die Wege geleitet. Für die Kasse der freiw. Feuerwehr wurde b. a. w. ein Jahresbeitrag von DM 200. bewilligt. Dem Volksbund Deutscher Kriogsgräberfiirscjrge e. V. wurde ebenfalls ein Jahresbeitrag gewährt. Da über das Schicksal von 27 Söhnen unserer Gemeinde noch keine Gewißheit besteht, muß mit der Errichtung eines Ehrenmals^ noch zuge­wartet werden.

Infolge Kündigung des Eberhaltungsver­trages durch die Ringgemeinde Dachtel mußte im Vorjahr die Eberhaltung in der Gemeinde wegen ungenügender Anzahl an Mutterschweinen aufgegeben werden. In der Zwischenzeit hat sich nun die Zahl der Mutterschweine wieder erhöht, außerdem beabsichtigen noch einige Landwirte mit der Haltung neu zu beginnen. Mit dem neuen Stand an Mutterschweinen ist die Haltung eines Zuchtebers wieder gerecht­fertigt. Der Eber wird bei der nächsten Absatzveranstaltung gekauft werden. Mit Befriedigung wird festgestellt, daß nunmehr die seit langem beantragte Tee­rung der Ortsdurchfahrt der Landstraße I. Ordnung CalwBöblingen durch das Straßen- und Waserbauamt Calw erfolgt ist. Eine nochmalige Oberflächenbehandlung erfolgt sobald die Wetterverhältnisse gün­stig sind.

Gemeinde Möttlingen

Die Einrichtung der Gemeindewaschküche und des Bades (Wannenbäder und Duschen) macht gute Fortschritte. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen und die Maschinen und sonstigen Einrichtungsgegenstände warten' auf die Installation. Es wird damit gerecli- ' net, daß die Inbetriebnahme der Anlage bis Mitte Oktober erfolgen kann. Ebenso schreiten die Wasserfassungsarbeiten im

GewandKrautgarten voran Schon jetzt wird zusätzliches Wasser für die Wasser­versorgungsanlage Möttlingen-Simmozheim entnommen, damit die Gemeinde Simmoz- heim wenigstens ihren dringendsten Was­serbedarf decken kann. Der im Jahre 1947 mit der Gemeinde Simmozheim abgeschlos­sene Wasser versorgung#vertrag hat beiden Gemeindeverwaltungen schon viel Kopf­schmerzen bereitet. Es bleibt zu hoffen, daß man mit der jetzt durchgefülirten Wasser­fassung endlich eine zufriedenstellende Lö­sung gefunden hat.

Inzwischen sind die Renovierungsarbeiten an der Schule, der Kinderschule, dem Back­haus und dem Rathaus abgeschlossen. Auch der Friedhof wurde in diesem Jahre neu angelegt und bietet jetzt ein würdiges Bild. Als neues Problem ist nun die Abwasser­beseitigung zu lösen. Bei der im August stattgehabten Gemeindebesichtigung wurde das Fehlen der Ortskanalisation beanstan­det, Der Gemeinderat hat sich mit diesem Problem auch schon des öfteren beschäftigt, doch mußte die Angelegenheit wegen der Unmöglichkeit der Finanzierung immer wieder zurückgestellt werden, da die Ge­meinde weder Waldbesitz noch Industrie hat und so sämtliche Ausgaben nur aus dem Steueraufkommen und eventuellen Zu­schüssen decken kann. Trotz allem w.ird sich der Gemeinderat jetzt intensiver damit beschäftigen müssen, damit auch die Stra­ßen, die sich in einem fast katastrophalen Zustand befinden, instandgesetzt werden können.

Der Fremdenverkehr in der Gemeinde hat sich in diesem Jahre günstig weiter- entwickelt. Allein in derRettungsarche und der Pension Wurst wurden im Monat August, über 3000 IJebernachtungen gezählt. Unter den Gästen befinden sich auch schon

Abordnungen auswärtiger Vereine haben gute Leistungen gezeigt. Besonders da- Auftreten der Damenriege Engelsbrand hat begeistert. Auch die Kleinen sind bei dem darauffolgenden Kinderfest zu ihrem Recht gekommen.

Gemeinde Engelsbrand Ein besonderes Problem stellt hier die Wohnungsfrage dar. Nach der Zerstörung Pforzheims waren über 200 Ausgebombte im Ort. Der größte Teil hat wieder zurück­kehren können, sie wurden durch zugewie­sene Flüchtlinge und auch illegale Grenz gänger ersetzt. Eine verhältnismäßig rege Bautätigkeit in dem von der Gemeinde unter bedeutendem Aufwand erschlossenen Siedlungsgebiet bringt nun die ersten Früchte. Nach Fertigstellung der sich noch im Bau befindlichen Wohnungen unter Ein­rechnung der bereits bezogenen werden hier 19 Familien eine neue Unterkunft haben. Die stetig zunehmende Einwohnerzahl bedeutet auch einen erhöhten Wasserver brauch. Und so ist es als ein Glück zu betrachten, daß die traditionelle Wassernot durch geeignete Maßnahmen der Gemeinde­verwaltung ein Ende gefunden hat. Im Sommer 1950 war die Gemeinde zum ersten­mal seit vielen Jahren lückenlos mit Was ser versorgt. Der Verbesserung der Orts­und auch der Feldwege widmet die Ge­meindeverwaltung besondere Aufmerksam­keit! Nach Möglichkeit werden die Orts­wege Zug um Zug geteert, und die Kanali­sation der Hauptwege fortgeführt. Sport­kreise und Gemeinde befassen sich mit dem Gedanken, ein Schwimmbad, das den ört­lichen Bedürfnissen entspricht, zu bauen. Man hofft hierbei auch auf Unterstützung vonhöherer Seite.

