Bekanntgaben der Gemeinden
Kreisstadt Calw Auffiillplatz
Der bisherige Auffiillplatz der Wegschleife der Altburger Straße im Wald ist geschlossen worden. Als neuer Auffüllplatz dient nunmehr die Senke auf dem Calwer Hof-Feld. Die Zufahrt besteht über das Zavelsteiner Sträßle. Für Ablagerungen darf nurmehr der neue Auffiillplatz auf dem Calwer Hof benutzt werden.
Gemeinde Gedungen
Aus der Sitzung des Gemeinderats
Der geplanten Ortskanalisation muß als erster Bauabschnitt eine Bac.hkorrektion vorausgehen, um die erforderliche Vorflut zu erhalten. Im Zuge der Tieferlegung des Bachbettes wird die unterirdische Verlegung des Baches vom Hause Gottlob Stiir- ner, Schmied, bis zum Anwesen W^iß, Fritz Wwe. erwogen. Dadurch kämen die drei erneuerungsbedürftigen Brücken in Wegsall ud die Straße könnte erheblich verbreitert werden, was einen wesentlichen Beitrag zur Verschönerung des Ortsbildes bedeuten würde. Mit der Fertigung der Pläne wurde das Wasserwirtschaftsamt Freudenstadt beauftragt. Ueber die Durchführung des Projekts kann erst beim Vor liegen des Kostenvoranschlags und der Ver- wlligung des in Aussicht stehenden Staatszuschusses Beschluß gefaßt werden. — Die Fertigung der Pläne für die Ortskanalisation wurde ebenfalls vergeben.
Die Bekämpfung der Triohomonaden Seuche zeitigt Fortschritte. Die Neuanschaffung von 4 Farren ist notwendig geworden, während die restlichen zwei noch in Behandlung stehen. Bei der letzten Unter suchung wurden von 161 untersuchten 'Pieren 136 zum Decken freigegeben. — Die 'Erweiterung der Straßenbeleuchtung durch Errichten von drei weiteren- Brennstellen Ecke Gartenstraße—Gäßle, Ecke Calwer Dorfäckerstraße und am oberen Angel bei der Scheuer des Walter Krauss wurde genehmigt und in die Wege geleitet. — Für die Kasse der freiw. Feuerwehr wurde b. a. w. ein Jahresbeitrag von DM 200.— bewilligt. — Dem Volksbund Deutscher Kriogsgräberfiirscjrge e. V. wurde ebenfalls ein Jahresbeitrag gewährt. Da über das Schicksal von 27 Söhnen unserer Gemeinde noch keine Gewißheit besteht, muß mit der Errichtung eines Ehrenmals^ noch zugewartet werden.
Infolge Kündigung des Eberhaltungsvertrages durch die Ringgemeinde Dachtel mußte im Vorjahr die Eberhaltung in der Gemeinde wegen ungenügender Anzahl an Mutterschweinen aufgegeben werden. In der Zwischenzeit hat sich nun die Zahl der Mutterschweine wieder erhöht, außerdem beabsichtigen noch einige Landwirte mit der Haltung neu zu beginnen. Mit dem neuen Stand an Mutterschweinen ist die Haltung eines Zuchtebers wieder gerechtfertigt. Der Eber wird bei der nächsten Absatzveranstaltung gekauft werden. — Mit Befriedigung wird festgestellt, daß nunmehr die seit langem beantragte Teerung der Ortsdurchfahrt der Landstraße I. Ordnung Calw—Böblingen durch das Straßen- und Waserbauamt Calw erfolgt ist. Eine nochmalige Oberflächenbehandlung erfolgt sobald die Wetterverhältnisse günstig sind.
Gemeinde Möttlingen
Die Einrichtung der Gemeindewaschküche und des Bades (Wannenbäder und Duschen) macht gute Fortschritte. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen und die Maschinen und sonstigen Einrichtungsgegenstände warten' auf die Installation. Es wird damit gerecli- ' net, daß die Inbetriebnahme der Anlage bis Mitte Oktober erfolgen kann. — Ebenso schreiten die Wasserfassungsarbeiten im
Gewand „Krautgarten“ voran Schon jetzt wird zusätzliches Wasser für die Wasserversorgungsanlage Möttlingen-Simmozheim entnommen, damit die Gemeinde Simmoz- heim wenigstens ihren dringendsten Wasserbedarf decken kann. Der im Jahre 1947 mit der Gemeinde Simmozheim abgeschlossene Wasser versorgung#vertrag hat beiden Gemeindeverwaltungen schon viel Kopfschmerzen bereitet. Es bleibt zu hoffen, daß man mit der jetzt durchgefülirten Wasserfassung endlich eine zufriedenstellende Lösung gefunden hat.
Inzwischen sind die Renovierungsarbeiten an der Schule, der Kinderschule, dem Backhaus und dem Rathaus abgeschlossen. Auch der Friedhof wurde in diesem Jahre neu angelegt und bietet jetzt ein würdiges Bild. — Als neues Problem ist nun die Abwasserbeseitigung zu lösen. Bei der im August stattgehabten Gemeindebesichtigung wurde das Fehlen der Ortskanalisation beanstandet, Der Gemeinderat hat sich mit diesem Problem auch schon des öfteren beschäftigt, doch mußte die Angelegenheit wegen der Unmöglichkeit der Finanzierung immer wieder zurückgestellt werden, da die Gemeinde weder Waldbesitz noch Industrie hat und so sämtliche Ausgaben nur aus dem Steueraufkommen und eventuellen Zuschüssen decken kann. Trotz allem w.ird sich der Gemeinderat jetzt intensiver damit beschäftigen müssen, damit auch die Straßen, die sich in einem fast katastrophalen Zustand befinden, instandgesetzt werden können.
Der Fremdenverkehr in der Gemeinde hat sich in diesem Jahre günstig weiter- entwickelt. Allein in der „Rettungsarche“ und der Pension Wurst wurden im Monat August, über 3000 IJebernachtungen gezählt. Unter den Gästen befinden sich auch schon
Abordnungen auswärtiger Vereine haben gute Leistungen gezeigt. Besonders da- Auftreten der Damenriege Engelsbrand hat begeistert. Auch die Kleinen sind bei dem darauffolgenden Kinderfest zu ihrem Recht gekommen.
Gemeinde Engelsbrand Ein besonderes Problem stellt hier die Wohnungsfrage dar. Nach der Zerstörung Pforzheims waren über 200 Ausgebombte im Ort. Der größte Teil hat wieder zurückkehren können, sie wurden durch zugewiesene Flüchtlinge und auch illegale Grenz gänger ersetzt. Eine verhältnismäßig rege Bautätigkeit in dem von der Gemeinde unter bedeutendem Aufwand erschlossenen Siedlungsgebiet bringt nun die ersten Früchte. Nach Fertigstellung der sich noch im Bau befindlichen Wohnungen unter Einrechnung der bereits bezogenen werden hier 19 Familien eine neue Unterkunft haben. — Die stetig zunehmende Einwohnerzahl bedeutet auch einen erhöhten Wasserver brauch. Und so ist es als ein Glück zu betrachten, daß die traditionelle Wassernot durch geeignete Maßnahmen der Gemeindeverwaltung ein Ende gefunden hat. Im Sommer 1950 war die Gemeinde zum erstenmal seit vielen Jahren lückenlos mit Was ser versorgt. — Der Verbesserung der Ortsund auch der Feldwege widmet die Gemeindeverwaltung besondere Aufmerksamkeit! Nach Möglichkeit werden die Ortswege Zug um Zug geteert, und die Kanalisation der Hauptwege fortgeführt. — Sportkreise und Gemeinde befassen sich mit dem Gedanken, ein Schwimmbad, das den örtlichen Bedürfnissen entspricht, zu bauen. Man hofft hierbei auch auf Unterstützung von „höherer“ Seite.