Steuersprechtage in Unterreichenbaeh und Herrenalb

wieder verhältnismäßig viel Ausländer, wie Schweizer, Franzosen und Holländer. Am Donnerstag, den 5. Oktober 1950, vor- Das zu Beginn des Monats vom Turnverein mittags und nachmittags, finden in den Ge- Mötllingen durchgeführte Turnfest ist trotz raeinden Unterreichenbach und Herrenalb der geringen Einsicht, des Wettergottes I Steuersprechtage statt, doch zur Zufriedenheit aller verlaufen. Diel Finanzamt Neuenbttng

Erleichterung der Annahme an Kindes Statt

Auswirkungen umgekommen sind. Auch an die Möglichkeit, das uneheliche Kind eines gefallenen Sohnes zu adoptieren sei ge­dacht. Ebenso besteht häufig bei Eltern, deren Söhne gefallen sind und die nur noch Töchter haben, der Wunsch, ein Kind männ­lichen Geschlechts aus der Verwandtschaft zu adoptieren, damit die Fortführung eines Betriebes oder die Erhaltung eines sonsti­gen Familienbesitzes unter dem alten Fa­miliennamen erreicht werden kann. In allen diesen Fällen ist ein berechtigtes Interesse an einer Kindesannahme anzuerkennen. Mit Recht wird auch vielfach darauf hingewie­sen, daß es aus erzieherischen Gründen zu begrüßen ist, wenn Adoptivkinder zu Eltern mit Kindern kommen, weil sonst leicht die Gefahr besteht, daß sie als Einzelkinder verzogen werden. Umgekehrt kann aus den­selben Gründen eine Annahme an Kindes Statt der Erziehung ehelicher Einzelkinder förderlich sein.

Aus der Bevölkerung ist immer wieder der Wunsch laut geworden, die Adoption beim Vorhandensein ehelicher Kinder zu ermöglichen. Im Hinblick auf die erwähn­ten besonderen Verhältnisse der Nachkriegs­zeit hat das Land Württemberg-Hohenzol- lern bereits mit Gesetz vom 26. Februar 1949 dieser Forderung entsprochen. Durch Bundesgesetz vom 8. August 1950 ist diese Erleichterung der Annahme an Kindes Statt nunmehr für das gesamte Bundesgebiet ge­regelt worden. Danach kann von dem Er­fordernis (ler Kinderlosigkeit Befreiung bewilligt werden und zwar entscheidet hier­über das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Annehmenden wohnen.

Das Gesetz tritt am 34. Dezember 1962 außer Kraft.

Die Annahme an Kindes Statt (Adoption) bedeutet die Schaffung eines Eltern- und Kindesverhältnisses durch einen vor einem Notar oder einem Gericht abzuschließenden Vertrag. Regelmäßig vollzieht sich die Adoption so, daß jemand von einem Ehe­paar als gemeinschaftliches Kind angenom­men wird. Als Annehmender kann aber auch ein einzelner Ehegatte oder eine unver­heiratete Person in Frage kommen. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz­buches ist die Annahme an Kindes Statt an ganz bestimmte Voraussetzungen gebun­den, als deren wichtigste die Bestimmung zu gelten hat, daß die Annehmenden keine ehelichen Kinder haben dürfen. Diese Be­schränkung von Verträgen über die An­nahme an Kindes Statt beruht auf der Er­wägung, daß die Aufnahme eines fremden Mitgliedes in eine Familie, die eigene Kin­der hat, leicht zu Mißhelligkeiten sowohl für die eigenen (ehelichen) Kinder dieser Familie als auch für den Anzunehmenden führen kann. So müßten insbesondere z. B. die vermögensrechtlichen Interessen der ehelichen Kinder zurücktreten Dieser berechtigte Grundgedanke des Ge­setzes muß jedoch heute zurüc.ktreten, da­mit sich Familien, die infolge des Krieges Verluste erlitten haben, im. Wege der An­nahme an Kindes Statt ergänzen können. Eine übergroße Anzahl von Waisen und eitern- und heimatlos Gewordener sollen Aufnahme in .eine Familie finden. Es ist besonders an solche Fälle zu denken, in denen Personen mit eigenen ehelichen Kin­dern Kinder von Verwandten, Freunden oder Nachbarn, vor allem aus den Ostgebie­ten annehmen möchten, weil die Eltern dieser Kinder durch den Krieg oder seine