Steuersprechtage in Unterreichenbaeh und Herrenalb
wieder verhältnismäßig viel Ausländer, wie Schweizer, Franzosen und Holländer. — Am Donnerstag, den 5. Oktober 1950, vor- Das zu Beginn des Monats vom Turnverein mittags und nachmittags, finden in den Ge- Mötllingen durchgeführte Turnfest ist trotz raeinden Unterreichenbach und Herrenalb der geringen Einsicht, des Wettergottes I Steuersprechtage statt, doch zur Zufriedenheit aller verlaufen. Diel Finanzamt Neuenbttng
Erleichterung der Annahme an Kindes Statt
Auswirkungen umgekommen sind. Auch an die Möglichkeit, das uneheliche Kind eines gefallenen Sohnes zu adoptieren sei gedacht. Ebenso besteht häufig bei Eltern, deren Söhne gefallen sind und die nur noch Töchter haben, der Wunsch, ein Kind männlichen Geschlechts aus der Verwandtschaft zu adoptieren, damit die Fortführung eines Betriebes oder die Erhaltung eines sonstigen Familienbesitzes unter dem alten Familiennamen erreicht werden kann. In allen diesen Fällen ist ein berechtigtes Interesse an einer Kindesannahme anzuerkennen. Mit Recht wird auch vielfach darauf hingewiesen, daß es aus erzieherischen Gründen zu begrüßen ist, wenn Adoptivkinder zu Eltern mit Kindern kommen, weil sonst leicht die Gefahr besteht, daß sie als Einzelkinder verzogen werden. Umgekehrt kann aus denselben Gründen eine Annahme an Kindes Statt der Erziehung ehelicher Einzelkinder förderlich sein.
Aus der Bevölkerung ist immer wieder der Wunsch laut geworden, die Adoption beim Vorhandensein ehelicher Kinder zu ermöglichen. Im Hinblick auf die erwähnten besonderen Verhältnisse der Nachkriegszeit hat das Land Württemberg-Hohenzol- lern bereits mit Gesetz vom 26. Februar 1949 dieser Forderung entsprochen. Durch Bundesgesetz vom 8. August 1950 ist diese Erleichterung der Annahme an Kindes Statt nunmehr für das gesamte Bundesgebiet geregelt worden. Danach kann von dem Erfordernis (ler Kinderlosigkeit Befreiung bewilligt werden und zwar entscheidet hierüber das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Annehmenden wohnen.
Das Gesetz tritt am 34. Dezember 1962 außer Kraft.
Die Annahme an Kindes Statt (Adoption) bedeutet die Schaffung eines Eltern- und Kindesverhältnisses durch einen vor einem Notar oder einem Gericht abzuschließenden Vertrag. Regelmäßig vollzieht sich die Adoption so, daß jemand von einem Ehepaar als gemeinschaftliches Kind angenommen wird. Als Annehmender kann aber auch ein einzelner Ehegatte oder eine unverheiratete Person in Frage kommen. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Annahme an Kindes Statt an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden, als deren wichtigste die Bestimmung zu gelten hat, daß die Annehmenden keine ehelichen Kinder haben dürfen. Diese Beschränkung von Verträgen über die Annahme an Kindes Statt beruht auf der Erwägung, daß die Aufnahme eines fremden Mitgliedes in eine Familie, die eigene Kinder hat, leicht zu Mißhelligkeiten sowohl für die eigenen (ehelichen) Kinder dieser Familie als auch für den Anzunehmenden führen kann. So müßten insbesondere z. B. die vermögensrechtlichen Interessen der ehelichen Kinder zurücktreten Dieser berechtigte Grundgedanke des Gesetzes muß jedoch heute zurüc.ktreten, damit sich Familien, die infolge des Krieges Verluste erlitten haben, im. Wege der Annahme an Kindes Statt ergänzen können. Eine übergroße Anzahl von Waisen und eitern- und heimatlos Gewordener sollen Aufnahme in .eine Familie finden. Es ist besonders an solche Fälle zu denken, in denen Personen mit eigenen ehelichen Kindern Kinder von Verwandten, Freunden oder Nachbarn, vor allem aus den Ostgebieten annehmen möchten, weil die Eltern dieser Kinder durch den Krieg oder seine